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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


14. Dezember 2010

WikiLeaks in den Medien

In dem obigen Video diskutiert jemand mit Fachleuten über die Hürden, die WikiLeaks durch US-Unternehmen und die Schweizer Postfinance gelegt wurden.

Letztere scheint nur Leuten in der Schweiz als Konto dienen zu dürfen, was Assange ja nun einmal unter keinem Gesichtspunkt ist. Allerdings läuft gerade eine Untersuchung, ob die Postfinance nicht ein bisschen zu freigiebig mit Informationen an die Presse war.

Assange bringt nun seine Geheimwaffe ins Spiel: Seine Mutter.

Die Süddeutsche reduziert die Parteinahme für WikiLeaks auf ein Jugendphänomen. Ich weiß nicht, wie lange ich es noch schaffe, die SZ im Abo zu halten. Der Westen blamiert sich gerade mit seinem unbrauchbaren Pseudo-Whistleblower-Portal.

TV wie die Frontberichterstattung des Regierungssprechers in spe J.B. Kerner, der den Feldherrn zu Guttenberg und seine internetphobe Prinzessin hochleben lässt, ist wohl auch keine Alternative. Hier ein älteres Werk der „Kernerwaffe“, wie er inzwischen genannt wird:

Jugendmedienstaatsvertrag wird beschlossen – Internet wird grundrechtsfreier Raum

Da Politiker nicht etwa ihrem Gewissen, der Verfassung oder der Vernunft unterworfen sind, sondern ihren Fraktionen bzw. den sie fütternden Lobbyisten, besteht nicht der geringste Anlass zu Zweifeln, dass auch in NRW die rückgratlosen Herschaften den sogenannten Jugendmedienstaatsvertrag durchwinken werden.

Zu den handwerklichen, juristischen und politischen Fehlleistungen ist alles gesagt worden. Vor einem halben Jahr hatte ich der NRW-Wissenschaftsministerin nach einem gemeinsamen Bierchen persönlich angeboten, ihr jeglichen Sachverständigen zu vermitteln, um sie in der Thematik seriös zu informieren. Aber in der Politik geht es nun einmal nicht um Sachfragen, sondern um Interessenvertretung. Interessen nicht von Bürgern, sondern von Minderheiten, die ihre Lobby gut organisiert haben. Da muss denn auch eine Wissenschaftsministerin nicht mehr gebildet werden.

Da der hirnrissige Staatsvertrag aber nun einmal juristisch gequirlte S****** ist, wird er auf der Praxisebene vermutlich kaum Anwendung finden. Die Justiz muss wieder richten, wofür unsere Politiker schlicht zu dumm sind. Auch das Netz wird seine Antworten finden. Tja, liebe Netzsperrenbefürworter und andere Zensuristen, für WikiLeaks ward ihr nicht schnell genug …

Liebe Politiker, macht doch in eurem Kindernet, was ihr wollt! Wir finden schon eine Lösung, eure weltfremden Zensurwünsche zu umgehen! ;)

13. Dezember 2010

Persönlichkeitsrecht ./. WikiLeaks

Der frühere malaysische Vize-Premierminister Anwar Ibrahim hat die Pappe auf, weil in den von WikiLeaks veröffentlichten Dokumenten behauptet wird, der Mann sei dem eigenen Geschlecht zugetan. In Malaysia stehen auf entsprechende Handlungen bis zu 20 Jahre Gefängnis (Frauenknast?). Derartiges ist allerdings nicht neu, denn der Politiker war bereits einschlägig vorbestraft. Angeblich soll er in eine Honigfalle getappt sein.

Nun will Ibrahim den nationalen Zeitungen die Berichterstattung untersagen lassen.

Deutlich erstaunlicher ist ein Cable, über das ausgerechnet die zensuranfällige deutschsprachige Wikipedia berichtet, das anscheinend von den konventionellen deutschen Medien ausgelassen wurde: Da haben sich nämlich Herschaften in Afghansitan zu einer „bacha bazi“-Party getroffen, bei der man kleine Jungs in bisweilen knapper Damenbekleidung tanzen lässt. Finanziert hatte den Spaß die DynCorp aus Texas. Der afghanische Präsident hatte freundlich gebeten, nicht darüber zu berichten.

Assanges Anwalt im Interview

David Frost, der seinerzeit das berühmte Interview mit Richard Nixon machte, hatte den Kollegen Mark Stephens in seiner Talkshow „Frost over the World“ zu Gast. Stephens vertritt Julian Assange, der in London aufgrund eines schwedischen Haftbefehls ohne schlüssige Vorwürfe festgehalten wird.

12. Dezember 2010

David Schraven macht den Assange

Pöbel-„Journalist“ David Schraven ist mir ja schon mehrfach dumm aufgefallen. Zuletzt, als er den ehemaligen deutschen Sprecher von WikiLeaks in Sippenhaft nahm, weil dessen Ehefrau für einen Konzern arbeitet, dessen Software Schraven vermutlich überfordert. WikiLeaks müsse mit dem Softwarekonzern irgendwie zusammenhängen, verschwörungstheorisierte der Ex-Ruhrbaron, der inzwischen für DER WESTEN Zeilen schindet.

Doch nun, ausgerechnet am Tag vor dem Going Public des WikiLeaks-Forks OpenLeaks, kommt der Enthüllungsjournalist ohne nennenswerte Enthüllungen nun mit einem eigenen Whistleblower-Portal um die Ecke.

Grundsätzlich begrüße ich es ja, dass der Leak-Gedanke angekommen ist. Es sollte so viele unabhängige Leak-Plattformen wie nur möglich geben. Und wenn es dem Schraven etwas gibt, „den ersten anonymen Datenupload einer Zeitung im deutschen Internet eingerichtet“ zu haben – von mir aus. Allerdings sollte man sich als Whistleblower schon ansehen, wer die IT-Sicherheitstechnik so beherrscht, dass nichts anbrennen kann. Ich verweise auf den Experten.

Verstößt SPONs Exklusivnutzung von WikiLeaks gegen den Pressekodex?

Eine interessante Beschwerde beim Deutschen Presserat ist seitens der Bloggerin Christiane Schulzki-Haddouti gegen SPIEGEL online erhoben worden. Diese verstoße nämlich gegen die

Richtlinie 1.1 – Exklusivverträge
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.

Faszinierend.

Das Schachspiel des Julian Assange

Während ich in diesem Blog stets die Süddeutsche als den letzten Hort des seriösen Journalismus gepriesen und SPIEGEL / SPIEGEL Online häufig kritisiert habe, scheint sich das Verhältnis in den letzten beiden Wochen ins Gegenteil verkehrt zu haben. Das „ehemalige Nachrichtenmagazin“ enthält seit dem Deal mit WikiLeaks wieder Nachrichten, während der Chefankläger politische Redakteur der Süddeutsche und andere Schreiberlinge dieses Blattes gegen WikiLeaks in einer Weise wettern, die teils deftige Gegenreaktionen provozierte.

In gewohnt kompetenter Weise setzen sich die beiden Edel-Nerds Frank Rieger und Fefe vom Chaos Computer Club in ihrem Podcast Alternativlos mit den Medienreaktionen auseinander, wobei sie auch die Strategie des durchaus streitbaren Julian Assange analysieren. Der Programmierer dürfte einen Großteil der Reaktionen programmiert haben, oder sollte es tatsächlich Zufall sein, dass er ausgerechnet viele US-Firmen mit Dienstleistungen betraute, die sie jetzt in Interessenkonflikte mit der US-Regierung bringen? Und diese Zensur-Versuche Empörung und harsche Gegenreaktionen auslösen?

So gesehen war das PR-Kalkül des als genialer Hacker geltenden Assange eine Meisterleistung. Man mag dem von ihm genossenen Personenkult kritisch gegenüberstehen, jedoch geht Assange bereits heute in die Geschichte ein als der Hacker, der die Weltöffentlichkeit hackte und eine Weltmacht, die sich als Hüterin der Freiheit anpreist, zur Selbstentblößung provozierte. Zum Drehbuch gehört das Martyrium des Julian Assange, der nun unter für jeden offensichtlich dubiosen Umständen in Haft geriet und nun als prominentester politischer Gefangener seit Nelson Mandela gehandelt werden darf, und der seine Richter als Pontii Pilati vorführen wird, die ihre Hände nur schwerlich in Unschuld waschen können.

Als Assange seine ersten Konzepte für eine Guerilla-Website entwickelte, propagierte er die Strategie, dass die Website selbst dann funktionsfähig bleiben müsse, wenn einer der Mitglieder in Haft geriet und die Organisation hierdurch erpressbar werden könne. Der Programmierer hat sein globales Schachspiel mit einiger Sicherheit mehr als zwei Züge in die Zukunft geplant, werden die USA nur in plumper Weise reagieren und offensichtlich noch immer keine Gegen-Strategie gefunden hat, die den Mann auf der Straße überzeugt.

Wie gewaltig der WikiLeaks-Effekt sein wird, prophezeit ausgerechnet ein Beitrag von FoxNews: „The Revolution has begun“

8. Dezember 2010

Zensur-Rebell Schälike zieht positive Jahresbilanz

Richter- und Answaltsschreck Rolf Schälike („Buskeismus.de“) zieht in seinem Pressejustiz-kritischen Blog eine positive Jahresbilanz. Rein persönlich hat er allen Grund dazu, denn er zählt nunmehr 75 abgewehrte juristische Angriffe auf seine Website. Nachdem er anfänglich an gegnerische Anwälte viel Lehrgeld hatte zahlen müssen, drehte er den Spieß um und konnte den Saldo an festgesetzten Anwaltskosten dieses Jahr ausgleichen. Hier nun seine Bilanz:

2010 – ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit

Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.

Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.

Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ – VI ZR 243/08  v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07  v. 03.02.10  den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.

Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schäflein beigetragen hat. Es steht fest

– dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking ist,

– die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,

– die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war,

– die Wiedergabe eines Antragschriftsatzes eines Rechtsanwaltes als Teil einer gerichtlichen Entscheidung verletzt weder das Urheber- noch das Persönlichkeitsrecht,

– Berliner Anwälte können keine Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn diese gegen mich als Hamburger in Köln klagen, das Instrument des fliegenden Gerichtsstandes missbrauchend,

– der bekannter XXXXanwalt und XXXX Dr. Christian Schertz fühlte sich bemüßigt, fünf mal die Pressekammer des Landgerichtes Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil diese ihre Rechtsprechung geändert hat.

Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke schrieb Rechtsgeschichte und ließ den Kläger, Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz auf der Strecke: BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.10.

Ich wünsche allen treuen Lesern und Zensoren meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem jetzt schon sieben Termine mit Zensurbegehren feststehen.

Die erste Verhandlung im neuen Jahr ist am 12.01.11 beim OLG Hamburg. Die Kanzlei Schertz hatte beim LG Hamburg verloren und hofft, in der Berufung das Verbot zu erhalten, den Lebenslauf ihres Chefs nicht im Frame aufrufen zu dürfen, um diesen zu kommentieren. Az. 5 U 89/09

Am nächsten Tag, Donnerstag, den 13.01.11 versucht Rechtsanwalt Dr. Schertz um 11:30 sein Glück bei Mauck vom LG Berlin in der Sache 27 549/09 und möchte u.a. 20.000,00 Schmerzensgeld für meine Weihnachtsgeschichte aus dem Jahre 2008.

Eine Woche später am 20.01.11 liegen gleich drei Verfahren an – 27 O 624/09, 27 O 787/09 und 27 O 665/09. Die Zensurverfahren beginnen um 11:00.

Na ja, dann gibt es noch eine Klage gegen meine Buskeismus-Zeitung, die Richter Schulz vom LG Hamburg an sich gerissen hat, um um 13:30  zu zensieren oder auch nicht – 325 O 217/10.

Mein ehemaliger Rechtsanwalt Helmuth Jipp, mit dem ich vor Jahren nur verloren habe, versucht es am 16.03.11 um 10:10 beim Landgericht Köln im s.g. Phychopathen-Prozess mir aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat funktioniert. Az. 28 O 840/10.

Ich kann nur hoffen und beten, dass einige dieser Prozesse die Zahl der schönen Entscheidungen erhöhen. Nun glaube ich nicht an Gott, weil es diesen leider nicht gibt. Zu meinen Göttern gehören die Kläger, meine Anwälte, die Zensurrichter und der Zufall. Selbstverständlich gibt es noch ein paar andere, die Gott mit mir spielen.

Das Duo Schälike/Schertz wird uns also auch im neuen Jahr weiter erheitern!

7. Dezember 2010

WikiLeaks und die Journaille

Stern-Chef Reporter Hans-Martin Tillack findet klare Worte:

(…) Und ich finde es erstaunlich, wie viele schlechte Verlierer es im deutschen Journalismus gibt. Nicht wenige Kollegen spielen die Bedeutung der Papiere herunter und sprechen von Enthüllungen, die wir angeblich nicht brauchten, weil sie nur „mit mäßigem Nährwert“ ausgestattet seien.

Dass solches in einer Wochenzeitung mit besonders großem Papierformat zu lesen ist, überrascht dabei weniger. Dort hatte man bei manchen – nicht allen! – Autoren immer schon den Verdacht, dass sie viel lieber diplomatische Depeschen für mächtige Minister schreiben würden, als ganz unoffizielle Artikel für den Leserplebs.

Aber beim Abmoderieren des Wikileaks-Scoops beteiligen sich auch höchst erfahrene Recherchejournalisten. Kollegenneid? (…)

Demgegenüber schießt Hans Leyendecker immer noch erstaunlich deftig. Sorry, WikiLeaks ist zwar nicht perfekt, aber definitiv ein mächtiger Schritt in Sachen Aufklärung. Die Eigendarstellung(!) der US-Diplomaten als „puren Antiamerikanismus“ zu etikettieren, ist unglaublich billig und eines Mannes wie Leyendecker nicht würdig. Mir wurde schon mehrfach gesteckt, Leyendecker sei seine Rolle als oberster Deuter in Sachen Enthüllungsjournalismus zu Kopf gestiegen. Schade.

Ex-WikiLeaks-Sprecher Daniel Domscheit-Berg gibt im Talk Hintergrundinfos.

Profunde Infos gibt es da, wo das Herz der IT-Welt schlägt: Bei Heise.de.

Und natürlich bei Fefe, der auf den Kommentar des Guardian zur Verweigerung von Visa- und MasterCard gegenüber WikiLeaks hinweist:

Charles Arthur, the Guardian’s technology editor, points out that while MasterCard and Visa have cut WikiLeaks off you can still use those cards to donate to overtly racist organisations such as the Knights Party, which is supported by the Ku Klux Klan.

Eine der beiden Schwedinnen, die Julian Assange angezeigt hat, gerät angesichts 20 verschwundener Tweets ins Zwielicht. Der US-Kriegsminister interessiert sich auffällig für schwedische Sittenjustiz – wichtigeres hat er wohl nicht zu tun. Make love, not war! Wann mach Charlotte Roach den Beteiligten entsprechende Angebote?

5. Dezember 2010

WikiLeaks: USA mahnt die Schweiz ab

Der US-Botschafter in der Schweiz droht:

„Die Schweiz solle sich sehr genau überlegen ob sie jemanden wie Assange Unterschlupf gewähren wolle.“

Bevor mir jetzt jemand das Etikett „Verschwörungstheoretiker“ anheftet, lassen wir mal jemanden zu Wort kommen, der von Berufs wegen wissen sollte, worüber redet:

Für den Ex-Geheimdienstchef der Schweiz, Peter Regli, ist Julian Assange sogar in höchster Lebensgefahr. Er wäre nicht überrascht, wenn Assange plötzlich Opfer eines Autounfalls werden würde. Regli hält es ebenso nicht für unwahrscheinlich, dass der Wikipedia-Gründer vor einen U-Bahn-Zug auf die Gleise stürzen oder auf unerklärliche Weise an einem „Herzinfarkt“ sterben würde.

Vor knapp einem Jahr hatte ich mal über die klandestinen Mordprogramme der frühen CIA einen Artikel verfasst. Reality is stranger than fiction. 1989 war die verkohlte Leiche eines gewissen Karl Koch gefunden worden, einem anarchistischen Hacker und Mitglied des Chaos Computer Clubs, der Geheimnisse der USA an das KGB geliefert hatte. Der Fall wurde nie aufgeklärt.

Angesichts der eine Million Menschen, die wegen der vorgegaukelten „Massenvernichtungswaffen“ von den USA getötet wurde, ohne dass die Weltgemeinschaft das irgendwie sanktioniert hätte, sollte man sich über die Hemmschwellen der entsprechenden Entscheidungsträger keine allzu großen Illusionen machen.

Dann schauen wir mal, was dem nun prominentesten Hacker der Welt am 23.12. passiert …