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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Juli 2015

Geheimer Freundschaftsdienst

Zu den bekannten Witzen im Geheimdienstbereich gehört der Klassiker mit dem Agent, der seinem Kontaktmann mehrfach am Telefon über einen im Garten vergrabenen geheimen Gegenstand berichtet. Infolgedessen suchen diverse Geheimdienste das Objekt, allerdings erfolglos. Dem Agent ging es jedoch in Wirklichkeit darum, dass jemand den Garten umgräbt.

Ähnlich könnte sich die Geschichte von netzpolitik.org abgespielt haben. Deren Spendenmodell hat nämlich bislang nicht so richtig funktioniert. Doch mit der Hilfe der Spitzenagenten aus Köln-Chorweiler dürfte das Projekt nunmehr seine Geldsorgen los geworden sein.

-> Neulandesverrat

25. Juli 2013

Geheimdienstaffäre in Luxemburg: Was machte der „Spetzeldengscht“?

Heute um 20 Uhr veranstaltet die AG Netzpolitik der Piratenpartei veranstaltet heute im Mumble einen Talk zum Bommeleeër-Prozess über eine mysteriöse Bombenserie in Luxemburg zwischen 1984 und 1986. Der Geheimdienst des kleinen Landes muss sich bei seinen Skandalen nicht hinter seinen Kollegen verstecken.Was mich am meisten erstaunt, ist die zurückhaltende Berichterstattung in den deutschen Medien. So wird dort Juncker gerade einmal vorgeworfen, er hätte auf den „Spetzeldengscht“ SREL nicht eifrig genug aufgepasst. Nur die wenigstens Journalisten scheinen zu wissen, dass es um inszenierte Bombenattentate und die Schattengeschichte der NATO geht.

Als Gäste fungieren der Luxemburger Jurist und Pirat Jerry Weyer, der die dortige Politik sehr genau beobachtet, sowie ein deutscher Journalist, der den Fall langfristig mit großem Interesse verfolgt (ich). Die Mumble-Konferenz wird im Nebelhornradio gestreamt.

7. Mai 2013

Verfassungsbeschwerde für 0,58 €!

Nachdem es den Gesetzgebungsorganen mal wieder nicht gelungen ist, verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen, diesmal bzgl. der Bestandsdatenauskunft, müssen wir es halt selber richten. Genauer: Richten lassen, nämlich vom Bundesverfassungsgericht.

Sie haben die Möglichkeit, sich für die Kosten einer Briefmarke an einer möglicherweise historischen Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Wem Freiheit und Kampf gegen den Überwachungswahn etwas bedeuten, bitte einmal hier entlang!

12. Februar 2013

INDECT ist nicht wichtig, oder? (2)

Vor drei Monaten hatte ich auf das Desinteresse der „Qualitätspresse“ am Thema INDECT hingewiesen, das in einem auffälligen Missverhältnis zum Interesse am Gaudium über Popcornpiraten steht. Inzwischen ist kaum mehr über INDECT berichtet worden. Auch ACTA hatte die Medien erst dann interessiert, als die Menschen das Thema auf die Straße brachten. Wir müssen also wieder mal selbst liefern. Machen wir!

Am 23.02.2013 ist internationaler Aktionstag für Deine Privatsphäre. Twitter-Hashtag: #idp13

14. Januar 2013

Käufliche Ex-Minister

Über Herrn Ernst Strasser, Österreichischer Innenminister a. D., hatte ich gestern einen Kurz-Beitrag bei Telepolis gemacht. Heute hat er seine verdienten vier Jahre Knast erhalten. Gestolpert ist der Träger eines Big Brother Awards u.a. über abgehörte Telekommunikation.
Bei der Gelegenheit hatte ich auch auf die Verdienste des Herrn Grasser hingewiesen, Österreichischer Finanzminister a. D., ähnlich käuflich. Auch in seinem Fall gab es schöne Abhörprotokolle, die geleakt und dann in der juristischen Fakultät von bekannten Kabarettisten der Alpenrepublik aufgeführt wurden … ;-)

11. August 2010

Kachelmann zieht Antrag auf eV gegen BILD zurück

Kachelmann erhält seine Verbotswünsche nicht aufrecht.

„Dieses Verfahren hat zentrale Bedeutung für die Freiheit der Berichterstattung über strafrechtliche Ermittlungen. Wie Herr Kachelmann nun seine zusätzlich erhobenen Geldentschädigungsforderungen begründen will, bleibt abzuwarten“, erklärte „Bild“-Anwalt Spyros Aroukatos.

Und jetzt: Das Wetter!

UPDATE: Die TAZ meldet ein bisschen etwas anderes.

UPDATE: Kachelmanns Anwalt wiederspricht.

UPDATE: Meedia:

Auf Nachfrage erklärt Höcker: „In der heutigen Bild-Pressmitteilung wurde ganz geschickt nur dieser letzte Punkt herausgriffen. Bild tut allerdings so, als sei dies ein Ergebnis der heutigen Verhandlung, Herr Kachelmann hat diesen Verzicht jedoch schon am 22. Juli erklärt.“

UPDATE: Auf seiner Website nimmt Höcker zur Frage Stellung, dass es BILD für zulässig hielt, bereits vor der Namensnennung durch die StA zu berichten.

15. September 2009

Sehenswertes Video zu Internetsperren

So isses.

13. September 2009

FAS09: Private Fahndungsfotos – zulässig?

Der Vorfall mit dem Prügelpolizisten bei der Demo „Freiheit statt Angst“ schlägt hohe Wellen – und beschert der Demo „Freiheit statt Angst“ endlich die gewünschte PR. In wunderbar anschaulicher Weise demonstriert die Berliner Polizei, dass man unseren Volksvertretern nicht blind vertrauen kann. Bei allem Respekt für den harten und oftmals undankbaren Arbeitsalltag der Polizei und die ganz überwiegend soliden Polizisten, so ist eine Kette nun mal nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Was für willkürliche Gewalt gilt, das gilt für „Kavaliersdelikte“ wie Datenmissbrauch erst recht. Und nachdem die Polizei bei der Demo entgegen ihrem Versprechen gefilmt hatte, filmten die Datenschützer eben zurück. Nun haben findige Blogger aus dem Film zwei „Fahndungsfotos“ herausdestilliert und ins Netz gestellt. Dies wirft die Frage nach dem Recht am eigenen Bild auf. Darf man die Polizisten einfach so identifizierend abbilden?

Keine Ausnahme aufgrund von Versammlung

Grundsätzlich zählt die Rechtsprechung auch Polizisten bei ihrer Arbeit zu „Teilnehmern einer Demonstration“, sodass die Ausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG für Versammlungen und Aufzüge etc. greift. Diese Ausnahme gibt es deshalb, weil man andernfalls kaum Personenmehrheiten abbilden könnte, denn wer kann schon alle Teilnehmer individuell nach ihrer Erlaubnis fragen? Doch die Fahndungsfotos, die beim Anlass einer Versammlung gemacht wurden, individualisieren nun diese beiden Polizisten. Damit wird jeweils nicht mehr eine Personenmehrheit abgebildet. Damit scheidet diese Ausnahme aus.

Personen der Zeitgeschichte?

Die beiden Polizisten könnten jedoch Personen der Zeitgeschichte nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG sein. Hierfür spricht das breite mediale Interesse, das der Vorfall auch in den etablierten Medien findet und der Umstand, wie sehr die beiden das Misstrauen gegen die Obrigkeit im Sinne der Organisatoren der Demo unfreiwillig beweisen.

Prangerwirkung

Doch die Nutzung der Bildnisse in Form eines Fahndungsplakats stellt die Polizisten an einen virtuellen Pranger. Und Prangerwirkung ist ein Zauberwort, dass etwa Richter Buske besonders gerne verwendet. Denn die Interessen an der Verbreitung sind nach § 23 Abs. KunstUrhG immer auch mit den „berechtigten Interessen“ der Betroffenen abzuwägen. Die Verbreitung des Fahndungsaufrufs ist also juristisch nicht ohne Risiko. Was die Richter in solchen Fällen zulassen, und was sie verbieten, ist selbst für Kenner der Pressekammern nur schwierig vorauszusagen.

Praxisrelevanz

Eine pragmatisch relevantere Frage wäre allerdings, ob die beiden Polizisten gegen die Fotos vorgehen werden. Da sie möglicherweise sehr schnell begreifen werden, dass mit dem ccc nicht zu spaßen ist und ins Netz entsendete Informationen nicht reversibel sind, wäre es ungleich sinnvoller, sich eine neue Frisur wachsen zu lassen, als zum Anwalt zu rennen.

Präventive Beschlagnahme

Der Fall wird allerdings das allgemeine Bewusstsein für das Zurück-Fotografieren stärken und die – rechtlich höchst anfechtbare – Praxis begünstigen, der zufolge Polizisten, die sich fotografiert fühlen, Fotografen vor Ort zur Löschung der Bilder zwingen. Trotz eigentlich fehlender Rechtsgrundlage machen derzeit Gerichte präventive Beschlagnahmungen mit. Normalerweise ist die Anfertigung von Fotografien im öffentlichen Raum zulässig, erst die Verbreitung oder die unmittelbar drohende Gefahr einer Verbreitung könnte Maßnahmen rechtfertigen. Künftig werden Polizisten wohl sehr viel schneller Kameras bzw. Handys mit Kamerafunktion einkassieren wollen. Die Antwort hierauf wird sein, dass Demonstranten dann eben verdeckt filmen – oder eben parallel in so großen Scharen, dass die Polizisten nicht nachkommen werden, zumal die Bilder schnell ins Netz gefunkt werden können.

UPDATE:

Im Lawblog gibt es inzwischen die langerwartete Stellungnahme der Polizei – und Anzeichen, dass diese wohl etwas unglaubwürdig ist.

4. Mai 2009

SMS des Terrors

In Frankreich wurde jemand 24 Stunden festgesetzt, weil er nichts gemacht hatte.

Er hätte nämlich was machen sollen, weil er eine SMS bekommen hatte. Darin war er von einem Bekannten gefragt worden:

„Hast du eine Idee, wie man einen Zug zum Entgleisen bringen kann?“

Nun mag es ja recht unhöflich von dem Empfänger gewesen sein, nicht mit fachmännischen Tipps zu antworten. Was die französischen Behörden, die zwischenzeitlich Kenntnis von der SMS bekommen hatten, jedoch nicht gut fanden, war die Tatsache, dass der Empfänger nicht petzen ging.

Erfährt jemand glaubhaft von geplantern Straftaten großen Kalibers, wäre er auch nach deutschem Recht zur Anzeige hiervon bei den Behörden verpflichtet, vgl. § 138 StGB.

Hoffen wir, dass deutsche Behörden wissen, dass echte Terroristen verschlüsselt zu kommunizieren pflegen und keine Fragen auf Anfängerniveau stellen. So macht man das!