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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


13. Mai 2023

Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit

»Die zehn Grundsätze der Kriegspropaganda« von Lord Arthur Ponsonby, verfasst nach dem ersten Weltkrieg; »Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit«.

  1. Wir wollen den Krieg nicht
  2. Das gegenerische Lager trägt die Verantwortung
  3. Der Führer des Gegners ist ein Teufel
  4. Wir kämpfen für eine gute Sache
  5. Der Gegener kämpft mit unerlaubten Waffen
  6. Der Gegner begeht mit Absicht Grausamkeiten, wir nur versehentlich
  7. Unsere Verluste sind gering, die des Gegners enorm
  8. Künstler und Intellektuelle unterstützen unsere Sache
  9. Unsere Mission ist »heilig«
  10. Wer unsere Berichterstattung in Zweifel zieht, ist ein Verräter
23. Februar 2023

Die Nicht-Pixelio-Foto-Abmahnungen des Rechtsanwalts Herrn Florian Sievers von Sievers & Kollegen aus Berlin

Seit einigen Jahren fällt der Kollege Herr Rechtsanwalt Florian Sievers mit Abmahnungen wegen auf Websites genutzten Lichtbildern bzw. Lichtbildwerken auf. Grund der Abmahnung auf Unterlassung und Lizenzforderung soll unterlassene Nennung des Urhebers sein, was Anwaltskosten und Lizenzschaden auslösen soll.

Was der Kollege nicht schreibt: In allen mir bekannten Fällen hatten die Urheber ihre Werke zur kostenfreien Verwendung auf Pixelio bzw. deren Vorläufer Pixelquelle eingestellt. Bei Pixelquelle musste man den Urheber aber gar nicht nennen. Bei Pixelio muss der Urheber zwar genannt werden, anders als bei Creative Commons erlischt aber bei Unterlassen der Benennung nicht die Lizenz als solche, man kann nachbessern.

Häufig hatten die Nutzer das Bild vor ca. einem Jahrzehnt bei Pixelio erworben, so dass vielen die Herkunft heute gar nicht mehr bewusst war. Wenn dann eine Abmahnung hereinschneit, sehen sich viele daher in Erklärungsnöten – und fragen sich, ob sie da wohl in eine Abmahnfalle getappt sind. Die Abmahnung enthält jedenfalls nicht den kleinsten Hinweis auf Pixelio, obwohl dies dem Abmahner bekannt sein muss und für den Anwalt leicht zu erkennen ist.

Wenn man den Kollegen schriftsätzlich darauf hinweist, dass der unterbliebene Hinweis auf Pixelio doch ein kleines bisschen fragwürdig ist, wird der Kollege in seiner Wortwahl doch ein wenig, ähm …, sagen wir mal für einen professionellen Rechtsanwalt ungewöhnlich temperamentvoll. Der Kollege ist jedoch entschuldigt, denn an seinem Standort ist „Berliner Schnauze“ eine wohl geachtete Form der Kommunikation.

Ich kann allerdings verstehen, dass der werte Kollege mich nicht in sein Herz schließen möchte, denn das Geschäftsmodell für gewähnte „Lizenzschäden“ für Fotos, die kostenlos angeboten werden, hatte ich durch eine Reihe von Musterklagen beseitigt. In Berlin hatte er vor Jahren noch wenigstens 100,- € rausgeschlagen, doch auch das dürfte nach einem BGH-Urteil aus dem letzten Jahr schwierig werden. Etliche Oberlandesgerichte – darunter inzwischen auch das OLG München – machen diesen Unsinn nicht mehr mit.

Der forsche Kollege ist übrigens der einzig mir bekannte Anwalt, dessen Mandantschaft wegen kostenlos nutzbaren Bildchen sogar Geld für das Erwirken einer einstweiligen Verfügung ausgibt, obwohl keine wirtschaftlichen Vorteile zu erkennen sind. Warum es ein Urheber, dessen kostenfrei nutzbares Werk ein Jahrzehnt ohne Benennung auf eine Homepage stand, plötzlich mit der Unterlassung so eilig haben sollte, dass er dafür richtig Geld auf den Tisch legt, ist mir unklar.

Seriöse Urheber, die ihren Namen lesen wollen, würden ihr Anliegen durch eine freundliche E-Mail verfolgen oder mit damit einen Anwalt beauftragen. Wer etwas zur kostenfreien Nutzung freigibt, dann aber Jahre später wie die alte Fassenacht ankommt und Anwalts- und Prozesskosten produziert und gewähnte Lizenzschäden einfordert, handelt widersprüchlich. Da helfe ich dann gerne beim Aschermittwoch …

Sollten auch Sie ungebetene Post von der Kanzlei Sievers & Kollegen bekommen, vertrete ich Sie gerne zu fairen Konditionen. Wer kostenlose Erstberatung wünscht, der wende sich bitte an meine Mitbewerber. Der Kollege Sievers etwa bietet kostenlose Erstberatung an und ist im Thema definitiv erfahren.

13. Februar 2023

Die Creative Commons-Foto-Abmahnungen des „Berliner“ Rechtsanwalts Robert Fechner für Arne Müseler, Alessio Andreani und Rui Ademar Ferreira Pires

In den letzten Jahren fällt der Kollege Robert Fechner durch fragwürdige Abmahnungen auf, bei denen er nahezu nichts auslässt.

Der Kollege vertritt etliche Fotografen, die ihre Werke häufig unter kostenfreie Lizenzen gestellt haben, und dann plötzlich abkassieren wollen, wenn jemand den Namen des Urhebers nicht nennt.

Zunächst soll darauf hingeweisen werden, dass Herr Robert Fechner nicht mit einem Berliner Urheberrechtsanwalt mit gleichem Nachnamen verwechselt werden sollte. Das ist doppelt ärgerlich, denn der Kollege Robert Fechner praktiziert offenbar gar nicht wirklich in Berlin. An der repräsentativen Kanzleiadresse „Friedrichstraße 95, 10117 Berlin“ findet man vielmehr eine Firma, die auf das Simulieren renommierter Geschäftsadressen spezialisiert ist. Seine tatsächliche Anschrift will der Kollege auch vor Gericht nicht offenbaren. Ausweislich seiner Bankverbindung und einer seiner Anwaltskammern ist er wohl in Frankfurt/Oder ansässig.

Bemerkenswert an den Abmahnungen des Kollegen ist, dass er die Grenzen des Zulässigen strapaziert, obwohl ich ihm diese wiederholt vor Gericht aufgezeigt habe. Für seine Abmahnkünste beansprucht der Kollege stets eine stolze 1,5-Gebühr, verlangt üppigen „Lizenzschaden“ für die kostenfrei lizenzierten Werke und ruft hohe Streitwerte für die eigentlich kostenlos nutzbaren Bilder auf. In den vorgeschlagenen Unterlassungsverpflichtungserklärungen verlangt er hohe Mindestvertragsstrafen und beansprucht eine Gerichtsstandsvereinbarung für Deutschland, obwohl seine Mandanten häufig im Ausland sitzen.

Der Kollege lässt nichts aus. So berechnet er für den angeblich von seinen ausländischen Mandanten verlangten Aufwendungsersatz Umsatzsteuer, obwohl solche ja gar nicht angefallen sein kann. Er schlägt zudem jedes Mal angebliche „Dokumentationskosten“ drauf, für die er allenfalls fadenscheinige Nachweise aufbietet. Im Laufe eines Rechtsstreits präsentierte er nach eher dürftigen Beweisangeboten nun die Firma RightsPilot UG, die mit reichlich Verspätung Rechnungen dafür ausstellt, dass sie die Abrufbarkeit eines Lichtbilds dokumentiert habe. Ob die Beauftragung und Dokumentation vor Klageerhebung geschah, ist unklar …

Die von Herrn Fechner vorgeschlagenen Unterlassungsverpflichtungserklärungen sollte man so besser nicht unterschreiben, denn diese sehen eine hohe Mindestvertragsstrafe vor. Und wenn man typische Fehler macht, etwa das Löschen der Bilddatei auf dem Server vergisst, dann bittet der Kollege Fechner üppig zur Kasse.

24. November 2022

Die Abmahnungen des Herrn Alexander Pamen, der kein Abmahnanwalt sein will

Herr Alexander Pamen fällt seit Jahren mit fragwürdigen Abmahnungen wegen Verstößen auf, die oft Datenschutz betreffen. Meistens handelt es sich um Lappalien, in allen hier bekannten Fällen war er auch stets sein eigener Mandant. So bestellte er etwa Dinge im Internet, wenn die vorgeschriebene Bestätigungsmail aber etwas enthielt, was man als Werbung qualifizieren konnte, mahnte Pamen im eigenen Auftrag ab.

Pamen gab sich als Rechtsanwalt zu erkennen, dessen Kanzleisitz in Frankfurt sei, obwohl er eine Privatadresse in Berlin hatte. Später verlegte er den Kanzleisitz nach Berlin, dann aber sah er sich in der Schweiz um, verlegte seinen Kanzleisitz nach Zug und behauptet eine „Zweigstelle“ in Konstanz.

Bei sämtlichen vier mir bekannten Kanzleiadressen handelt es sich um Dienstleister, die Post entgegen nehmen usw. An Pamens Kanzleiadressen kann man daher nicht einmal den Briefkasten pfänden.

Auch seine wechselnden Bankverbindungen, soweit sie mir bekannt sind, waren mal in Finnland, mal in Litauen, was die Zwangsvollstreckung erschwert.

Wann er seinen privaten Wohnsitz in Berlin aufgab, ist unklar, seinen Social-Media-Aktivitäten zufolge war er schon etwas länger in der Schweiz, wo er inzwischen offiziell gemeldet ist.

Der datenschutzbewusste Herr Pamen wehrte sich meist gegen unverlangte E-Mails, sandte mir jedoch trotz digitalem Hausverbot über 250 E-Mails, in denen er mir drohte, im CC meist große Redaktionen, Staatsanwaltschaften usw. Er tauchte hier im Sommer auch eines Tages in Köln unangemeldet auf, um mich zu belästigen. Verhandlungen in Berlin fanden unter Polizeischutz statt (es waren jeweils zwei gut eingepackte Wachtmeister anwesend). Außerdem schickte mir Pamen ein Foto seiner Badehose.

Inzwischen hat Herr Pamen aus mir unbekannten Gründen seine deutsche Zulassung als Rechtsanwalt endgültig verloren.

Die von Pamen verursachten Prozesskosten können vermutlich kaum mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand vollstreckt werden, weil Pamen in die Schweiz ausgewandert ist und zudem einen konspirativen Lebensstil pflegt.

Falls Sie bei Herrn Pamen Schulden irgendwelcher Art haben sollten, etwa weil er gerichtliche Titel erstritten hat, bitte ich um Nachricht. In dem Fall können Sie ggf. schuldbefreiend an meine Mandanten leisten. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie denen Ihr Geld lieber geben werden als Herrn Pamen.

Herr Pamen hat mich neulich übrigens abgemahnt, weil ich ihn als Abmahnanwalt bezeichnet habe und preist die Schweizer Gerichte.

14. Oktober 2022

Türkei will Deutschland bei Medienzensur nachfolgen

Mit einiger Faszination nehme ich die Kritik deutscher Journalisten an einer Verschärfung des türkischen Mediengesetzes zur Kenntnis, mit dem sich der türkische Staat gegen angebliche Falschinformationen wehren will. Man befürchtet, Staatspräsident Erdogan könne das Internet zensieren.

Offenbar ist deutschen Journalisten unbekannt, dass ein solches Gesetz hier seit dem 8. November 2020 geltendes Recht ist. Nach §§ 109, 19 Medienstaatsvertrag können die – faktisch staatsnah und politisch besetzten – Landesmedienanstalten im Internet „journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote“ (gemeint sind damit Blogger), denen sie „journalistische Sorgfalt“ absprechen, untersagen oder sperren.

Ein wesentlicher Unterschied besteht allerdings zugunsten konventioneller Medien oder solchen, die sich dem privaten Presserat e.V. angeschlossen haben. Die sind offenbar bereits ausreichend staatstragend …

Über das deutsche Gesetz hat meiner Wahrnemung nach nicht ein einziges journalistisches Medium berichtet. Zwar haben die Landesmedienanstalten von ihrer Macht bislang nahezu keinen Gebrauch gemacht, in Zeiten von Seuchen und Kriegen kann sich das aber schneller ändern, als Toni Hofreiter Militärexperte wurde.

Im April habe ich in der Zeitschrift für Mulitmediarecht einen Fachaufsatz zur bislang bekannten Behördenpraxis veröffentlicht. Mein Befund, dass es sich um ein verfassungswidriges Gesetzeswerk handelt, hat bislang keinerlei Widerspruch erfahren.

10. Oktober 2022

Zensurheberrecht bei Radio Bremen

Radio Bremen hatte eine hochnotpeinliche „Dokumentation“ ausgestrahlt, deren Steilvorlagen ein bekannter Medienkritiker schwerlich übersehen konnte. Bei seiner Doku über die Pseudodoku machte der Kritiker ausgiebig von Videozitaten gebrauch und stellte seine Kritik auch auf YouTube.

Während Radio Bremen es hinnahm, dass andere YouTuber die gesamte Sendung (!) auf YouTube hochluden, hatte Radio Bremen nichts Besseres zu tun, als den Kritiker wegen Urheberrechtsverletzung zu attackieren. Die selektive Auswahl nur dieses Kritikers verrät, dass es Radio Bremen gar nicht um Urheberrecht, sondern einzig um gezielte Gängelung und Unterdrückung von Kritik geht.

Die Tatsache, dass hier Urheberrecht nur vorgeschoben wurde, wird auch deshalb augenscheinlich, weil für Abmahnung und Prozess kein wirtschaftliches Interesse erkennbar ist, das geschützt werden müsste. Denn für das zitierte Material aus der Radio Bremen-Sendung (das die Gebührenzahler bezahlt haben) gibt es keinerlei Zweitmarkt, es eignet sich einzig für die Ausstrahlung in einem öffentlich-rechtlichen Sender und war inzwischen nicht mehr aktuell, da eine darin thematisierte Landtagswahl inzwischen Jahre zurückliegt. In einem ähnlichen Fall, den Afghanistan Papers, hatten daher Gerichte entschieden, dass mangels Verwertbarkeit Urheberrecht gar nicht anwendbar sei.

Die Abmahnung selbst war formwidrig, so dass Radio Bremen auf den Abmahnkosten sitzen blieb, die Abmahnabwehr sowie entsprechende Kosten am Amtsgericht Bremen zahlen musste. Dass es dem Sender um Schikane des Kritikers ging, folgt auch aus der Tatsache, dass mit der Abmahnung überhaupt eine externe Kanzlei beauftragt wurde, also völlig überflüssig Kosten produziert werden sollten. Denn ein Sender mit eigener Rechtsabteilung, der mit der Abfassung einer lizenzrechtlichen Abmahnung überfordert ist und dazu externen Sachverstand benötigt, sollte sein Personal austauschen.

Bzgl. der Unterlassung tendierte das Landgericht Berlin zeitweise zu unserer Rechtsauffassung, nach Änderung der personellen Besetzung der Kammer sah man aber keinen Rechtsmissbrauch mehr. Die Parteien stritten bei einzelnen Szenen noch um die Frage, ob der Umfang der Zitate vom Zitatzweck gedeckt sei. Hierzu gibt es bislang nur sehr wenig Rechtsprechung, die Gerichte urteilen sehr unterschiedlich. Landgericht und dann Kammergericht billigten dem Kritiker einige Szene zu, bei den meisten vermissten sie einen tragfähigen Grund.

Andere Gerichte hätten es vermutlich anders gesehen. Denn im Zeitalter und Medium der YouTuber und Reaction-Videos dürften andere Maßstäbe anzulegen sein als zu den Zeiten des linearen Fernsehens. Zudem müsste auch Radio Bremen eigentlich ein Interesse daran haben, dass das Material möglichst authentisch und damit im zutreffenden Zusammenhang gezeigt und zitiert wird.

Ein schaler Beigeschmack verbleibt schon deshalb, weil sich Radio Bremen überflüssige Prozesse dieser Art eigentlich gar nicht leisten können sollte, denn nahezu alles an Radio Bremen ist unterfinanziert bzw. Gebührenverschwendung. Bremen liegt im Sendegebiet des NDR, der Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bespielt, so dass für Bremen ein Landesfunkhaus vollkommen ausreichend wäre. Stattdessen leistet man sich einen eigenen Sender, der ca. 300 hauseigene Mäuler plus das einer eigenen Intendantin stopft, sowie ca. 300 weitere der Tochtergesellschaft Bremedia. Bei ca. 680.000 Einwohnern lebt also knapp 0,1 % der Bevölkerung von Radio Bremen … Weil sich diese Gebührenverschwendung die Bremer nicht leisten könnten, wird die Sause von den anderen ARD-Anstalten quersubventioniert – obwohl gegenwärtig der Beitrag von Radio Bremen im ARD-Verbund nahezu unbedeutend ist.

Ein dünnhäutiger Sender, der nicht einmal derartige Kritik aushält, kann eigentlich weg.

18. September 2022

Vogelzeig und stromerzeugender Fernseher

Seit vor einigen Jahren das ursprünglich linke Thema Medienkritik zunehmend rechtspopulistisch besetzt ist, halte ich mich insoweit schon etwas länger zurück. Was aber diese Woche so vorbeirollte, möchte ich nicht unkommentiert lassen.

So verbreiten große Medienhäuser kritiklos die „Nachricht“, Gesundheitsminister Karl Lauterbach habe die Störchin angezeigt, weil diese ihm im Bundestag den Vogel gezeigt und ihn mit dem Kommentar „Sie sind völlig irre!“ bedacht habe. Weder sollte ein solch trivialer und alberner Vorgang Nachrichtenwert haben noch sollten Journalisten ihren Mangel an Allgemeinbildung ventilieren. Denn eigentlich sollte jedes Schulkind, erst recht jeder mit Juristen ausgestattete Minister und eigentlich auch jede politische Redaktion mal etwas von parlamentatischer Immunität für Äußerungen gehört haben. Laut Artikel 46 Abs. 1 Grundgesetz sind Äußerungen bis zur Grenze verleumderischer Beleidigung polizeifest. Ein Vogelzeig ist ein Fall für einen Ordnungsruf, aber nicht für die Polizei.

Die Störchin widerum zeigte Lauterbach allen Ernstes wegen „falscher Verdächtigung“ nach § 164 StGB an, also dem Anzeigen einer rechtswidrigen Tat wider besseren Wissens. Die Störchin, immerhin gelernte Juristin, sollte eigentlich wissen, dass der von Lauterbach angezeigte Tatbestand unstreitig, sondern lediglich die Bewertung als rechtswidrig untauglich ist. Mit gleicher Logik könnte jetzt eigentlich Lauterbach die Störchin anzeigen …

Diese Kindergarten-Sache hätte eigentlich jede seriöse Redaktion ausfiltern müssen, sie passte allerdings offenbar ins Narrativ.

Etwas anders jedoch verlief es jedoch mit dem ultrapeinlichen Bock, den Tagesschau.de geschossen hatte. So hatte die Südafrika-Korrespondentin der Tagesschau von einem Erfinder aus Simbawe berichtet, der einen Fernseher ohne Strom anbot. Gegen so einen Quatsch nehmen sich selbst Nigerian Scams als seriös aus. Der Deutschlandfunk übernahm die Ente und beklagte, dem Manne würde aus rassistischen Gründen keine Chance gegeben. Während man bei Tagesschau.de schließlich einen Fehler einräumte, beließ es der Deutschlandfunk beim Löschen.

Die Posse wurde natürlich vor allem von konservativen Medien eifrig verbreitet wie etwa BILD, die bekanntlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf dem Kieker hat. Wenn selbst die vom Fernsehen nicht wissen, dass Fernsehen nun einmal nur mit Strom funktioniert, und ungeprüft solchen Schmarren übernehmen, sollte man da nicht nur in der Chefetage kündigen. Das Hamburger Nachrichtenmagazin Der SPIEGEL, das Lauterbachs „Heldentat“ einer unbrauchbaren Strafanzeige Nachrichtenwert beimaß, ließ die Kollegen der Hamburger Tagesschau übrigens ungeschoren.

15. September 2022

Nimmt Scholz Demonstratrionsrecht nicht hin?

Polizisten sind bei Demonstrationen nicht zu beneiden: Äußerlich schützen sie die Demonstranten, tatsächlich aber schützen sie das verfassungsmäßig verbriefte Demonstrationsrecht als solches sowie die Sicherheit von Demonstranten, Gegendemonstraten und sonstigen Betroffenen. Ob sie sich mit den Beteiligten identifizieren oder nicht, spielt keine Rolle. Selbst in der DDR wurden die Montagsdemonstrationen mehr oder weniger toleriert, obwohl sich diese gegen die damalige Staatsform wandten.

Man kann verstehen, wenn Bundeskanzler Scholz, ehemals Bürgermeister der demonstrationserfahrenen Stadt Hamburg, bei einem Polizeikongress den Beamten seine Solidarität erklärt. Leider twitterte er (hoffentlich) hierzu nicht persönlich, sondern (hoffentlich) ein Praktikant:

Dieser Tweet ist eigentlich auf allen Ebenen missglückt.

Die beiden ersten Sätze widersprechen sich, denn selbstverständlich haben auch „Extremisten, Querdenker und Verfassungsfeinde“ das Recht, ihre Meinung friedlich zu artikulieren und hierfür zu demonstrieren. Sehr wohl hat der Staat dies nach Art. 5 und Art. 8 Grundgesetz hinzunehmen. Meinungsfreiheit kann nur funktionieren, wenn man unerwünschte Meinungen zulässt.

Soweit der Kanzler sogenannte Querdenker mit Extremisten und Verfassungsfeinden zusammenrührt, widerspricht er damit den Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz, das auf solchen Demonstrationen primär bürgerliches Klientel ausmacht. Nachweislich wurden bei einigen dieser Corona-Demos sogar agents provocateurs überführt, welche Demonstrationen ideologisch in Misskredit bringen sollten, und nur in dem Fall kann man von „Kaperung“ reden. Soweit tatsächlich jemand fremde Demonstrationen kapert, wäre es allein Aufgabe des Veranstalters, Störer mit widersprechender Ideologie auszusortieren, nicht aber hat der Staat darüber zu befinden, wer demonstrieren darf und wer nicht.

Demonstrationen von Extremisten sind außerdem sehr praktisch, denn dann wissen die Sicherheitsbehörden, mit wem man es zu tun hat. Radikalisierte wurden meistens zunächst auf Demos auffällig, bevor sie in den Untergrund gehen …

28. August 2022

„Hüte dich vor dem Mann, der nicht redet, und dem Hund, der nicht bellt!“

Die hysterischen Häuptlinge des Ravensburger-Verlags ließen sich von Klapperschlangen abschrecken und nahmen ein Buch über Winnetou aus dem Wigwam. Ein Cowboy des Social Media-Teams des ZDF sowie ein für das Sandmännchen zuständiges Cowgirl des RBB verkündeten mehr oder weniger eigenmächtig einen Bann des sog. „I-Wortes“. Zwar handelte es sich nicht um die offiziellen Senderlinien, doch die belehrende Anmaßung reichte ideologisch gesättigten Gebührenzahlern aus, um das Kriegsbeil auszugraben. Diese Rauchzeichen widerum veranlasste moralgestälte Hilfs-Sheriffs etwa auf Twitter, den I-Wortklaubern ideologisch beizureiten und den Begriff „Indianer“ als „kolonialistisch“ und natürlich auch „rassistisch“ zu geißeln.

Juristisch würde man diese alberne Phantom-Debatte als „Geschäftsführung ohne Auftrag“ bezeichnen, denn etwa der „National Congress of American Indians“ bezeichnet sich ja selbst entsprechend. Bislang ist kein native american bekannt, der sich an der Darstellung der Indianer bei Karl May oder wegen an Karneval in Deutschland verkleideten Kindern beschwert hätte. Im Gegenteil wurde etwa Pierre Brice von einem Stamm sogar zum Ehrenmitglied ernannt.

In den USA gibt es einige Besonderheiten: Im traditionellen US-Western wurden die Indianer grundsätzlich als bedrohliche Wilde verbrämt, die man abschlachten dürfe. Nachvollziehbar empfindet man es als beschämend, wenn erwachsene Frauen sich an Halloween als „Sexy Squaw“ verkleiden. Ebenso wenig hat man dort den Völkermord an 800 Stämmen und unzählige gebrochene Verträge des Weißen Mannes vergessen.

Hierzulande allerdings ist mir kein Volk bzw. keine Ethnie bekannt, dem die Deutschen ähnlich hohe Wertschätzung und Ehrbezeugung erweisen, wie den nordamerikanischen Ureinwohnern (oder zumindest, wie wir sie uns vorstellen). Echte Männer halten das „Indianerehrenwort“, kennen als Indianer keinen Schmerz und ehren Blutsbrüder. Kinder lieben die Figur der naturverbundenen Indianer. Mir ist jedenfalls keine negative Eigenschaft bekannt, die man hierzulande mit den Indigenen Nordamerikas verbindet. In Deutschland war der Film Der mit dem Wolf tanzt mit beinahe sieben Millionen Zuschauern der meistgesehene Kinofilm des Jahres 1991. Die liebevolle Parodie Der Schuh des Manitou wurde 2001 mit über elf Millionen einer der erfolgreichsten deutschen Filme überhaupt.

Bessere Sammelbegriffe als „Indianer“ bieten auch die Moralpostel nicht an. Im „native american“ steckt der Spanier Amerigo Vespucci, der dazu beitrug, die Ureinwohner der nach ihm benannten Kontinente zu versklaven und auszurotten.

Während also der weltfremde Streit um das „I-Wort“ eine ziemliche deutsche Befindlichkeit nicht mit Arbeit ausgelasteter Akademiker sein dürfte, äußert sich allerdings bei den hochverehrten Gebührenzahlern erneut der Unmut darüber, von einer Schar ideologisch Erleuchteter im wahrsten Sinne des Wortes bevormundet zu werden. Nach dem ganzen Ärger um das Framing-Manual der ARD von Elisabeth Wehling, dem Abwandern der jungen Zuschauer ins Internet sowie der gegenwärtigen Diskussion um die Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es durchaus erstaunlich, welch einfältiges Personal die Sender mit der Befugnis zur Kundenkommunikation befassen.

Diese fehlende Sensibilität für bodenständige Gebührenzahler wiegt schwerer als etwa ein schicker Parkettboden in der Chefetage oder eine sich selbst bewässernde Pflanzenwand für gerade einmal eine vierstellige Summe. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht zu seiner historisch bedingten Aufgabe findet, ein breites Spektrum an Meinungen abzubilden und zu respektrieren, sondern weltfremder Ideologie das I-Wort redet, macht er es auch seinen Freunden nicht einfacherer, seine Berechtigung weiterhin zu verteidigen.

„Es braucht nicht viele Worte, um die Wahrheit zu sagen“, lautet ein indianisches Sprichwort. Erst recht wohl braucht man keine I-Worte …

13. Juli 2022

Leyla – LOL-LOL-LOL-Leyla!

Das Sommerloch-Thema 2022, an dem sich die Gemüter derzeit erregen, ist offenbar ein Song über eine gewissen Layla, die gar keine ist.

Eigentlich kann man es politisch kaum korrekter machen: Da wird ein (fiktiv so angelegter) cross-dressender Mensch mit dem Geltungsanspruch bzw. Fetisch einer Sexarbeiterin besungen. Diese Pointe, dass es sich um eine in einem männlichen Körper geborene Person handelt, wird im Video aber erst am Schluss kommuniziert. Das Werk erinnert ein wenig an die besungenen „Damen“ „Lola“ und „Leyla“:

Da also in dem Video praktisch nur Herren zu sehen sind, wird da zweifellos keine Frau herabgewürdigt. Ob die Darbietung Ansprüche an Musik und Esprit befriedigt, darf jeder selber entscheiden – so etwa die Konsumenten, die den Song derzeit an die Spitze der deutschen Single Charts platzierten.

Löst man den Song aus dem Kontext des Videos, wird jedoch für unbefangene Rezipienten die Ironie nicht mehr erkennbar. Diese müssen vielmehr annehmen, dass da mit »Ich hab ’nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler« tatsächlich eine Prostituierte Leyla distanzlos in primitiver Weise ohne Gesellschaftskritik und korrektes Gendern besungen wird. Dies rief natürlich die Tugendwächter und – innen auf den Plan.

Aktuell hatte die Stadt Würzburg bei einem von ihr veranstalteten Volksfest die Beschicker auf einen Verzicht des Titels gedrängt. Anders, als man es in einigen Medien erscheinen lässt, hatte sie das nicht hoheitlich als Sittenpolizei getan, sondern als Veranstalterin, die vertragliche Regelungen mit ihren Marktbeschickern hat, die üblicherweise den Verzicht auf nicht jugendfreie Werke und andere Anstößigkeiten vorsehen. Ein gewisser aktueller Tit(t)el von Ramstein etwa wäre klar deplatziert.

Im Versuch einer journalistischen Einordnung bemüht der SPIEGEL als Sachverständigen einen Akademiker (Promotionen in Kirchengeschichte und Literaturwissenschaft):

»Natürlich ist das Lied sexistisch«, sagt hingegen Musikfachmann Michael Fischer von der Universität Freiburg. Dass die Protagonistin des Videoclips offensichtlich ein Mann in High Heels, schwarzem Minirock und mit blonder Perücke ist, ändere nichts am Charakter des Liedes. Dies sei jenseits von Ironie oder Transaspekten.

Doch. Ändert. Der Zielgruppe dürfte der ironische Charakter des Lieds nunmehr bekannt sein – und nunmehr auch dem Rest der Republik. Dank dir und deinen talibanen Freundinnen und Freunden, lieber Michael! Und ironisch meine ich daran nur „Freund“.

Wir haben in Deutschland mit staatlichen und religiösen Eingriffen und Bewertungen von Kunst und Kultur extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Das letzte, was mich interessiert, ist die Meinung humorbefreiter, puritanischer Moralapostel und -innen.

Daher kann es zur Auffassung unseres in dieser Sache eigens bemühten Bundesjustizministers keine Alternative geben:

(Dies mit der Maßgabe, dass das konkrete Verbot wohl weniger behördlich als vertraglich war.)