Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


OLG Frankfurt: Vortrag mit mindestens zehn kritischen Äußerungen darf als „vor allem Verständnis für“ dargestellt werden.

Die Gerichte in Frankfurt haben – jeweils nach wohl ungewöhnlich langem Vorlauf – eine beantragte einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung nicht erlassen. Der investigative Journalist Patrick Baab, den die konventionellen Medien nahezu geschlossen ausgrenzen, hatte sich gegen einen auch für FAZ-Verhältnisse erstaunlich tendenziösen Artikel gewehrt, der ihn anlässlich einer Autorenlesung als scheinbaren Putin-Apologet porträtierte. Das ist schon deshalb irrwitzig, weil Baab seit zwei Jahrzehnten kritisch über Putin berichtet und sich einst vor Ort sogar mit dem FSB angelegt hatte.

Konkret beanstandete Baab den Satz:

„Für Russland hat Baab vor allem Verständnis übrig, nur einmal erwähnt er im Nebensatz, dass dort ‚auch keine Demokratie‘ sei.“

Tatsächlich nämlich hatte Baab an dem Abend mindestens zehn Mal Russland ausdrücklich kritisiert, dieses an etlichen vorgelesenen Stellen aus seinem Buch (jeweils in Hauptsätzen) und auch im an die Lesung anschließenden Gespräch. Der zweite Satzteil ist also offenkundig unzutreffend. Außerdem enthält das Buch viele weitere Stellen, die ein „vor allem Verständnis“ für Russland definitiv ausschließen.

Normalerweise sind falsche Tatsachenbehauptungen und bewusstes Auslassen von Kontext rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Insbesondere das Weglassen von Worten oder das Auslassen von Wichtigem in einem Zitat kann zu einem falschen Zitat wegen einer »Entstellung« des Bildes und der Wahrnehmung eines Menschen werden.

Die Frankfurter Gerichte (deren Rechtsprechung zum Presserecht ich ansonsten sehr schätze), erkannten in diesem Fall auf Presse- und Meinungsfreiheit. Die Begründung dazu überzeugt mich nicht, denn man machte Baab ausgerechnet zum Vorwurf, dass er – unstreitig wahrheitsgemäß – auch Positives über Russland berichtete. Methodisch finde ich das sehr fragwürdig.

Unverkennbar atmen die Beschlüsse der Frankfurter Gerichte das westliche Narrativ über den Ukrainekrieg, das uns die konventionellen Medien propagieren, und wenn eine Information dem widerspricht, muss der Überbringer der schlechten Nachricht geköpft werden. Das ist deshalb verstörend, weil eigentlich das Bundesverfassungsgericht von der Medienlandschaft eine Sicherung der Meinungsvielfalt verlangt, die Meinungen von Minderheiten also grundsätzlich zu respektieren sind.

Als die Welt 2020 von Corona erfasst wurde, synchronisierten die Medien und ließen nur noch eine Meinung zu – die dieser Tage von den RKI-Protokollen erschüttert wird. Dieser intolerante Gleichklang wurde fortgesetzt, als Russland 2022 in die Ukraine einmarschierte, nur in den neuen Medien kamen alternative Perspektiven wirklich zu Wort.

Die unerwünschte Prognose, dass ein Krieg der großen Intensität nicht durch Strategie, Wunderwaffen und Kampfgeist, sondern durch Logistik gewonnen wird, hat sich offenkundig bewahrheitet. Während deutsche Politiker die Lektion von Verdun offenbar nicht gelernt haben und mal wieder von einem Endsieg träumen, desertieren die Rekruten dieses Krieges. Ebenso hat sich inzwischen herumgesprochen, dass die Sanktionen nicht die versprochene Wirkung erzielen, sondern primär uns selbst trefen.

Nachdem die Medien als „vierte Gewalt“ offenbar permanent versagen, scheint nun auch die Iudikative anfällig für politische Anpassung zu sein. Wenn sich Exekutive, Legislative, Leitmedien und möglicherweise nun auch die Iudikative dasselbe Glaubwürdigkeitsproblem einhandeln, stellt sich die Frage, was aus diesem Staat geworden ist.

« Desinformation-Online – Florian Harms und die Fake News – Grüne werben mit Hakenkreuz – rechtliche Anmerkung »

Autor:
admin
Datum:
29. März 2024 um 15:41
Category:
Allgemein
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.