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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


17. Januar 2020

„Kreative Rechnungen“ – c’t-Artikel über Kostenfalle Creative-Commons-Bilder

In der aktuellen Ausgabe der Computerfachzeitschrift c’t vom 04.01.2020, S. 166, warnt ein Artikel vor der Abzocke mit provozierten Verstößen gegen Creative Commons-Lizenzen. So streuen Fallensteller ihre Bilder im Netz unter kostenfreien Lizenzen, obwohl allgemein bekannt ist, dass praktisch niemand die komplizierten Regeln zur korrekten Benennung tatsächlich beherrscht. Dann aber bitten diese Leute mit einem breiten Grinsen zur Kasse wegen einer Urheberrechtsverletzung. Ich beobachte diese Masche seit 2011.

Folgendes möchte ich aus der Sicht eines mit dieser Branche erfahrenen Anwalts anmerken:

99% dieser zweifelhaften Forderungen kommen nicht von „Abmahnanwälten“, sondern von den (angeblichen) Fotografen direkt. Einzig der Kollege Herr Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnte bis letztes Jahr in großem Stil für einen angeblichen Fotografen Christoph Scholz sowie jedenfalls früher für einen obskuren „Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)“ immer sofort ab. Andere CC-Lizenzforderer bemühten nur sehr gelegentlich Rechtsanwälte. (Update: Magister Kulac fällt wohl noch in diese Kategorie.)

Dem Beitrag zufolge seien solche unberechtigten Forderungen in der Praxis selten. Das kann ich so nicht bestätigen. Es sind zwar wenige „Anbieter“, deren Fallzahlen sind allerdings durchaus beeindruckend. In diesem Bereich gibt es aber sehr wenig Urteile, weil andere Anwälte entsprechende Rechtsstreite ganz überwiegend durch Vergleiche beenden. Ich allerdings habe einige Musterklagen durchgezogen, darunter auch die im c’t-Bericht genannten Sachen am OLG Köln.

In dem Beitrag wird geraten, die Forderungen zurückzuweisen und als ggf. aktive Gegenmaßnahme eine negative Feststellungsklage zu erheben. Das Kostenrisiko läge hier bei einem Streitwert von 6.000,- € bei etwa 2.650,- €.

Das kann ich so nicht bestätigen. Eine wirtschaftlich geführte negative Feststellungsklage sollte keinen höheren Streitwert als den der finanziellen Forderung aufweisen. Daher sollte man eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, denn eine mögliche Unterlassungsforderung wäre ein unproduktiver Kostenfaktor. Die Lizenzforderungen, mit denen man heute bei Creative Commons-Rechnungen konfrontiert wird, liegen inzwischen meistens unter 1.000,- €. (2015 hatte mal jemand sagenhafte 5.310,38 € verlangt – bekommen hat er am Ende, als wir beim BGH waren, 0,- €, dafür aber unsere Rechnung.) Das Kostenrisiko erster Instanz liegt also bei 620,72 € zzgl. ggf. Anfahrtskosten.

In dem Beitrag wird behauptet, Dreh- und Angelpunkt sei die Tabelle der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“ (mfm). Nein, ganz sicher nicht! Diese Tabelle wird schon bei konventionellen Bildern von den Gerichten müde belächelt und nur bei professionellen Fotografen bzw. Agenturen zum Ausgangspunkt einer Honorardiskussion genommen. Wer aber seine Werke zur kostenfreien und sogar kommerziellen Nutzung freigibt, ist nun einmal insoweit kein professioneller Anwender. Einen mfm-Tarif für Bilder, die unter Creative Commons lizenziert wurden, gibt es logischerweise nicht. Ich glaube nicht, dass aktuell irgendein Gericht für solche Bilder mehr als 100,- € geben würde. Aktuelle Tendenz ist 0,- €.

Die Autoren meinen, bei einer Forderung von 200,- € würde sich der Gang zum Anwalt nicht lohnen. Da viele Kollegen eine kostenlose Erstberatung anbieten (ich nicht) und ich freundliche E-Mail-Anfragen zumindest mit einem hilfreichen Standard-Text beantworte, kann ich das so nicht bestätigen.

Die Autoren raten, statt des Gangs zum Anwalt (wer „geht“ im E-Mail-Zeitalter eigentlich noch zum Anwalt?) bei geringen Forderungen lieber selbst mit dem Gegner unter Verweis auf die jüngeren Urteile zu verhandeln, um eine reduziere Rechnung rauszuschlagen. Damit geht man dem Gegner bereits ein Stück weit auf den Leim: Die meisten dieser „Anbieter“ fügen ihren exoribitant berechneten Ansprüchen ohnehin ein „gutes Angebot“ bei und machen auch noch bei einem Euro einen Gewinn. Das einzig akzeptabe Angebot ist jedoch in Wirklichkeit „0,- €“. (Selbst bei möglichen 100,- € würde niemand klagen, der bei Trost ist, weil solche Prozesse grob unwirtschaftlich wären.)

Die Empfehlung des Beitrags, ansonsten einen Fachanwalt für Urheberrecht oder IT-Recht aufzusuchen, ist mir zwar im Prinzip sympathisch. :) Aber: Zwar müssen Fachanwälte für IT-Recht Grundkenntnisse im Urheberrecht nachweisen, aber gerade gestern hatte ich einen solchen auf der Gegenseite, der § 97a Abs. 4 UrhG selbst in der Berufung noch immer nicht verstehen wollte. Daher rate ich, in vorliegenden Fällen eher nach Spezialisierung auf Urheber- als auf IT-Recht zu achten (und mich mit IT-Recht in Ruhe zu lassen).

Der Beitrag geht auch kurz auf die „Unterlassungserklärung“ ein, die bei Abmahnungen gefordert werden. Richtig ist, dass man diese nicht ohne fachmännische Prüfung unterschreiben sollte. Die Beobachtung, dass bei Verstoß Vertragsstrafen zwischen 1.500,- € oder 5.000,- € fällig würden, kann ich so nicht bestätigen. Zum einen werfen Gerichte vor allem bei Privatleuten häufig deutlich geringere Summen aus, zum andern ist ein Großteil der mir in diesem Bereich bekannten Vertragsstrafevereinbarungen aus unterschiedlichen Gründen schlicht und ergreifend unwirksam. (Unter uns: Ich habe bislang alle solche Forderungen abgewehrt …)

Ich biete Ihnen Vertretung in entsprechenden Fällen zu fairen Konditionen an. Anfragen nach kostenloser Rechtsberatung bitte direkt an meine Mitbewerber!

11. Oktober 2014

Landgericht Stuttgart: Daimler verliert gegen SWR (Jürgen Rose, versteckte Kamera)

 

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage des Daimer-Konzerns gegen den Südwestrundfunk wegen einer investigativen Reportage mit versteckter Kamera abgewiesen. SWR-Journalist Jürgen Rose Rose hatte gewallrafft und undercover als Leiharbeiter vier versteckte Kameras in ein Daimler-Werk eingeschmuggelt. Roses Bericht über Lohndumping hatte letztes Jahr selbst im Stuttgarter Landtag ein Echo gefunden und veranlasste das Unternehmen zu Änderung ihrer bisherigen Praxis.

In der Pressemitteilung des Landgerichts Stuttgart heißt es:

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Landgericht ausgeführt, dass die Herstellung der Videoaufnahmen zwar rechtswidrig gewesen sei, weil der Journalist das Hausrecht der Daimler AG verletzt habe. Die Daimler AG müsse jedoch die Ausstrahlung des Bildmaterials hinnehmen, weil die Reportage einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse diene. Die Reportage habe darüber informiert, dass der Einsatz von Arbeitskräften im Rahmen sog. Werkverträge dazu führen könne, dass diese trotz gleichwertiger Arbeitsleistung und Eingliederung in den Produktionsprozess wesentlich niedrigere Löhne als die Stamm- und Leiharbeitnehmer des Unternehmens erhielten, die jedenfalls teilweise durch Leistungen der öffentlichen Hand („Hartz-IV“) aufgestockt werden müssten. Dies werde von weiten Kreisen der Bevölkerung als ein einschneidender Missstand wahrgenommen. Hinsichtlich dieses Missstandes bestehe ein überragendes öffentliches Informationsinteresse, demgegenüber die Nachteile, die aus der rechtswidrigen Informationsbeschaffung resultierten, zurücktreten müssten. Die Ausstrahlung des Videomaterials im Rahmen der Reportage sei daher nicht rechtswidrig gewesen, sondern durch die Meinungs- und Rundfunkfreiheit des SWR (Art. 5 GG) gerechtfertigt. Die Daimler AG könne daher keine Unterlassung der zukünftigen Ausstrahlung verlangen.

LG Stuttgart, Urteil vom 09.10.2014, 11 O 15/14

Sowohl Daimler als auch der SWR wollen weiterklagen. Bei Daimler scheint die Prozessfreudigkeit eher eine Klage aus Prinzip zu sein, um allgemein zu signalisieren, dass Gefechte mit dem Dreizack Zeit und Geld kosten. Zwar liegt mir die detaillierte Urteilsbegründung noch nicht vor, allerdings dürften in rechtlicher Hinsicht weder vom BGH noch von darüber gesetzten Gerichten Überraschungen zu erwarten sein.

Reportagen wie die von Rose verändern die Welt. Leute, die rausgehen und recherchieren, statt Agenturmeldungen und PR zu verbreiten. Respekt und Gratulation an die SWR-Anwälte!

17. Dezember 2011

Esogate?

Zur Zeit steht die Berliner Fraktionsgeschäftsführerin der Piraten in der Kritik, weil sie Seminare über Esoterik gibt und offenbar angeblich auch der „Germanischen Neuen Medizin“ anhängt. Bekanntlich vertrete ich ja Kritiker, denen einer dieser Germanen das Leaken verbieten wollte und kenne daher diese Herrschaften ein wenig.

UPDATE: Die Betroffene bestreitet, der GNM anzuhängen. (Das sah im Posting der Fraktion aber ein bisschen anders aus.)

Mit Religion und Weltanschauung ist das so eine Sache, insbesondere bei einer Partei, die sich nicht auf christliche Legitimation oder eine ideologische Weltanschauung beruft, sondern die Freiheit des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Auf dem Landesparteitag der Piraten in NRW wurde kürzlich die Unvereinbarkeit der NRW-Parteimitgliedschaft mit den Lehren der Scientology beschlossen. Dies berührt natürlich Art. 4 GG, das Grundrecht auf Glauben von u.a. Unsinn. Wenn man mit einer Regulierung der Glaubensfragen erst einmal anfängt, stellt sich die Frage, wann man bei einer Gesinnungspolizei und politischen Hexenjagden landet, und ob man derartige faktische Glaubensverbote nicht auf andere Religionen und Weltanschauungen ausdehnen müsste, denn alle Religionen sind in ihrer Tendenz totalitär. Ich habe mich aber vom Antragsteller davon überzeugen lassen, dass eine Durchsetzung dieses Statements nicht beabsichtigt ist, sondern in erster Linie der in der Presse begonnenen Kampagne entgegengewirkt werden sollte, die einen unbedeutenden NRW-Pirat (von über 3.000 NRW-Piraten), der sich überraschend als Hubbard-Jünger entpuppt hatte, zu skandalisieren begann.

Religion und Esoterik haben sich politisch als Legitimation für Kriege, Machtansprüche, Rassismus, Sexismus, Sklaverei und Zensur bewährt und sind quasi das geistige Synonym für Unfreiheit. Sogar die Hiroshima-Bombe wurde von einem Geistlichen zuvor gesegnet. Soweit mir bekannt ist, hatte man auf Piratenschiffen für Pfaffen keinen Platz, und ich war 2010 auch alles andere begeistert darüber, dass in NRW ausgerechnet ein den GRÜNEN entlaufener Pfaffe als Landtagskandidat fungierte. Aber Piraten sind nun einmal toleranter als Glaubenskrieger.

Was also machen wir jetzt mit dieser Esoterik-Enthusiastin, die der Presse Angriffsfläche bietet und die Piraten als Vertreter der Aufklärung in Verruf bringt? Von mir aus darf jeder glauben, woran er will, so lange das sozialverträglich ist und er oder sie mir nicht auf die Nerven geht. Ob Heilpraktiker schädlicher sind als etwa Schulmediziner und deren Pharmaindustrie, mögen andere beurteilen. Die Berliner Piraten jedenfalls distanzieren sich zwar von der Germanischen Neuen Medizin, sehen aber keinen Handlungsbedarf. Positiv hieran ist zu vermerken, dass sich die Berliner Piraten von der Presse nicht zu Reflexen einschüchtern lassen und das Grundrecht auf Glaubensfreiheit ehren.

Trotzdem: In einer repräsentativen Position der Piraten möchte ich für meinen Teil vorzugsweise Leute sehen, die zuvor ihren Verstand bewiesen haben. Sorry, aber wenn man ausgerechnet zu den rechtsbraunen Germanischen Medizinmännern findet, dürfte allein schon die erforderliche Basic Brain Power für ein Piraten-Amt an politischen Schalthebeln deutlich unterschritten sein. Die Politikerin war übrigens schon in ihrem früheren Leben als FDP-Frau durch „Pyramiden-Energie“ aufgefallen. Da ich gerade mit einem Anthroposoph die Klinge kreuze, der mit mystischen Energiefeldern hantiert, ist mein Bedarf an Eskapisten derzeit sehr begrenzt.

15. Dezember 2011

Die Mailing-Liste der Schrumpfgermanen

Die Vertreter der „Neuen Germanischen Medizin“ hatten darüber gejammert, dass jemand ihre Mailing-Liste veröffentlichte und damit das Landgericht Stuttgart erstinstanzlich von einem Persönlichkeitsrechtsverstoß überzeugen können. Die dann von meiner Wenigkeit vertretene Berufung zum OLG Stuttgart hatte Erfolg. Die Entscheidung hatte in der Fachpresse und bei investigativen Journalisten ein gewisses Echo gefunden.

Der von mir verehrte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr entschieden, den Fall nicht zur Revision anzunehmen. Fall erledigt!

(Danke an alle Journalisten, die uns mit Material versorgt haben!)