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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


11. Dezember 2023

Desinformation-Online – Florian Harms und die Fake News

Florian Harms hatte seine Karriere beim Portal SPIEGEL Online (Spiegel.de) schließlich dann nach einem Jahr als Chefredakteur beendet. Für den renommierteren Print-Spiegel, der damals noch in getrennter Redaktion spiegelte, durfte der Onliner nicht schreiben. Nach seinem SPIEGEL-Ende wurde dort schließlich zunehmend auf Bezahlcontent umgestellt – zulasten von Reichweite und Deutungsmacht. (Und das ist gut so …)

Statt in einer etablierten Redaktion fing Harms im Werbekonzern Ströer an, der das Portal T-Online.de betreibt. Das rufen T-Online-Kunden normalerweise auf, wenn sie ihre E-Mails checken wollen, fallen aber häufig auf die Click Baits herein. Die sind kostenlos, aber werbefinanziert – die Leser sind also das Produkt. Das meiste dort scheint Boulevard zu sein, beim Großteil dürfte es sich um Agenturmaterial handeln.

Eigentlich wäre eine KI für den Job mehr als ausreichend.

Dennoch werkelt da anscheinend wirklich eine Redaktion, sogar einen Leiter der Recherche soll es geben, wobei unklar ist, ob der wirklich jemanden anleitet oder Ahnung von seinem Job hat. Soweit ich es beurteilen kann, ist der gute Mann vor allem damit beschäftigt, Personen, die regierungsnahen Narrativen nicht ausreichend huldigen, als gaga zu framen. Damit kommt man im journalistischen Berlin vermutlich weit.

In diesem Video behauptet Harms stolz, er habe 150 Redakterinnen und Redakteure.

Harms tut dort kund, es müsse in Deutschland ein seriöses Medienangebot geben, das seine Inhalte nicht hinter eine Paywall verstecke, man bräuchte Zugang zu „gutem Journalismus“. Man trenne zwischen Meinungsbeiträgen und anderen. Sie seien Journalisten und nicht Aktivisten. Eine aufgeklärte Bürgergesellschaft sei gerade in Zeiten von Fake News umso wichiger.

Toll! Endlich mal ein Medium, das sich als unabhängig und überparteilich deklariert. Gab es vorher ja noch nie! „Stroeer.de mit zwei e“ erklärt Harms. (Sind das nicht 3 e?) Der Spruch erinnert mich an „Hermann Willié mit Akzent auf dem e“ …

Ob man bei T-Online wirklich Ahnung vom Recherche-Handwerk hat und einen qualifizierten Beitrag leistet, um die Welt vor Fake News zu bewahren, darf man höflich bezweifeln. Etwa die Arbeitsprobe „Ex-Agent enthüllt neue Details über Kennedy-Attentat“ („aktualisiert am 10.9.2023“) eignet sich für jede Journalistenschule als Negativbeispiel auf allen denkbaren Ebenen:

So tischte T-Online.de absolut unkritisch das Märchen des einstigen Personenschützers Paul Landis auf, der knapp 60 Jahre nach den Schüssen auf John F. Kennedy nun behauptete, ein Projektil auf der quasi Hutablage der Limousine aufgelesen und später im Krankenhaus auf Kennedys Trage gelegt zu haben – das als „Beweisstück 399“, berühmtesten Asservat der Kriminalgeschichte.

Allen Ernstes kaufte man bei T-Online.de dem Personenschützer das Seemannsgarn ab, dieser hätte knapp 60 Jahre die Diskussion um die „magische Kugel“ nicht mitbekommen, die spätestens seit dem Film „JFK“ (1991) fester Bestandteil der US-Populärkultur ist. 399 wurde ballistischen Untersuchungen zufolge aus einem „Manlicher Carcano“ abgefeuert und soll die Zuordnung des Attentats zur angeblich gefundenen Waffe des Fabrikats Manlicher Carcano beweisen, die angeblich Oswald gehört haben soll.

Kein ernst zu nehmender Journalist reicht eine solche Räuberpistolenkugel wie die von Landis ungeprüft durch. Es ist schon unklar, wie das Projektil entgegen der Schwerkraft an der angegebenen Stelle verblieben sein soll.

Dass ausgerechnet Landis der vehemente Streit um die hanebüchene Single-Bullet-Theorie entgangen sein sollte, weil er traumatisiert gewesen, ist nicht nur völlig unglaubhaft, sondern sogar positiv widerlegt. Die Frage, warum es von Landis keinen Bericht gegenüber der Warren Kommission gab, beantwortet Landis selbst: Weil dessen Zeugenwahrnehmung unerwünscht war. Der angeblich traumatisierte Landis selbst hatte in Wirklichkeit im Juni 1964 sogar an die Warren Kommission einen ignorierten Brief zum Thema geschrieben, der tödliche Schuss sei seines (professionellen) Eindrucks nach von vorne gekommen.

Seltsamerweise aber hatte er Beweisstück 399 in seinem Brief von 1964 nicht erwähnt. Der angeblich traumatisierte Landis hatte auch öffentlich zum Thema gesprochen, nämlich bereits in den 1990ern, angeblich seine Meinung dann aber 2010 geändert, in 2016 dann bezweifelte er wieder die Single Bullet-Theorie. Aber erst mit 88 Jahren will ihm eingefallen sein, die Geschichte von Fund und Platzierung zu erzählen.

Landis bietet auch keine glaubhafte Geschichte an, wie das Geschoss nahezu unversehrt auf den Bereich oberhalb der Rücksitze hätte gelangen sollen. Geschosse schlagen in ihre Ziele ein und deformieren sich beim Aufprall mindestens an der Spitze (erst recht, wenn diese Knochen zerschlagen haben sollen). Ein nahezu unversehrtes abgefeuertes Projektil wie Beweisstück 399 wird im richtigen Leben praktisch nur dann beobachtet, wenn es von der Polizei zum Zweck eines ballistischen Vergleichs in einen Wassertank geschossen wird. Blut wurde an Beweisstück 399 nicht sichergestellt …

Qualifizierte Rechercheure hätten sich auch den Ghostwriter James Robenalt und dessen Buch etwas genauer angesehen. Darin behaupten Robenalt/Landis, von den zahlreichen Verschwörungstheorien gäbe es keine, der zufolge Beweisstück 399 auf Kennedys Bahre platziert worden sei. Abgesehen davon, dass genau eine solche Szene in „JFK“ (1991) nachgestellt wurde, hatte der Biograph von Landis 1997 verstorbenem Kollegen Sam Kinney dieselbe Geschichte bereits 2013 aufgetischt. Kinney hatte das Folgefahrzeug gefahren, auf dessen Trittsteige Landis stand. Kinney soll einem Autor zufolge ebenfalls von Schüssen von vorne und vom Fund von 399 im Wagen berichtet haben, den auch Kinney auf der Bahre platziert habe.

Nun haben wir also zwei Secret Service-Agenten, welche 399 gefunden und platziert haben sollen.

In beiden Fällen dürfte Anlass für diese Story gewesen sein, dass sich neue Bücher über historische Themen nur dann verkaufen lassen, wenn sie ein neues Alleinstellungsmerkmal bieten. Die Geschichte ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein PR-Gag, mit dem der 88-jährige Landis und sein umtriebiger Ghostwriter noch mal schnell Kasse machen wollen, und das auch noch abgekupfert.

Anscheinend ist Harms & Co. auch unbekannt, dass Landis kaum als weißer Ritter taugt. So lag der Secret Service wie auch etliche andere US-Nachrichtendienste mit den Kennedys im Clinch, etwa wegen dem Streit um den von Kennedy protektionierten dunkelhäutigen Secret Service-Mann Abraham Bolden. T-Online ist offenbar auch entgangen, dass Landis einer von neun Secret Service-Leuten war, die sich am Vorabend in Fort Worth bis 5 Uhr morgens in einem Strip-Local, das einem Freund von Oswald-Mörder Jack Ruby gehörte, so stark betrunken hatten, dass sie dort Dienstgegenstände verloren. Der Secret Service spielte im Vorfeld sowie bei der „Beweissicherung“ eine zweifelhafte Rolle, ohne dass jemand für das Maximalversagen bestraft wurde.

Nun könnte man das Versagen von Harms „Spitzenteam“ ja noch damit entschuldigen, dass die New York Times auch auf diese „Sensation“ reinfiel – oder der Klicks wegen reingefallen sein wollte.

T-Online.de schreibt aber allen Ernstes: „Doch die Schlussfolgerung der damals ermittelnden Warren-Kommission könnte nun ins Wanken geraten.“

Bitte nochmal lesen.

Das ist, höflich ausgedrückt, inkompetent. Umfragen zufolge glaubt bereits seit 60 Jahrem über die Hälfte der US-Bevölkerung diesen Schmarrn nicht. Da gibt es nichts mehr zu „wanken“.

Noch am Tag des Attentats hatte der angeblich ebenfalls von der „magischen Kugel“ getroffene Gouverneur John Conally von weiteren Schüssen gesprochen, allein Conallys zahlreiche Wunden dürfen von mehreren Geschossen stammen. In Conallys Hand, die dem Zapruder-Film zufolge vor Kennedys Kopf getroffen wurde, verblieben unstreitig zeitlebens Metallsplitter, die offensichtlich am nahezu intakten Geschoss 399 nicht fehlen.

Sogar vier der sechs Mitglieder der Warren Kommission hatten damals öffentlich erhebliche Zweifel an der Single Bullet-Theorie geäußert, einer hatte sogar vergeblich eine Dissenting Oppinion gefordert und Material an die Presse geleakt. Ein fünfter, Gerald Ford, hatte in seiner Eigenschaft als späterer US-Präsident seinem Amtskollegen Valéry Giscard d’Estaing in den 1970er Jahren vertraulich eingeräumt, dass die Warren Kommission von mindestens einem weiteren Schützen ausging, man habe aber nicht gewusst (oder wollte es nicht), von wem.

Der sechste, der mit den Kennedys verfeindete und mit dem für den Secret Service zuständigen Minister (ein Multimillionär) eng befreundete Ex-CIA-Chef Allen Dulles darf als befangen gelten, denn in jeder seriösen Untersuchung wäre Dulles nicht der Ermittler, sondern der Hauptverdächtige gewesen. Dulles hatte über zwei Jahrzehnte fremde Staatschefs liquidieren lassen, mit den Nazis vor und während des Zweiten Weltkriegs seltsame Geschäfte gemacht und Roosevelt, Truman, Eisenhower und Kennedy hintergangen.

Seit den Berichten des House Select Committee on Assassinations von 1979 und des JFK Records Review Board von 1998 hält selbst in den USA niemand ernst zu nehmendes noch an der Alleintäter-Theorie fest. Auch die Ärzte vom Parkland Hospital hatten bereits vor Jahrzehnten mit diesem Quatsch aufgeräumt.

Diesen Unfug verbreiten heute nur noch Leute, deren Gehalt davon abhängt, dass sie gewisse Dinge nicht verstehen.

Wie wird man eigentlich Journalist, wenn man selbst diesen historischen Klassiker nicht kennt?

Und was machen diese 150 Menschen in Harms Redaktion und sein Leiter der Recherche so hauptberuflich, wenn sie einen 60 Jahre alten cold case so naiv berichten, als wäre er gerade geschehen?

Und wie kann man sich vom Secret Service-Opa mit einer Gute-Nacht-Geschichte so derart verladen lassen?

2. Dezember 2023

#JFK60 – Folge 8

In der aktuellen Folge meines Podcasts zum Forschungsstand über das Kennedy-Attentat geht es heute um den ultrarechten Ölbaron H. L. Hunt.

22. November 2023

Journalisten haben offenbar den Schuss nicht gehört …

Bis zum 24.2.24 kann man auf 3.sat die Doku JFK Revisited – Die Wahrheit über den Mord an John F. Kennedy (2021) sehen, die sachlich die These wiederlegt, dass Jophn F. Kennedy von einem einzigen Schützen ermordet wurde. Das hatte allerdings schon 1963 kein Fachmann geglaubt, weder die Mitglieder der Warren Kommission wirklich noch John Conally, der ja selbst von der „magischen Kugel“ getroffen worden sein soll. Die in Conallys Hand verbliebenen Metallfragmente können schwerlich vom nahezu unversehrten „Beweisstück 399“ stammen.

Die in der Doku behandelte Pseudo-Obduktion wird auch im aktuellen Podcast von Rob Reiner besprochen und ist Thema eine neuen Doku von Paramount+. Den etablierten US-Medien ist es nach sechs Jahrzehnten offenbar inzwischen peinlich, die durchsichtige Lügengeschichte vom verrückten Alleintäter Oswald weiter zu tradiieren.

Nicht so hierzulande. Die Personen, die sich in Deutschland „Journalisten“ schimpfen, sind mit dem Thema offensichtlich überfordert. Mein Podcast #jfk60, der dieser Berufsgruppe freundliche Hilfestellung leisten sollte, hat offenbar die Zielgruppe nicht erreicht. Statt in Scham zu schweigen küren FAZ, WELT usw. Oswald zum „Täter“.

Wie die konventionellen Medien, die wir im Rundfunkbereich immerhin mit 8 Milliarden Euro subventionieren, Glaubwürdigkeit beanspruchen wollen, ist mir unklar. Niemand sollte überrascht sein, wenn die Leute sich lieber in Social Media und bei alternativen Medien informieren als bei Anbietern, die Märchen auftischen.

12. November 2023

#JFK60 Teil 3: Geheimagenten, die zuviel wussten

Hätte ich diesen brillanten Kurzfilm früher als heute gefunden, vielleicht hätte ich mir meinen Podcast #JFK60 gespart. Der Film präsentiert und illustriert im Wesentlichen den Forschungsstand und den politischen Hintergrund zum Kennedy-Mord, soweit dies in einer guten Stunde überhaupt möglich ist. Der Film baut offenkundig auf Bücher wie „JFK and The Unspeakable“ von James Douglas und „Desitiny Betrayed“ von James DiEugenio auf, die schon ein Jahrzehnt zurückliegen.

Das Format Podcast erlaubt natürlich einen vertieften Einblick, und wir werden noch eine Menge weiterer Aspekte beleuchten und aktuellere Erkenntnisse beleuchten.

Die These vom „verwirrten Alleintäter“ harmoniert nicht mit der Tatsache, dass einige Leute im US-Geheimdienst Wind von rechtsextremen Attentatsplänen bekommen hatten, über Oswalds Zugehörigkeit zur CIA informiert waren oder an internen Ermittlungen gehindert wurden.

Mein dritter Podcast handelt von zwei NSA-Analysten, einem CIA-Doppelagent, zwei CIA-Controllern und einem internen CIA-Ermittler, die den Geheimdienst aus Protest verließen. Ein Informant des Secret Service, der vor den ganz ähnlichen Anschlagsplänen in Tampa und Chicago warnte, ist noch immer unbekannt.

Alle Folgen meines Podcasts u.a. bei Amazon und Spotify.

11. November 2023

#JFK60 Teil 2: Die Dealey Plaza vor dem Attentat

Was während den Schüssen auf der Dealey Plaza und danach in Dallas passierte, ist nur unzuverlässig dokumentiert. Nachprüfen können wie allerdings, ob vor dem Attentat auf der Dealey Plaza alles mit rechten Dingen zuging und welche geheimnisvollen Leute dort ganz offiziell zugange waren. Manches über das DAL-TAX-Building, das Sexton Buildung (Texas Schoolbook Depositary) und die Dealey Plaza ist erst seit wenigen Jahren bekannt.

Hier alle Folgen auch auf Amazon (kostenlos).

10. November 2023

#JFK60 Folge 1: Wie wurde die Oswald-Story 1963 kommuniziert?

Eine Stunde nach den Schüssen auf der Dealey Plaza wurde im benachbarten stadttei Oak Leafs der erschossene Streifenpolizist J.D. Tippit aufgefunden. Angeblich fand ein Polizist dort eine Breiftasche von Lee Harvey Oswald, der daraufhin zur Fahndung ausgerufen wurde. Sofort meldete sich eine exilkubanische Studentenvereinigung und erzählte die Geschichte vom kommunistischen Ex-Marine. Eine vom Militär durchgeführte Obduktion forcierte den Schluss auf einen Alleintäter, da die Schüsse nur aus einer Richtung gekommen seien.

Der festgenommene Oswlad bestritt die Tat jedoch vehement. Auch nach zwei Tagen Verhör hatte Oswald keinen Anwalt. Die Verhörprotokolle verschwanden aus den Akten genauso wie die angebliche Brieftasche. Auch die „exilkubanische Studentenvereinigung“ war nicht das, was sie zu sein schien. Die „militärische Obduktion“, welche rechtswidrig die örtliche Leichenschau „ersetzte“, unterschied sich in ihren Ergebnissen von den Eindrücken der behandelnden Ärzte im Parkland Hospital.

Wie wir heute wissen, glaubte die Warren Kommission ihre „Ergebnisse“ selber nicht, die meisten Mitglieder kritisierten die eigene Untersuchung sogar öffentlich. Richter Earl Warren hatte sich zweimal geweigert, an dieser Farce überhaupt teilzunehmen.

Die Presse ließ damals mit der Oswald-Geschichte abspeisen. Und heute?

Folge 1

#JFK60 Podcast zum Jahrhundertattentat

Als sich das Kennedy-Attentat vor einem Jahrzehnt zu 50. Mal jährte, wunderte ich mich, dass diesem epochalen Ereignis in deutschen Medien kaum Aufmerksamkeit zu Teil wurde. Wann immer Neuigkeiten über das fadenscheinige Verbrechen auftauchen wie Aktenfreigaben oder zuletzt die Aussage des Personenschützers Paul Landis zum „Beweisstück 399“, der „Magischen Kugel“, wird das allenfalls als Kuriosität gebracht, aber meistens inkompetent eingeordnet.

Unsere heutige Perspektive erlaubt aber, zahlreiche Aspekte des Mords und seiner Umstände weniger naiv als 1963 zu interpretieren, denn inzwischen sind ca. 99 % der Akten freigegeben, etliche Zeitzeugen haben vor ihrem Tod ihr Gewissen erleichtert und wir wissen, wie die Zeitgeschichte weiterging. Wir wissen, wie sich die US-Außenpolitik unter Johnson damals hinter den Kulissen um 180 Grad drehte, wer vom Attentat profitierte und wer die Aufklärung aktiv durch Desinformation und Sabotage behinderte. Durch Untersuchungsausschüsse mit unterschiedlichem Ermittlungseifer und Memoiren kennen wir heute in etwa die damaligen Verhältnisse im Staatsapparat, im Militär und in den Geheimdiensten.

Durch diesen Podcast möchte ich insbesondere Journalisten den Forschungsstand des Jahres 2023 zum Jahrhundertattentat präsentieren in der Hoffnung, dass ich am 60. Jahrestag am 22.11.2023 Intelligenteres in deutschen Medien lesen kann als das hier.

20. September 2023

Der vorbildliche Kriegs-Journalist Lars Wienand von T-Online.de

Während des Golf-Kriegs in den 90er Jahren empörten sich deutsche Medien über vom Militär „eingebettete“ Journalisten, die ihre Pressefreiheit preisgäben und der Regierung nach dem Mund redeten. Die Nachkriegsgeneration hatte noch Erinnerung an totalitär gesteuerte Hofberichterstattung wie das „gleichgeschaltete“ Schriftleitersystem der Nazis, Volksempfänger und die linientreue „Aktuelle Kamera“ der DDR.

Die gegenwärtige Generation der sog. Haltungsjournalisten hingegen wetteifert darum, wer am regierungskonformsten berichtet, wacht argwöhnisch über die Linientreue der Kollegen und scheut sich nicht, (vermeintliche) Abweichler durch Stigmatisierung und Hexenjagden auszugrenzen. Senator Joseph McCarthy hätte es gefallen.

Wie sehr die Branche auf den Hund gekommen ist, lässt sich am Beispiel des vorbildlichen Denunzianten Herrn Lars Wienand vom T-Online.de dokumentieren.

Das von Ströer Media betriebene Portal T-Online.de ist angeblich Deutschlands reichweitenstärkstes Newsportal. Ströer Media erfreute sich in der Corona-Zeit staatlicher Anzeigenaufträge zur Information der Bevölkerung und informiert seit dem russischen Angriffskrieg mit gleichem Eifer unabhängig und überparteilich, wo der Feind im Ukrainekrieg steht.

Chefredakteur ist der vormalige SPIEGEL-ONLINE-Autor Florian Harms (dort 2004-2016). Harms durfte im Gegensatz zu seinem Kollegen Claas Relotius (dort 2011-2018) nie für die damals renommiertere Printausgabe DER SPIEGEL schreiben. Ab 2015 fungierte Harms als Chefredakteur von SPIEGEL-ONLINE. (Die alten Relotius-Texte hatte Harms nicht redaktionell betreut, sondern treudoof Zugriff auf archivierte Relotius-Texte zugelassen.)

Leiter der Recherche-Abteilung bei T-ONLINE ist Lars Wienand, von dem mir weder eine Ausbildung noch eine bemerkenswerte Leistung bekannt ist. So gut schreiben wie Relotius kann Wienand nicht, aber für Halb- und Unwahrheiten reicht es locker.

Im Juli gehörte Wienand zu jenen Recherche-Künstlern, die auf einem Video im Berliner Süden eine Löwin sahen, ohne dass der Profi hierfür eine zweite Quelle benötigte. Bereits letztes Jahr war Wienand auf Großwildjagd im Mediendschungel gegangen und hatte einen Journalisten, den er versehentlich für einen Putin-Apologeten hielt, waidgeschossen und der Medienmeute zum Abschuss vorgeworfen. Da der Chef-Rechercheur sein Handwerk vernachlässigt hatte, musste uns T-Online uns eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Zwischen Relotius und Wienand gibt es einen weiteren Unterschied. Während der ertappte Relotius in Scham und Schweigen versank, ist bei Wienand nicht der Hauch von Einsicht zu erkennen. Statt aus seinem hochnotpeinlichen Missgriff zu lernen, wiederholte er ihn dieser Tage und stolzierte wie ein arroganter Wikipedia-Admin, dem die Reichweite seines Mediums zu Kopf gestiegen ist. Nachdem gerade Sarah Wagenknecht den Fall bei Markus Lanz thematisierte, twitterte (sagt man jetzt: Xte?) Wienand triumphieren, Wagenknecht hätte sich geirrt.

Bitte urteilen Sie selbst:

Recherche-Journalist vs. Haltungsjournalist

Der Klassenunterschied zwischen dem inzwischen pensionierten NDR-Mann Patrik Baab und dem T-Online-Tastenheld könnte größer schwerlich sein. Baab berichtete aus Kriegen in Jugoslawien und Afghanistan, bereiste die Welt und deckte auch Missständen im eigenen Haus NDR auf.

Während Baab etwa als Kriegsberichterstatter seit Jahrzehnten sein Leben riskiert und auf ein erfülltes Reporterleben in aller Welt zurückblicken kann, nimmt Wienand die Welt anscheinend nur am Bildschirm wahr. Wer eine Haltung hat, braucht keine Recherche. Man weiß bereits, und man weiß es sogar besser.

Baab ist insbesondere russischer Propaganda denkbar unverdächtig, im Gegenteil recherchierte er gerade in Russland ausgesprochen eifrig und nahm erhebliche Risiken inkauf. Er war erstmals 1999 als Journalist beim russischen Außenministerium akkreditiert. Dies hat ihn nicht davon abgehalten, seit mehr als 20 Jahren kritisch über Missstände in Putins Russland zu berichten. Als erster Reporter des deutschen Fernsehens hatte er 2002 und 2003 über ultranationalistische und faschistische Bewegungen in Russland berichtet. In der Reportage ist deutlich zu erkennen, dass seine Recherchen lebensgefährlich waren:

„Brauner Terror -Rechtsextremismus in Russland“

2006 hatte Baab illegale Öltransporte und Verletzung internationaler Regeln durch die Russische Föderation recherchiert. Dabei hatte er mit zwei russischen Kollegen dem Zoll ein Schnippchen geschlagen und ein geheimes schwimmendes Öllager im Finnischen Meerbusen aufgesucht sowie ein zweckentfremdetes Ölbekämpfungsschiff auf der Marinebasis Kronstadt gedreht. Damit hatte er eine Verhaftung durch die Miliz und die Verurteilung zu langen Gefängnisstrafen riskiert. Diese Dreharbeiten haben ihm eine Begegnung mit zwei Vertretern des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB beschert.

„Gefährliche Fracht auf der Ostsee“

2008 produzierte Baab für die ARD-Tagesthemen einen Bericht über den Handel mit gefälschten EU-Pässen in Russland. Ein weiterer Missstand, dessen Dimensionen damals unbekannt war. Dabei hatte er u. a. mit versteckter Kamera gedreht.

„Russische EU-Pässe“

2019 hat Baab mit einem deutschen Kamerateam zum Untergang des Atom-U-Bootes „Kursk“ in der Barents-See im Jahr 2000 recherchiert. Die Ursachen der Explosion an Bord waren damals noch geheim:

„Ostseereport – Das Russenkind“

Diese Dreharbeiten haben dazu geführt, dass der russische Inlandsgeheimdienst FSB wichtigen russischen Partnern die Zusammenarbeit mit Baab untersagt hat.

2022 hatte Baab aus Polen einen Film über Ryszard Kuklinski mitgebracht, den wohl wichtigsten Agenten im Kalten Krieg. In den Jahren 1972 – 1981 hat Oberst Kuklinski als Stabsoffizier des Warschauer Paktes unter abenteuerlichen Bedingungen etwa 40.000 streng geheime Dokumente über die Stationierung sowjetischer Einheiten in Polen, Angriffspläne des Warschauer Paktes und die Entwicklung neuer sowjetischer Waffensysteme an die CIA übermittelt. Diese Unterlagen haben US-Präsident Jimmy Carter in die Lage versetzt, den sowjetischen Staats- und Parteichef Leonid Breschnew von einer Invasion Polens abzuhalten. Damit hat Kuklinski entscheidend dazu beigetragen, dass die russische Armee 1981 nicht in Polen einmarschiert ist, wie es geplant war.

 „Ostseereport, Oberst Ryszard Kuklinski – der polnische Spion für die NATO“

Baab hatte außerdem bis 2022 Lehraufträge für Journalismus an der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft in Berlin sowie an der Universität in Kiel, dieses seit Jahrzehnten.

Bei Wienand hingegen dürfte ein sinkender Akkustand im Handy so ziemlich das Aufregendste in seiner Reporterlaufbahn gewesen sein – neben der Online-Jagd nach der entlaufenden Löwin natürlich.

„Verbotene“ Reisen

Während Wienand sein Weltbild gefiltert bezieht und Widerspruch hierzu für Ketzerei hält, macht sich Baab grundsätzlich ein eigenes Bild, hört sich beide Seiten an und spricht grundsätzlich mit jedem – in erleuchteten Kreisen von Wienand, wo Feindbilder unverrückbar als Tugend gepflegt werden, gilt ein solches offenbar als kontaminierende Kontaktschuld.

Baab hatte im Herbst 2021 auch eine Reise in die West-Ukraine unternommen, um sich für ein Buchprojekt über den Ukraine-Krieg ein eigenes, ungefiltertes Bild zu machen. Da sich Baab als Journalist alter Schule grundsätzlich nicht mit einer Seite zufriedengibt, plante er im Mai 2022 auch eine Reise in den Donbass, die er schließlich im September antrat. Die Einreise erschien ihm praktisch nur von russischer Seite aus möglich. Wie in allen anderen Kriegsgebieten auch – etwa in der Westukraine – akkreditierte sich Baab bei den jeweiligen faktischen Machthabern. Seine Reise hat er privat finanziert. Zum gefahr- und reibungslosen Grenzübertritt nutzte er spontan eine Gruppe selbsternannter bzw. sogenannter Wahlbeobachter, die denselben Weg hatten.

In seinem infamen Artikel von September 2022 hatte Recherche-Ass Wienand mal eben behauptet:

„Gar kein Thema bei ihm ist, dass das Gebiet, in dem Russland über den Anschluss abstimmen lässt, von Russland in einem Angriffskrieg besetzt worden ist.“

Hätte T-Online.de’s Leiter für Recherche seinen Job gemacht, hätte er nicht übersehen dürfen, dass Baab den Angriff stets ausdrücklich verurteilt hatte – dies übrigens auch vor Ort im Kriegsgebiet, das Wienand wohl nur von Bildschirmen her kennt.

T-Online musste uns wegen dieser Lüge eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Ungeachtet dessen, dass Wienands hirnrissige Unterstellung nicht der Wahrheit entsprach, wäre die Völkerrechtswidrigkeit des Angriffs für die Reise auch ohne Relevanz gewesen. Denn Baab bereist seit Jahrzehnten Schauplätze von Kriegen, die alle als völkerrechtswidrige Angriffskriege einzustufen sind, da jeweils kein UN-Mandat bestand. Baab berichtete zwischen 1999 und 2001 aus dem Kosovo-Krieg und 2002 aus Afghanistan. Bei allen diesen Kriegen musste sich Baab – wie praktisch alle anderen Journalisten auch – bei demjenigen akkreditieren, der die Gebietshoheit beanspruchte, und war auf die Kooperation mit Kollegen angewiesen.

So wollte Baab Risiken vermeiden wie etwa einen Besuch im Minenfeld oder einen Beschuss, wie er es jeweils im Kosovo erlebte. Einen Vorwurf, Baab sei deshalb „Kfor-embedded“, hat bislang niemand erhoben. Ebenso wenig wurde Baab der Propaganda für den afghanischen Präsidenten Hamid Karzai geziehen, obwohl während eines Interviews mit Karzai Gewehrläufe auf Baab gerichtet waren.

Baab wäre heute nicht mehr am Leben, wenn er nicht die Kompromisse eingegangen wäre, wie sie jeder Kriegsberichterstatter akzeptieren muss. Baab hat stets mit seinen Kollegen vor Ort kollegial kooperiert, ohne Ansehung von Nationalität oder politischer Überzeugung. Journalisten sind idealerweise möglichst neutrale Beobachter. Ein Kriegsberichterstatter sichert zunächst einmal sein Überleben durch Vermeidung militärischer Risiken, er kooperiert bei Lebensmitteln und Reisewegen, und er ist auf Kenntnisse von Sprache, lokalen Bräuchen und Kontakten angewiesen.

Baab muss sich weder die politische Meinung seiner Gastgeber noch die seiner Interviewpartner und Kollegen zurechnen lassen. Auf den Versuch einer Vereinnahmung durch andere Medien oder der jeweiligen politischen Kräfte hat ein Kriegsberichterstatter keinen Einfluss. Das Risiko politischer Vereinnahmung ist im Journalismus generell und bei Kriegsberichterstattung im Besonderen immanent.

Das Schema „Kontaktschuld“ kannte man bis vor wenigen Jahren nur von ideologischen Politaktivisten, denen man, wenn sie „Parteifreunde“ waren, besser nicht den Rücken zudrehte. Heute, wo der Haltungsjournalismus den Recherchejournalismus weitgehend verdrängt hat, scheint dieses Konzept der Stigmatisierung und Ausgrenzung der aktuelle Branchenstandard zu sein. Wie auf dem Schulhof: Wer dazugehören will, muss gegen andere hetzen, bevor gegen ihn gehetzt wird.

Was und wer Tastaturheld Wienand dazu angetrieben hatte, am 26.09.2022 in seinem dümmlichen Artikel ausgerechnet Baab als Putin-Apologeten hinzustellen, ist unklar. Wienand vermengt Baabs Recherche mit dem Wirken anderer Personen, dichtete ihm ein „Mitmischen“ an und verspottet ihn als „Wahlbeobachter“.

Unsouveräne Universität

In einer hysterischen Reaktion auf Wienands Denuntiationsartikel kündigte die Christian-Alberts-Universität in Kiel noch am selben Tag Baab das Anstellungsverhältnis. Baab, der sich damals im Kriegsgebiet bewegte und nur eingeschränkt kommunizieren konnte, musste nahezu tatenlos zusehen, wie hinter der „Heimatfront“ sein Ruf binnen Stunden von vorauseilend gehorsamen Konformisten zerstört wurde.

Der stolze Journalisten-Großwildjäger Wienand flickte diese Kündigung der Universität per Nachtrag als Trophäe in seinen Beitrag hinein.

Zahlreiche Kollegen kündigten Baab die Freundschaft – Kollegen, die ähnlich vorschnell über einen Menschen den Staab brechen, weil sie das, was sie auf Bildschirmen lesen, für die Realität halten. (Ist diese Löwin eigentlich noch in Berlin unterwegs …?)

Der WELT hingegen gelang eine seriöse Darstellung.

„NDR-Journalist Patrik Baab – Ansichten eines Grenzgängers“ vom 30.09.2022

Der NDR allerdings, in dem Baab als hausinterner Kritiker bekannt war, nutzte Wienands Waidschuss, um Baab mit einem gleichermaßen irreführenden Beitrag weiter in Misskredit zu bringen. Pikanterweise geschah dies im Magazin ZAPP, für das Baab einst selbst gearbeitet hatte. Der Beitrag von ZAPP erinnerte in seiner Ausgewogenheit an das DDR-Fernsehen – ausgerechnet in einem Medienmagazin.

Klage gegen Uni

Baab verklagte die Universität sowohl wegen der rechtswidrigen Kündigung als auch auf Unterlassung einer vorverurteilenden Mitteilung auf der Uni-Website. Die Klagen selbst waren in Schleswig-Holstein ein Medienthema, der im Verwaltungsgericht normalerweise leere Gerichtssaal war voll. Draußen wurde sogar demonstriert.

Die Richter ließen in der Verhandlung keinen Zweifel daran, dass es sehr ungewöhnlich sei, einem Journalist Recherche vorzuwerfen. Einem Journalisten könne schwerlich verwehrt werden, zur Informationsgewinnung in Krisengebiete zu reisen.

Im Urteil zur Kündigung zur rechtswidrigen Kündigung, die bei juris.de veröffentlicht ist und die wir Herrn Wienand auf Anfrage auch geschickt hätten, steht:

„Der Annahme eines wichtigen Grundes steht ein Defizit in der Abwägung der widerstreitenden Rechtspositionen entgegen.

Dabei kann der Kläger die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Var. 1 GG bemühen, während die Beklagte vorliegend auch ihrerseits als Hoheitsträgerin das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bemühen kann.

Der Kläger kann sich als Lehrbeauftragter auf die durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Wissenschaftsfreiheit berufen. (…)

Außerdem kann sich der Kläger als Journalist und Buchautor auf die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Var. 1 GG berufen. (…)

Die Beklagte greift mittelbar-faktisch (vgl. zum mittelbar-faktischen Eingriffsverständnis: BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 – 1 BvR 670/91 –, juris Rn. 70) in die Wissenschafts- und die Pressefreiheit des Klägers ein. (…)

Von diesem Defizit, das dem Abwägungsvorgang anhaftet, abgesehen, stellen sich die Maßnahmen der Beklagten aber auch im Abwägungsergebnis unter dem Gesichtspunkt der Unverhältnismäßigkeit als fehlerhaft dar. Im Rahmen der Abwägung überwiegen die Interessen des Klägers die Interessen der Beklagten. Denn das mit dem Widerruf verfolgte sachliche Ziel ist im Verhältnis zu den Rechtspositionen, in die eingegriffen wird, unverhältnismäßig.“

Das Gericht gab eine Presseerklärung heraus, in der es zur parallel verhandelten Unterlassungsklage wegen der Lüge auf der Uni-Website kommentierte:

„Allerdings führe die verkürzte Darstellung auf der Homepage dazu, dass dem Kläger eine Reiseintention durch die Öffentlichkeit unterstellt würde, die so nach den Feststellungen im Verfahren nicht zugrunde gelegt werden könne. (…)“

Die Kündigungsgegenklage bzw. dann Feststellungsklage wurde also nicht etwa wegen Formfehlern gewonnen, sondern wegen verfassungswidrigen Eingriffen in die Presse- und Wissenschaftsfreiheit.

Keinen Ausschlag bei der Kündigungsklage gab eine unterbliebene Anhörung, da diese nachgeholt werden durfte. Vielmehr ging es um das Fehlen eines wichtigen Grundes für die Kündigung und Abwägungsfehler.

Bei der Urteilsverkündung wurde über den Fall bundesweit in großen Medien berichtet, etwa SPIEGEL und taz sowie in juristischen Portalen. Etliche Medien, die über die Kündigung eifrig bis schadenfroh berichtet hatten, sahen sich jedoch nicht zu einer Nachberichterstattung bemüßigt. Auch eine presseethisch angezeigte Rehabilitierung durch T-Online.de blieb aus.

Baab gab hierzu mehrere Interviews, u.a.

„Krieg in Ostukraine: Augenzeugen unerwünscht – Punkt.PRERADOVIC mit Patrik Baab“

Dieser Link war Recherche-Experte Wienand auch bekannt.

Nachkarten

Zwei Monate nach den Urteilen sandte Herr Wienand ohne jeden aktuellen journalistischen Anlass einen Verhör-Fragebogen, dem bereits der Duktus eines neuen Hetzartikels zu entnehmen war. Darauf antworteten wir ihm:

„Mein Mandant bittet um Verständnis, dass er in Ihre Arbeit kein Vertrauen hat und für Sie nicht mehr zur Verfügung steht. Angesichts Ihrer initialen Rolle bei dieser Hexenjagd sehen wir auch einen persönlichen Interessenkonflikt, der journalistische Distanz ausschließt.“

Eine Erklärung, dass sich Baab den Fragen von T-online.de durch seriöse Autoren verweigert hätte, enthält diese E-Mail offenkundig nicht. Sie bezieht sich einzig auf deren vorbelasteten Autor Wienand, von dessen Künsten Baab genug Arbeitsproben gesehen hatte.

Der gekränkte Wienand echauffierte sich hierüber zunächst pennälerhaft auf Twitter und nutzte dann erneut die Reichweite seines Mediums, um sein Mütchen zu kühlen. So schreibt er:

1. „Dann reiste er zu russischen Scheinreferenden (…)“

Wienand lügt also erneut. Tatsache ist, dass diese Reise im Mai 2022 geplant gewesen war und Baab erstmals in Russland vor Ort von diesen Befragungen erfuhr. Die konkreten Reiseziele im Donbass standen im Rahmen des Planbaren zu diesem Zeitpunkt bereits längst fest. Die Referenden waren lediglich „Abstecher“ und zweifellos journalistisch veranlasst. Dies alles war Herrn Wienand bekannt.

2. „Der frühere NDR-Journalist Patrik Baab war in den vergangenen Tagen ein gefragter Mann in Medien, die gerne unkritisch russische Positionen vertreten.“

Die Äußerung erweckt zwingend den Eindruck, als habe Baab zeitnah mit Medien kooperiert, die gerne unkritisch russische Positionen vertreten. Baab bestreitet jedoch, dass er seit seiner Donbass-Reise im September 2022 irgendeinem Medium ein Interview etc. gegeben hätte, das im Bezug auf den Ukraine-Krieg „gerne unkritisch russische Positionen vertritt“. Im Gegenteil hatte Baab seither alle Interview-Anfragen insbesondere von Russland-nahen Medien brav abgelehnt, wie es ein aufrechter Blockwart im Jahr 2023 von einem patriotisch gesinnten Journalisten erwarten darf. Baab wurde seit Mai 2023 auch nicht mehr von prorussischen Medien angefragt. Sämtliche Medien, denen Baab seit seiner Donbass-Reise zur Verfügung stand, haben den Angriffskrieg auf die Ukraine verurteilt und sind nicht unkritisch – wenn auch nicht alle so einseitig wie die T-Online-Wahrheitspächter.

3. „Infolge der ausgebliebenen Anhörung sei es zu „Mängeln in der Sachverhaltsaufklärung“ gekommen.“

Außerdem zitierte Herr Wienand auch die substanzlose Vermutung des Herrn Roland Freytag von der Berliner HMKW:

„Wenn das Urteil eine Kritik war, dann an dem Vorgehen und der Begründung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, wo möglicherweise Formfehler gemacht wurden.“

Unsinn. Mitnichten lag ein „Formfehler“ vor. Wie im Urteil nachzulesen, lag der Schwerpunkt der tatsächlichen Begründung nicht in irgendwelchen „Mängeln in der Sachverhaltsaufklärung“, sondern in der Verfassungswidrigkeit der Rechtsgüterabwägung.

Den tatsächlichen Kontext, den unvertretbaren Umgang mit Wissenschafts- und Pressefreiheit, hätte ein seriöser Journalist nicht unterschlagen dürfen.

Tatsächlich nämlich hat Baab ein für die Wissenschaftsfreiheit sehr wichtiges und verdienstvolles Urteil erstritten, auf das sich Dozenten künftig berufen können.

4. „Es sei sinnvoll, „dass Journalisten auch ihre Erfahrung berichten und erzählen, was sie gesehen und erlebt haben“, so Baab in einem Interview. Er machte also das, was die offiziellen Wahlbeobachter auch taten.

Wienand relotiust damit einen Journalisten (einen Kollegen) zum Kollaborateur.

Wienand behauptet allen Ernstes eine Identität der Handlungen der Pseudo-Wahlbeobachter mit der journalistischen Berichterstattung. Das Adverb „also“ macht diese Behauptung nicht zur subjektiven Schlussfolgerung, sondern führt scheinbar Baab als Zeugen gegen sich selbst für eine Tatsachenbehauptung an.

Unstreitig jedoch hat Baab nicht an den eigenen Terminen, Beratungen, Untersuchungen oder Erklärungen der sogenannten Wahlbeobachter teilgenommen, erst recht nicht an der offiziellen Anhörung der Wahlbeobachter in Moskau, sondern er berichtete selbstbestimmt und anekdotisch an die Öffentlichkeit.

Wienand wirft Baab die Teilnahme an einer Pressekonferenz vor, unterschlägt jedoch, dass Baab seinen Besuch an die Bedingung knüpfte, nicht als Wahlbeobachter dargestellt zu werden. Baab, der eigentlich nur seine Reisedokumente abholen wollte, war mit der „Pressekonferenz“ überrumpelt worden.

Anders als ein Journalist haben Wahlbeobachter eine notarähnliche Funktion oder maßen sich eine solche an. Sie machen sich zum Organ eines juristischen Vorgangs und fügen sich in eine Hierarchie ein. Baab hingegen tat im Prinzip das Gleiche wie Wienand, er berichtete und beurteilte die sogenannten Referenden – nur mit dem Unterschied, dass Wienand die Welt über Bildschirme wahrnimmt, Baab hingegen aus erster Hand. Warum der gefilterte Bericht über die Referenden im Fall Wienands Journalismus sein soll, die authentische Reportage des Kriegsberichterstatters vor Ort hingegen Propaganda, bleibt das Geheimnis des weisen Wienand.

Die Gleichsetzung Baabs mit den Pseudo-Wahlbeobachtern hätte im September 2022 noch als zulässige Verdachtsberichterstattung durchgehen können. Die Erkenntnisse etwa aus dem Gerichtsverfahren hingegen hätte ein seriöser Journalist bei sorgfältiger Recherche berücksichtigen und ausgewogen berichten müssen.

Aus der Tatsache, dass Baab während seines Aufenthalts expressis verbis nur die Durchführung des Referendums kritisierte, wollten besonders begabte Journalisten wie Wienand im Umkehrschluss eine Billigung eines evident völkerrechtswidrigen Referendums konstruieren. Die Artikulation einer evidenten völkerrechtlichen Bewertung ist jedoch nicht Aufgabe eines Berichterstatters, schon gar nicht, wenn man in einem Kriegsgebiet auf die Kooperation mit dortigen Machthabern angewiesen ist. Baab hatte die Intention, über die Vorgänge im Kriegsgebiet zu recherchieren und authentisch zu berichten, nicht aber sah er es als seine Aufgabe an, im Kriegsgebiet seinen Gastgebern altkluge Vorhaltungen zu machen und mit fehlender Diplomatie ggf. sein Leben zu riskieren.

Wenn es Wienand für eine gute Idee hält, in die Ostukraine zu reisen, um dort die Botschaften der Bundesregierung zu verkünden, wird ihn Baab nicht aufhalten. Es mag im Jahre 2023 den politischen Vorstellungen entsprechen, dass eine Bundesinnenministerin während einer WM ein islamisches Land bereist und ihre Gastgeber mit einer One-Love-Binde brüskiert, um ihren deutschen Wählern zu gefallen. Baab, der ohne diplomatische Immunität und Personenschutz in Kriegsgebieten sein Leben riskiert, ist in Fragen von Diplomatie hingegen old school.

Ebenso wenig hat es die geringste Relevanz, ob und wie die russische Staatsagentur über einen westlichen Kriegsberichterstatter berichtet. Baab übt auf diese keinen Einfluss aus. Er war beim Abholen der Akkreditierung nicht über die Präsenz von TV-Teams informiert worden und hatte praktisch keine Möglichkeit, sich der Situation zu entziehen. Richtigen Journalisten sollte bekannt sein, dass es in der Natur der Sache liegt, dass jede Partei versucht, bei Dritten die eigene Lesart erkennen zu wollen und politische Berichterstattung immer selektiv ausfällt.

5. „Der Journalist, der in den vergangenen Tagen viele Interviews gegeben hat, hat über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er auf die Fragen von t-online nicht antworten möchte.“

Tatsächlich betraf die Verweigerung einzig die Person des Herrn Wienand, von dem keine professionelle Arbeit mehr zu erwarten war.

Wir hatten T-Online.de zu Unterlassung und Bereithalten einer Gegendarstellung aufgefordert, die man dort aber trotzig ablehnte.

Aus der Weigerung, die erneute Desinformation zu korrigieren oder wenigstens eine Gegendarstellung zu bringen, darf man also schließen, dass T-Online.de hier vorsätzlich Desinformation verbreitet und einen Journalisten, der andere Wahrheiten als die Deutung linientreuer Haltungsjournalisten, absichtlich zum Abschuss markiert.

Damit sagt T-Online.de selbst mehr über sich aus, als es ein Kommentator könnte.

Journalisten würde ich heute raten, es genauso wie Wienand zu machen, und sein Fähnchen in den Wind zu halten. Wer langfristig im Geschäft bleiben will, muss halt mit den Wölfen heulen (oder den Löwen). Nachdem die Redaktionen ausgedünnt und zentralisiert wurden, und inzwischen KI-Systeme den Arbeitsplatz streitig machen, braucht man phantasievolle Köpfe wie Wienand, die den Relotius machen und mit kreativen Geschichten für Klickzahlen sorgen.

Statt seine Zeit in unfruchtbare Rechtsstreite zu verwenden kümmerte sich Baab lieber um die Fertigstellung seines Buchs Auf beiden Seiten der Front, das im Oktober erscheint.

Da Journalisten aber im Zeitalter von Google, Wikipedia und X (Twitter) keine Bücher mehr lesen, wird das Buch voraussichtlich an Vorbild-Journalist Wienand vorbeigehen …

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 25.04.2023 –  Az.  9 A 167/22, rechtskräftig.

Verwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 25.04.2023 –  Az.: 9 A 31/23, rechtskräftig.

Richtigstellung: In einer früheren Fassung wurde Harms versehentlich vom SPIEGEL-ONLINE (Chef-)Redakteur zum SPIEGEL (Chef-)Redakteur befördert. Auch las Herr Dr. Harms den Text so, als sein Herr Relotius dessen Untergebener gewesen. Dies war nicht der Fall. Ich bitte den Print-SPIEGEL und Herrn Relotius um Entschuldigung.

Weitere Richtigstellung: In einer früheren Fassung wurde behauptet oder der Eindruck erweckt, das weitere Relotius-Stück „Unschuldig in Guantanamo – NR 440“ sei ursprünglich bei SPIEGEL online verbreitet worden. Auch, wenn dies so erschien, scheint dies ebenfalls originär und nur beim Printspiegel gelaufen zu sein. Demnach hatte dies Herr Harms nicht zu verantworten. Herr Harms war für Relotius-Texte offenbar nie verantwortlich, jedenfalls aber nicht als Chefredakteur. Sofern beide für den SPIEGEL-Konzern glänzten, so glänzten sie doch getrennt. Soweit man über SPIEGEL.de auch alte Print-Titel abrufen konnte, hatte Herr Harms insoweit keine Verantwortung für Relotius-Texte. Herrn Relotius war es gelungen, die gesamte Branche zu täuschen, inklusive der SPIEGEL-Abteilung für Fachtchecking. Ich bitte Herrn Harms für die Zuordnung des Textes um Entschuldigung.

Für die Beiräge des Herrn Wienand trägt Herr Harms allerdings die redaktionelle Verantwortung.

23. Februar 2023

Die Nicht-Pixelio-Foto-Abmahnungen des Rechtsanwalts Herrn Florian Sievers von Sievers & Kollegen aus Berlin

Seit einigen Jahren fällt der Kollege Herr Rechtsanwalt Florian Sievers mit Abmahnungen wegen auf Websites genutzten Lichtbildern bzw. Lichtbildwerken auf. Grund der Abmahnung auf Unterlassung und Lizenzforderung soll unterlassene Nennung des Urhebers sein, was Anwaltskosten und Lizenzschaden auslösen soll.

Was der Kollege nicht schreibt: In allen mir bekannten Fällen hatten die Urheber ihre Werke zur kostenfreien Verwendung auf Pixelio bzw. deren Vorläufer Pixelquelle eingestellt. Bei Pixelquelle musste man den Urheber aber gar nicht nennen. Bei Pixelio muss der Urheber zwar genannt werden, anders als bei Creative Commons erlischt aber bei Unterlassen der Benennung nicht die Lizenz als solche, man kann nachbessern.

Häufig hatten die Nutzer das Bild vor ca. einem Jahrzehnt bei Pixelio erworben, so dass vielen die Herkunft heute gar nicht mehr bewusst war. Wenn dann eine Abmahnung hereinschneit, sehen sich viele daher in Erklärungsnöten – und fragen sich, ob sie da wohl in eine Abmahnfalle getappt sind. Die Abmahnung enthält jedenfalls nicht den kleinsten Hinweis auf Pixelio, obwohl dies dem Abmahner bekannt sein muss und für den Anwalt leicht zu erkennen ist.

Wenn man den Kollegen schriftsätzlich darauf hinweist, dass der unterbliebene Hinweis auf Pixelio doch ein kleines bisschen fragwürdig ist, wird der Kollege in seiner Wortwahl doch ein wenig, ähm …, sagen wir mal für einen professionellen Rechtsanwalt ungewöhnlich temperamentvoll. Der Kollege ist jedoch entschuldigt, denn an seinem Standort ist „Berliner Schnauze“ eine wohl geachtete Form der Kommunikation.

Ich kann allerdings verstehen, dass der werte Kollege mich nicht in sein Herz schließen möchte, denn das Geschäftsmodell für gewähnte „Lizenzschäden“ für Fotos, die kostenlos angeboten werden, hatte ich durch eine Reihe von Musterklagen beseitigt. In Berlin hatte er vor Jahren noch wenigstens 100,- € rausgeschlagen, doch auch das dürfte nach einem BGH-Urteil aus dem letzten Jahr schwierig werden. Etliche Oberlandesgerichte – darunter inzwischen auch das OLG München – machen diesen Unsinn nicht mehr mit.

Der forsche Kollege ist übrigens der einzig mir bekannte Anwalt, dessen Mandantschaft wegen kostenlos nutzbaren Bildchen sogar Geld für das Erwirken einer einstweiligen Verfügung ausgibt, obwohl keine wirtschaftlichen Vorteile zu erkennen sind. Warum es ein Urheber, dessen kostenfrei nutzbares Werk ein Jahrzehnt ohne Benennung auf eine Homepage stand, plötzlich mit der Unterlassung so eilig haben sollte, dass er dafür richtig Geld auf den Tisch legt, ist mir unklar.

Seriöse Urheber, die ihren Namen lesen wollen, würden ihr Anliegen durch eine freundliche E-Mail verfolgen oder mit damit einen Anwalt beauftragen. Wer etwas zur kostenfreien Nutzung freigibt, dann aber Jahre später wie die alte Fassenacht ankommt und Anwalts- und Prozesskosten produziert und gewähnte Lizenzschäden einfordert, handelt widersprüchlich. Da helfe ich dann gerne beim Aschermittwoch …

Sollten auch Sie ungebetene Post von der Kanzlei Sievers & Kollegen bekommen, vertrete ich Sie gerne zu fairen Konditionen. Wer kostenlose Erstberatung wünscht, der wende sich bitte an meine Mitbewerber. Der Kollege Sievers etwa bietet kostenlose Erstberatung an und ist im Thema definitiv erfahren.

13. Februar 2023

Die Creative Commons-Foto-Abmahnungen des „Berliner“ Rechtsanwalts Robert Fechner für Arne Müseler, Alessio Andreani und Rui Ademar Ferreira Pires

In den letzten Jahren fällt der Kollege Robert Fechner durch fragwürdige Abmahnungen auf, bei denen er nahezu nichts auslässt.

Der Kollege vertritt etliche Fotografen, die ihre Werke häufig unter kostenfreie Lizenzen gestellt haben, und dann plötzlich abkassieren wollen, wenn jemand den Namen des Urhebers nicht nennt.

Zunächst soll darauf hingeweisen werden, dass Herr Robert Fechner nicht mit einem Berliner Urheberrechtsanwalt mit gleichem Nachnamen verwechselt werden sollte. Das ist doppelt ärgerlich, denn der Kollege Robert Fechner praktiziert offenbar gar nicht wirklich in Berlin. An der repräsentativen Kanzleiadresse „Friedrichstraße 95, 10117 Berlin“ findet man vielmehr eine Firma, die auf das Simulieren renommierter Geschäftsadressen spezialisiert ist. Seine tatsächliche Anschrift will der Kollege auch vor Gericht nicht offenbaren. Ausweislich seiner Bankverbindung und einer seiner Anwaltskammern ist er wohl in Frankfurt/Oder ansässig.

Bemerkenswert an den Abmahnungen des Kollegen ist, dass er die Grenzen des Zulässigen strapaziert, obwohl ich ihm diese wiederholt vor Gericht aufgezeigt habe. Für seine Abmahnkünste beansprucht der Kollege stets eine stolze 1,5-Gebühr, verlangt üppigen „Lizenzschaden“ für die kostenfrei lizenzierten Werke und ruft hohe Streitwerte für die eigentlich kostenlos nutzbaren Bilder auf. In den vorgeschlagenen Unterlassungsverpflichtungserklärungen verlangt er hohe Mindestvertragsstrafen und beansprucht eine Gerichtsstandsvereinbarung für Deutschland, obwohl seine Mandanten häufig im Ausland sitzen.

Der Kollege lässt nichts aus. So berechnet er für den angeblich von seinen ausländischen Mandanten verlangten Aufwendungsersatz Umsatzsteuer, obwohl solche ja gar nicht angefallen sein kann. Er schlägt zudem jedes Mal angebliche „Dokumentationskosten“ drauf, für die er allenfalls fadenscheinige Nachweise aufbietet. Im Laufe eines Rechtsstreits präsentierte er nach eher dürftigen Beweisangeboten nun die Firma RightsPilot UG, die mit reichlich Verspätung Rechnungen dafür ausstellt, dass sie die Abrufbarkeit eines Lichtbilds dokumentiert habe. Ob die Beauftragung und Dokumentation vor Klageerhebung geschah, ist unklar …

Die von Herrn Fechner vorgeschlagenen Unterlassungsverpflichtungserklärungen sollte man so besser nicht unterschreiben, denn diese sehen eine hohe Mindestvertragsstrafe vor. Und wenn man typische Fehler macht, etwa das Löschen der Bilddatei auf dem Server vergisst, dann bittet der Kollege Fechner üppig zur Kasse.