Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


OVG Münster: WDR muss neue Partei in die Wahlarena lassen

Zum 10. Todestag besuchte ich neulich das Grab von Guido Westerwelle, das sich hier um die Ecke auf dem Melatenfriedhof befindet. Ich wollte ihn dafür ehren, dass er einst in den Koalitionsvertrag den Abzug der Kernwaffen hineinverhandelt hatte, auch wenn das dann nicht umgesetzt wurde. Westerwelle hatte 2002 auch erfolglos versucht, sich als selbst ausgerufener Kanzlerkandidat in das ARD/ZDF-Kanzlerduell einzuklagen, BVerfG, Beschluß vom 30. 8. 2002 – 2 BvR 1332/02.

Auch andere Kleinparteien hatten immer wieder versucht, ihnen von den Sendern versagte Berücksichtigung in der Wahlberichterstattung gerichtlich durchzusetzen.

Nun legte eine neue Partei einen Blitzstart hin und zog gleich an drei etablierten Parteien vorbei. Den Sendern reichte das aber nicht. Beim ZDF half schließlich gutes Zureden, die ARD in Gestalt des WDR zeigte sich jedoch bockig. Erstmals in der Geschichte des Rundfunkrechts ist es nun gelungen, eine Partei per Gerichtsbeschluss in eine Wahlsendung (ARD Wahlarena) einzuklagen.

OVG NRW, 13 B 494/24 (I. Instanz VG Köln 6 L 928/24)

« Grüne werben mit Hakenkreuz – rechtliche Anmerkung – Anmerkungen zur Wahlarena-Entscheidung »

Autor:
admin
Datum:
5. Juni 2024 um 14:15
Category:
Allgemein,Parteienrecht,Rundfunkrecht
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.