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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


4. Mai 2017

Parteienrecht: AfD Schleswig-Holstein ist kopflos

Eine Woche vor der Landtagswahl hat die AfD Schleswig-Holstein ihren gesamten Landesvorstand verloren. Nach über einem Jahr endlich stellte das Landesschiedsgericht der AfD endlich die Ungültigkeit der Vorstandswahlen vom April letzten Jahres fest.

Der Blick auf das Verfahren lohnt sich, denn das Verhalten von Parteifunktionären gegenüber Parteimitgliedern und der Parteisatzung ist ein bewährtes Indiz für die Einschätzung, wie sich solche Politiker wohl verhalten werden, wenn sie wirklich Macht bekommen.

Im April letzten Jahres wurde zu einem außerordentlichen Parteitag eingeladen, bei welcher der rechte Parteiflügel der ohnehin schon sehr rechten Partei aus geheimnisvollen Gründen solche Mitglieder gar nicht erst einlud, die wohl nicht erwünscht waren. Auch die satzungsgemäß erforderliche Bekanntgabe unerwünschte Anträge wurde mal eben vergessen. Am Vorabend dolchstoßte dann auch noch Bundesvorsitzende Frauke Petry mit einem eher nicht neutralen Rundbrief.

Beim Versuch, den an einem unheilbaren Einladungsmangel leidenden Parteitag zu verhindern, war ein Richter des Landesschiedsgerichts der AfD zurückgetreten, mit dem erklärten Ziel, die Arbeitsunfänghigkeit des Gerichts herbeizuführen und damit den Eilantrag zu sabotieren.

Die dann erfolgte Anfechtung wurde trotz der naturgemäßen Eilbedürftigkeit einen Monat lang nicht ernsthaft bearbeitet, ein willkürlich für zuständig erklärtes andere Gericht wurde gleichermaßen willkürlich wieder entzogen. Die juristische Herausforderung der ansich evidenten Sache war verfahrensrechtlicher Natur. Nach diesem Rumeinern zog der Mandant vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Das Landgericht Kiel entschied im Januar, dass die nahezu Untätigkeit von über einem halben Jahr noch im Rahmen des Zumutbaren läge. Daraufhin ließ sich das Landesschiedsgericht nochmal vier Monate Zeit.

Zwischenzeitlich versuchte der Bundesvorstand der AfD, erneut eine Arbeitsunfähigkeit des Landesschiedsgerichts herbeizuführen, indem man parteirechtswidrig einem Richter die Parteizugehörigkeit absprach. Diese billige Nummer rief nicht nur meine Empörung, sondern auch die der führenden Parteienrechtler Morlock und Ipsen auf den Plan.

Nunmehr also ist die AfD Schleswig-Holstein kopflos. Das macht wenige Wochen vor der Wahl an der Waterkant, wo die AfD mit 5% wenig Wasser unter dem Kiel hat, nicht den besten Eindruck.

Des sinnlosen Streitens nicht genug, hat nunmehr der kommisarisch im Amt verbliebene Vorstand trotzig Berufung eingelegt. Urteilsvermögen sieht anders aus.