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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


David Schraven macht den Assange

Pöbel-„Journalist“ David Schraven ist mir ja schon mehrfach dumm aufgefallen. Zuletzt, als er den ehemaligen deutschen Sprecher von WikiLeaks in Sippenhaft nahm, weil dessen Ehefrau für einen Konzern arbeitet, dessen Software Schraven vermutlich überfordert. WikiLeaks müsse mit dem Softwarekonzern irgendwie zusammenhängen, verschwörungstheorisierte der Ex-Ruhrbaron, der inzwischen für DER WESTEN Zeilen schindet.

Doch nun, ausgerechnet am Tag vor dem Going Public des WikiLeaks-Forks OpenLeaks, kommt der Enthüllungsjournalist ohne nennenswerte Enthüllungen nun mit einem eigenen Whistleblower-Portal um die Ecke.

Grundsätzlich begrüße ich es ja, dass der Leak-Gedanke angekommen ist. Es sollte so viele unabhängige Leak-Plattformen wie nur möglich geben. Und wenn es dem Schraven etwas gibt, „den ersten anonymen Datenupload einer Zeitung im deutschen Internet eingerichtet“ zu haben – von mir aus. Allerdings sollte man sich als Whistleblower schon ansehen, wer die IT-Sicherheitstechnik so beherrscht, dass nichts anbrennen kann. Ich verweise auf den Experten.

« Verstößt SPONs Exklusivnutzung von WikiLeaks gegen den Pressekodex? – Assanges Anwalt im Interview »

Autor:
admin
Datum:
12. Dezember 2010 um 22:44
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,Pressefreiheit,Zensur
Tags:
 
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2 Comments

  1. David Schraven macht den Assange » Rechtsanwalt Markus Kompa

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