Eine interessante Beschwerde beim Deutschen Presserat ist seitens der Bloggerin Christiane Schulzki-Haddouti gegen SPIEGEL online erhoben worden. Diese verstoße nämlich gegen die
Richtlinie 1.1 – Exklusivverträge
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.
Faszinierend.
Sammelmappe » Blog Archive » Presseratsbeschwerde
[…] Verstößt SPONs Exklusivnutzung von WikiLeaks gegen den Pressekodex?Rechtsanwalt Markus Kompa […]
#1 Pingback vom 13. Dezember 2010 um 17:51