Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Persönlichkeitsrecht ./. WikiLeaks

Der frühere malaysische Vize-Premierminister Anwar Ibrahim hat die Pappe auf, weil in den von WikiLeaks veröffentlichten Dokumenten behauptet wird, der Mann sei dem eigenen Geschlecht zugetan. In Malaysia stehen auf entsprechende Handlungen bis zu 20 Jahre Gefängnis (Frauenknast?). Derartiges ist allerdings nicht neu, denn der Politiker war bereits einschlägig vorbestraft. Angeblich soll er in eine Honigfalle getappt sein.

Nun will Ibrahim den nationalen Zeitungen die Berichterstattung untersagen lassen.

Deutlich erstaunlicher ist ein Cable, über das ausgerechnet die zensuranfällige deutschsprachige Wikipedia berichtet, das anscheinend von den konventionellen deutschen Medien ausgelassen wurde: Da haben sich nämlich Herschaften in Afghansitan zu einer „bacha bazi“-Party getroffen, bei der man kleine Jungs in bisweilen knapper Damenbekleidung tanzen lässt. Finanziert hatte den Spaß die DynCorp aus Texas. Der afghanische Präsident hatte freundlich gebeten, nicht darüber zu berichten.

« LG Berlin: Enercon vs. Atomlobby – Jugendmedienstaatsvertrag wird beschlossen – Internet wird grundrechtsfreier Raum »

Autor:
admin
Datum:
13. Dezember 2010 um 18:19
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Politik,Pressefreiheit,Strafrecht,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.