22. Januar 2018
Die LMK ist nunmehr auch am Oberverwaltungsgericht Koblenz mit ihrer Rechtswegbeschwerde gescheitert. Die Behörde wollte unbedingt vor die Zivilgerichte und verlautbarte sogar, die Frage der Zuständigkeit habe über die Besetzung der Direktorenstelle hinaus grundsätzliche Bedeutung.
Das war auf mehreren Ebenen Unfug.
1.
Da ein evidenter Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG vorliegt, ist im Ergebnis der Rechtsweg bedeutungslos.
Jedenfalls aber ist jetzt geklärt, dass die Beschwer aus Art. 33 Abs. 2 GG für den Verwaltungsrechtsweg ausreicht und die LMK dies nicht durch Vertragsgestaltung des Dienstverhältnisses ihres Direktors umgehen kann.
2.
Die eigentliche „Bedeutung“ dieses Manövers dürfte darin liegen, dass die Behörde im Verwaltungsrechtsweg ihre Akten vorlegen muss, was eigentlich längst hätte passiert sein müssen. Und was in diesen Akten (nicht) steht, dürfte nicht anders als peinlich sein.
3.
Eigentlich müsste die LMK im Gegenteil ein wirtschaftliches Interesse am Verwaltungsrechtsweg haben, weil sie sich kostenbewusst am Verwaltungsgericht von hauseigenem Personal hätte vertreten lassen können. Die Befähigung hierzu gehört mehr oder weniger sogar zur Arbeitsbeschreibung der Direktorin der LMK (§ 12 Abs. 2 Hauptsatzung LMK). Vor dem Landgericht hingegen wäre der Prozess in jedem Fall deutlich teurer geworden.
(Die LMK indes scheut keine Kosten und Mühen, sondern hat die renommierte Kanzlei Redeker/Sellner/Dahs angeheuert, die Bundeskanzler, Bundespräsidenten und sogar den Papst vertrat. Der beigeladene Sozialdemokrat Herr Eumann lässt sich ebenfalls nicht lumpen und bemüht CBH Rechtsanwälte.)
Ärgerlich wäre die Taktik der LMK wohl in erster Linie für Herrn Eumann geworden: Denn auf dem Zivilgerichtsweg hätte er wohl deutlich länger auf seinen Amtsantritt warten müssen …
Schöne Grüße an dieser Stelle nochmals an die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Frau Heike Raab, die es für „bemerkenswert“ hielt, wenn Volljuristen den Rechtsweg nicht kennen. Dieses Kompliment gebe ich gerne an die LMK-Anwälte weiter, die sich mit ihrer Rechtswegtrickserei nun ein zweites Mal blamierten. ;)
15. Januar 2018
Im Jahre des Herrn 2011 veröffentlichte ich einen Beitrag über Aufforderungsschreiben des Foto-Freunds Herrn Dirk Vorderstraße, der für eigentlich unter kostenlosen Creative Commons-Lizenzen stehende Bilder, die er via Wikipedia verbreitete, „Schadensersatz“ haben wollte, wenn sein werter Name nicht genannt war. Dabei ließ er sich nicht lumpen und wollte forsch sogar nach der MFM-Tabelle für professionelle Fotografen abrechnen.
Mein Beitrag hat Herrn Vorderstraße nicht gefallen. Besonders störte ihn die Bezeichnung „Hobbyjurist“. 2014 sandte mir daher der Kollege Herr Arno Lampmann von der Kölner Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum eine Abmahnung inklusive Schadensersatzforderung. Zunächst ignorierte ich das Schreiben gnädig, aber als er dann noch einmal nachfasste, sandte ich zwei negative Feststellungsklagen an Gerichte in Münster aus, wo ich damals residierte.
Umweg
Zum einen wehrte ich mich gegen den Unterlassungsanspruch, zum anderen gegen die Kostennote der Abmahnung. Die negativen Feststellungsklagen überschnitten sich mit einer dann von Herrn Vorderstraße eingereichten Unterlassungsklage. Ursprünglich wollte Herr Vorderstraße, der wie ich im Münsterland lebte, den fliegenden Gerichtsstand nutzen und machte die Klage daher am Landgericht Köln anhängig (dem Sitz seines Anwalts). Ich konnte den Gerichtsstand Münster durchsetzen, was insoweit ulkig ist, weil ich inzwischen Kölner bin und die Kanzleien Lampmann und Kompa neben Rechtsansichten nur noch der Melaten-Friedhof trennt.
Holzweg
Herr Vorderstraße vertrat unbeirrbar die spannende Rechtsauffassung, zwischen einem Foto-Abmahn-Künstler und einem Rechtsanwalt bestünde ein Wettbewerbsverhältnis. Denn Wettbewerber müssen von ihrer Meinungsfreiheit ungleich höflicher Gebrauch machen, da andernfalls unlauterer Wettbewerb vorläge.
Herr Vorderstraße bemühte sich also zum Landgericht Münster, wo man die Klage 2015 abwies. Herr Vorderstraße versuchte es nun mit einer Berufung zum OLG Hamm. Inzwischen hatte die URL soviel Aufmerksamkeit erfahren, dass sie bei einer Google-Suche nach „Vorderstraße“ ganz oben steht.
Irrweg
In der Zwischenzeit hatte ein besorgter Bürger aus Berlin vorsichtshalber meine Beiträge in einem Blog konserviert, das den Namen des Herrn Vorderstraße und das Wort „Abzocker“ enthielt. Der gescholtene Lichtbildner beantragte hiergegen vergeblich am Landgericht Berlin eine einstweilige Unterlassungsverfügung.
Als ich über den gescheiterten Antrag berichtete, beantragte Herr Vorderstraße hiergegen am Landgericht Frankfurt eine einstweilige Unterlassungsverfügung, da ich den Eindruck erweckt hätte, die Abweisung sei rechtsbeständig. Inzwischen allerdings hatte das Berliner Kammergericht die Abweisung bestätigt, das Geschäftsgebaren dürfe „getrost als Abzocken“ bezeichnet werden. Dementsprechend scheiterte der streitlustige Fotograf sowohl am Landgericht als auch Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Rückweg
Nach einer prozessualen Deutschlandreise lag der eigentliche Prozess nun in Herrn Vorderstraßens Heimatstadt Hamm, wo das Westfälische Oberlandesgericht in einem ungewöhnlich modernern Gerichtsgebäude residiert. Weil es vom Atrium des Hauses bei Wikipedia keine Fotos gibt, hatte ich gehofft, dass Herr Vorderstraße die Kamera mitbringt.
Doch die Berufung lag auf der langen Bank. Irgendwann ging ich dazu über, Weihnachts-, Oster- und Halloween-Grüße zu versenden. In der Zwischenzeit betrieb ich ein bisschen Rechtsforschung und sandte gegen Herrn Vorderstraßens Mitbewerber Herrn Thomas „Photomedia“ Wolf, der sich vom gleichen Anwalt vertreten ließ, eine Lawine von ca. 30 negativen Feststellungsklagen an diversen Gerichten aus. Inzwischen ist klar, dass Vorderstraße und Wolf entweder nichts oder allenfalls einen Bruchteil ihrer Forderungen verlangen dürfen.
Rechtsweg
Dann endlich terminierte das OLG Hamm auf den 16.01.2018. Auf den High Noon im Gerichtssaal hatte ich mich seit Jahren gefreut.
Heute hat Herr Vorderstraße seine Berufung vorzeitig zurückgenommen. Damit endet ein siebenjähriger Weg, an dem der Kollege und ich gut verdient haben.
Wie ich schon 2011 sagte: Der Nächste bitte!
(Gerne berate ich Sie in dieser Sache zu fairen Konditionen. Anfragen nach kostenloser Rechtsberatung bitte direkt an meine Mitbewerber.)

admin •

15:31 •
Abmahnung,
Allgemein,
Die lieben Kollegen,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Fotorecht,
Internet,
Kammergericht,
Landgericht Berlin,
Landgericht Köln,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
OLG Frankfurt,
Persönlichkeitsrecht,
PR,
Wettbewerbsrecht,
Zensur •
Comments (5)
28. Dezember 2017
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat meine Rechtsauffassung bestätigt, dass für meinen Eilantrag gegen die Besetzung der Position des Direktors der LMK die Verwaltungsgerichte zuständig sind. An seinen ursprünglichen Bedenken, der Fall gehöre möglicherweise vor die Arbeitsgerichte, hält das Gericht nicht mehr fest. Auch vom LMK-Anwalt, der den Weg zu den ordentlichen Gerichten wies, ließ sich das Verwaltungsgericht keinen Floh ins Ohr setzen.
Die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab verpasste eine wunderbare Gelegenheit, zu schweigen. So hatte Raab die ursprünglichen Zweifel des Verwaltungsgerichts zum Anlass genommen, öffentlich die Kompetenz von Rechtsanwalt Markus Kompa infrage zu stellen. Anders als von Raab nachgeplappert, ist Arbeitsrecht jedoch für die Besetzung von Behördenchefs gar nicht einschlägig – was die altkluge Staatssekretärin bereits bei schlichter Lektüre von §§ 3, 5 ArbGG hätte erkennen können.
18. Dezember 2017
Warum haben Sie letzte Woche doch noch einen Eilantrag bei Gericht gegen die Besetzung des LMK-Direktoriats mit Herrn Dr. Marc Jan Eumann gestellt?
Ich hatte den politischen Instinkt der Beteiligten dramatisch überschätzt und einen geordneten Rückzug erwartet. Das Amt und die Autorität aller Gremien, in denen der gewählte LMK-Direktor wirkt, werden durch diese Personalie offenkundig beschädigt.
Doch mir wurde aus Rheinland-Pfalz zugetragen, dass dort solche Ämterpatronage eher die Regel sei. Tatsächlich habe ich bislang kein Unrechtsbewusstsein registriert, obwohl die Staatsferne bei der Rundfunkaufsicht und das Prinzip der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter Verfassungsrang haben.
Wegen der Schamlosigkeit bei der abgekarteten Besetzung ausgerechnet mit einem in vielfacher Hinsicht fragwürdigen Bewerber haben mich viele Personen aus unterschiedlichen Bereichen ermutigt, die Sache durchzufechten.
Wie bewerten Sie die Sitzung des Mainzer Landtags vom 13.12.2017 zum Thema (oben im Video ab 1:00:44)?
Die von der parteipolitischen Farbenlehre geprägten Redebeiträge haben mich in meiner Entscheidung von 2013 bestätigt, mich von parlamentarischer Politik fernzuhalten. Die Ignoranz der Regierungsparteien, die auf die Autorität der „staatsfernen“ Wahlversammlung pochten und jeden Zweifel an der Rechtswidrigkeit und der charakterlichen Eignung zurückwiesen, ist befremdlich.
Irritiert hat mich das von Medienvertretern unkritisch übernommene Narrativ, die Fachkompetenz des berücksichtigten Bewerbers stehe außer Frage. Da habe ich anderes gelesen.
Wie gut sind Ihre Chancen bei Gericht, die Ernennung zu verhindern?
Exzellent. Für eine geheime „Findungskommission“ zur Besetzung öffentlicher Ämter gibt es keine Rechtsgrundlage. Da hilft auch kein behördliches Selbstorganisationsrecht. An einer Ausschreibung oder einem vergleichbaren Verfahren zur Bestenauslese, das aus Art. 33 Abs. 2 GG vorgegeben ist, kommt man nicht vorbei.
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?
Der Presse entnehme ich, dass das Gericht die Gegenseite gebeten hat, die Stelle vorerst nicht zu besetzen, bevor über meinen Eilantrag entschieden wurde. Dem wird man nachkommen. Wann die Gerichte entscheiden werden, weiß ich nicht.
Warum wurde der Antrag ursprünglich am Verwaltungsgericht gestellt?
Grundsätzlich ist bei der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage der Verwaltungsrechtweg gegeben. Allerdings will die öffentlich-rechtliche Anstalt LMK mit ihrem Direktor offenbar einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag schließen, so dass insoweit ggf. die Arbeitsgerichte zuständig wären. Da mir die LMK jede Auskunft verweigerte und ein solcher Antrag einer drohenden Besetzung etwa durch Vertragsschluss zuvorkommen musste, war Eile dringlicher als die Recherche des idealen Eingangsgerichts (zumal ich mit Arbeit ausgelastet bin).
Jedes Gericht prüft seine sachliche Zuständigkeit sofort von Amts wegen und entscheidet über einen Verweisungsantrag unanfechtbar, § 291 Abs. 2 Satz 2 ZPO. Daher kann es taktisch sogar sinnvoll sein, in Zweifelsfällen einen solchen Verweisungsbeschluss zu provozieren, um für den weiteren Prozess insoweit Rechtssicherheit schaffen.
Die sachliche Zuständigkeit ist aber letztlich unbedeutend, denn auch im Arbeitsrechtsweg ist bei der Besetzung entsprechender Stellen auf eine gebotene Bestenauslese abzustellen, vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. April 2016 – 9 AZR 673/14. Davon kann vorliegend keine Rede Rede sein.
Gibt es ein Spendenkonto?
Nein. Zwar werden mir derzeit in Social Media Spenden angeboten, ich kann diese Sache jedoch aus der Portokasse finanzieren. Die Verwaltung und steuerrechtliche Verbuchung solcher Spenden würde mir zudem Zeit rauben, die ich für meine Mandate dringender benötige.
Müssen Sie sich als LMK-Direktor das Programm von Sat.1 ansehen?
Möglich. Sat.1 folgt zwar dem Beispiel der hauseigenen Wanderhure und versucht gerade, von der LMK Rheinland-Pfalz zur Landesmedienanstalt von Schleswig-Holstein zu flüchten. Allerdings treffen den LMK-Direktor weitere Verpflichtungen wegen der bundesweiten Kooperation der Landesmedienanstalten etc., so dass der Blick auf Privatfernsehen nicht ausbleiben wird. Ich erwäge, den entsprechend gestählten Experten Holger Kreymeier von massengeschmack.tv als Referenten einzustellen.
3. Dezember 2017
Schon seit Jahren ist Lama Ole Nydahl zu Gast in meinem Blog, weil seine Heiligkeit gerne mal seine Mitmenschen erdenschwer verklagt. Aktuell geht der Heilige Mann gegen mehrere Blogger vor, die angeblich unzutreffend über die Sympathien des Lamas für Rechtspopulisten und fragwürdige Ansichten über Muslime berichten. Auf dem hier verlinkten Video sagt er ab Minute 19 solche Sachen:
„Die Leute hätten einfach nur das Koran lesen müssen und verstehen müssen, dass das wirklich für uns alle gegeben wurde, dann hätten wir vielleicht nicht so viele über die Grenze geholt oder aus dem Wasser geholt, sogar [lacht].“
Während sich der Lama nachdrücklich für die Meinungsfreiheit der Rechtspopulistin Marine Le Pen einsetzt, hält er von solcher seiner abtrünnigen Jünger offenbar nicht ganz so viel. Wie sich der Geistliche die weltlichen Prozesse mit strammen Streitwerten leisten kann, ist unklar. Vor Gericht lässt er vortragen, er besäße kein nennenswertes Vermögen und legt gesteigerten Wert darauf, dass die Verfahren nicht von der ca. 35 Millionen schweren Diamantwegstiftung finanziert werden, der er vorsitzt.
In einem Verfügungsverfahren hatte Nydahls Anwalt beantragt, dem Antragsgegner solle die Äußerung verboten werden, Nydahl habe erklärt, „Muslime schneiden Frauen im Namen des Islam den Kitzler ab“ und legte einen Videomitschnitt seiner diesjährigen Rede vom „Osterkurs“ in Kassel vor, der allerdings unvollständig war. Eine Zeugin hatte den Schluss der Rede jedoch mit einem Handy gefilmt. Auf dem Video kann man deutlich hören, wie Nydahl über den islamophoben Bill Warner referiert. „… Frauen, die den Kitzler abgeschnitten bekommen, nicht, irgendwo und auch die anderen Sachen, die immer wieder geschehen, im Namen des Islams.“ Nydahl hatte diesen Teil-Antrag allerdings zurückgenommen, bevor er mit der doch sehr, sehr ähnlichen Äußerung konfrontiert wurde.
Aktuell geht der Lama gegen einen Blogger aus Österreich vor, weil der angeblich unzutreffend über Nydahls Rede vom letzten Jahr berichtet hatte. Eine Aufzeichnung hat der Lama diesmal bislang nicht vorgelegt – obwohl er offenbar eine hat. Die Rede des Lamas war 2016 sogar live ins Internet gestreamt worden, so dass wir bereits mehrere Zeugen haben, die sich daran erinnern. Wer sich ebenfalls an Nydahls Tiraden über gewalttätige Muslime vom letzten Jahr erinnern kann, wird freundlich gebeten, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

admin •

23:27 •
Abmahnung,
Allgemein,
Beweise,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur,
Zeugen •
Comments (1)
13. Oktober 2017
Als Medienanwalt, der im Meinungskampf berufsbedingt zwischen die Fronten gerät, trifft man wirklich sehr skurrile Leute. Derzeit kämpft ein Oldtimer-Händler um seine Geschäftsehre, der einst einem exzentrischen bayrischen Milliardär einen Fuhrpark an Nazi-Autos vertickt hatte, unter anderem Hitlers Auto. Bei dem Deal hatte sich der Gebrauchtwagenhändler wegen Steuerdelikten nicht nur eine mehrjährige Haftstrafe eingehandelt, vielmehr kam auch heraus, dass er den Milliardär übers Schlitzohr gehauen hatte: Ein angeblicher Zwischenhändler war in Wirklichkeit ein Strohmann, um den vermeintlichen Einkaufspreis zu erhöhen.
Der ehrenwerte Gebrauchtwagenhändler wehrt sich aktuell am Landgericht Traunstein u.a. dagegen, dass man ihn in einem Internetforum als „Knasti“ bezeichnet hatte. In der mündlichen Verhandlung wurde er gestern allerdings in dem Moment etwas wortkarg, als wir ihm eine auf seiner Website vorgehaltene Veröffentlichung präsentierten, in der er sich als den „Uli Hoeneß der Automobilbranche“ bezeichnen ließ. Er habe sogar vor dem gleichen Richter gestanden.
Nun scheinen Supperreiche zwar tatsächlich Steuervergehen für Kavaliersdelikte zu halten, Richter tun das aber eher nicht. Die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nun einmal nicht statisch. Wer seinen sozialen Geltungsanspruch sogar in der Geschäftssphäre derart definiert, dass er sich mit seiner strafrechtlichen Vergangenheit brüstet, der wird wohl mit der Bezeichnung „Knasti“ leben müssen.

admin •

10:22 •
Abmahnung,
Allgemein,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
PR,
Strafrecht,
Zensur •
Comments (0)
2. August 2017
Was bisher geschah:
Recherche-Ass Marc Drewello (stern.de) hatte am 05.12.2016 die Propaganda-Story vom siebenjährigen Twiter-Mädchen aus Aleppo durchgereicht. Dem Landgericht Hamburg tischten er und stern.de auf, man halte diese nach wir vor für echt.
Das Oberlandesgericht Hamburg misst laut Beschlus vom 14.02.2017 den Formulierungen des Blauen Boten die Aussage bei, Drewello habe gewusst oder es wenigstens für möglich gehalten, dass die verbreiteten Nachrichten unwahr seien, was der Blogger zu beweisen habe.
Skepsis gegenüber Informationen aus Kriegsgebieten allerdings darf und muss man von einem professionellen Journalisten erwarten. Dies ist auch konkret anderen Medien gelungen, welche die banale Propaganda wiedergekäut haben. So hätte Drewello etwa am 01.12.2016 auf Tagesschau.de in deutscher Sprache nachlesen können, dass eine Geschichte nicht dadurch echt wird, dass die Harry Potter-Autorin sie retweetet:
Seit September schreibt Bana – oder wohl eher ihre Mutter Fatemah – Nachrichten aus Ost-Aleppo.
(…)
Propaganda oder der Krieg aus den Augen eines Kindes?
Der Umgang mit Geschichten wie dieser ist schwierig. Journalisten können nicht nach Aleppo. Ist es wirklich nur ein siebenjähriges Mädchen und ihre Mutter, die hier vom Krieg erzählen? Oder steckt dahinter gezielte Propaganda? Es gibt den Hinweis, dass das Material von Bana echt sein könnte: Mehrere Nachrichtenagenturen überprüften die Quellen, auch der Kurzmitteilungsdienst Twitter selbst prüfte und verfizierte Banas Profil. Das sind alles Hinweise, mehr nicht.
Will uns Mega-Journalist Herr Drewello erzählen, er wäre damit überfordert gewesen, in seine Recherche Tagesschau.de mit einzubeziehen? Wir freuen uns schon jetzt auf die Fortsetzung des Rechtsstreits.
Stern.de ist zwar offenkundig dumm, aber hat Geld.
Der Blogger aber jetzt auch.
Vor einiger Zeit habe ich den Verein Klehranlage e.V. gegründet, der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen Fonds kommen, um im Notfall Blogger zu unterstützen, denen die Meinungsfreiheit durch juristische Gängelung beschnitten werden soll.
Da der Prozess noch immer am OLG Hamburg schlummert (und Herr Dr. Klehr inzwischen das Zeitliche gesegnet hat), ist derzeit noch nicht feststellbar, in welcher Höhe Überschüsse anfallen, aber es ist mehr als genug da, um mehrere Fälle dieser Art bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu tragen.
Der Verein hat beschlossen, dem Blogger Blauer Bote alle Prozesskosten zu sponsern mit Ausnahme dem Honorar für meine Dienste, da insoweit ein Interessenkonflikt besteht. Das muss der Blogger selber stemmen. Verzichten dard ich auch nicht, da Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, die Vertretung in Gerichtsverfahren mindestens nach RVG abzurechnen.
Wer dem Blogger insoweit finanziell unter die Arme greifen will, kann sich an den Blauen Boten direkt wenden.
Lieber stern.de-Krieger, es ist uns relativ egal, was Ihr Euch vom Hamburger Rechtsweg versprecht. Wir gehen bis nach Karlsruhe oder nach Luxemburg. In Zeiten des Krieges sind das wichtigste Schlachtfeld die Medien an der Heimatfront. Notfalls machen wir halt Euren Job.
(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)

admin •

09:29 •
Abmahnung,
Allgemein,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
OLG Hamburg,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (11)
31. Juli 2017
Was bisher geschah:
Einmal im Jahr will der Verlag Gruner+Jahr, der auch den stern in der Umlaufbahn hält, mit dem von ihm gestifteten Nannen-Preis „den Qualitätsjournalismus im deutschsprachigen Raum fördern und pflegen“. 2010 wurde der Preis in der Kategorie „Reportage“ dem Gewinner wieder aberkannt, da dieser im prämierten Beitrag mit einer Formulierung den Eindruck erweckte, Herrn Seehofer selbst in dessen Modelleisenbahnkeller aufgesucht zu haben. Tatsächlich hatte er sich auf Berichte Dritter verlassen.
Diese Entscheidung zu einem völlig belanglosen Sachverhalt wie Seehofers Hobbykeller wirkt nahezu bigott, wenn man sich den täglichen Borderline-Journalismus solcher „Qualitätsmedien“ vor Augen führt, die aus Tweets „Nachrichten“ stricken. So schreibt stern.de über Bana:
„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.
Offenbar war niemand von stern.de Zeuge vor Ort dieser angeblich von der Bana stammenden Worte. Möglicherweise glaubt man bei stern.de auch, dass Bana Twitter nicht mit den Fingern, sondern mit dem „Mund“ bedient. Unbesehen kauften die stern-Texter die inzwischen als widerlegt geltende Legende ab, die im Bürgerkrieg aufgewachsene Siebenjährige könne englisch.
Bei den bereits in den anderen Postings genannten Indizien und der auffällig propagandistischen Distribution dieses Rührstücks hätten bei professionellen politischen Journalisten alle Alarmglocken schrillen müssen. Jedem Redakteur muss bekannt sein, warum Politker sich gerne mit kleinen Kindern abbilden lassen – wie es ja dann vorliegend mit Banas edlem Retter Herrn Erdogan geschah.
Spürnase Drewello hätte sich nur einmal dieses am 14.12.2016 gepostete YouTube-Video ansehen müssen, um stutzig zu werden:
Einem für Syrien zuständigen Redakteur sollte auch bekannt sein, dass die White Helmets so wenig das Rote Kreuz sind wie Bellingcat eine zuverlässige journalistische Quelle.
Nun will uns stern.de vor Gericht auftischen, dass man am Hamburger Baumwall die auffällig selektiv ausgewählte Legende vom Twitter-Mädchen (nach wie vor!) für authentisch hält. Aufschreiben durfte dieses Märchen ein Journalist, dessen Befähigung zur Medienkritik ihn nicht davor bewahrte, um für ein auf Twitter inszeniertes Mädchen öffentlich zu beten …
Witzigerweise muss Drewello im vorliegenden Prozess weiter vortragen, dass er an die Geschichte gaubt(e). Damit also outed sich der gute Mann als für seinen Job als hoffnungslos unqualifiziert. Peinlicher kann sich ein professioneller Journalist eigentlich nicht verteidigen. Erst recht nicht in Zeiten, in denen das hochverehrte Publikum „Lügenpresse“ brüllt.
Befremdliche Prozesse dieser Art leisten sich normalerweise nur eitle Diven wie Kai Diekmann (vormals Vorsitzender von Atlantik-Brücke e.V.), Josef Joffe (transatlantisch bestens verdrahtet) oder Hemut Markwort (der teilweise unter Pseudonym schrieb, um Interessenkonflikte zu verbergen). Im Gegensatz zu solchen Mediendinosauriern befindet sich Marc Drewello gerade auf dem Zenith seiner Bekanntheit – nämlich als Akteur dieser hochnotpeinlichen Klage.
Fortsetzung folgt.
(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)

admin •

07:54 •
Abmahnung,
Allgemein,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (6)
26. Juli 2017
Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Passend zum heutigen 70. Jahrestag der Gründung der CIA hat der US-Präsident den „gemäßigten Rebellen“ in Syrien die CIA-Unterstützung beim Regime Change entzogen. Dass die Medien diesen seltsamen Begriff „gemäßigte Rebellen“ unkritisch transportieren, sagt eigentlich alles. Hierzulande würde man solche Leute „Terroristen“ nennen.
Eine solche „gemäßigte Rebellin“ ist jene Dschihadistin Fatemah, die ihre Tochter Bana zum Twitter-Avatar instrumentalisierte, um leichtgläubigen Journalisten Propaganda in die Augen zu träufeln. Klappte ganz gut, allerdings hat das Interesse der deutschen Medien offenbar etwas nachgelassen, seit die Dschihadistin sich zu Erdoğan in die Türkei gesellte.
Als stern.de und dessen Autor Marc Drewello im Dezember 2016 am Landgericht Hamburg heimlich den Erlass einer einstweiligen Verfügungen beantragt hatten, hatte die Pressekammer sämtliche Unterlassungsanträge bzgl. der Äußerungen abgewiesen. Die Kammer hatte diese nämlich nicht als Tatsachenbehauptungen angesehen (deren Wahrheitsgehalt vom Blogger zu beweisen gewesen wäre), sondern zur Gänze als zulässige Meinungsäußerungen (subjetive Werturteile, Einschätzungen usw.).
Die Pressekammer hatte sich bei ihrer Interpretation der Äußerungen als Meinungen auf bekannte Entscheidungen der letzten Jahre in Karlsruhe bezogen. Anders als die Sternenkrieger hatte die Kammer durchaus Zweifel an der Existenz von Bana und hielt es jedenfalls für vorstellbar, dass statt Bana in Wirklichkeit die Mutter twitterte. Anders als stern-Journalisten absolvieren Richterinnen und Richter eine anspruchsvolle Ausbildung für die Beurteilung von Sachverhalten, bevor man sie auf die Menschheit loslässt.
„[Die umstrittenen Äußerungen] wären nur dann zu untersagen, wenn Rezipienten annehmen würden, die Antragsteller gingen selbst von der fehlenden Existenz des Mädchens aus, und würden, um Propaganda zu betreiben, dennoch über sie schreiben. Dies ist indes gerade nicht der Fall, da die Äußerungen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern der Gesmtkontext maßheblich ist. Dieser klärt indes den Leser auf, weshalb der Antragsgegner von „Lügengeschichten“ und „FakeNews“ ausgeht, (…)“
Doch genau das machten dann die freundlichen Herren vom Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts – eine Angewohnheit der Hamburger, die seit Jahrzehnten von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht mit bemerkenswert deutlichen Worten kritisiert wird.
Die hanseatischen Oberlandesrichter rissen die Äußerungen aus ihrem Kontext und wollten die Äußerungen zwingend so verstehen, dass diese die Unterstellung vorsätzlicher Lügen kommunizieren (und nicht bloß journalistische Dösbatteligkeit). Da stern.de den Bana-Quatsch aber noch immer online verbreitet, obwohl inzwischen jeder sehen kann, dass der Kaiser keine Kleider trägt, dürfte ein Vorsatz nicht fernliegend sein.
Da nunmehr zwei der prominentesten Spruchkörper des deutschen Presserechts die Äußerungen unterschiedlich interpretieren, wird man mit Fug und Recht von „mehrdeutigen Äußerungen“ sprechen dürfen. Dieser Umstand und die hiermit verbundenen Besonderheiten aber scheinen dem Pressesenat gar nicht aufgefallen zu sein.
Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht also teilweise die Unterlassungsverfügungen erließ, schloss sich auch das Landgericht unkritisch nunmehr der umgekehrten Beurteilung an. Die Äußerungen enthalten für das Landgericht Hamburg die Tatsachenbehauptung,
„die Antragsteller hätten Nachrichten verbreitet, von denen sie gewusst hätten oder es jedenfalls für möglich gehalten häten, dass diese unwahr seien.“
Gegenfrage: Was sind das eigentlich für politische Journalisten, welche die Unwahrheit der ihnen aufgetischten Geschichten nicht für möglich halten?
Vielleicht solche:
Fortsetzung folgt.

admin •

19:03 •
Abmahnung,
Allgemein,
Beweise,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
OLG Hamburg,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (5)
24. Juli 2017
Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Zurück zum Bana-Fake. Inzwischen habe sich viele Leute die Arbeit gemacht, diese infame Propaganda-Nummer auseinander zu nehmen, etwa diese hier:
Offenkundig nutzt also eine Dschihadistin ihre Tochter wie ein Bauchredner seine Puppe, um Propaganda zu lancieren. (Hierzulande würde man sie als eine „Gefährderin“ oder „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ einstufen.)
Die westlichen Medien haben die durchsichtige Medien-Operation dankbar wie unkritisch aufgesogen. Stern-Autor Marc Drewello ist offenkundig ein so schlichtes Gemüt, dass er sogar der inszenierten Bana Mut zusprach und für sie betete:
So weit, so peinlich. Kriegsberichterstattung vom Schreibtisch aus.
Es ist das gleiche Theater, das unsere ja sooooo zuverlässigen Medien jedes Mal mitspielen, wenn ein transatlantisch beschlossener Krieg verkauft werden soll. In Afghanistan hießen die Taliban noch „Freiheitskämpfer“, als es gegen Russland ging; Saddam Hussein war zum Kriegführen gegen den Iran ein toller Partner, in Kuwait aber dank der inszenierten Kinderkrankenschwester ein Barbar; in Jugoslawien transportierte der Spiegel dieses Horrormärchen:
Scharping: (…) Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.
SPIEGEL: Ist das verbürgt?
Scharping: Ja, leider.
SPIEGEL: Die Zeugen sind verbürgt oder die Taten?
Scharping: Ich gebe solche Erzählungen nur weiter, wenn sie von mindestens zwei oder drei Zeugen unabhängig voneinander berichtet worden sind. Betrachten Sie einmal mit Auge und Herz, was kleine Kinder in den Lagern machen. Sie können über ihre Erlebnisse nicht sprechen und malen statt dessen. Mich zerreißt es fast, wenn ich solche Bilder sehe. Ich glaube inzwischen, wenn wir jemals die Ereignisse im Kosovo genauer nachvollziehen können, wird das Erschrecken noch größer sein als jetzt.
SPIEGEL: Es gab vor gut zehn Jahren einen Streit unter deutschen Historikern, ob der Holocaust historisch singulär ist oder nicht. Jetzt wiederholt sich im Kosovo einiges wieder – übertreiben Sie mit Ihrer Wortwahl?
Scharping: Nein, denn mit der Erinnerung an den Holocaust oder an Auschwitz wird keineswegs eine Gleichsetzung vollzogen, sondern eine Mahnung ausgesprochen. (…)
Unsere Medien schaffen derzeit das Kunststück, den IS als Kopfabschneider darzustellen, während unser wirtschaftlich wertvoller Partner Saudi-Arabien das gleiche relativ unbehelligt macht. Hier nun also tischt uns der stern eine Dschihadisten-Tochter als geistreichen Friedensengel auf. Gegen diese Dreistigkeit nehmen sich die vom stern „entdeckten“ Hitler-Tagebücher gerade zu als seriöse Geschichtsschreibung aus.
Der stern hat seine lachhafte Darstellung bislang nicht korrigiert, im Gegenteil halten die Sternenkrieger vor Gericht an ihrer naiven Interpretation vom Twitter-Mädchen fest und bringen damit den Blogger in Beweisnöte, da es bei Tatsachenbehauptungen eine Beweislastumkehr gibt. Damit macht sich der stern also gemein mit einer auch von der türkischen Regierung erfolgreich genutzten Fakenews-Story. (Dieselbe türkische Regierung hält gerade etliche Journalisten, die nicht am heimischen Schreibtisch fromm beten, im Gefängnis, darunter die Ulmer Journalistin Mesale Tolu mit ihrem zweijährigen Sohn.)
Der stern hatte im Dezember beantragt, die streitgegenständlichen Äußerungen verbieten zu lassen, fast ein halbes Jahr später bekam der Blaue Bote seine Widerspruchsverhandlung. Vor dieser hatte das Gericht offensichtlich die Schriftsätze gar nicht gelesen, wohl weil das Ergebnis bereits vorher feststand. Stattdessen empfahl das Gericht, man hätte ja gleich in die Hauptsache gehen können.
Da gibt es aber ein kleines Problem: Das Gericht wird in der Hauptsache diese Rechtsfrage unter Hinweis auf die Positionierung des OLG Hamburg auch nicht anders beurteilen. Für eine Berufung in der Hauptsache darf sich das OLG nahezu beliebig Zeit lassen. Etwa auf die Berufungsverhandlung zu Klehr ./. Kompa gegen das 2012 gefällte Urteil warte ich noch heute. Und wenn dann irgendwann mal das OLG einen Fall auf dem Tisch hatte, dauert es an die sieben Jahre, bis Karlsruher Richter die Hamburger Willkürverbote kassieren. Dann aber ist der streitgegenständliche Krieg in Syrien vermutlich schon lange vorbei.
Der Irrwitz der Hamburger Unterlassungsverfügung gegen den Blauen Boten lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:
Professionelle Journalisten dürfen unkritisch den größten Blödsinn und die infamste Kriegspropaganda verbreiten, denn eine Wahrheitspflicht ist dem deutschen Journalismus fremd. (Kommen Sie mir bitte nicht den Regeln des Presserats …)
Der Blogger hingegen ist wegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Sternenkrieger Marc Drewello und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht von stern.de verpflichtet, für seine Meinung (subjektive Einschätzung von Tatsachen) Beweis zu erbringen. Vorliegend also müsste der Blogger beweisen, dass stern.de und deren Sternenkrieger Marc Drewello vorsätzlich lügen, es könnte ja auch schlichte Dummheit gewesen.
Dabei interessiert es auch niemanden, dass stern.de die Propaganda nach wie vor unkommentiert fröhlich weiter verbreitet. Dummheit kann nämlich auch ein anhaltender Zustand sein.
Wie man sich von dummen politischen Publikationen trennen kann, erklärt aboalarm.de.
Fortsetzung folgt.

admin •

13:51 •
Abmahnung,
Allgemein,
Beweise,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
OLG Hamburg,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (7)