Als Medienanwalt, der im Meinungskampf berufsbedingt zwischen die Fronten gerät, trifft man wirklich sehr skurrile Leute. Derzeit kämpft ein Oldtimer-Händler um seine Geschäftsehre, der einst einem exzentrischen bayrischen Milliardär einen Fuhrpark an Nazi-Autos vertickt hatte, unter anderem Hitlers Auto. Bei dem Deal hatte sich der Gebrauchtwagenhändler wegen Steuerdelikten nicht nur eine mehrjährige Haftstrafe eingehandelt, vielmehr kam auch heraus, dass er den Milliardär übers Schlitzohr gehauen hatte: Ein angeblicher Zwischenhändler war in Wirklichkeit ein Strohmann, um den vermeintlichen Einkaufspreis zu erhöhen.
Der ehrenwerte Gebrauchtwagenhändler wehrt sich aktuell am Landgericht Traunstein u.a. dagegen, dass man ihn in einem Internetforum als „Knasti“ bezeichnet hatte. In der mündlichen Verhandlung wurde er gestern allerdings in dem Moment etwas wortkarg, als wir ihm eine auf seiner Website vorgehaltene Veröffentlichung präsentierten, in der er sich als den „Uli Hoeneß der Automobilbranche“ bezeichnen ließ. Er habe sogar vor dem gleichen Richter gestanden.
Nun scheinen Supperreiche zwar tatsächlich Steuervergehen für Kavaliersdelikte zu halten, Richter tun das aber eher nicht. Die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nun einmal nicht statisch. Wer seinen sozialen Geltungsanspruch sogar in der Geschäftssphäre derart definiert, dass er sich mit seiner strafrechtlichen Vergangenheit brüstet, der wird wohl mit der Bezeichnung „Knasti“ leben müssen.