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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


23. September 2009

Weber ./. BND: Bundeskanzleramt gibt Sperrerklärung ab

Bzgl. des Verfahrens Dr. Gabriele Weber ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst, (siehe hier), hat das Bundeskanzleramt nun eine Sperrerklärung abgegeben, die ich auf Telepolis.de kommentiert habe.

Wenn wir schon nicht einmal über die Geschichte von Nazis informiert werden dürfen, dann kann man sich einen Reim darauf machen, was noch so alles im Dunkeln bleiben soll. Wie werden gerne regiert …

21. September 2009

Enthüllungsbuch über Afghanistankrieg darf erscheinen

Wie hier berichtet, sollte das Buch eines dänischen Soldaten über den Afghanistan-Krieg zensiert werden.

Die TAZ meldet gerade, dass

ein Gericht in Kopenhagen am Montag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Buchverlag abgewiesen hat. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, für dänische Soldaten oder der Beziehungen zu Verbündeten konnte das Gericht schon deshalb nicht erkennen, weil der Buchinhalt mittlerweile sowieso öffentlich zugänglich geworden sei.

Wo zugänglich? Natürlich bei Wikileaks!

Wann kriegt eigentlich Deutschland mal ein Enthüllungsbuch eines KSK-Soldaten über den Kriegsalltag in Afghanistan?

20. September 2009

Gerhard Baum redet Klartext

Gerhard Baum, Bundesinnenminister a.D. (1972-1978), redet in der obigen Talkshow Klartext. Seine Wahrnehmung der Piratenpartei, „geistiges Eigentum“ im Netz abzuschaffen, ist eine wohl etwas freie Wiedergabe des Programms der Piraten, der Rest ist aber o.k. Die Tonqualität ist allerdings schlecht.

In dieser Talkrunde verteidigt er 2007 konsequent das Recht auf freie Meinungsäußerung.

In einem aktuellen Interview des „Computerclub 2“ stellt er u.a. sein neues Buch „Rettet die Grundrechte!“ vor und spricht über seine Übereinstimmungen und Probleme mit der Piratenpartei. Schade, dass seine Partei (FDP) in den letzten Jahren in Sachen Internet versagt und in den Länderregierungen praktisch jeden Kompromiss mitgetragen hat.

17. September 2009

Kein Witz: Schäuble will parlamentarisches Kontrollgremium abschaffen!!!

Selbst der argwöhnischste Verschwörungstheoretiker hat bis heute noch nie die absurde Theorie verbreitet, dass konservative Politiker, die viiiiiiiiiiel zu verbergen haben, das parlamentarische Kontrollgremium abschaffen wollten.

Doch genau das fordert Herr Schäuble jetzt sogar öffentlich. Damit stellt er das Parlament als Souverän in Frage.

Ich besitze alle am Markt befindlichen Bücher über den BND und kenne mit dem Thema vertraute Journalisten. Die Herrschaften aus Pullach haben in sechs Jahrzehnten bewiesen, dass sie sich um Recht und Gesetz nicht scheren, parlamentarische Ausschüsse belügen und außerdem nur einen Bruchteil ihrer Kosten wert sind. (Die Beteiligung beim Waffenschieben, die sich auf das Steueraufkommen auswirkt, ist in diese Bilanz eingerechnet.)

Meine gestrige Frage, ob hier einige Politiker einen Polizeistaat wollen, dürfte nunmehr beantwortet sein.

Enthüllungs-Buch zum Afghanistankrieg wird gejagt

Ein dänischer Elitesoldat, der aus erster Hand vom Krieg von den friedenserhaltenden Maßnahmen in Afghanistan berichtet, soll zensiert werden. Angeblich wegen der erforderlichen Geheimhaltung – doch ganz so geheim ist der Inhalt nicht mehr, denn viele Rezensenten kennen es, Teile kursieren im Internet.

Der dänlische Kommunikationsoffizier sagt:

„Wir machen ja keinen Spaß, wenn wir sagen, der Inhalt des Buches ist eine Gefahr für die Sicherheit des Königreiches und beeinträchtigt unserer Verhältnis zu anderen Staaten. Natürlich kann ich keine Details nennen, aber der Leser erhält ein sehr detailliertes Bild, wie unsere Soldaten und Spezialeinheiten in Afghanistan operieren und wie wir mit unseren Verbündeten zusammenarbeiten.“

Nachdem ich jetzt eine vielversprechende politische Karriere begonnen habe und in die Piratenpartei eingetreten bin, werde ich mich für den Fall der Regierungsbildung als Verteidigungsminister ins Gespräch bringen:

Wenn unsere Bündnispartner gute Gründe dafür liefern, dass deutsche Soldaten Massaker mit zivilen „Kollateralschäden“ befehlen, Kinder an Grenzposten totschießen und dass wir unsere Wehrpflichtigen nach Afghanistan schicken, um sich verkrüppeln oder töten zu lassen, dann soll die gute Sache an mir nicht scheitern!

Mir sind solche Gründe allerdings nicht bekannt. Afghanistan hat uns nie den Krieg erklärt, und soweit ich hörte, sollen die gefährlichsten Terroristen keine Afghanen (gewesen) sein, sondern Saudis, weshalb man möglicherweise das Aufmarschgebiet bei Gelegenheit korrigieren sollte. Im Gegenteil sind Afghanen, obwohl wir seit acht Jahren Krieg dorthin exportieren, bisher sportlich geblieben und haben darauf verzichtet, sich hierfür in Form von Attentaten in Europa zu rächen.

Falls man mich als Innenminister in Betracht zieht, würde ich jeden, der Sätze entäußert wie

„Unsere Freiheit wird am Hindukush verteidigt“

wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Vorbereitens eines Angriffskriegs, Bildung einer kriminellen Vereinigung u.ä. einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren zuführen.

16. September 2009

Forenhaftung: Landgericht Berlin fordert für Prüfpflichten spezifische Abmahnung

Wie der Kollege Feldmann in seinem Feldblog berichtet, scheint Richter Mauck vom Landgericht Berlin langsam im digitalen Zeitalter angekommen zu sein. Wer bei einem Forenbetreiber Prüfpflichten auslösen will, muss schon präzise darlegen, was ihn stört.

Haben wir wieder eine politische Polizei?

Ich möchte gerne jedem Juristen dringend ans Herz legen, diesen Bericht eines verhinderten Teilnehmers der Demonstration „Freiheit statt Angst“ über seine Festnahme und die anschließende Behandlung durch die Berliner Polizei durchzulesen. Tun Sie es bitte jetzt!

Ich persönlich kann nicht glauben, dass so etwas im Jahre 2009 möglich ist. Irgendwas läuft gerade verdammt schief.

Wir leben in Zeiten, in denen die Polizei den Besitz eines CD-Rohlings wegen des hierdurch(!) begründeten Verdachts auf urheberrechtliche Straftaten zum Anlass für eine Hausdurchsuchung nimmt, wo man ggf. die Früchte vom verbotenen Baum erntet. Sogar das Setzen eines Links kann inzwischen eine Hausdurchsuchung auslösen – sogar das bloße Anklicken eines Links oder eine falsche E-Mail-Adresse.

In Frankreich stellt man derzeit das Filmen von Polizisten unter Strafe – etwa bei Gewaltexzessen, wie wir es gerade in Berlin erlebt haben. Und auch dieses archaische Hadopi-Gesetz, mit dem man vom Internet amputiert werden soll, wird dort demnächst Realität.

Irritiert hat es mich, dass sich selbst etablierte Kabarettisten wie Diether Nuhr erstaunlich weit unter ihr Niveau begeben, wenn gegen digitale Bürgerrechtler polemisiert werden muss („keine Partei für zivilisierte Wähler“, wie er auf seiner Homepage schreibt). Auch er sitzt offenbar der Legende der KiPo-Industrie auf.

Ich selbst hatte es für mich ausgeschlossen, einer politischen Partei beizutreten, da dort vornehmlich Selbstoptimierer Macht aufteilen. In Zeiten, in denen die hart erkämpften Bürgerrechte und die Kommunikationsfreiheiten des Internets durch dreisteste Polemik beschnitten werden, und Politiker unverblümt ihr Herrschaftswissen wahren, kann man es sich nicht mehr leisten, unpolitisch zu sein und die öffentliche Meinungsbildung an Internet-phobe Versager zu delegieren.

Ich bewerte die Piratenpartei weniger als Partei denn als Bürgerrechtsbewegung. Ich halte es für eine Schande, dass man sich 20 Jahre nach Ende des totalitären DDR-Systems zur Gewährleistung der Grundrechte wieder in Bürgerrechtsbewegungen organisieren muss.

Gestern Abend bin ich den Piraten beigetreten.

15. September 2009

Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin bittet zum Nachtreffen nach Karlsruhe

Der Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin ist ein Dauerkunde in der Hamburger Pressekammer, wenn es darum geht, dass Äußerungen mit Biegen und Brechen so ausgelegt werden sollen, dass sie dem „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ eines sensiblen Rüstungs- und Kfz-Konzerns abträglich sein könnten. Grässlin ist ein standhafter Gegner, dem gerade die Solbach-Freise Stiftung ihren mit 4.000,- Euro dotierten »Preis für Zivilcourage« 2009 zuerkannt hat. Die wird der Pazifist für seine Kriegskasse brauchen.

Herr Grässlin hat mich gebeten, auf die gegen harte Widerstände erkämpften Revisionsverhandlung beim Bundesgerichtshof hinzuweisen, die demnächst ansteht. Hier ist sein aktueller Pressetext zum Fall:

++ Meinungsfreiheitsprozess Schrempp gegen mich wird gegen den Willen der Hamburger Justiz am 22.09.2009 vor BGH öffentlich verhandelt – Einladung zur Teilnahme ++

Gegen den ausdrücklichen Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess des früheren Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp gegen mich in die nächste Runde. Über den (more…)

13. September 2009

FAS09: Private Fahndungsfotos – zulässig?

Der Vorfall mit dem Prügelpolizisten bei der Demo „Freiheit statt Angst“ schlägt hohe Wellen – und beschert der Demo „Freiheit statt Angst“ endlich die gewünschte PR. In wunderbar anschaulicher Weise demonstriert die Berliner Polizei, dass man unseren Volksvertretern nicht blind vertrauen kann. Bei allem Respekt für den harten und oftmals undankbaren Arbeitsalltag der Polizei und die ganz überwiegend soliden Polizisten, so ist eine Kette nun mal nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Was für willkürliche Gewalt gilt, das gilt für „Kavaliersdelikte“ wie Datenmissbrauch erst recht. Und nachdem die Polizei bei der Demo entgegen ihrem Versprechen gefilmt hatte, filmten die Datenschützer eben zurück. Nun haben findige Blogger aus dem Film zwei „Fahndungsfotos“ herausdestilliert und ins Netz gestellt. Dies wirft die Frage nach dem Recht am eigenen Bild auf. Darf man die Polizisten einfach so identifizierend abbilden?

Keine Ausnahme aufgrund von Versammlung

Grundsätzlich zählt die Rechtsprechung auch Polizisten bei ihrer Arbeit zu „Teilnehmern einer Demonstration“, sodass die Ausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG für Versammlungen und Aufzüge etc. greift. Diese Ausnahme gibt es deshalb, weil man andernfalls kaum Personenmehrheiten abbilden könnte, denn wer kann schon alle Teilnehmer individuell nach ihrer Erlaubnis fragen? Doch die Fahndungsfotos, die beim Anlass einer Versammlung gemacht wurden, individualisieren nun diese beiden Polizisten. Damit wird jeweils nicht mehr eine Personenmehrheit abgebildet. Damit scheidet diese Ausnahme aus.

Personen der Zeitgeschichte?

Die beiden Polizisten könnten jedoch Personen der Zeitgeschichte nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG sein. Hierfür spricht das breite mediale Interesse, das der Vorfall auch in den etablierten Medien findet und der Umstand, wie sehr die beiden das Misstrauen gegen die Obrigkeit im Sinne der Organisatoren der Demo unfreiwillig beweisen.

Prangerwirkung

Doch die Nutzung der Bildnisse in Form eines Fahndungsplakats stellt die Polizisten an einen virtuellen Pranger. Und Prangerwirkung ist ein Zauberwort, dass etwa Richter Buske besonders gerne verwendet. Denn die Interessen an der Verbreitung sind nach § 23 Abs. KunstUrhG immer auch mit den „berechtigten Interessen“ der Betroffenen abzuwägen. Die Verbreitung des Fahndungsaufrufs ist also juristisch nicht ohne Risiko. Was die Richter in solchen Fällen zulassen, und was sie verbieten, ist selbst für Kenner der Pressekammern nur schwierig vorauszusagen.

Praxisrelevanz

Eine pragmatisch relevantere Frage wäre allerdings, ob die beiden Polizisten gegen die Fotos vorgehen werden. Da sie möglicherweise sehr schnell begreifen werden, dass mit dem ccc nicht zu spaßen ist und ins Netz entsendete Informationen nicht reversibel sind, wäre es ungleich sinnvoller, sich eine neue Frisur wachsen zu lassen, als zum Anwalt zu rennen.

Präventive Beschlagnahme

Der Fall wird allerdings das allgemeine Bewusstsein für das Zurück-Fotografieren stärken und die – rechtlich höchst anfechtbare – Praxis begünstigen, der zufolge Polizisten, die sich fotografiert fühlen, Fotografen vor Ort zur Löschung der Bilder zwingen. Trotz eigentlich fehlender Rechtsgrundlage machen derzeit Gerichte präventive Beschlagnahmungen mit. Normalerweise ist die Anfertigung von Fotografien im öffentlichen Raum zulässig, erst die Verbreitung oder die unmittelbar drohende Gefahr einer Verbreitung könnte Maßnahmen rechtfertigen. Künftig werden Polizisten wohl sehr viel schneller Kameras bzw. Handys mit Kamerafunktion einkassieren wollen. Die Antwort hierauf wird sein, dass Demonstranten dann eben verdeckt filmen – oder eben parallel in so großen Scharen, dass die Polizisten nicht nachkommen werden, zumal die Bilder schnell ins Netz gefunkt werden können.

UPDATE:

Im Lawblog gibt es inzwischen die langerwartete Stellungnahme der Polizei – und Anzeichen, dass diese wohl etwas unglaubwürdig ist.

Wie man mit Bloggern kommuniziert

Das Grenzpfosten-Blog hat eine lesenswerte Handreichung an Unternehmen, die sich gegen lästige Blogger wehren möchten, ohne eigendynamische Kommunikationspannen zu erleiden. Ich kann aus der Erfahrung mit Blogger-Prozessen jeden dieser Aspekte zu 100% unterstützen.

Die Empfehlung, bei der Kontaktaufnahme zu Bloggern besser auf Emails zu verzichten, da diese veröffentlicht werden und damit nach hinten losgehen können, ist allerdings dann unfruchtbar, wenn es nur diese Kontaktmöglichkeit gibt. Ziemlich ungeschickt ist es allerdings, wenn man mailt, obwohl der Blogger im Vorhinein angekündigt hat, aus Prinzip jede Email zu veröffentlichen. Letztes Jahr hatte ein solchen Fall sogar den Weg vor Gericht gefunden, als ein Mandant als angeblicher Blogger auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war. Da das Landgericht Köln in dieser Sache eine unglaublich schwache Entscheidung getroffen hatte, die dann auch noch unkritisch verbreitet wurde, sah ich mich zu folgendem Artikel veranlasst:

“Das Landgericht Köln und das Geheimnis der E-Mails