Gegenwärtig wird ja in der Blogosphäre heiß über die Löschkriterien der Wikipedia diskutiert. Inzwischen ist bekannt, dass die Anzahl der Autoren nicht mehr weiter wächst, jedoch Autoren mit qualifiziertem Fachwissen sich mit befremdetem Kopfschütteln von dem Web2.0-Projekt abwenden. Falls irgendjemand sich fragt, warum es Akademiker etc. anwidert, sich auf Diskussionen mit den Wikingern einzulassen, dem sei die Lektüre der aktuellen Löschdiskussion zu Fefes Blog empfohlen. Ich hoffe ja ganz inständig, dass nicht eines Tages auch der Beitrag über Toiletten in Japan die Relevanzkriterien unterschreitet, sondern erhalten bleibt.
Ich selbst hatte früher auch mal in der Wikipedia rumgedoktert, und zwar nur Beiträge editiert, bei denen ich wohl eine gewisse Kompetenz beanspruchen darf. Reine Zeitverschwendung, die Bereitschaft hierzu ist mir heute sogar extrem peinlich! Ich wurde mal drei Monate wegen einer Satire auf einen unterirdischen Adminpedia-Zwischenfall gesperrt, später dann endgültig, weil ich in einem ansonsten streng sachlichen Statement einen Neurotiker als Neurotiker bezeichnet hatte. Der Neurotiker war jedoch aufgrund seiner Kontakte sakrosankt. Manche sind halt gleicher.
Die Satire, die damals sogar aus den Logbüchern getilgt wurde, hatte mir neulich jemand von dem Haufen wegen eines Rechtsstreits quasi als Vorhalt zugemailt. Lustig, denn ich hatte keine Kopie davon. So kann ich sie jetzt irgendwo wieder ins Netz einspeisen, wo sie die Wikinger nicht löschen können. Vielleicht hier? Wikipedia ist Realsatire pur!
“Dabei kommt es – jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt – auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.”
Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.
(…) Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.
Dann aber werden die Aktien-Blogger irrational:
Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.
Liebe Aktienblogger, ich habe jetzt eine ganz schlechte Nachricht für euch: beim Landgericht Hamburg wird NIE zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen. Das passiert erst in Karlsruhe. Und es interessiert an der Außenalster auch niemanden, ob etwas im Internet praktikabel ist. In zwei Jahren dürft ihr dann vielleicht sagen, was ihr über Herrn Frick zu sagen habt.
Aber schön, dass euch aufgefallen ist, dass das Wort „Pressefreiheit“ im Urteil nicht ein einziges Mal auftaucht. Die spielt im Hamburger Landrecht nämlich keine Rolle …
Seit 2006 streiten sich der Doping-Praktiker Jan Ullrich und der Doping-Experte Prof. Werner Franke vor Hamburger Gerichten – natürlich um die Wahrheit bzw. wer die gepachtet hat, genauer: Wer wem welche Wahrheit verbieten darf.
Franke hatte im Prinzip zutreffend behauptet, Ullrich habe an den Doping-Arzt Fuentes Geld gezahlt, was Ullrich in einer eidesstattlichen Versicherung bestritt und hiermit dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung aus dem Kreuz leiern konnte.
Werden wir mal etwas präziser: In einem TV-Interview hatte Franke erklärt,
Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes 35.000 Euro für Dopingmittel überwiesen.
Franke meinte, damit lediglich die Presse zitiert zu haben. Doch in Zeiten der Stolpe-Rechtsprechung verwiesen ihn die Hamburger darauf, dass Franke als großer Doping-Experte, der auch im Fall selber recherchiere, so zu verstehen sei, als gebe er eigene Erkenntnisse zum Besten.
In Hamburg glaubt man blind, was in eidesstattlichen Versicherungen gelogen wird. Aber im Hauptverfahren, wo man Beweise zu erheben pflegt, könnte es peinlich werden, denn die eidesstattliche Versicherung war offenbar erstunken und erlogen: Laut BKA (Tagesspiegel) hatte der Radfahrer schlappe 80.000,- Euro an Fuentes überwiesen und sich auffällig häufig in Madrid aufgehalten. Anders als bei seinem Frohlocken über das Hamburger Urteil hält sich Ullrich diesmal mit Kommentaren zurück.
Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. erklärt ausdrücklich das Unverständnis für die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg. Letztlich würde die Konsequenz aus dieser Entscheidung sein, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit auf unerträgliche Weise eingeschränkt wird. Einer der Verteidiger in dem besagten Verfahren, Rechtsanwalt Walter Teusch aus Saarbrücken, hat der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. gegenüber nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die Buchautorin Gisela Friedrichsen ausschließlich Informationen verwertet hat, die Gegenstand der öffentlichen Hauptverhandlung geworden sind, so dass diese Entscheidung einem Verbot gleich käme, darüber zu sprechen, was man als Zuschauer eines öffentlichen Verfahrens erfahren hat. Quelle: openpr.de
Nunmehr hat das Landgericht Hamburg einen Rückzieher gemacht, wie beim inzwischen zum Inventar der Pressekammer gehörenden Chronisten nachzulesen ist. Offenbar ging es um Fragen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten minderjähriger Zeugen, die über Sachverhalte aus der Intimsphäre befragt wurden. Das Buch richtete sich jedoch nicht an den breiten Boulevard, sondern an ein kriminologisch interessiertes Fachpublikum. Thema der Autorin waren Suggestivfragen, die gerade bei Kindern hochproblematisch sind.
Es gibt sehr gute Gründe, die ungestörte Entwicklung von Kindern zu schützen. Aber es gibt aber eben auch das Prinzip der Gerichtsöffentlichkeit. Es mag Autoren zuzumuten sein, Zeugen zu anonymisieren und entsprechendes Fingerspitzengefühl zu wahren und die Gerichtsöffentlichkeit nicht zur reißerischen Boulevardberichterstattung zu missbrauchen. Vorliegend kann wohl nicht ansatzweise hiervon die Rede sein.
Wann wird das Landgericht Hamburg endlich akzeptieren, dass es in Karlsruhe eine grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit gibt?
In der DDR gab es vergleichsweise wenig Gerichtsprozesse betreffend der Ausübung der Meinungsfreiheit. Man verzichtete einfach auf ein derartiges Recht oder bemühte andere staatliche Institutionen. Letztere interessierten sich durchaus für die Meinung des Individuums, sogar so sehr, dass man die Leute mit Wanzen und Spitzeln belauschte.
Genutzt hat es letztendlich „nüscht“.
Nachdem man im Westen nicht mehr mit dem Standortvorteil „Meinungsfreiheit“ punkten musste, entdeckte man plötzlich stillschweigend so eine Art „Vorrang des Persönlichkeitsrechts“. So hatte man nach der Wende nichts besseres zu tun, als Verdächtigung von staatstragenden Personen im Kirchenumfeld als StaSi-Spitzel zu verbieten. Wem: U. a. ausgerechnet der Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, die für ihr Recht auf Meinungsfreiheit einiges riskiert hatte.
Im „Jetzt“-Magazin der Süddeutschen Zeitung findet sich ein interessanter Beitrag zur Gegenwart der deutschen Blogosphäre, die angeblich relativ unpolitisch sei. Auch scheinen deutsche Blogger etwas schüchtern zu sein, was wohl auch durchaus mit der Angst vor betuchten Mimosen zusammenhängen könnte, deren Anwälte zum Landgericht Hamburg pilgern. Vielleicht ist es insoweit sogar ein Fehler von mir, dass ich da regelmäßig darauf hinweise, denn letztlich führt ja erst das Bewusstsein von Gefahr zu Selbstzensur. Andererseits wäre es auch unmoralisch, seine Mitmenschen auflaufen zu lassen. Dilemma!
Auch die Kinder des Nationalheiligen und Kaisers Franz Beckenbauer unterliegen irdisch-bürgerlichem Recht. So wollte Beckenbauer zugunsten seiner Kinder ein präventives Verbot für die Verbreitung von Fotos seiner minderjährigen Kinder durchsetzen. Tatsächlich folgte Richter Buskes Pressekammer beim Landgericht Hamburg dem so nicht im Gesetz vorgesehenen Ansinnen Beckenbauers und sprach ein bis zur Volljährigkeit der Kläger geltendes Unterlassungsgebot aus. Auch das hanseatische Oberlandesgericht sah hierin „keine unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit“.
Wie der Bundesgerichtshof heute jedoch in einer Pressemitteilung bekannt gab, kann
Eine solche Interessenabwägung kann nicht in Bezug auf Bilder vorgenommen werden, die noch gar nicht bekannt sind und bei denen insbesondere offen bleibt, in welchem Kontext sie veröffentlicht werden. Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil die Kläger noch minderjährig sind. Zwar müssen Kinder und Jugendliche gegen die Presseberichterstattung in stärkerem Umfang geschützt werden als Erwachsene. Doch ist für die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung auch bei Minderjährigen eine Abwägung zwischen deren Persönlichkeitsrecht und der Äußerungs- und Pressefreiheit erforderlich. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist auch bei Kindern und Jugendlichen bei vielfältigen, im Einzelnen nicht vorhersehbaren Lebenssachverhalten denkbar. Ein Generalverbot, welches insbesondere bei jüngeren Kindern bis zu deren Volljährigkeit viele Jahre gelten würde, wird dem nicht gerecht und stellt eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Äußerungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) dar.
Es bleibt also dabei: Man muss in jedem Einzelfall abwägen, ob das Berichtsinteresse überwiegt, oder eben nicht. Das wird bei Kindern von Prominenten, die vom Promi nicht in der Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden, regelmäßig im Interesse des ungestörten Aufwachsens nicht der Fall sein. Aber es ist Sache des Gerichts, Verstöße nachträglich bzw. bei unmittelbarer Drohung gerichtlich zu sanktionieren. Das, was Hamburg da strukturell einstielt, kann man kaum höflicher als „Zensur“ nennen.
Immer wieder das gleiche Spiel: Hamburg verbietet, was das Zeug hält, spricht aberwitzige Geldsummen aus usw., Karlsruhe beendet den Spuk. Wie lange soll diese Sisyphos-artige Farce eigentlich noch die Geldbeutel von Verlagen, Rundfunkhäusern und Bloggern strapazieren? Könnte nicht mal irgendjemand in Hamburg die Fenster aufmachen und mal kräftig durchlüften?
Wenn ihr aber schreibt, ihr wärt die am meisten verbotene Zeitschrift, dann ist das keine Satire, sondern statistisch meines Wissens zutreffend. Ein großer Anteil von eurem Kaufpreis besteht aus Rechtsverfolgungskosten.
Am witzigsten aber finde ich, dass euch die einstweiligen Unterlassungsverfügungen meistens kalt lassen, denn ihr verschickt ja den Großteil der Auflage im Abo, der bereits geliefert ist, wenn es Post aus Berlin oder Hamburg gibt.
Am 27.September 1933 wurde das Reichssicherheitshauptamt ins Leben gerufen, in dem die Geheimdienste und Polizei zusammengelegt wurden. Die GeStaPo wurde das ultimative Machtinstrument, um den Staat nach innen hin zu kontrollieren. Ausgerechnet zum 75. Jahrestag der Gründung dieser schrecklichen Behörde werden Tendenzen bekannt, dass das von der konservativen Partei geführte Innenministerium wieder eine solche Einrichtung aufbauen möchte.
Heute haben Sie Gelegenheit, dem Staat zu kommunizieren, was Sie davon halten.
In den letzten Wochen sind auf Telepolis.de mehrere Artikel von mir zum BND erschienen, gestern einer zum umstrittenen Finanzvertrieb DVAG, der mit Kohls Ex-Kabinett verflochten ist und allen Errungenschaften des Arbeitsrechts Hohn spricht.
Heute habe ich Ehre und Vergnügen, mit einer Frau ein Interview zum von ihr gewählten Thema „Bürgerrechte“ zu führen, die von Geheimdiensten, dem Kampf um Meinungsfreiheit, aber auch von Kohl und seinen Freunden eine Menge erzählen kann. Sie hatte in einem totalitären System gelebt, jedoch mit ihrer Zivilcourage ein Feuer entfacht, das sich zu einem friedlichen Flächenbrand entwickelte und die erste gelungene Revolution auf deutschem Boden auslöste – gewaltlos.
Heute, 20 Jahre nach dem Herbst 1989, werden wir über das Deutschland von 2009 sprechen, und ich bin schon sehr gespannt, was meine Gastgeberin, die ich letztes Jahr persönlich kennen lernen durfte, mir erzählen wird. Sie hat diesen Monat einen bemerkenswerten Text auf Ihrer Website veröffentlicht.
———————————————–
In Leserforum meines gestrigen Beitrags zur DVAG postete jemand dieses Gedicht von 1848(!), das offenbar zeitlos zu sein scheint, und hier als Handreichung für Wahlunentschlossene dienen soll: (more…)