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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Medienrecht in der DDR

In der DDR gab es vergleichsweise wenig Gerichtsprozesse betreffend der Ausübung der Meinungsfreiheit. Man verzichtete einfach auf ein derartiges Recht oder bemühte andere staatliche Institutionen. Letztere interessierten sich durchaus für die Meinung des Individuums, sogar so sehr, dass man die Leute mit Wanzen und Spitzeln belauschte.

Genutzt hat es letztendlich „nüscht“.

Nachdem man im Westen nicht mehr mit dem Standortvorteil „Meinungsfreiheit“ punkten musste, entdeckte man plötzlich stillschweigend so eine Art „Vorrang des Persönlichkeitsrechts“. So hatte man nach der Wende nichts besseres zu tun, als Verdächtigung von staatstragenden Personen im Kirchenumfeld als StaSi-Spitzel zu verbieten. Wem: U. a. ausgerechnet der Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, die für ihr Recht auf Meinungsfreiheit einiges riskiert hatte.

Heute erschien auf Telepolis.de mein Beitrag über Bärbel Bohley.

« Bestandsaufnahme der Blogosphäre – Landgericht Hamburg gibt justizkritisches Buch wieder frei »

Autor:
admin
Datum:
10. Oktober 2009 um 12:47
Category:
Allgemein,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Pressefreiheit,Überwachung,Zensur
Tags:
 
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