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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Enthüllungs-Buch zum Afghanistankrieg wird gejagt

Ein dänischer Elitesoldat, der aus erster Hand vom Krieg von den friedenserhaltenden Maßnahmen in Afghanistan berichtet, soll zensiert werden. Angeblich wegen der erforderlichen Geheimhaltung – doch ganz so geheim ist der Inhalt nicht mehr, denn viele Rezensenten kennen es, Teile kursieren im Internet.

Der dänlische Kommunikationsoffizier sagt:

„Wir machen ja keinen Spaß, wenn wir sagen, der Inhalt des Buches ist eine Gefahr für die Sicherheit des Königreiches und beeinträchtigt unserer Verhältnis zu anderen Staaten. Natürlich kann ich keine Details nennen, aber der Leser erhält ein sehr detailliertes Bild, wie unsere Soldaten und Spezialeinheiten in Afghanistan operieren und wie wir mit unseren Verbündeten zusammenarbeiten.“

Nachdem ich jetzt eine vielversprechende politische Karriere begonnen habe und in die Piratenpartei eingetreten bin, werde ich mich für den Fall der Regierungsbildung als Verteidigungsminister ins Gespräch bringen:

Wenn unsere Bündnispartner gute Gründe dafür liefern, dass deutsche Soldaten Massaker mit zivilen „Kollateralschäden“ befehlen, Kinder an Grenzposten totschießen und dass wir unsere Wehrpflichtigen nach Afghanistan schicken, um sich verkrüppeln oder töten zu lassen, dann soll die gute Sache an mir nicht scheitern!

Mir sind solche Gründe allerdings nicht bekannt. Afghanistan hat uns nie den Krieg erklärt, und soweit ich hörte, sollen die gefährlichsten Terroristen keine Afghanen (gewesen) sein, sondern Saudis, weshalb man möglicherweise das Aufmarschgebiet bei Gelegenheit korrigieren sollte. Im Gegenteil sind Afghanen, obwohl wir seit acht Jahren Krieg dorthin exportieren, bisher sportlich geblieben und haben darauf verzichtet, sich hierfür in Form von Attentaten in Europa zu rächen.

Falls man mich als Innenminister in Betracht zieht, würde ich jeden, der Sätze entäußert wie

„Unsere Freiheit wird am Hindukush verteidigt“

wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Vorbereitens eines Angriffskriegs, Bildung einer kriminellen Vereinigung u.ä. einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren zuführen.

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Autor:
admin
Datum:
17. September 2009 um 11:17
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Politik,Zensur
Tags:
 
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