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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin bittet zum Nachtreffen nach Karlsruhe

Der Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin ist ein Dauerkunde in der Hamburger Pressekammer, wenn es darum geht, dass Äußerungen mit Biegen und Brechen so ausgelegt werden sollen, dass sie dem „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ eines sensiblen Rüstungs- und Kfz-Konzerns abträglich sein könnten. Grässlin ist ein standhafter Gegner, dem gerade die Solbach-Freise Stiftung ihren mit 4.000,- Euro dotierten »Preis für Zivilcourage« 2009 zuerkannt hat. Die wird der Pazifist für seine Kriegskasse brauchen.

Herr Grässlin hat mich gebeten, auf die gegen harte Widerstände erkämpften Revisionsverhandlung beim Bundesgerichtshof hinzuweisen, die demnächst ansteht. Hier ist sein aktueller Pressetext zum Fall:

++ Meinungsfreiheitsprozess Schrempp gegen mich wird gegen den Willen der Hamburger Justiz am 22.09.2009 vor BGH öffentlich verhandelt – Einladung zur Teilnahme ++

Gegen den ausdrücklichen Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess des früheren Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp gegen mich in die nächste Runde. Über den am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassenen Rechtsanwalt Wendt Nassall hatte ich einen Antrag auf Zulassung der Revision gegen die Urteile des Hamburger Landgerichts und des Hanseatischen Oberlandesgerichts eingelegt. Der Bundesgerichtshof teilte nunmehr mit: »Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg vom 18. Dezember 2007 zugelassen.«

Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer, der mich in den bisherigen Verfahren gegen Schrempp und auch gegen Zetsche vertreten hat, begrüßt den Beschluss des BGH ausdrücklich: »In Karlsruhe vor dem höchsten deutschen Zivilgericht steht nicht nur mein Mandant, sondern auch die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit vor Gericht. In diesem Sinne stellt die Zulassung der Revision auch einen Teilerfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland dar.«

Die mündliche Verhandlung vor dem VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes – zu der ich Sie gleichsam sehr herzlich einladen möchte – findet am 22. September 2009 um 9.00 Uhr in Karlsruhe, Herrenstraße 45a, Saal N004, statt. ACHTUNG: Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Personalausweis mit!

Zur Finanzierung der mittlerweile vierjährigen juristischen Auseinandersetzungen mit dem Daimler-Konzern und den Vorsitzenden Schrempp und Zetsche haben die Kritischen Daimler-AktionärInnen einen Unterstützerkreis gegründet und einen Finanzfonds eingerichtet. Sie bitten um Spenden, siehe hierzu www.daimler-prozesse.net. Auf dieser Website finden Sie eine umfassende Darstellung des bisherigen Prozessgeschehens.

Weitere wichtige Informationen siehe auf meiner Website (www.juergengraesslin.com >> »Buchautor«) das Buch »Abgewirtschaftet?! Das Daimler-Desaster geht weiter«, das als Volltextausgabe auf dieser Website publiziert ist.

Nachfragen zum bisherigen Prozessverlauf richten Sie bitten an meinen Rechtsanwalt Holger Rothbauer, Kanzlei Bausch & Kollegen, Karlstraße 6, 72072 Tübingen; Tel.: 07071-31083, E-Mail: kanzlei@rae-bausch.de. Bei Nachfragen zum aktuellen BGH-Prozess nehmen Sie bitte Kontakt auf mit meinen Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, Dr. Wendt Nassall, Helmholtzstraße 2, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721-893360, E-Mail: info@ra-nassall.de.

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