Ablauf & Kosten

Klar, transparent, ohne Überraschungen.

Vom ersten Kontakt bis zur Vertretung: So arbeiten wir zusammen – und so entstehen die Kosten. Über das Honorar sprechen wir offen, bevor ich tätig werde. Die Kontaktaufnahme läuft am einfachsten per E-Mail.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Kontaktaufnahme

    Sie schildern mir Ihr Anliegen – bevorzugt per E-Mail (auf Wunsch verschlüsselt), alternativ telefonisch oder über das Kontaktformular. Bei laufenden Fristen bitte direkt anrufen.

  2. Kurze Rückmeldung zur Zuständigkeit

    Ich antworte zügig, ob die Sache in meine Kompetenz fällt. Eine ausdrückliche kostenlose Erstberatung biete ich nicht an – aber wer mir kurz sein Problem schildert, erfährt, ob und was ich tun kann.

  3. Auftrag & Honorarabsprache

    Bevor ich tätig werde, klären wir Umfang und Kosten. Sie wissen, was auf Sie zukommt.

  4. Bearbeitung & Vertretung

    Außergerichtlich, im einstweiligen Rechtsschutz oder im Hauptsacheverfahren – Sie werden über jeden wesentlichen Schritt informiert.

Kostentransparenz

Erstberatung

Ansonsten biete ich eine Erstberatung an, die moderate Kosten auslöst. Für Verbraucher (Privatpersonen, § 13 BGB) sind das höchstens 190 € netto (226,10 € brutto). Die Kosten der Erstberatung werden bei einem anschließenden Mandat stets voll angerechnet.

Vertretung & Honorar

  • Firmenmandate: Ich berechne den bei vielen Kölner Medienanwälten üblichen Stundensatz von 300 € netto (357 € brutto).
  • Privatmandate: Nach Absprache Abrechnung nach RVG in Abhängigkeit vom Streitwert möglich.
  • Sonderfall Abmahnabwehr: Bei aus meiner Sicht rechtsmissbräuchlichen urheberrechtlichen Abmahnungen, die ich meist mit einem Standardschreiben abwehren kann, berechne ich eine Pauschale iHv 150 € netto (178,50 € brutto)

Prozesskosten selbst durchrechnen:

Wie sich die Kosten eines Rechtsstreits entwickeln können, lässt sich mit dem Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins durchspielen:

anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner

Mögliches Widerrufsrecht

Rechtsanwaltsverträge fallen nach neuerer Rechtsprechung unter § 312c BGB. Für Verbraucher besteht daher ein Widerrufsrecht:

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (wie etwa dem Verkauf über das Internet) haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Das Widerrufsrecht erlischt allerdings (außer bei Verträgen über Finanzdienstleistungen) spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.

Aber ich sag es Ihnen gleich: Wenn das ernst zu nehmen wäre, würden professionelle Anwälte mit der Beratung erst 14 Tage nach Vertragsschluss beginnen. Das wollen Sie nicht wirklich.

Sprache

Sie können sowohl in deutscher als auch englischer Sprache mit uns in Kontakt treten. Geschlechtsinkludierende Sprache bieten wir an, letzteres jedoch nur gegen einen Aufschlag des Honorars iHv 100%.

Erreichbarkeit

Die Mandatskommunikation läuft bevorzugt per E-Mail; mit langjährigen Mandanten auf Wunsch über Signal.