Leistungen & Rechtsgebiete

Konzentriert auf das Medienrecht.

Ich berate und vertrete in den Bereichen, in denen ich seit Jahren zu Hause bin – vorgerichtlich, im einstweiligen Rechtsschutz und in der Hauptsache, bundesweit und insbesondere vor den Pressekammern.

Medien- & Presserecht

Für Journalistinnen, Verlage, Blogger und Medienschaffende: Verteidigung von Berichterstattung gegen Unterlassungsbegehren, Gegendarstellung und Richtigstellung, Auseinandersetzungen vor den Pressekammern.

  • Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen gegen Publikationen
  • Gegendarstellung, Richtigstellung, Unterlassung und Geldentschädigung
  • Beratung vor der Veröffentlichung (presserechtliche Prüfung)

Aus der Praxis: BGH – ein Blogger durfte den „stern“ scharf kritisieren.

Urheberrecht

Für Kreative, Fotografinnen, Autoren und Musiker: Schutz und Durchsetzung von Werken sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche und Lizenzforderungen.

  • Durchsetzung urheberrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Lizenzforderungen
  • Lizenz- und Nutzungsrechtsfragen, Bild- und Fotorecht

Aus der Praxis: OLG Köln – kein „Urheberrecht“ am Grundstück.

Persönlichkeitsrecht & Recht am eigenen Bild

Für Privatpersonen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens: Schutz vor unzulässiger Berichterstattung, ungewollter Bildveröffentlichung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz.

  • Unterlassung, Löschung und Gegendarstellung
  • Recht am eigenen Bild, Schutz der Privatsphäre
  • Ansprüche auf Geldentschädigung bei schweren Verletzungen

Äußerungs- & Meinungsrecht

An der Schnittstelle von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz: Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil, Schutz zulässiger Verdachtsberichterstattung und freier Rede.

  • Verteidigung von Meinungsäußerungen und Verdachtsberichterstattung
  • Abgrenzung Tatsache / Meinung, Schmähkritik, zulässige Zuspitzung
  • Abwehr von Unterlassungsansprüchen gegen Kritik

Aus der Praxis: Schutz vor dem Verfassungsschutz – Kritik am Staat als geschützte Äußerung.

Abmahnung & einstweilige Verfügung

Wenn es schnell gehen muss: sachliche Ersteinschätzung bei Abmahnungen und kurzfristige Reaktion auf einstweilige Verfügungen – defensiv wie offensiv.

  • Prüfung von Abmahnungen und (modifizierten) Unterlassungserklärungen
  • Schutzschrift, Widerspruch und Verteidigung gegen Verfügungen
  • Durchsetzung eigener Ansprüche im einstweiligen Rechtsschutz

Vereins-, Verbands- & Parteienrecht

Beratung und Vertretung von Vereinen, Verbänden und Parteien in organisations-, mitglieds- und äußerungsrechtlichen Fragen – einschließlich der Chancengleichheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

  • Mitgliederversammlungen, Satzungs- und Organstreitigkeiten
  • Aufnahme- und Ausschlussfragen, Verbandsstrafen
  • Wahlwerbung, Rundfunk- und Chancengleichheitsfragen

Aus der Praxis: OVG Münster – WDR muss Partei in die Wahlarena lassen.

Passt Ihr Anliegen zu einem dieser Bereiche?

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – Sie erhalten zeitnah eine sachliche Ersteinschätzung.