Vor drei Jahren hatte meine Mandantschaft bei Wallstreet Online ähnliche Erfahrungen bei Kritik an einem Finanzdienstleister gemacht. Kritische, rechtlich gesehen jedoch harmlose Beiträge wurden schon bei leichtem Gegenwind gelöscht und Sperren eingebaut, die bei bestimmten Wörtern den Beitrag bockierten. Die logische Reaktion meiner Mandantschaft auf diese Mimosenhaftigkeit war dann die Eröffnung eines eigenen Weblogs gewesen, mit dem die betreffende Firma dann erst recht Spaß hatte.
Von den Inhalten der verlinkten Websites möchte ich mich mit Blick nach Hamburg distanzieren. Ich kenne Herrn Gerlach nicht näher. Vielleicht wird ihm furchtbares Unrecht getan. Wie das halt so ist, im bösen Internet …
Das Landgericht Hamburg hat sein Problem, Meinungsäußerungen als Tatsachenbehauptungen zu bewerten, trotz jüngster Hilfestellung vom BGH noch immer nicht überwunden.
Die „Aktion Tier“ rennt mit einer einstweiligen Verfügung gegen SPIEGEL ONLINE durchs Dorf und berühmt sich ausdrücklich, man sei nicht gegen Meinungsäußerungen, sondern gegen Tatsachenbehauptungen vorgegangen. Ersteres geht per Definitionem normalerweise nicht, ob letzteres vorliegt, darf unterschiedlich gesehen werden.
So dürfen die beiden Antragsgegner z.B. nicht mehr behaupten, der Verein verwende lediglich 20% seiner Einnahmen für den aktiven Tierschutz. Auch dürfen unsere Kooperationspartner, d.h. die von uns geförderten Tierschutzvereine, nicht mehr als „dubios“ bezeichnet und die absurde Behauptung aufgestellt werden, es gebe Hinweise auf „Verschleierungsabsichten“ innerhalb dieser Vereine.
Das wird SPON vermutlich kaum auf sich sitzen lassen. Bei einer einstweiligen Verfügung wird der Gegner normalerweise nicht gehört, so dass die Pressekammer gar nicht wissen kann, ob es vielleicht doch solche Hinweise gibt. Klärungsbedürftig erscheint denn auch, was unter „aktivem Tierschutz“ genau verstanden werden darf.
„Dubios“ scheint mir dann doch eine stark meinungsgeprägte Wertung zu sein. Zwar ist dieses Prädikat nicht schmeichelhaft, aber m.E. doch eher etwas für die öffentliche Auseinandersetzung als für eine einstweilige Verfügung. In Hamburg jedoch fordert man für solche Wertungen so genannte „Anlasstatsachen“. Man darf also nur nach bestimmten Regeln meinen. Steht zwar so nicht in Art. 5 GG, aber in Hamburg laufen die Dinge nun einmal anders. Ich hingegen meine, Anlass zu haben, das Landgericht Hamburg für dubios zu halten. Ich kann mich aber auch irren.
Erneut zeigt sich, dass sich westfälische Gerichte gegenüber den Hamburger Tendezen, jede Äußerung mit Gewalt als Tatsachenbehauptung zu interpretieren, als resistent erweisen.
Die Äußerungen, dass ein Patient zu Unrecht in der Forensik sitze, dass er vernachlässigt und gegen seinen Willen mit Medikamenten behandelt werde, beurteilt das Landgericht Arnsberg als Werturteile, nicht aber als Tatsachenbehauptungen. Damit genießt die Kritikerin den Schutz der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit.
Schade, denn es wäre interessant gewesen, zu erfahren, wie lange im Schwabenländle Persönlichkeitsrechte ihren Träger überleben können …
UPDATE:
Angeblich sei die einstweilige Verfügung zu spät beantragt worden, meint der Antragsteller, übrigens selbst Rechtsanwalt, aber er will die Hauptsacheklage versuchen.
Ein Dokumentarfilm von Fritz Pleitgen über die Bespitzelung der Springer-Presse durch die Stasi scheint nicht mit den Persönlichkeitsrechten der Damen und Herren (mutmaßlichen) Spione zu harmonieren und muss daher umgeschnitten werden, meldet DIE WELT.
Mal wieder wird Geschichtsschreibung von Gerichten verhindert. Dazu sind Gerichte ja schließlich da.
Bei der Wesftälischen Notarskammer trudelte neulich eine Email ein, in der jemand eine Überprüfung des Urteilsvermögen eines Notars anregte. Das kränkte den Notar gar sehr, so dass er beim Landgericht Münster gegen diesen Frevel den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung erwirkte, um der Ehre genüge zu tun.
Doch was an nördlicheren Gerichten wohl als beweisbelastete Tatsachenbehauptung ausgelegt worden wäre, gilt im bodenständigen Westfalen als Meinungsäußerung. Kritik müssen sich im Münsterlande auch Notare gefallen lassen. Der entehrte Notar will nicht aufgeben – Ehrensache für sture Westfalen!
Melitta scheint Inhaber der Wortmarke „Filtertüte“ zu sein. Und daher scheint man sich berechtigt zu sehen, per einstweiliger Verfügung gegen obigen, Filtertüten diskriminierenden Werbespot eines Kaffeeautomatenherstellers vorgehen zu dürfen.
Zur Stunde ist ist noch nicht bekannt, welches Landgericht diese hanebüchene eV durchgewinkt hat, aber ich habe da so eine Theorie ...
Eine derzeit nur als „urs1798“ bekannte Künstlerin hat den Dresdner Bilderstreit um die entblößte Oberbürgermeisterin illustriert und die Einschränkung der Kunstfreiheit beklagt, wobei es natürlich alles „Banausen“ seien, welche die deftige Bloßstellung der Politikerin nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt sehen.
Auch das streitbare politische Weblog Mein-Parteibuch.com schießt eine Tirade gegen die Kunstbanausen und angebliche Prüderie ab, kommt aber nicht auf die Idee, zu thematisieren, dass jeder Mensch – ob Kind, Straftäter oder Politiker – Persönlichkeitsrechte hat. Wenn ich mir ansehe, wie gewissen Boulevard-Medien die Persönlichkeit ihrer Opfer ausbeuten, finde ich schon, dass Persönlichkeitsrechte eine grundsätzliche Berechtigung haben. Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Minimum an Menschenwürde und Respekt um seiner selbst Willen. Das sollte man vielleicht wenigstens erwähnen, wenn man seine Gegner derart derbe angreift.
Mit der lapidaren Formulierung,
XY „erklärte, dem Dresdner Künstlerbund werde möglichst umgehend die städtische Förderung gestrichen, wenn das entartete Bild nicht aus der Ausstellung entfernt werde.
werden nationalsozialistische Gesinnung und staatliche Zensur mit dem privatrechtlichen Anspruch einzelner Personen auf ein Minimum an Achtung der Privat- und Intimsphäre gleichgesetzt. Das ist ganz großer Scheiß. Denn der Respekt von Persönlichkeitsrechten und dessen zivilrechtliche Einklagbarkeit ist etwas völlig anderes als staatliche Zensur und im Gegensatz zu totalitären Systemen ein ethischer Fortschritt. Eine andere Frage ist lediglich, inwieweit Persönlichkeitsrechte missbraucht werden können.
Ob sich da ein paar Kunstfetischisten die Sache nicht ein bisschen zu einfach machen? Man kann sich über die Grenzen streiten, ab wann das Persönlichkeitsrecht die Kunstfreiheit überwiegt oder umgekehrt. Aber einen pauschalen Vorrang der Kunstfreiheit gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht halte ich nicht für überzeugend. Jeder soll sich mal vorstellen seine Mutter oder seine Tochter würde so dargestellt.
Und nochmal: Wenn es um die Feststellung geht, ob ein Mensch in seiner Persönlichkeit verletzt wurde, ist es nahezu unerheblich, ob große Kunst oder Volkshochschule-Pinselei vorliegt. Hier von „Ignoranz“ zu sprechen, ist angesichts des Ignorierens bzw. Ablehnens von Persönlichkeitsrechten schon sehr billig.
Kurz vor seinem Bergfest scheinen dem Blogger der 100 Tage seine Ideen auszugehen. Neulich bat er um Leservorschläge, in denen verschiedentlich ein Interview mit dem Kollegen E. gewünscht wurde. Diekmann ließ sich dazu herab, den schon in der Ankündigung durchschaubaren Gag mit einem Namensvetter aufzutragen, wie es seinerzeit die Mogelcom mit Manfred Krug vorgemacht hatte. Allerdings sprach Diekmann in seiner lauen Satire vom „einzigartigen“ E., dieses im Kontext zum nachgefragten Anwaltsinterview.
Dass auch durch gezielt eingesetzte Namensvetter, Doppelgänger und Doubles Persönlichkeitsrecht nicht ausgehebelt werden kann, ist ein alter Hut.
Die medienrechtlich interessante Frage lautete: Wird Anwalt E. dem Aufmerksamkeitsökonomen Diekmann den Gefallen tun, um ihm mit einer Abmahnung wieder PR zu verschaffen? Sich also als vermeintlich humorlos outen, obwohl er selbst Satiren gegen Diekmann vertritt? Oder wird er ihn mit der Höchststrafe im Mediengewerbe strafen: Mit Nichtbeachtung.
Meine Wette, dass E. sich aus Prinzip nicht seine Persönlichkeitsrechte streitig machen lässt, konnte ich nicht verlieren: Heute bereicherte Diekmann sein Blog mit dem Hinweis auf eine erneute Abmahnung.
UPDATE:
Einen Realitäts-Check bzgl. Diekmanns Verhältnis zu Satire und Identitätsklau liefert der andere BILD-Blogger Stefan Niggemeier. Da hatte Diekmann wegen einer Petitesse in Sachen Recht am eigenen BILD seinen Anwalt von der Kette gelassen.