Melitta scheint Inhaber der Wortmarke „Filtertüte“ zu sein. Und daher scheint man sich berechtigt zu sehen, per einstweiliger Verfügung gegen obigen, Filtertüten diskriminierenden Werbespot eines Kaffeeautomatenherstellers vorgehen zu dürfen.
Zur Stunde ist ist noch nicht bekannt, welches Landgericht diese hanebüchene eV durchgewinkt hat, aber ich habe da so eine Theorie ...
UPDATE:
War Hamburg!