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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. Dezember 2009

Graf Koks: Distanzierende Berichterstattung löst Unterlassungsanspruch aus

Bild: "Landgericht Hamburg", Claus-Joachim Dickow CC

Wie man es macht, isses verkehrt!

Da entrüstet sich ein Journalist, ein Verdacht gegen – nennen wir ihn mal: „Graf Koks“ – sei „absurd“ – und schon klagt der feine Herr dagegen, dass er das überhaupt gebracht hätte. Er bekam auf fürstliche Weise recht:

Der Kollege Dr. Bahr veröffentlicht heute:

In dem Artikel hieß es u.a.:

„Als absurd erwies sich ein 1999 von einem vermeintlichen Mafia-Kronzeugen ausgesagter Verdacht, wonach der heute 58-jährige Adelige selbst in Strukturen dieser kriminellen Organisation eingeflochten sei.“

Dieser Vorwurf war vollkommen haltlos und auf eine Verwechslung zurückzuführen. Der Kläger hielt die Berichterstattung für rechtswidrig. Er fühlte sich in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrte Unterlassung.

Hier fragt sich der geneigte Journalist, wie denn eine Distanzierung nach Hamburger Bräuchen zu gestaltet sei, wenn nicht einmal die Bewertung eines Verdachts als „absurd“ ausreichend sein soll und eine eindeutige Quellenkritik geboten wird. Offenbar war selbst die Schilderung des definitiv entkräfteten Verdachts (über den anderweit schlimmen Finger) nicht ausreichend, um namentlich berichten zu dürfen.

Über die Verhandlung lesen wir beim inoffiziellen Gerichtsschreiber, dass sich Graf Koks nicht zu den Personen der Zeitgeschichte zählt, obwohl er anscheinend selbst im Gerichtssaal Autogramme zu geben pflegt und in seinem Revier geruht, Rentner zu verkloppen, was nun einmal feudaler Tradition entspricht. Der Adlige scheint jedoch diesmal Opfer einer Verwechslung mit einem anderen Standesprivilegierten gewesen zu sein. Einen schlechten Ruf erwerben sich Durchlaucht jedoch vorzugsweise selber. Adel verpflichtet.

Weiteres hierzu siehe 324 O 84/09.

Bild: "Hamburger Bürgerschaft" Daniel Ullrich, CC.

Während die „vons“ und „zus“ und „auf und davons“ in der Hamburger Pressekammer unter Artenschutz zu stehen scheinen, ist etwa die Hamburger Bürgerschaft sogar stolz, sich des Adels beizeiten entledigt zu haben. Besuchen gekrönte Häupter etwa den Bürgermeister, so ist es diesem aus Tradition verwehrt, irgendwelche Monarchen am Portal zu empfangen und auf diese Weise Unterwürfigkeit zu demonstrieren, vielmehr haben diese sich die Treppe hinauf zu begeben, um sich nicht als etwas Besseres als die anderen Bittsteller auch zu fühlen.

So hatte man mir es vor drei Jahren auf einer Stadtrundfahrt erklärt, die ich direkt nach meinem ersten Besuch bei Richter Buske unternommen hatte.

Trickreicher Call in-Show-Produzent lässt Server abschalten

„Anrufen und Verlieren“ lautete der Titel einer kritischen Doku über die Methoden von Call in-Shows.

„Faxen und Verbieten“ lautete offenbar das Motto eines Anwalts, der den Beitrag verbieten ließ.

In meiner Eigenschaft als Trickhistoriker interessiert mich natürlich besonders das hier:

Der Film zeigt u.a. Kuverts und Koffer, die zwischendurch wie von Geisterhand den Platz wechseln, und analysiert Anruferstimmen mit dem Ergebnis, dass offenbar immer wieder die selben Personen, allerdings mit unterschiedlichen Namen, anrufen. Die für die Sendungen verantwortliche Firma hatte bereits seit Anfang Dezember durch zahlreiche Abmahnungen und Einstweilige Verfügungen gegen diverse Portale und Einzelpersonen alles unternommen, um den Film aus dem Netz zu bekommen.

UND NUN DIE GROSSE- 100.000,- EURO PREISFRAGE!!!

WELCHES LANDGERICHT WIRD WOHL DIE UNTERLASSUNGSVERFÜGUNG AUSGESPROCHEN HABEN?

WAR ES

A: Das Langericht Hamburg?

B: Eine Pressekammer in Hamburg?

C: Ein Hamburger Gericht am Sievekingplatz 1?

D: Alle zusammen?

Der Gewinner erhält einen Reisegutschein für zwei Personen nach Hamburg!

20. Dezember 2009

Pressefreiheit, rund um die Welt

„Die als notorisch pressefeindlich gescholtenen Hamburger Spruchkammern hingegen gaben dem Resozialisierungsinteresse regelmäßig Vorrang.“

Verstehe gar nicht, wie DIE WELT darauf kommen, dass jemand die Hamburger Spruchkammern pressefeindlich nennt …

Zum Stand der Pressefreiheit in Dänemark.

In Afghanistan soll es besser für die Pressefreiheit zu laufen.

Am tollsten läuft es hier in NRW: Da dürfen ja inzwischen Zeitungsverlage auch private TV-Sender kontrollieren. Künftig sagt uns dann die WAZ sowohl per Dudelsender, als auch per Käseblatt, wie lokalpolitisch die Dinge so zu laufen haben. Dem Kai sein Blättchen jubelt ebenfalls.

17. Dezember 2009

BND und Bundeswehr außer Kontrolle

Geheimdienste und Demokratie vertragen sich nicht. Daher sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die wissen wollen, was ihnen die Regierenden verheimlichen wollen, für Geheimdienste ein ungleich bedeutenderer Gegner als die auszuspionierenden Länder. Im Gegenteil sind feindliche Geheimdienste sogar nützlich, da sie dem eigenen Geheimdienst eine Daseinsberechtigung liefern, während die Parlamentarier lästig und existenzbedrohend sind. In den Niederlanden etwa hatte die Politik erkannt, dass man keine Geheimdienste braucht und selbige abgeschafft.

Daher fürchten Geheimdienste nichts so sehr wie Untersuchungsausschüsse. Die Ausschüsse wurden behandelt wie Pilze: Man hielt sie im Dunkeln und fütterte sie mit Dung. Insbesondere achtete man bei der personellen Besetzung auf eine gewisse „Loyalität“, damit nicht zu lästige Fragen gestellt würden. So konnte denn auch unser Auslandsgeheimdienst BND bis in die 70er Jahre alles, danach immerhin noch nahezu alles machen, was er wollte.

Bislang hatte es vor allem zwei bemerkenswerte Menschen in den Geheimdienstuntersuchungsausschüssen gegeben, die ihren Job ernst genommen hatten, einer davon BGH-Richter Wolfgang Nešković. Dieser hatte sich für seine Tätigkeit als Geheimdienstprüfer extra freistellen lassen und übte seine Aufgabe so gewissenhaft aus, dass er seinerzeit sogar beim BND ein Praktikum machte, um die Arbeitsweise dieser seltsamen Behörde kennen zu lernen. Nešković, der anscheinend das Grundgesetz sowie strafrechtliche Verbote von Angriffskriegen ernst nimmt und als exzellenter Jurist gilt, hatte sowohl die SPD, als auch die Grünen verlassen und war trotz damaliger Parteilosigkeit 2005 von der heutigen Linkspartei in den Untersuchungsausschuss entsendet worden. Während andernorts oftmals Dinge zu Journalisten durchsickern, stand Nešković auch hier im Ruf, seine Schweigepflichten zu ehren. Nach Beitritt zur Linkspartei wurde er in den aktuellen Bundestag gewählt.

Auf seiner Website schrieb er zum Kunduz-Massaker:

„Das gezielte Töten von afghanischen Taliban gleicht einer Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren. Es verstößt gegen unser nationales Verfassungsrecht und gegen das Völkerrecht.“, erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN, zu den heute berichteten Erkenntnissen aus dem geheimen NATO-Bericht über den Luftschlag von Kundus. Nešković weiter:

„Das ISAF-Mandat lässt das Töten nur in einer Notwehr- oder Nothilfesituation zu. Das gezielte Töten von Aufständischen abseits solcher Situationen stellt damit nach dem Völkerrecht und unserem nationalem Verfassungsrecht einen ungeheuren Tabubruch dar. In Afghanistan wurde somit die Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren verhängt. Nach unserer Verfassung ist die Todesstrafe jedoch ausdrücklich abgeschafft.

Oberst Klein hat sich an der Logik des Krieges orientiert und nicht an der Logik unserer Verfassung. Der Bundesregierung ist dies offensichtlich bewusst. So erklären sich ihre anhaltenden Versuche, die Aufklärung der Vorgänge zu verzögern und zu vertuschen.“

Sowas darf man natürlich nicht sagen, wenn man irgendwas werden oder wenigstens bleiben will. Erst recht darf man nicht „Aufklärung verlangen“. Heute hat der neue Schwarz-Gelb-dominierte Bundestag dem fachlich unbestrittenen Experten den Platz im parlamentarischen Kontrollgermium verwehrt.

„Aktion Tier“ quält Menschen

Die sebsternannten Tierschützer von „Aktion Tier“ (Achtung! Es scheint scheint mehrere „Aktion Tiers“ zu geben!), die offenbar genug Geld für Anwälte aufbringen können, hatten neulich dem Landgericht Hamburg im Wege einer einstweiligen Verfügung befohlen, einen kritischen Artikel des SPIEGEL verbieten zu lassen. So weit, so schlecht, denn diese Leute scheinen unter Tierschützern tatsächlich ein bisschen umstritten zu sein.

Nun haben die Tier-Aktionisten nichts besseres zu tun, als durchs Internet zu latschern und ihren Anwalt jeden anraunzen zu lassen, der den SPIEGEL-Artikel verbreitet, etwa in Internetforen. Anders als bei konventionellen Abmahnungen will man weder eine Unterlassungserklärung, noch stellt man Kostenforderungen, sondern begehrt lediglich konkrete Löschung des Artikels.

Dabei schreibt der Anwalt wörtlich, die Verbreitung und Zugänglichmachung des SPIEGEL-Beitrags sei durch die Verfügung verboten.

Langsam, liebe Tier-Aktionisten.

  1. Nur zwei Behauptungen sind dem SPIEGEL verboten worden, nicht aber der gesamte Artikel,
    1. Es geht um die Behauptung, in den Jahren 2006 bis 2008 nur etwa 20% der Einnahmen in Gnadenhöfe, Heime oder andere sogenannte Kooperationspartner geflossen seien,
    2. sowie um die Behauptung, Mitarbeiter der Aktion Tier zeigten sich mitunter eisern, wenn klamme Rentner usw. in den Geschäftsstellen anrufen und um Senkung der am Stand vereinbarten Monatsbeiträge bitten.
  2. Dieses Verbot ist wohl noch nicht rechtskräftig und wurde lediglich in Form einer einstweiligen Verfügung ausgesprochen, in der Sache also noch keinerlei Beweis erhoben. Der Gegner wurde nicht einmal angehört.
  3. Dieses Verbot gilt nur gegenüber dem Verlag des SPIEGEL. Es ist kein objektives Verbot. Ein gegen Dritte gerichtetes Verfahren kann nach ggf. aktualisiertem Informationsstand usw. ganz anders ausgehen.
  4. Die Entscheidung kommt von der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, muss also nur bedingt ernst genommen werden.

Soweit ich hörte, haben alle Empfänger der „kostenlosen Rechtsberatung“ den SPIEGEL-Artikel komplett vom Netz genommen. Es hätte gereicht, die beiden Passagen zu schwärzen oder sich im Begleittext davon zu distanzieren. Eine solche Distanzierung bzw. Richtigstellung sollte jedoch unbedingt vor Eintreffen einer kostenpflichtigen Abmahnung erfolgen.

15. Dezember 2009

EGMR: Quellenschutz wichtiger als wirtschaftliche Interessen

Wie der Kölner Stadtanzeiger meldet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Zeugnisverweigerungsrecht britischer Journalisten gestärkt. Diese hatten über ein Übernahmeangebot betreffend einer Brauerei berichtet, was den Aktienkurs verzwanzigfachte. Daraufhin wollte man gerichtlich die Journalisten zur Preisgabe ihrer Quellen zwingen.

Der Menschenrechtsgerichtshof gab nun den Medien Recht. Würden die Quellen preisgegeben, könnte das eine abschreckende Wirkung auf künftige Informanten haben, so die Richter. Mögliche Schadenersatzforderungen an den Informanten seien geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse am Schutz der journalistischen Quellen. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach den Medien 160.000 Euro Auslagenersatz zu.

In Deutschland werden Journalisten umfassend durch Zeugnisverweigerungsrechte geschützt.

Übrigens: Hierzulande sollten sich Journalisten – auch Blogger! – besser § 13, § 14 und  §§ 20a Wertpapierhandelsgesetz ansehen, bevor sie Nachrichten mit solcher Sprengkraft ventilieren. Denn etwa bei illegalen Insiderinformationen und vermeidbaren Falschmeldung helfen auch keine Zeugnisverweigerungsrechte.

14. Dezember 2009

Streng geheim: Darf man auf Wikileaks verlinken?

Diese Nacht brachte DIE ZEIT einen Vorabbericht über den geleakten Bericht zum Kundus-Massaker. Darin wird auch auf den bei Wikileaks vorgehaltenen Bericht verlinkt, der wie folgt klassifiziert ist:

VS – Nur für den Dienstgebrauch

Nur Deutschen zur Kenntnis

„VS“ heißt natürlich „Verschlusssache“, so dass wir uns im Bereich der §§ 94 ff StGB befinden – bei den Staatsgeheimnissen.

Mit Wikileaks fetzte sich letztes Jahr jemand, der sich als BND-Chef Ernst Uhrlau ausgab und den untauglichen Versuch unternahm, die Veröffentlichung eines geheimen Dokuments betreffend das Kosovo zu beenden.

Wie aber verhält es sich mit der Linkhaftung auf so eine Website? Macht man sich bei Verlinkung möglicherweise ebenfalls strafbar? Man denkt unwillkürlich an das seltsame Urteil des Landgerichts Humbug von 1998.

Hm. Naja … Wenn etwas bei Wikileaks eingstellt wurde, ist es dort für jedermann auffindbar. Soweit bekannt, hat diese international agierende Organisation – „Geheimdienst des Volkes“ – noch nie ein Dokument wieder gelöscht.

Daraus folgt: Wenn ein Staatsgeheimnis von Wikileaks verbreitet wurde, ist es keines mehr. Daher: Verlinken, was das Zeug hält! Spread the word!

UPDATE:

Der Kollege Jens Ferner kommentiert meinen Beitrag auf seiner Website und verweist auf den Fall mit der Hausdurchsuchung. Beim Betreffenden handelte es sich allerdings nicht um einen „Webmaster“, sondern um einen Förderer, der die deutsche Domain auf seinen Namen angemeldet hatte.

Recht hat er allerdings, nicht zu unbekümmert zu verlinken. Wie besonders die Leser meines Blogs wissen, macht man sich ja ggf. verlinkte Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu eigen, wenn man sich aus Sicht des Landgericht Hamburgs nicht schnell genug distanziert.

UPDATE:

Scheint doch einen Linkfall zu geben.

13. Dezember 2009

Olaf Scholz und „das Gewürge“

Diesen August saß ich bei einer Geburtstagsfeier eines Freundes in Hamburg Altona unverhofft am gleichen Tisch wie der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz. Ich war versucht, ihn auf die unhaltbare Position seiner Partei zum Internetsperrengesetz anzusprechen. Aber mir war klar, dass das nichts bringen würde, denn der Mann wusste mit Sicherheit ohnehin schon selbst, dass das Gesetz absoluter Mumpitz ist.

Einer meiner Quellen zufolge hatte ein Wahlkämpfer namens Herr Struck den Sozis ausgemalt, wie es denn wohl sein würde, wenn die BILD-Zeitung titele, die SPD täte nichts gegen Kinderpornographie. Besagter Herr Struck geht bekanntlich über Leichen und halluziniert, Deutschland müsse am Hindukush verraten verteidigt werden usw..

Wie man am Wahlergebnis der FDP sieht, welche als einzige im Bundestag vertretene Partei das Zensursula-Gesetz einstimmig abgelehnt hatte, war die SPD einer krassen Fehleinschätzung erlegen. Und noch eine Partei legte um 2,5 % der Gesamtstimmen zu: Die Piratenpartei.

Gestern nun hat Scholz öffentlich eingestanden, dass der Verrat ein Fehler gewesen ist. Besser spät, als nie. Trotzdem war die Nummer unverzeihlich, wenn man für solche Erkenntnisse eine Partei erst in die Opposition schicken muss, sollte sie dort auch bleiben. Schade, dass keine wirklichen Alternativen im Angebot sind. Wenn die SPD aber wieder Wählbarkeit beansprucht, dann gibt es im IT-Recht noch jede Menge anderer Baustellen. Und solange die etablierten Parteien hier versagen, wird die Piratenpartei den Weg weisen müssen.

11. Dezember 2009

Wikipedia-Debatte: Wikimedia-Funktionär ignoriert krampfhaft das Problem

Der ehemalige Wikimedia-Häuptling und heutige SPIEGEL-Angestellte Kurt Jansson, der bei der Wikipedia-Podiumsdiskussion durch seine krasse Fehleinschätzung des Ausmaßes des Problems aufgefallen war, versucht nun auf SPIEGEL ONLINE, die Lufthoheit über das leidige Thema zurück zu erobern.

Obwohl die Debatte längst vorangeschritten ist, reduziert Jansson die Sache auf das Exkludisten/Inkludisten-Problem bei der Eingangskontrolle. Mit keinem Wort erwähnt er das Problem der Artikelbesitzer („Blockwarte“), also den Leuten, die einzelne Artikel als ihr Revier betrachten und Fortschritt blockieren. Was er beklagt, ist nicht ein Mangel an Autoren, sondern – so nennt er sie wirklich – „Redakteuren“. Er verortet den casus knacktus sogar allen Ernstes dort:

Nein, es sind nicht Relevanz-, sondern „Hierum können und wollen wir uns kümmern“-Kriterien, für die die Weisheit der Massen irgendwann einen griffigeren und präziseren Namen finden wird.

Es wäre umgekehrt gescheiter, wenn sich die selbsternannten Bewahrer mal etwas weniger um die Wikipedia kümmern und den vergrätzten Schreibern mal für zwei Wochen den Vortritt lassen würden. Sperrt doch mal alle gegenwärtigen Admins und Autoren für zwei Wochen, da wird garantiert die Welt nicht von untergehen!

Solange die etablierte Community die Zeit aufbringt, kooperationswillige Autoren mit solchen privaten Bollwerken vor den Kopf zu stoßen,

solange Löschadmins jeglichen Respekt vor schöpferischen Leistungen vermissen lassen und selbst komplexe Arbeiten mit apodiktischer Arroganz löschen,

solange Admins und „vernetzte Wikipedianer“ sich ohne Konsequenzen nach Gutsherrenart aufführen können wie die Axt im Walde,

solange dieser seltsame Wikimedia-Verein offline Communitys fördert und Interessenkonflikte produziert,

solange wird das nichts werden mit der Rekrutierung Freiwilliger. Der erste Schritt wäre jedoch, diese Probleme anzuerkennen, statt sie zu marginalisieren und ignorieren.

Schlagwörter:

„Buskeismus“-Forscher in der TAZ

Justizkritiker Rolf Schälike, den ich 2007 bei Telepolis vorgestellt hatte, wird heute in der TAZ portraitiert.

Darin wird sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht wüst traktiert:

„Der 71-Jährige ist ein anregender, aber auch anstrengender Gesprächspartner. Er kommt vom Hundertsten ins Tausendste, lässt oft fünfminütige Grundsatzeinleitungen vom Stapel, ehe er auf eine Frage antwortet.“