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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


EGMR: Quellenschutz wichtiger als wirtschaftliche Interessen

Wie der Kölner Stadtanzeiger meldet, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Zeugnisverweigerungsrecht britischer Journalisten gestärkt. Diese hatten über ein Übernahmeangebot betreffend einer Brauerei berichtet, was den Aktienkurs verzwanzigfachte. Daraufhin wollte man gerichtlich die Journalisten zur Preisgabe ihrer Quellen zwingen.

Der Menschenrechtsgerichtshof gab nun den Medien Recht. Würden die Quellen preisgegeben, könnte das eine abschreckende Wirkung auf künftige Informanten haben, so die Richter. Mögliche Schadenersatzforderungen an den Informanten seien geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse am Schutz der journalistischen Quellen. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach den Medien 160.000 Euro Auslagenersatz zu.

In Deutschland werden Journalisten umfassend durch Zeugnisverweigerungsrechte geschützt.

Übrigens: Hierzulande sollten sich Journalisten – auch Blogger! – besser § 13, § 14 und  §§ 20a Wertpapierhandelsgesetz ansehen, bevor sie Nachrichten mit solcher Sprengkraft ventilieren. Denn etwa bei illegalen Insiderinformationen und vermeidbaren Falschmeldung helfen auch keine Zeugnisverweigerungsrechte.

« Störerhaftung des Internetteilnehmers – BGH: Mörder haben keine Macht über Archive »

Autor:
admin
Datum:
15. Dezember 2009 um 17:45
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Pressefreiheit,Verdachtsberichterstattung,Zensur
Tags:
 
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