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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Graf Koks: Distanzierende Berichterstattung löst Unterlassungsanspruch aus

Bild: "Landgericht Hamburg", Claus-Joachim Dickow CC

Wie man es macht, isses verkehrt!

Da entrüstet sich ein Journalist, ein Verdacht gegen – nennen wir ihn mal: „Graf Koks“ – sei „absurd“ – und schon klagt der feine Herr dagegen, dass er das überhaupt gebracht hätte. Er bekam auf fürstliche Weise recht:

Der Kollege Dr. Bahr veröffentlicht heute:

In dem Artikel hieß es u.a.:

„Als absurd erwies sich ein 1999 von einem vermeintlichen Mafia-Kronzeugen ausgesagter Verdacht, wonach der heute 58-jährige Adelige selbst in Strukturen dieser kriminellen Organisation eingeflochten sei.“

Dieser Vorwurf war vollkommen haltlos und auf eine Verwechslung zurückzuführen. Der Kläger hielt die Berichterstattung für rechtswidrig. Er fühlte sich in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrte Unterlassung.

Hier fragt sich der geneigte Journalist, wie denn eine Distanzierung nach Hamburger Bräuchen zu gestaltet sei, wenn nicht einmal die Bewertung eines Verdachts als „absurd“ ausreichend sein soll und eine eindeutige Quellenkritik geboten wird. Offenbar war selbst die Schilderung des definitiv entkräfteten Verdachts (über den anderweit schlimmen Finger) nicht ausreichend, um namentlich berichten zu dürfen.

Über die Verhandlung lesen wir beim inoffiziellen Gerichtsschreiber, dass sich Graf Koks nicht zu den Personen der Zeitgeschichte zählt, obwohl er anscheinend selbst im Gerichtssaal Autogramme zu geben pflegt und in seinem Revier geruht, Rentner zu verkloppen, was nun einmal feudaler Tradition entspricht. Der Adlige scheint jedoch diesmal Opfer einer Verwechslung mit einem anderen Standesprivilegierten gewesen zu sein. Einen schlechten Ruf erwerben sich Durchlaucht jedoch vorzugsweise selber. Adel verpflichtet.

Weiteres hierzu siehe 324 O 84/09.

Bild: "Hamburger Bürgerschaft" Daniel Ullrich, CC.

Während die „vons“ und „zus“ und „auf und davons“ in der Hamburger Pressekammer unter Artenschutz zu stehen scheinen, ist etwa die Hamburger Bürgerschaft sogar stolz, sich des Adels beizeiten entledigt zu haben. Besuchen gekrönte Häupter etwa den Bürgermeister, so ist es diesem aus Tradition verwehrt, irgendwelche Monarchen am Portal zu empfangen und auf diese Weise Unterwürfigkeit zu demonstrieren, vielmehr haben diese sich die Treppe hinauf zu begeben, um sich nicht als etwas Besseres als die anderen Bittsteller auch zu fühlen.

So hatte man mir es vor drei Jahren auf einer Stadtrundfahrt erklärt, die ich direkt nach meinem ersten Besuch bei Richter Buske unternommen hatte.

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