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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Urteilsvermögen eines Notars: keine Ehrensache

Bei der Wesftälischen Notarskammer trudelte neulich eine Email ein, in der jemand eine Überprüfung des Urteilsvermögen eines Notars anregte. Das kränkte den Notar gar sehr, so dass er beim Landgericht Münster gegen diesen Frevel den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung erwirkte, um der Ehre genüge zu tun.

Doch was an nördlicheren Gerichten wohl als beweisbelastete Tatsachenbehauptung ausgelegt worden wäre, gilt im bodenständigen Westfalen als Meinungsäußerung. Kritik müssen sich im Münsterlande auch Notare gefallen lassen. Der entehrte Notar will nicht aufgeben – Ehrensache für sture Westfalen!

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Autor:
admin
Datum:
10. Dezember 2009 um 17:43
Category:
einstweilige Verfügung,Internet,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Zensur
Tags:
 
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