Wie Heise meldete, wollte ein Filesharer mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung einer ggf. kostenpflichtigen Abmahnung zuvorkommen. Daraufhin erhielt er überraschend eine so genannte „Abmahnung“, weil sein Schreiben Kosten verursacht hätte. Man hätte vergeblich versucht, seinen Fall zuzuordnen, betrachte das Schreiben als „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ und fordere nun Schadensersatz in Höhe von 411,03 Euro.
Unfug.
1. Keine Anspruchsgrundlage
Das Ding heißt „zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb“.
Sowas wendet die Rechtsprechung in Ermangelung sonstiger
Spezialgesetze in Fällen wie Boykottaufrufen von Wettbewerbern an
usw.
Zielgerichtet auf Schädigung ist die Selbstanzeige wohl eher nicht.
2. Schadensminderungspflicht
Ein Geschädigter – hier angeblich der Abmahner – ist verpflichtet,
den verursachten Schaden gering zu halten, darf ihn insbesondere
nicht mutwillig vergrößern.
Die Suche nach einem namentlich bereits identifizierten Filesharer
dürfte in einer EDV-gestützten Kanzlei keine zwei Minuten dauern und
kann nicht ernsthaft als Schaden qualifiziert werden.
Oder man setzt den Namen auf eine Liste und checkt beim Postausgang.
Notfalls könnte man das Schreiben auch abheften und riskieren,
demnächst einmal „ins Leere“ abmahnen, denn dann klärt sich die Sache
automatisch durch den zu erwartenden Hinweis vom Abgemahnten, dass er
sich bereits gemeldet hatte.
Kein verursachter Schaden, also auch kein Schadensersatzanspruch. Wie man die Abmahnung rechtlich qualifizieren könnte, verkneife ich mir jetzt mal, denn sonst kommt womögliche eine Abmahnung mit einem Streitwert iHv 250.000,- Euro aus dem Fax geflattert …
Abmahnung von Waldorf - nicht alleiniger Zugangsinhaber - Seite 487 - netzwelt.de Forum
[…] Zitat von Wieder einer heise online – Kanzlei mahnt wegen unerw
#1 Pingback vom 10. Dezember 2009 um 16:21
Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? - Seite 646 - netzwelt.de Forum
[…] Internet-Law: Abmahnung wegen Abgabe einer nicht geforderten Unterlassungserkl
#2 Pingback vom 10. Dezember 2009 um 16:56
Von Kenne / Denecke / von Haxthausen Abmahnung wg. vermeintl. Urheberrechtsverletzung - Seite 122 - netzwelt.de Forum
[…] AW: Von Kenne / Denecke / von Haxthausen Abmahnung wg. vermeintl. Urheberrechtsverlet hierzu nochmal den link, indem ein anwalt die vorbeugende ue abgemahnt hat: Schikan
#3 Pingback vom 21. Januar 2010 um 18:24
Brief von Rasch Rechtsanw
[…] noch nicht) was sagst du denn dazu? hier gab es eine abmahnung f
#4 Pingback vom 05. Februar 2010 um 22:17