Erneut zeigt sich, dass sich westfälische Gerichte gegenüber den Hamburger Tendezen, jede Äußerung mit Gewalt als Tatsachenbehauptung zu interpretieren, als resistent erweisen.
Die Äußerungen, dass ein Patient zu Unrecht in der Forensik sitze, dass er vernachlässigt und gegen seinen Willen mit Medikamenten behandelt werde, beurteilt das Landgericht Arnsberg als Werturteile, nicht aber als Tatsachenbehauptungen. Damit genießt die Kritikerin den Schutz der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit.