Eine monegassisch-hannoveranische Prinzessin hatte sich bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigten etwa bei einer Benefizgala im Pariser Centre Pompidou. Einen Bericht, sie sei mit ihrem Freund unterwegs, ließ sie den Normalsterblichen erfolgreich verbieten. Die heute 23 jährige junge Dame bzw. ihre Geschwisterlein hatten wir in Hamburg ausgiebig durch ihre Pubertät begleitet, wo sie fernab der Kameras behütet aufwachsen sollte.
Doch das Prinzesschen wollte auch die Fotos verbieten lassen – obwohl diese auf einer öffentlichen Veranstaltungen geknipst worden waren. Der Klage von Durchlaucht nahm sich das Berliner Kammergericht an, doch wie die Süddeutsche Zeitung meldet, hob der BGH das Urteil letzte Woche auf.
Auf der Medienseite druckte die Süddeutsche heute eine Gegendarstellung des SWR-Intendanten wegen irgendwas ab. Darunter teilte die SZ (vorwurfsvoll?) mit, der SWR-Mann habe auf Abdruck der Gegendarstellung bestanden, obwohl man die Sache von sich aus bereits richtig gestellt habe.
Eigentlich ist eine redaktionelle Richtigstellung ein „Mehr“ im Vergleich zur Abdruckverpflichtung einer vom Berechtigten eingereichten Gegendarstellung, die stimmen kann oder auch nicht, trotzdem gedruckt werden muss. Bei redaktioneller Richtigstellung kann mitunter sogar das Rechtsschutzbedürfnis für presserechtliche Ansprüche entfallen, etwa dann, wenn man dem potentiellen Anspruchsteller zuvorkommt.
Die chilenische Journalistin Monica Gonzalez Mujica hat den UNESCO- Preis für Pressefreiheit für ihre Berichte über Menschenrechtsverletzung während der Pinochet-Diktatur erhalten.
Wer wissen will, welchen Anteil die USA und deren Völkerverständigungs-Dienstleister CIA an der Pinochet-Diktatur hatten, dem sei diese Website der George Washington University empfohlen, die kürzlich freigegebene Dokumente zugänglich macht.
Eine bekannte Pokerspielerin wurde in einem Klatschmagazin als scheinbar halbnacktes Luder mit Spielkarten im Bikinihöschen dargestellt, wobei es sich auf einem Foto offenbar um ein Model handelte. Das sollte einen Flirt mit einem bekannten Ex-Tennisspieler illustrieren. Durch derartiges Falschspiel fühlte sich die einen eigenen Po besitzende Pokerqueen abgezockt und verlangte eine Gegendarstellung. Dabei wollte sie auch, dass das fragliche Bild in der Gegendarstellung abgedruckt wird, damit diese für den Leser besser nachvollziehbar wird.
(1) 1 Der verantwortliche Redakteur und der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift sind verpflichtet, zu Tatsachen, die darin mitgeteilt wurden, auf Verlangen einer unmittelbar betroffenen Person oder Behörde deren Gegendarstellung abzudrucken. 2Sie muss die beanstandeten Stellen bezeichnen, sich auf tatsächliche Angaben beschränken und vom Einsender unterzeichnet sein. 3 Ergeben sich begründete Zweifel an der Echtheit der Unterschrift einer Gegendarstellung, so kann die Beglaubigung der Unterschrift verlangt werden.
(2) 1 Der Abdruck muss unverzüglich, und zwar in demselben Teil des Druckwerks und mit derselben Schrift wie der Abdruck des beanstandeten Textes ohne Einschaltungen und Weglassungen erfolgen. 2 Der Abdruck darf nur mit der Begründung verweigert werden, dass die Gegendarstellung einen strafbaren Inhalt habe. 3Die Gegendarstellung soll den Umfang des beanstandeten Textes nicht wesentlich überschreiten.4 Die Aufnahme erfolgt insoweit kostenfrei.
(3) Der Anspruch auf Aufnahme der Gegendarstellung kann auch im Zivilrechtsweg verfolgt werden.
Zwar hat es durchaus solche Gegendarstellungen mit Bildillustration gegeben. Aus dem Gesetz lässt sich ein solcher Anspruch aber nicht unmittelbar herleiten, auch wenn die Verpflichtung zur gleichen Schrift eine solche Analogie nahe legen mag. Aber selbst in dem Fall sah es das Landgericht München als wesentliches Überschreiten des zuzubilligen Umfangs und gab nur einen Anspruch auf Abdrucken eines Textes.
Off Topic:
Wem die oben verlinkte Pokerrunde gefallen hat, der hat vielleicht auch Spaß am Wilsberg-Krimi „Royal Flusch“ (2007). Am Ende der Folge ist eine Pokerrunde mit einem Geber zu sehen, der ähnliche Kartenkunststückchen wie (scheinbar) Terence Hill macht. Gerüchten zufolge soll es sich bei diesem Darsteller um einen Münsteraner Anwalt mit Hang zum Falschspiel gehandelt haben … ;-)
Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Reinecke aus Köln!
Der aktuelle Anwalt des Buskeismus.de-Betreibers hatte nun für einen anderen Mandanten, der ebenfalls gelegentlich Händel mit gewissen Berliner Medienanwälten ausficht, Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde.
Anlass für den Kontakt zu den Anwälten war Werner Rügemers ungebetener Nachruf auf einen Bankier eines berühmten (heute jedoch nicht mehr so recht glänzenden) Kölner Bankhauses, der in für die Pressefreiheit bedenklicher Weise mit juristischen Angriffen bedacht wurde. Die Betroffenen hatten Gegenwehr geleistet und ihrem Unmut über die Zensurwünsche Luft verschafft. Exakt diese Luft wurde ihnen ebenfalls von den Medienanwälten streitbar gemacht, was das BVerfG so angekotzt hat, dass sie den Kollegen heute kräftig auf die Fingerchen gegeben hat.
Beim Anwalt war um Erlaubnis für den Abdruck eines Fotos von ihm ersucht worden, worauf der Kollege so antwortete:
„…wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“
Als dieser Text veröffentlicht wurde, wetterte der sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wähnende Kollege gegen seine angebliche „Anprangerung“, die das BVerfG jedoch bei Widergabe der eigenen Texte nicht erkennen konnte – im Gegensatz zu den Berliner Vorinstanzen. Die Entscheidung schließt mit der Banalität, dass …
… die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.
Warum man für diese simple Erkenntnis in Deutschland drei Jahre lang den Rechtsweg beschreiten muss, verstehe, wer will.
Wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann würde ich verfügen, dass dieses Buch des australisch-britischen Journalisten Phillip Knightley
auf Deutsch herauskommt,
im Geschichtsunterricht einmal durchgearbeitet wird.
jeder Journalist nachweislich gelesen haben muss, der irgendwas zu Kriegen kommentieren will.
Im diesem mehrfach aktualisierten Werk hat Knightley, ein profunder Kenner und Kritiker außenpolitischen Falschspiels, allerhand über Kriege und ihre manipulierte Rezeption in den Medien zusammengetragen. Wer glaubt, die Leute würden durch die Medien auch nur annähernd zuverlässig über tatsächliche Kriegsgründe, -Verläufe und und saubere Kriege informiert, weiß nicht, wovon er spricht.
Am besten hat mir die Stelle mit dem Patriot-System im ersten US-Golf-Krieg gefallen: Da hatte Feldherr Schwartzkopf vollmundig behauptet, es sei ja allgemein bekannt, dass die Patriot-Abfangraketen eine Leistungskraft von 100 % hätten. Nach dem Golfkrieg kam eine Militärkommission zu dem Ergebnis, dass nicht ein einziger Abfangtreffer nachgewiesen wurde. Im Gegenteil hatte in dem Army-Hospital eine Patriotrakete sogar die schlimmsten Schäden verursacht. Und die angeblich „intelligenten Bomben“ hatten in Wirklichkeit eine Fehlerrate, die jenseits von Gut und Böse lag. Ach ja, Kriegsgrund für diesen ersten Golf-Krieg war ja die Humanität gewesen, wegen der Brutkästen und so …
Wir können gerade wunderschön beobachten, wie unsere politische Medienlandschaft (nicht) funktioniert. Noch immer haben SPIEGEL online und die anderen selbsternannten Leitmedien keinen Hinweis auf das WikiLeaks-Video. Will man die Story beerdigen, oder was ist da los? Beim Tod von Michael Jackson ging es irgendwie flotter.
Politische Journalisten der Leitmedien warten bei der Bewertung solcher Themen häufig die Reaktion der ca. 20 deutschen „Edelfedern“ ab, welche die Interpretation und Lesart vorgeben, um dann ins Wolfsgeheul einzusteigen. Noch bequemer ist es, zu warten, bis die Nachrichtenagenturen die mundfertige Nachricht ausspucken, die man per drag&drop übernehmen kann. Selber denken oder wenigstens berichten ist nicht. Früher nannte man so etwas „Gleichschaltung“.
Wozu leisten wir uns eigentlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Unser auf Vielfalt angelegtes Mediensystem? Gerade machen es ausgerechnet die US-Medien vor.
Es berichten derzeit laut Google-News große Medien in Österreich und Schweiz (beides keine NATO-Länder) sowie das Handelsblatt und die Frankfurter Rundschau. Ausgerechnet die Süddeutsche bringt anscheinend lieber Frontberichterstattung.
@SZ-online: Ich gebe euch genau bis 15.00 Uhr Zeit, endlich die Story zu bringen. Ansonsten bestelle ich mein Papier-Abo ab. Ich bezahle doch nicht für Propaganda.
Dieses Video hier wurde nach wochenlanger Ankündigung ca. 15.00 Uhr von Wikileaks.org freigegeben. Es zeigt ein an Willkür schwer zu überbietendes Kriegsverbrechen unseres hierzulande häufig stationierten NATO-Partners in Bagdad, bei dem im Jahr 2007 GIs hemmungslos irgendwelche Menschen aus einem Helikopter heraus wie im Videospiel abballern und dumme Kommentare dazu ablassen.
Wenn man sich ansieht, welcher belanglose Mumpitz heute in den elektronischen Leitmedien ventiliert wird, müsste das eigentlich eine ungleich zentralere Bedeutung erfahren. Ironischerweise „konkurriert“ die Meldung mit einem anderen Kriegsverbrechen der USA, das man vertuschen wollte.
Führt man sich mal vor Augen, welch gigantische Medienpräsenz der Sniper von 2002 bekam, der 10 bis 13 Menschen in den USA tötete, und hier im Prinzip auch nichts anderes passiert, dann ist das publizistisch schon seltsam, zumal zwei Presseleute bei dem Bagdad-Massaker getötet wurden.
Zum Sniper-Fall von 2002 gäbe es aber auch eine andere juristische Parallele: Dort gab es auch eine Zivilklage gegen den Hersteller der Waffen, da dieser nicht sichergestellt hatte, dass sie nicht Vollidioten wie der Sniper (übrigens ein Golfkriegs-Veteran) in die Hand bekommen. Vielleicht sollte man den Ansatz doch mal auf militärisch-politischer Ebene fruchtbar machen – denn strafrechtlich ist den Schützen im obigen Video nichts passiert.
Unsere Justiz hat übrigens diese Woche auch ihren Senf zu WikiLeaks gegeben: Das Bundesverfassungsgericht fand offenbar nichts dabei, dass man mit Hausdurchsuchungen zu rechnen hat, wenn man auf WikiLeaks verlinkt.
Erstaunlicherweise verhandelt die Hamburger Pressekammer gerade einen Fall, bei dem beide Parteien sogar aus Hamburg kommen. SPIEGEL-Autor Gunther Latsch hatte nach Meinung des Vorsitzenden dein Eindruck erweckt, den Bürgerschaftsabgeordneten Bülent Ciftlik einer Beteiligung am Diebstahl der Briefwahlstimmen im Februar 2007 zu verdächtigen, was per einstweiliger Verfügung verboten wurde. Der Mann hat mit Verdächtigungen nicht zum ersten Mal Ärger.
Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 geschieht.
Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.