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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Gegendarstellung nach Richtigstellung in der Süddeutschen

Auf der Medienseite druckte die Süddeutsche heute eine Gegendarstellung des SWR-Intendanten wegen irgendwas ab. Darunter teilte die SZ (vorwurfsvoll?) mit, der SWR-Mann habe auf Abdruck der Gegendarstellung bestanden, obwohl man die Sache von sich aus bereits richtig gestellt habe.

Eigentlich ist eine redaktionelle Richtigstellung ein „Mehr“ im Vergleich zur Abdruckverpflichtung einer vom Berechtigten eingereichten Gegendarstellung, die stimmen kann oder auch nicht, trotzdem gedruckt werden muss. Bei redaktioneller Richtigstellung kann mitunter sogar das Rechtsschutzbedürfnis für presserechtliche Ansprüche entfallen, etwa dann, wenn man dem potentiellen Anspruchsteller zuvorkommt.

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Ein Kommentar

  1. Tweets die Gegendarstellung nach Richtigstellung in der Süddeutschen » Rechtsanwalt Markus Kompa erwähnt -- Topsy.com

    […] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von ojour.de erwähnt. ojour.de sagte: Linktipp: Rechtsanwalt Markus Kompa: Gegendarstellung nach Richtigstellung in der Süddeutschen: http://bit.ly/dtRZmB […]

    #1 Pingback vom 18. April 2010 um 18:32

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