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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


OLG Hamburg Gysi ./.ZDF

Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 geschieht.

Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.

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