Eine monegassisch-hannoveranische Prinzessin hatte sich bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigten etwa bei einer Benefizgala im Pariser Centre Pompidou. Einen Bericht, sie sei mit ihrem Freund unterwegs, ließ sie den Normalsterblichen erfolgreich verbieten. Die heute 23 jährige junge Dame bzw. ihre Geschwisterlein hatten wir in Hamburg ausgiebig durch ihre Pubertät begleitet, wo sie fernab der Kameras behütet aufwachsen sollte.
Doch das Prinzesschen wollte auch die Fotos verbieten lassen – obwohl diese auf einer öffentlichen Veranstaltungen geknipst worden waren. Der Klage von Durchlaucht nahm sich das Berliner Kammergericht an, doch wie die Süddeutsche Zeitung meldet, hob der BGH das Urteil letzte Woche auf.
Via telemedicus.