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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


11. Februar 2010

SWIFT-Abkommen gekippt

Heute ist ein guter Tag!

10. Februar 2010

Filesharing: Ein Film soll laut LG Köln für „gewerbliches Ausmaß“ ausreichen

Das Ausmaß der krassen Entscheidungen des Landgericht Kölns im Filesharing-Bereich nimmt kein Ende: Wie Dr. Damm & Partner melden, dass

eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG vorliegt, wenn eine besondere Schwere der Rechtsverletzung vorliegt, was konkret bejaht wurde, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei

7. Februar 2010

Reichssicherheitshauptamt 2.0 gestoppt?

Der Innenminister hat die Vorschläge seines Schnüffel-affinen Vorgängers offenbar gestoppt und will nun doch keine Bundesabhörzentrale errichten. Erstaunlich.

5. Januar 2010

Diekmanns Wikipedia-Kampagne floppt gnadenlos

Mein Wikipedia-Kritik-Kollege Kai Diekmann versuchte gestern, seine Blogleser zur Korrektur des Wikipedia-Artikels zum „TAZ-Dödel“ zu animieren. 24 Stunden nach Beginn der Aktion haben gerade einmal zwei Leute editiert, wobei das Werk des zweiten Autors sofort von einem Kleingärtner vom zuständigen Artikelbesitzer mit den Flüchen „WP:NPOV, WP:WEB, WP:Q“ belegt und revertiert wurde. Die marginale Ergänzung des ersten Autors, die überlebte, stammte von einem Wikipedia-Insider, der offenbar über hinreichend erforderlichen „Stallgeruch“ verfügt.

Der ebenfalls zur Korrektur ausgerufenen Beitrag über Kai Diekmann hat nicht einen einzigen Edit erhalten! Das wäre allerdings auch gestandenen Wikipedianern möglich gewesen, denn den hat irgend ein wohlmeinender Wikipedant halbgesperrt, sodass bereits Diekmanns Aufruf, die reziproke Weltinterpretation der Prawdapedia zu korrigieren, ein untauglicher Versuch war.

Was ist das nur für eine Welt, in welcher sich die Wikipedia ausgerechnet vom BILD-Chef das Verdikt der Lüge vorhalten lassen muss? ;-)

2. Januar 2010

Schmutzige Tricks aus den Kindertagen der CIA

(OFF TOPIC)

Ich habe zwei „geheimnisvolle“ Leidenschaften:

Die Geschichte der Geheimdienste sowie die der Zauberkunst. Klar, dass ich früher oder später mal die bizarre Geschichte von John Mulholland ausführlich bearbeiten musste, was erst seit November 2009 möglich ist. Denn solange blieb das geheimste aller Zauberer- und Agentenbücher unter Verschluss.

Heute auf Telepolis erschienen: Der CIA-Zauberer.

30. Dezember 2009

Respekt, Kai Diekmann!

Langsam gerate ich ja in den Verdacht der Kumpanei mit BILD-Chef und Chef-Blogger Kai Diekmann, was mich bei meiner Klientel langfristig Sympathien kosten könnte. Aber dass er nun unter anderem meinen Wunsch erfüllte und sich videobloggend als Kiosk-Verkäufer guerillamäßig der BILD-Leserschaft stellte, war schon ziemlich sportlich. Respekt!

Am besten hat mir natürlich die Stelle mit der Kundin gefallen, die den BILD-Kauf verweigerte, „weil’s Schrott ist!“ ;-) Diekmanns Kommunikationsstrategie, vom reaktionären Buhmann zum coolen Kai zu mutieren, dürfte einen weiteren Schub erhalten. Mit seinem neuen Feindbild Christina „Ich war in Helmut Kohl verliebt“ Köhler dürfte er weitere Puspunkte sammeln.

Ich nutzte gestern Abend meinen Berlin-Besuch beim CCC-Kongress zu einem Abstecher in die Rudi Dutschke-Straße, um das Relief an der TAZ-Wand, das Kai und mich in den letzten Wochen so beschäftigt hatte, mal aus der Nähe in Augenschein zu nehmen. Die haben den Schriftzug „Friede sei mit euch allen!“ sogar beleuchtet.

Für Enthüllungsjournalist Kai wäre vielleicht dieser Vortrag beim CCC über weltweite Zensur interessant!

Erste Videos vom CCC-Kongress (Auswahl)

Inzwischen sind die ersten Vorträge des 26C3, also des Chaos Computer Club-Kongresses online. Hier eine für Juristen relevante Auswahl:

Juniorporfessor Dr. Matthias Bäcker erklärt, warum das Zugangserschwerungsgesetz (Zensurerleichterungsgesetz) schon rechtstechnisch Murks ist.

Hier analysiert Liguistikprofessor Martin Hase die Rhetorik, mit welcher die Familien-Demagogin Uschi von der Leyen die intelligenten Wähler zu beleidigen pflegte.

Der Kollege Rechtsanwalt Dominik Böcker referiert hier zum Hacker-§.

Der CCC berichtete über seinen Beitrag zur Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht – eine Klage mit 35.000 Klägern …

Wie Wikileaks die Zensur diverser Länder sowie das Landgericht Hamburg umgeht und künftig umgehen will, kann man hier erfahren. Der Vortrag endete mit einer standing ovation. Spaß am Rande: In Island waren sie zur besten Sendezeit im dortigen TV geladen, jedoch gab es eine einstweilige Verfügung. Der Sender, der das vorbereitete Thema nicht senden konnte, verwies lässig auf die Website, wo man die unzensierten Infos kriegen konnte. Seit diesem Moment kennt jeder in Island Wikileaks …

19. Dezember 2009

Liebesgrüße aus Moskau – verliebt in ein Foto

Eine attraktive Russin klagt gerade gegen die russische Gerichtsvollzieher wegen Missbrauch eines Fotos von ihr. Sie staunte nämlich nicht schlecht, als sie im TV sah, was sich die Gerichtsvollzieher hatten einfallen lassen, wie man Schulden-Nomaden einfängt:

Die checken ihre Pappenheimer, die sich dem Zugriff entziehen, in sozialen Netzwerken durch und nehmen dann unter der Identität einer schönen Frau Kontakt auf. Die flirten so lange mit den säumigen Zahlern, bis diese von sich aus ein Date vorschlagen. Ziemlich ungeschickt ist es dann, mit einem fetten Auto protzen zu wollen, wenn man hoch verschuldet ist, denn zum Date erwartet den liebestollen Schuldner nicht die heiße Braut, sondern der kalt kalkulierende Gerichtsvollzieher.

Hierzulande wäre die Nutzung eines Fotos zur – wie es in Fachkreisen heißt – „Honigfalle“ ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, § 22 KunstUrhG. Auch in Russland scheint es so was zu geben.

Die russischen Gerichtsvollzieher haben inzwischen angekündigt, künftig nur Fotos von Frauen zu verwenden, die eingewilligt haben.

Auch in Kanada scheinen Behörden soziale Netzwerke zu bemühen. Wer sich Stripshows ansieht, obwohl er wegen Depressionen krankgeschrieben ist, sollte damit eher diskret umgehen.

17. Dezember 2009

BND und Bundeswehr außer Kontrolle

Geheimdienste und Demokratie vertragen sich nicht. Daher sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse, die wissen wollen, was ihnen die Regierenden verheimlichen wollen, für Geheimdienste ein ungleich bedeutenderer Gegner als die auszuspionierenden Länder. Im Gegenteil sind feindliche Geheimdienste sogar nützlich, da sie dem eigenen Geheimdienst eine Daseinsberechtigung liefern, während die Parlamentarier lästig und existenzbedrohend sind. In den Niederlanden etwa hatte die Politik erkannt, dass man keine Geheimdienste braucht und selbige abgeschafft.

Daher fürchten Geheimdienste nichts so sehr wie Untersuchungsausschüsse. Die Ausschüsse wurden behandelt wie Pilze: Man hielt sie im Dunkeln und fütterte sie mit Dung. Insbesondere achtete man bei der personellen Besetzung auf eine gewisse „Loyalität“, damit nicht zu lästige Fragen gestellt würden. So konnte denn auch unser Auslandsgeheimdienst BND bis in die 70er Jahre alles, danach immerhin noch nahezu alles machen, was er wollte.

Bislang hatte es vor allem zwei bemerkenswerte Menschen in den Geheimdienstuntersuchungsausschüssen gegeben, die ihren Job ernst genommen hatten, einer davon BGH-Richter Wolfgang Nešković. Dieser hatte sich für seine Tätigkeit als Geheimdienstprüfer extra freistellen lassen und übte seine Aufgabe so gewissenhaft aus, dass er seinerzeit sogar beim BND ein Praktikum machte, um die Arbeitsweise dieser seltsamen Behörde kennen zu lernen. Nešković, der anscheinend das Grundgesetz sowie strafrechtliche Verbote von Angriffskriegen ernst nimmt und als exzellenter Jurist gilt, hatte sowohl die SPD, als auch die Grünen verlassen und war trotz damaliger Parteilosigkeit 2005 von der heutigen Linkspartei in den Untersuchungsausschuss entsendet worden. Während andernorts oftmals Dinge zu Journalisten durchsickern, stand Nešković auch hier im Ruf, seine Schweigepflichten zu ehren. Nach Beitritt zur Linkspartei wurde er in den aktuellen Bundestag gewählt.

Auf seiner Website schrieb er zum Kunduz-Massaker:

„Das gezielte Töten von afghanischen Taliban gleicht einer Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren. Es verstößt gegen unser nationales Verfassungsrecht und gegen das Völkerrecht.“, erklärt Wolfgang Nešković, rechtspolitischer Sprecher der LINKEN, zu den heute berichteten Erkenntnissen aus dem geheimen NATO-Bericht über den Luftschlag von Kundus. Nešković weiter:

„Das ISAF-Mandat lässt das Töten nur in einer Notwehr- oder Nothilfesituation zu. Das gezielte Töten von Aufständischen abseits solcher Situationen stellt damit nach dem Völkerrecht und unserem nationalem Verfassungsrecht einen ungeheuren Tabubruch dar. In Afghanistan wurde somit die Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren verhängt. Nach unserer Verfassung ist die Todesstrafe jedoch ausdrücklich abgeschafft.

Oberst Klein hat sich an der Logik des Krieges orientiert und nicht an der Logik unserer Verfassung. Der Bundesregierung ist dies offensichtlich bewusst. So erklären sich ihre anhaltenden Versuche, die Aufklärung der Vorgänge zu verzögern und zu vertuschen.“

Sowas darf man natürlich nicht sagen, wenn man irgendwas werden oder wenigstens bleiben will. Erst recht darf man nicht „Aufklärung verlangen“. Heute hat der neue Schwarz-Gelb-dominierte Bundestag dem fachlich unbestrittenen Experten den Platz im parlamentarischen Kontrollgermium verwehrt.

16. Dezember 2009

Fotografieren von Kirchen in England besser sein lassen

Gestern noch hatte Verschwörungstheoretiker Bosbach in der PHOENIX-Runde zur Debatte über die Vorratsdatenspeicherung erbärmlichen Unsinn gequatscht und Terrorgefahren heraufbeschworen. Was dabei herauskommt, wenn die Behörden von einer Paranoia erfasst werden, kann man sehr schön in England verfolgen, wo alles voller Kameras hängt – öffentlicher Kameras. Private Kameras sind seit neuestem nicht zu empfehlen:

Heute wurde da jemand als Terrorist verdächtigt, weil er eine Kirche fotografiert hatte. Im Gegensatz zu anderen Terrorverdächtigen in England und anderswo hat der Verdächtige überlebt.

Via fefe.