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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Liebesgrüße aus Moskau – verliebt in ein Foto

Eine attraktive Russin klagt gerade gegen die russische Gerichtsvollzieher wegen Missbrauch eines Fotos von ihr. Sie staunte nämlich nicht schlecht, als sie im TV sah, was sich die Gerichtsvollzieher hatten einfallen lassen, wie man Schulden-Nomaden einfängt:

Die checken ihre Pappenheimer, die sich dem Zugriff entziehen, in sozialen Netzwerken durch und nehmen dann unter der Identität einer schönen Frau Kontakt auf. Die flirten so lange mit den säumigen Zahlern, bis diese von sich aus ein Date vorschlagen. Ziemlich ungeschickt ist es dann, mit einem fetten Auto protzen zu wollen, wenn man hoch verschuldet ist, denn zum Date erwartet den liebestollen Schuldner nicht die heiße Braut, sondern der kalt kalkulierende Gerichtsvollzieher.

Hierzulande wäre die Nutzung eines Fotos zur – wie es in Fachkreisen heißt – „Honigfalle“ ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, § 22 KunstUrhG. Auch in Russland scheint es so was zu geben.

Die russischen Gerichtsvollzieher haben inzwischen angekündigt, künftig nur Fotos von Frauen zu verwenden, die eingewilligt haben.

Auch in Kanada scheinen Behörden soziale Netzwerke zu bemühen. Wer sich Stripshows ansieht, obwohl er wegen Depressionen krankgeschrieben ist, sollte damit eher diskret umgehen.

« Medienkonzentration: Krähen hacken einander kein Auge aus … – Pressefreiheit, rund um die Welt »

Autor:
admin
Datum:
19. Dezember 2009 um 19:00
Category:
Allgemein,Internet,Persönlichkeitsrecht,Recht am eigenen Bild,Überwachung
Tags:
 
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