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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


4. Dezember 2017

Neues aus der Anstalt: Rettet Rechtsanwalt Rechtsstaat Rheinland-Pfalz?

Deutschland schaut heute auf Ludwigshafen, wo der neue Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation gewählt wird. Das ist die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt, welche die Aufsicht über den privaten Rundfunk usw. ausübt. Dies soll den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend „staatsfern“ erfolgen. Um diese Staatsferne zu gewährleisten, wird der Direktor nicht von der Politik bestimmt, sondern von einer Versammlung gewählt, die sich wie bei den Rundfunkräten aus Vertretern aus der Gesellschaft zusammensetzt, mit Gesandten von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften und Sportverbänden usw. („Gesegnet sind die Skifahrer“).

Doch nun pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass diese Wahl manipuliert sein soll. So bekommt die Versammlung nicht etwa eine Auswahl an Bewerbern, vielmehr wurde ein einziger Kandidat unter extrem konspirativen Umständen ausgekungelt und soll ganz kurz vor der Wahl bekannt gegeben werden. Die angeblich nicht parteipolitisch entsandten 42 Vertreterinnen und Vertreter des pfälzischen Volkes sollen den – tatsächlich wohl von der Politik präsentierten – Direktor abnicken. Das Ganze wäre dann ein pseudodemokratisches Ritual, absolviert von Statisten, die den Souverän parodieren.

Diese Wahlvorbereitung ohne Ausschreiben oder sonstig transparentes Verfahren scheint mir eine originelle Interpretation des eigentlich auch in Rheinland-Pfalz geltenden Art. 33 Abs. 2 GG zu sein, der bei Besetzung von Staatsämtern eigentlich den Leistungs- und Wettbewerbsgedanken vorsieht:

Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Der Mann, den man unter strengster Geheimhaltung offenbar ausgekaspert hat, ist der in NRW neulich arbeitslos gewordene Ex-Staatssekretär Herr Dr. Eumann. Medienpolitisch hat Herr Dr. Eumann eigentlich immer das Falsche getan. So soll er an der Schnapsidee mit der Haushaltsabgabe beteiligt gewesen sein, die auch dann anfällt, wenn dort weder Empfangsgeräte vorhanden sind noch Personen mit deutschen Sprachkenntnissen wohnen.

Auch persönlich ist Herr Dr. Eumann ein spannender Kandidat: Mit seiner Doktorarbeit hatte er wohl gewisse Probleme, im Kölner Müllskandal machte der Sozialdemokrat eine unglückliche Figur. So richtig sympathisch aber wurde er durch den Schachzug, den NRW-Landesmedienchef (CDU) aus dem Amt zu kegeln, in dem er das Gesetz änderte. So muss man in NRW nun Volljurist sein und mindestens 18 Monate Karenz zur aktiven Politik vorweisen. Nach seinen eigenen Maßstäben dürfte sich der Nichtjurist Herr Dr. Eumann, der noch vor einem halben Jahr die NRW-Regierung repräsentierte, heute nicht in Ludwigshafen sehen lassen.

Kölner Verhältnisse auch rheinaufwärts in Ludwigshafen? Nun ja, es geht es um Bimbes.

Also wenn es bei der Wahl schon so provinziell zugehen sollte, dann könnte man  doch wenigstens konsequent sein und einen Kandidaten aus ebendieser Provinz berücksichtigen. Soll wirklich ein Hamburger den Pfälzern erzählen, wie sie ihr Radio zu hören haben?

Mehr zum Thema:

Ein „fadenscheiniges“ Findungsverfahren FAZ vom 03.12.2017

Der Hürdenlauf des Ex-Staatssekretärs: RHEINPFALZ.de Rheinpfalz vom 02.12.2017

Ich sage dazu nichts! FAZ vom 01.12.2017

Meine Kandidatur als künftiger Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz kanzleikompa.de vom 01.12.2017

Bewerbung als Entfilzung Telepolis vom 28.11.2017

Kompa vs. Eumann kanzleikompa.de vom 27.11.2017

Personalie mit Geschmäckle? Deutschlandfunk vom 23.11.2017

Ein Klüngelmännchen für die Medienaufsicht Uebermedien vom 10.11.2017

Medienanstalt: Folgt Eumann auf Pepper? Rheinpfalz vom 06.11.2017

NRW-Politiker darf Doktortitel behalten SPIEGEL online vom 10.04.2014

SPD-Politiker nahm falsche Quittung an SPIEGEL online vom 11.03.2002

 

3. Dezember 2017

Lama Ole Nydahl klagt mal wieder weltlich

Schon seit Jahren ist Lama Ole Nydahl zu Gast in meinem Blog, weil seine Heiligkeit gerne mal seine Mitmenschen erdenschwer verklagt. Aktuell geht der Heilige Mann gegen mehrere Blogger vor, die angeblich unzutreffend über die Sympathien des Lamas für Rechtspopulisten und fragwürdige Ansichten über Muslime berichten. Auf dem hier verlinkten Video sagt er ab Minute 19 solche Sachen:

„Die Leute hätten einfach nur das Koran lesen müssen und verstehen müssen, dass das wirklich für uns alle gegeben wurde, dann hätten wir vielleicht nicht so viele über die Grenze geholt oder aus dem Wasser geholt, sogar [lacht].“

Während sich der Lama nachdrücklich für die Meinungsfreiheit der Rechtspopulistin Marine Le Pen einsetzt, hält er von solcher seiner abtrünnigen Jünger offenbar nicht ganz so viel. Wie sich der Geistliche die weltlichen Prozesse mit strammen Streitwerten leisten kann, ist unklar. Vor Gericht lässt er vortragen, er besäße kein nennenswertes Vermögen und legt gesteigerten Wert darauf, dass die Verfahren nicht von der ca. 35 Millionen schweren Diamantwegstiftung finanziert werden, der er vorsitzt.

In einem Verfügungsverfahren hatte Nydahls Anwalt beantragt, dem Antragsgegner solle die Äußerung verboten werden, Nydahl habe erklärt, „Muslime schneiden Frauen im Namen des Islam den Kitzler ab“ und legte einen Videomitschnitt seiner diesjährigen Rede vom „Osterkurs“ in Kassel vor, der allerdings unvollständig war. Eine Zeugin hatte den Schluss der Rede jedoch mit einem Handy gefilmt. Auf dem Video kann man deutlich hören, wie Nydahl über den islamophoben Bill Warner referiert. „… Frauen, die den Kitzler abgeschnitten bekommen, nicht, irgendwo und auch die anderen Sachen, die immer wieder geschehen, im Namen des Islams.“ Nydahl hatte diesen Teil-Antrag allerdings zurückgenommen, bevor er mit der doch sehr, sehr ähnlichen Äußerung konfrontiert wurde.

Aktuell geht der Lama gegen einen Blogger aus Österreich vor, weil der angeblich unzutreffend über Nydahls Rede vom letzten Jahr berichtet hatte. Eine Aufzeichnung hat der Lama diesmal bislang nicht vorgelegt – obwohl er offenbar eine hat. Die Rede des Lamas war 2016 sogar live ins Internet gestreamt worden, so dass wir bereits mehrere Zeugen haben, die sich daran erinnern. Wer sich ebenfalls an Nydahls Tiraden über gewalttätige Muslime vom letzten Jahr erinnern kann, wird freundlich gebeten, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

16. November 2017

Kölsch vorm Kadi

Aufgrund des gerichtsüblichen Alkoholverbots darf Kölsch im Landgericht Köln zwar im Mund geführt, nicht aber konsumiert werden. Dennoch findet Kölsch ab und an seinen Weg in den Gerichtssaal. Nachdem man in den 1960er Jahren bis rauf zum Bundesgerichtshof prozessierte, wer sein Gesöff den „Kölsch“ nennen dürfe, lage heute ein Sprachwerk auf dem Richtertisch.

„Kölsch: Der Kölner und sein Bier“ lautete der Titel eines Buchs, auf dessen Cover immerhin Jean Pütz den Köbes gab. Nun hatten die Verleger allerdings wohl ein Kölsch zu viel gekippt und waren so jeck, dass sie sich eigenmächtig beim Sprachwerk eines anderen bedienten. Der jedoch meinte, dass das sein Bier sei. Und das lag ihm im Magen.

Die Anwälte machten einen eher verkaterten Eindruck und stritten vor Gericht, bis auch das letzte Glas schal war, wurden sich jedoch trotzdem nicht einig, so dass das Gericht das Buch wohl verbieten muss. Spätestens dann wird der Verleger ernüchtert sein.

Prost!

13. Oktober 2017

Hitlers Auto, Hoehneß‘ Knast

Als Medienanwalt, der im Meinungskampf berufsbedingt zwischen die Fronten gerät, trifft man wirklich sehr skurrile Leute. Derzeit kämpft ein Oldtimer-Händler um seine Geschäftsehre, der einst einem exzentrischen bayrischen Milliardär einen Fuhrpark an Nazi-Autos vertickt hatte, unter anderem Hitlers Auto. Bei dem Deal hatte sich der Gebrauchtwagenhändler wegen Steuerdelikten nicht nur eine mehrjährige Haftstrafe eingehandelt, vielmehr kam auch heraus, dass er den Milliardär übers Schlitzohr gehauen hatte: Ein angeblicher Zwischenhändler war in Wirklichkeit ein Strohmann, um den vermeintlichen Einkaufspreis zu erhöhen.

Der ehrenwerte Gebrauchtwagenhändler wehrt sich aktuell am Landgericht Traunstein u.a. dagegen, dass man ihn in einem Internetforum als „Knasti“ bezeichnet hatte. In der mündlichen Verhandlung wurde er gestern allerdings in dem Moment etwas wortkarg, als wir ihm eine auf seiner Website vorgehaltene Veröffentlichung präsentierten, in der er sich als den „Uli Hoeneß der Automobilbranche“ bezeichnen ließ. Er habe sogar vor dem gleichen Richter gestanden.

Nun scheinen Supperreiche zwar tatsächlich Steuervergehen für Kavaliersdelikte zu halten, Richter tun das aber eher nicht. Die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nun einmal nicht statisch. Wer seinen sozialen Geltungsanspruch sogar in der Geschäftssphäre derart definiert, dass er sich mit seiner strafrechtlichen Vergangenheit brüstet, der wird wohl mit der Bezeichnung „Knasti“ leben müssen.

10. Oktober 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (9) – Deutscher Presseunrat

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7) – Journalist bekennt sich vor Gericht zur Unfähigkeit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8) – stern.de ist mit Tagesschau-Gucken überfordert

Die überflüssigste Einrichtung im Presserecht ist zweifellos der Deutsche Presserat. Bei diesem Verein handelt es sich um ein scheintotes Relikt aus den 50er-Jahren, als die Verlegerlobby den Bundestag erfolgreich von der Verabschiedung eines Bundespressegesetzes abhielt. Damals wollte Adenauer für die „innere Sauberkeit der Presse sorgen“ und die „Initiative zur Aussonderung der unlauteren Elemente ergreifen“. Diesen Versuch einer Einschränkung der Pressefreiheit wollten die Verleger überflüssig machen, indem die Branche durch Selbstkontrolle mit einer nichtstaatlichen Organisation ähnlich wie die Handwerkskammern selbst für Ordnung sorgt.

Zwar wurde das ohnehin verfassungswidrige Gesetz verhindert, nicht jedoch die späteren Landespressegesetz, die allerdings auch eher Ordnungscharakter haben. Hinsichtlich des bezweckten Ehrenschutzes ersetzte die Rechtsprechung das sabotierte Gesetz mit einer verfassungsrechtlichen Herleitung eines ungeschriebenen allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das im Ergebnis praktisch auf dasselbe hinausläuft. Während Opfer von Pressedelikten bei Gericht also Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen können, vermag der Deutsche Presserat ohnehin kaum mehr auszurichten als Flüche auszusprechen, nämlich „Hinweise“, „Missbilligungen“ und „Rügen“.

Doch selbst von seinen bescheidenen Instrumenten macht der Deutsche Presserat nur geringen Gebrauch. So spottete einst Medien-Müllmann Stefan Niggemeier, der Deutsche Presserat tue niemandem weh, außer denen, die sich an ihn wenden. Diese vornehme Zurückhaltung der selbsternannten Medienwächter dürfte wohl damit zusammenhängen, dass in deren Ausschüssen keine demokratisch gewählten oder etwa wie in Rundfunkräten pluralistisch entsandten Personen sitzen, sondern honorige Gesandte großer Verlagshäuser und Journalistengewerkschaften urteilen – die naturgemäß großes Verständnis für die Interessen der eigene Branche aufbringen.

Publizistische Sorgfaltspflicht

Während sich Medienopfer eine Eingabe zum Deutschen Presserats also sparen sollten, könnte sich der Presserat theoretisch dort ein Verdienst erwerben, wo es keine klageberechtigten Opfer gibt, aber sehr wohl einen Missstand: Bei der Bekämpfung von in den Medien lancierten Propagandalügen zur Dämonisierung von Gegnern, um die politische Akzeptanz militärischer Gewalt herbei zu manipulieren. (Also eine Verantwortlichkeit für Fake News, wie sie seit dem 01.10.2017 von Facebook & Co. erwartet wird.)

Theoretisch nämlich verpflichtet der Pressekodex des Deutschen Presserats dessen Mitglieder zur Recherche und Wahrheit. So lautet
Ziffer 2 Abs. 1 des Pressekodexes :

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Ziffer 3 Abs. 1 des Pressekodexes lautet:

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Immer wieder fallen sorglose Laien auf diese Sonntagsreden herein, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Denn der Deutsche Presserat hat nicht ansatzweise die Absicht, als Störung von Betriebsabläufen beim Verbreiten von Lügen und Halbwahrheiten empfunden zu werden, sondern beschränkt seine Aufmerkamkeit nahezu auf Entgleisungen bei der Berichterstattung über Personen. Damit kümmert er sich also um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten – was Gerichte aber nun einmal ungleich effektiver können. Würde sich der Deutsche Presserat von heute auf morgen auflösen, würde vermutlich niemand irgendeinen Unterschied bemerken.

Probe aufs Exempel

Der Blogger Blauer Bote machte ein soziologisches Experiment und reichte eine Beschwerde gegen Stern.de ein, weil man dort die unsägliche Story über das Twitter-Mädchen im Syrienkrieg ungeprüft durchgereicht hatte.

Eine Dschihadistin mit journalistischer Ausbildung hatte 2016 ihre siebenjährige Tochter als scheinbar der englischen Sprache mächtige Twitterin inszeniert, die politische Botschaften verbreitete und das vom Westen gewünschte Narrativ bediente (Das „Twitter-Mädchen“ im Syrienkrieg). Wenn es gegen Assad geht, sind auch Dschihadisten unsere Freunde.

Stern.de hatte das für jeden ernst zu nehmenden Journalisten durchsichtige Propagandamärchen Anfang Dezember 2016 unkritisch bejubelt, der dortige Autor twitterte sogar gläubig, er bete für das Mädchen (welche Religion auch immer für Dschidistentöchter zuständig ist). Der Verlag und dessen betender Autor waren sich ihrer Ehre so sicher, dass sie den ungläubigen Blogger mit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung mit dem Streitwert 100.000,- € bedachten.

Der Blogger rief nun den Presserat an und vertrat die Ansicht, dass die Propaganda-Inszenierung offensichtlich sei, stern-online diese jedoch weder sorgfältig geprüft noch richtig gestellt hätten. Anders, als man es in einem Gerichtsprozess erwarten würde, legte man die Stellungnahme der Stern-Juristen zur Beschwerdeschrift dem Beschwerdeführer nicht zur Erwiderung vor, sondern tagte hinter verschlossenen Türen. Soweit die Stern-Stellungnahme zitiert wurde, hält man bei stern.de das streitbare Online-Magazin Bellingcat für eine ernst zu nehmende Quelle und will in einem gestellten Interview einen Beleg dafür sehen, Bana verstehe zumindest englisch. Außerdem hätten andere Medien die Story ja auch gebracht.

All our fake news are good news

Der Deutsche Presserat machte sich seine Sache erstaunlich einfach und paraphrasierte in seiner Vorsitzendenentscheidung lediglich Teile der Eingabe sowie der Einlassung des Verlags. Dabei unterschlug der Deutsche Presserat mal eben die Tatsache, dass etwa die Tagesschau bereits am 1.12.2016 starke Bedenken bei der Zuverlässigkeit der Quellenlage äußerte. Zwar kam auch die Tagesschau-Autorin an der Story nicht vorbei, kommunizierte aber sehr wohl Skepsis hinsichtlich deren Authentizität. Bei stern.de hätte man bei der Recherche (?) einfach nur Tagesschau.de frequentieren müssen.

Für seine Erwägungen benötigte der Deutsche Presserat gerade einmal drei Sätze.

Er vermochte keinen Verstoß gegen das in Ziffer 2 niedergelegte Gebot zur Sorgfalt in der journalistischen Arbeit und folgte ausdrücklich „der Einschätzung der Redaktion, dass die Berichterstattung so differenziert sei, dass daraus nicht der Eindruck entstehe, Bana habe allein getwittert. Außerdem lege sie verlässliche Quellen dar, auf die sich der Autor bei der Berichterstattung gestützt habe.“

Dass dieser Eindruck nicht entstehe, ist angesichts der Überschriften Siebenjährige twittert aus Aleppo und Sorge um Bana al-Abed. Twitter-Konto von Siebenjähriger aus Aleppo gelöscht eine spannende Interpretation.

Deutsche Presseratende

Zum ebenfalls vom Blogger eingeforderten Gebot zur Richtigstellung von Falschdarstellungen verloren die Pressewächter kein Wort. Wäre ja auch irgendwie anstrengend, wenn man Ziffer 3 des eigenen Pressekodex auf einmal ernst nehmen müsste. Offenbar betrachtet der Deutsche Presserat Filterblasen und Rudeljournalismus nicht als Problem, sondern als valides Argument für unterlassenen Journalismus.

Ist das Kunst, oder kann das weg? Die Branche wäre besser beraten, ihr Geld nicht in potemkinsche Gremien, sondern in Fact Checking und anspruchsvoller ausgebildete Journalisten zu investieren. Stattdessen lamentiert man lieber über den Liebesentzug des Publikums und stellte kritische Leser sogar buchstäblich vor Gericht.

Damit ist stern.de der Mentalität von Adenauers so schrecklichen Bundespressegesetz erstaunlich nahe.

 

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8)

1. Oktober 2017

75 Jahre Günter Wallraff

Heute wird mein prominentester Mandant 75 Jahre. Gute Beiträge hierzu gelangen dem stern und dem Tagesspiegel. Mit der „Lex Wallraff“ schrieb der Enthüllungsjournalist am Bundesverfassungsgericht Presserechtsgeschichte.

Zu den vielen Menschen, deren Leben Wallraff verändert hatte, gehöre auch ich. Jahrelang hatte er mir geraten, nach Köln zu gehen. Als ich dann 2015 im Begriff war, ausgerechnet nach Düsseldorf zu ziehen, konnte das der Kölner nicht guten Gewissens mitansehen und vermietete mir ein gerade leer werdendes Nachbarhaus in Ehrenfeld. Das Terrain ist historisch interessant, denn nebenan hatten die deutschen Geheimdienste dreimal Wallraffs Küche abgehört, auch Salman Rushdie war einst hier untergetaucht.

Und so kam es, dass sich heute mein Büro zwischen Wallraffs Tischtennis-Schuppen und seinem Steinemuseum befindet. Für mich war der Wechsel nach Köln – genauer: Ehrenfeld – in jeder Hinsicht eine der besten Entscheidungen meines Lebens, heute möchte ich nirgendwo anders mehr wohnen. An der gemeinsam Gartenmauer trifft man sich schon mal, um über das Landgericht Hamburg zu schimpfen, mit dem er drei Jahrzehnte länger Erfahrung hat als ich.

Obwohl Wallraff viele Kämpfe durchstehen musste, hat er sich stets seinen Humor und seine Schlagfertigkeit bewahrt. Und nach wie vor bleibt er nicht nur an der Tischtennisplatte am Ball. Falls ich eines Tages im gleichen Alter nur halb so gut drauf sein sollte, habe ich alles richtig macht.

20. September 2017

Sind die Medien auf Zack?

Wären die TV-Redaktionen auf Zack, dann hätten sie jetzt kurz vorm Wahltag einen abgefahrenen Politthriller rund um die psychologische Manipulation von Wählern machen können. Mit von industriell im Internet lancierten Fake News, Hackern, subversiven Spin-Doctors, einer neuen, dubios finanzierten rechtspopulistischen Partei, platzierten Terror, investigativen Jorunalisten, Geheimdiensten, ….

[Webung] Tja, da hätte halt mal ein Redakteur meinen Roman „Das Netzwerk“ aus dem letzten Jahr in die Hand nehmen müssen. [Werbung Ende]

Wenigstens könnte man ja mal Hallervordens „Experte“ wiederholen.

Ähnlich auf Zack waren die deutschen Medien, die gestern die Meldung von Stanislaw Petrows Tod brachten. Eine Woche vorher konnte man das schon hier im Blog und auf Telepolis nachlesen. Aber Redakteure halten offenbar nur das für Nachrichten, was ihnen als Pressemitteilung oder Agenturmeldung in die Mailbox gespült wird. Schade eigentlich.

31. August 2017

Worte des großen Vorsitzenden

Im nunmehr 5. Sommer-Interview stand mir der Bundesvorsitzende der PARTEI, Herr Martin Sonneborn, MdE, Rede und Antwort. Medienrechtlich interessant ist die Notwendigkeit, manchen Webespot statt auf YouTube besser auf YouPorn zu hosten:

Wahlwerbespots auf YouPorn statt auf YouTube

Hier mal eine Chronik der politischen Interviews mit dem PARTEI-Chef:

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: legislative Fake News

Im Wahljahr markierte der glücklose Bundesjustizminister Heiko Maas den dicken Max und setzte entgegen aller Kritik der Fachwelt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch. Bereits am seltsamen Namen kann man ersehen, dass da nur Pfusch drinstehen kann.

So ist es auch. Und das hat man ihm auch deutlich gesagt. Die Verfassungswidrigkeit steht dem Gesetz ins Gesicht geschrieben, kommt aber wohl erst nach dem Wahltag zum Tragen. Solange bleibt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Art legislative Fake News.

In der heute erscheinenden Neuen Juristischen Wochenschrift geht Professor Dr. Nikolas Guggenberger mit der nunmehr beschlossenen Gesetzesfassung hart ins Gericht und zieht folgendes Fazit:

(…) Das NetzDG steht nicht in Einklang mit höherrangigem Recht: Zunächst sprechen gute Gründe für eine Unvereinbarkeit des NetzDG mit den Kommunikationsgarantien auf europäischer und nationaler Ebene, Art. 11 GRCh und Art. 5 I, II GG. In der Gesamtschau bringt das Gesetz einen „Chilling Effect“ mit sich, der mit dem Schutz der persönlichen Ehre oder anderer Rechtsgüter nicht mehr zu rechtfertigen ist. Den in der Tat problematischen rechtswidrigen oder gar strafbaren Inhalten könnte grundrechtsschonender und mindestens gleich effektiv durch eine Stärkung von Strafverfolgung und Eilrechtsschutz begegnet werden.

Die Zukunft des NetzDG hängt aber vor allem am seidenen Faden der E-Commerce-RL und der dürfte aller Voraussicht nach reißen: Mit seinen Verfahrensvorgaben verstößt das NetzDG gegen die Begrenzung der Verantwortlichkeit von Hostprovidern in Art. 14 I E-Commerce-RL (s. o. unter II 3 b bb) und das Herkunftslandprinzip aus Art. 3 E-Commerce-RL.

 

(…)

Insgesamt ist das NetzDG ein verfehlter Ansatz zur Lösung eines real existenten Problems. Regelmäßig ergeben sich in der Anwendung zwei Auslegungsvarianten: Eine minimiert den regulatorischen Mehrwert, die andere ist unions- oder verfassungswidrig und teilweise sind es sogar beide. Praktisch ist das Gesetz nicht sinnvoll handhabbar. Insgesamt drei verschiedene, jeweils sehr fragwürdige neue Verfahrenstypen steigern vor allem die Komplexität des Rechts, weniger aber den Grundrechtsschutz. Grundrechtssensible Entscheidungen werden den sozialen Netzwerken überantwortet und die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung wird de facto privatisiert. Dabei könnten rechtswidrige Inhalte ohne Weiteres wirkungsvoll und grundrechtsschonend bekämpft werden: durch Investitionen in die Strafverfolgung und die Stärkung des einstweiligen Rechtsschutzes für Betroffene. (…)

19. August 2017

Interview mit Dokumentarfilmer Dirk Pohlmann

Vor 15 Jahren hatte ich begonnen, mich ein Jahrzehnt lang mit dem Kalten Krieg und der seltsamen Welt der Geheimdienste zu beschäftigen. Einer der kompetentesten Dokumentarfilmer in diesem Bereich ist der Filmemacher Dirk Pohlmann.

Die Erfahrungen Pohlmanns mit der „Unabhängigkeit“ der öffentlich-rechtlichen Sender sind ernüchternd. Die versprochenen Freiräume, deretwegen wir uns das teuerste Fernsehen der Welt leisten, sind spätestens dann beschränkt, wenn militärische Interessen von Bündnispartnern betroffen sind.

Diese Woche sah ich erneut einen Themen-Abend zum Kalten Krieg, wo nunmehr in einer dritten Produktion zum Thema „Able Archer 83“ das längst durch Aktenfreigabe wiederlegte Märchen aufgewärmt wird, Doppelagent Gordijewski hätte Reagan vor der sowjetischen Paranoia vor einem atomaren Überraschungsschlag gewarnt, so dass dieser verbal abgerüstet habe. Ich hatte das dem ZDF auch mehrfach gesagt.

-> Um Haaresbreite – USA geben Geheimbericht von 1990 zu Able Archer 83 frei

Ein Vierteljahrhundert nach Ende des Kalten Kriegs wäre es doch langsam mal an der Zeit, mit dieser Desinformation aufzuhören. Stattdessen verprellt man lieber Leute, die Ihr Handwerk beherrschen.