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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. April 2010

Sedelmörder legen Verfassungsbeschwerde ein

Vor zwei Jahren musste ich mich mit den Herrschaften rumschlagen, die einen schlechten Ruf bekamen, weil man sie strafrechtlich als Mörder des Volksschauspielers Walter S. verurteilte. Nachdem diese Leute auf PKH-Basis allerhand Medienunternehmen im Namen des Persönlichkeitsrechts verulkt hatten, hatte der BGH ein Einsehen und beendete diese Farce. Nun versuchen es die Ex-Knackis beim Bundesverfassungsgericht.

19. April 2010

Österreicher Rechtspopulist fängt sich eV ein – wegen schlechter Englisch-Kenntnisse

Peinlich, peinlich: Da hat sich ein Österreicher Rechtspopulist mit dem schönen Namen „Rosenkranz“ eine einstweilige Unterlassungsverfügung eingefangen, weil der der gute Mann glaubte, die GRÜNEN hätten zum Mord an Nazis aufgerufen, wie er es auf einem T-Shirt gelesen haben wollte.

Doch der Grantler hatte tatsächlich folgendes gelesen: „Shut down Nazis“, was wörtlich übersetzt „Nazis herunterfahren“ heißt. Der rechte Tor hatte offenbar „shoot“ verstanden.

Meta-Meta-Blogger-Journalisten-Misskommunikation

In der SZ-Schaltzentrale geht es ja gerade richtig ab! :-)

Prinzessin Charlotte im Himmel der Liebe – ohne Text, aber mit Fotos!

Eine monegassisch-hannoveranische Prinzessin hatte sich bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigten etwa bei einer Benefizgala im Pariser Centre Pompidou. Einen Bericht, sie sei mit ihrem Freund unterwegs, ließ sie den Normalsterblichen erfolgreich verbieten. Die heute 23 jährige junge Dame bzw. ihre Geschwisterlein hatten wir in Hamburg ausgiebig durch ihre Pubertät begleitet, wo sie fernab der Kameras behütet aufwachsen sollte.

Doch das Prinzesschen wollte auch die Fotos verbieten lassen – obwohl diese auf einer öffentlichen Veranstaltungen geknipst worden waren. Der Klage von Durchlaucht nahm sich das Berliner Kammergericht an, doch wie die Süddeutsche Zeitung meldet, hob der BGH das Urteil letzte Woche auf.

Via telemedicus.

18. April 2010

Peter Alexander ist sauer auf seinen Promianwalt


Peter Alexander – Ich zähle täglich meine Sorgen – MyVideo

Was müssen wir heute auf SPIEGEL online für häßliche Dinge lesen? Peter Alexander, der sich der Dienste des wohl prominentesten deutschen Medienanwalts Prof. P. bediente, scheint über die erzielten Ergebnisse nicht glücklich zu sein.

Mit dem Verhältnis zwischen Anwalt zu Ex-Mandanten ist das so eine Sache. Der Ex-Mandant darf kräftig austeilen, während der Anwalt gegen die Schweigepflicht verstoßen könnte, wenn er sich angemessen zu verteidigen versucht. „Der Mandant von heute ist der Feind von morgen“ wird jungen Anwälten eingebläut. Was die nach Ansicht von Peter Alexander „völlig unverhältnismäßig hoch angesetzten Gegenstandswerte“ betrifft, so hat sich Alexander ja auf Angreifersache mitgetragen, wollte sie seinem Gegner zumuten, letzteres in offenbar unsicherer Sache. Da es u.a. um Schmerzensgeld/Geldentschädigung im sechsstelligen Bereich ging, sage ich da nur eins: Gier frisst Hirn.

17. April 2010

Gegendarstellung nach Richtigstellung in der Süddeutschen

Auf der Medienseite druckte die Süddeutsche heute eine Gegendarstellung des SWR-Intendanten wegen irgendwas ab. Darunter teilte die SZ (vorwurfsvoll?) mit, der SWR-Mann habe auf Abdruck der Gegendarstellung bestanden, obwohl man die Sache von sich aus bereits richtig gestellt habe.

Eigentlich ist eine redaktionelle Richtigstellung ein „Mehr“ im Vergleich zur Abdruckverpflichtung einer vom Berechtigten eingereichten Gegendarstellung, die stimmen kann oder auch nicht, trotzdem gedruckt werden muss. Bei redaktioneller Richtigstellung kann mitunter sogar das Rechtsschutzbedürfnis für presserechtliche Ansprüche entfallen, etwa dann, wenn man dem potentiellen Anspruchsteller zuvorkommt.

Bischöflicher Verschwörungstheoretiker kassiert eV

Der Regensburger Oberdomspatz Bischof Gerhard Ludwig Müller ließ folgenden unheiligen Spruch vom Stapel:

“Unsere Justizministerin gehört zur Humanistischen Union, sozusagen zur Freimaurerei”

Nun kann man zwar von der Schnarri eine Menge beleidigender Dinge sagen, etwa dass sie in der FDP sei und so weiter, aber das mit dem Freimauern (übrigens hervorgegangen aus den Dombauhandwerkern) ist wohl eher Mumpitz. Aber von Mumpitz leben Religionsunternehmen nun einmal.

Doch der Geistliche meinte, es sei eine geistreiche Idee, von den Schweinepriestern in den eigenen Stuhlreihen abzulenken:

“Für diesen Verein stellt die Pädophilie eine normale Realität dar. Sie wollen die Pädophilie entkriminalisieren.”

Das fanden die Humanistische Union und das Landgericht Berlin dann doch ein bisschen zu viel der Narren Religionsfreiheit und legten ihren Bann über den Frevel.

Wie der katholische Dampfplauderer Mathias Matussek dem SPIEGEL Schande macht, das lese ein jeder Gottesfürchtiger selbst im verlinkten Beitrag nach. Jede weitere Zeile darüber wäre eine zu viel.

16. April 2010

UNESCO- Preis für Pressefreiheit

Die chilenische Journalistin Monica Gonzalez Mujica hat den UNESCO- Preis für Pressefreiheit für ihre Berichte über Menschenrechtsverletzung während der Pinochet-Diktatur erhalten.

Wer wissen will, welchen Anteil die USA und deren Völkerverständigungs-Dienstleister CIA an der Pinochet-Diktatur hatten, dem sei diese Website der George Washington University empfohlen, die kürzlich freigegebene Dokumente zugänglich macht.

WikiLeaks: SPIEGEL online macht Boden gut

Nach dem Griff ins Klo von neulich hat SPIEGEL online nun ein lesenswertes Interview mit dem einzig namentlich bekannten deutschen WikiLeaker geführt. Die arbeiten schon am nächsten Video.

ZAPP (NDR) hat das Thema in einem ausführlichen Video aufbereitet.

Oberbürgermeisterin darf wieder nackt gezeigt werden

Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Oberbürgermeisterin auch künftig wieder im Schambereich nackt und ansonsten in Strapsen gemalt werden darf. Das LG Dresden hatte zuvor eine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt, da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerin höher gewichtete als die Kunstfreiheit.

Da sowohl Persönlichkeitsrechte als auch die Kunstfreiheit Grundrechte ohne definiertes Rangverhältnis sind, muss bei Kollision beider Rechtsgüter in jedem Einzelfall eine Abwägung gemacht werden. Es handelt sich in jedem Einzelfall um eine Wertung, die man so oder so sehen kann. Grundsätzlich müssen sich Gerichte allerdings an vorbestehender Rechtsprechung orientieren, die bislang nahezu eindeutig war.

Auch, wenn ich die ausufernde Ausdehnung des Persönlichkeitsrechts oft und laut kritisiere und mich grundsätzlich Künstlern näher als Berufspolitikern fühle, habe ich persönlich Zweifel, ob das sein muss. Eine Frau vorgerückten Alters als nackt zu darzustellen und im Stile einer Prostituierten zu portraitieren, sogar noch mit geöffneten Schamlippen, ist nach meinem Geschmack ein sehr billiger Einfall, etwa auf dem Niveau, Polikern Hitler-Bärtchen zu malen. Gegen Lügen könnte man sich mit der Wahrheit wehren, aber dagegen, dass ein Gegner jemanden obszön durch ein Kunstwerk beleidigt – und die Pose ist nun wahrlich kein Kompliment – das empfinde ich rein persönlich als unfair.

Bislang galt in der Rechtsprechung, dass der nackte Unterleib zur Intimsphäre zählt und nicht gegen den Willen der betroffenen Person thematisiert werden darf. Wenn die aktuelle Dresdner Entscheidung das Dogma des Tabubereichs aufweicht und endlich das Ungleichgewicht der Abwägung Persönlichkeitsrechte zu Meinungsfreiheit aufweicht, dann begrüße ich die Entscheidung.

Für mein Verständnis für die ursprüngliche Entscheidung des Dresdner Landgerichts habe ich übrigens einiges an persönlicher Anfeindung bezogen – erstaunlicherweise von Leuten, die für die Meinungsfreiheit eintreten. Dass auch ich eine eigene Meinung haben und äußern darf, scheint manche in ihrer sendungsbewussten Toleranz zu überfordern. Toleranz ist halt immer die des anderen … Den seltsamen Vorwurf aber, ich persönlich sei prüde, sollten meine Leser als inzwischen entkräftet ansehen dürfen: Mein Beitrag Feuchtgebiete 2.0 führte fünf Tage lang die Liste der „most wanted“-Artikel bei Telepolis.de. ;-)

UPDATE:

Die SZ weiß etwas mehr: Ausschlaggebend für das OLG Dresden war die Satirefreiheit. Mit dieser Begründung war es ein guter Tag für die Meinungsfreiheit. Es wird langsam einsam rund um Hamburg … :P

UPDATE:

Hier ist die Entscheidung. (via Kollege Stadler)