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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Österreicher Rechtspopulist fängt sich eV ein – wegen schlechter Englisch-Kenntnisse

Peinlich, peinlich: Da hat sich ein Österreicher Rechtspopulist mit dem schönen Namen „Rosenkranz“ eine einstweilige Unterlassungsverfügung eingefangen, weil der der gute Mann glaubte, die GRÜNEN hätten zum Mord an Nazis aufgerufen, wie er es auf einem T-Shirt gelesen haben wollte.

Doch der Grantler hatte tatsächlich folgendes gelesen: „Shut down Nazis“, was wörtlich übersetzt „Nazis herunterfahren“ heißt. Der rechte Tor hatte offenbar „shoot“ verstanden.

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Autor:
admin
Datum:
19. April 2010 um 23:17
Category:
Abmahnung,Allgemein,einstweilige Verfügung,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Zensur
Tags:
 
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