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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


9. September 2009

DER SPIEGEL muss vor Gericht – langsam wird der Wahlkampf interessant …

Nachdem gerade das Amtsgericht Euskirchen und dann das Landgericht Bonn einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine als Zeitung aufgemachte Parteipostille abgelehnt haben, wird nun eine Nummer größer geboten:

Kritiker aus dem linken Spektrum verspotten den SPIEGEL seit langem als „Das ehemalige Nachrichtenmagazin“. Lesenswert hierzu die Nachdenkseiten, die dem Spiegel die Qualifikation zum „Leitmedium“ absprechen. Nachdem wir in den letzten Jahren zur Freude christlich-reaktionärer Parteien auf die Gefahren des Islam eingeschworen wurden,

stigmatisierte der SPIEGEL dieses Jahr die Internetgemeinde als doof. Und nachdem die Linkspartei an der Saar 21,3 % geholt hatte und für die anstehenden Bundestagswahlen auf 11 % geschätzt wird, muss offensichtlich auch der auf 25 % taxierten SPD und den Grünen geholfen werden.

Zwei Abgeordnete der Bundestagspartei „Die Linke“ gehen nun gegen den SPIEGEL vor. In seiner aktuellen Ausgabe thematisiert das Blatt u.a. die Linkspartei, die sich hierdurch in mehrfacher Weise verleumdet sieht.

Konkret hatte der SPIEGEL behauptet, Klaus Höpcke, der frühere stellvertretende Kulturminister der DDR, habe den Schauspieler Peter Sodann in den Knast gebracht. Sodann, selbst prominenter Unterstützer der Linken, soll ebenfalls empört sein.

Klagen wird auch Ulla Jelpke, die sich durch ihr in den Mund gelegte Worte verleumdet sieht. Der SPIEGEL unterstellt Jelpke abfällige Äußerungen gegen ihren Fraktionskollegen Bodo Ramelow. Sie finde die Ossis in der Partei »spießig und staatstragend«, sie mache sich für »Terrorgruppen wie Hisbollah und Hamas« stark. Sie diskriminiere Hartz-IV-Bezieher als »Hartzies« – niemand hat aus ihrem Munde je dieses Wort gehört. Und dann habe sie sogar für ihr Dortmunder Büro ein Alkohol- und Rauchverbot verfügt, damit es dort für Erwerbslose »nicht so gemütlich« sei.

Die Beweislast für seine Behauptungen und Zitate trägt der SPIEGEL, und derzeit hat es nicht den Anschein, als könne er etwas aufbieten. Da fragt sich der geneigte Leser, wieso die SPIEGEL-Leute denn so etwas machen. Und wieso dürfen da immer noch diese vier Gestalten arbeiten? Hagen Rether über die „Ausgewogenheit“ u.a. des SPIEGEL:

Bilder: DER SPIEGEL

8. September 2009

Wikileaks und das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Seit einiger Zeit läuft mit großem Erfolg die Beta-Version von Wikileaks, einem internationalen Projekt zur unzensierbaren Verbreitung von „geleakten“ Informationen. Während Organisationen wie Staaten oder Konzerne die Daten ihrer Kundschaft begehren, selbst jedoch Geheimniskrämerei pflegen, sehen es Bürgerrechtler genau umgekehrt: Datenschutz für die Kleinen, Transparenz für die Großen.

In einem hörenswerten Interview im Chaosradio auf FRITZ wurden zwei der Wikileaker auch auf die Frage zum Umgang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht angesprochen. Konkret ging es um die Frage, ob man eine ggf. zutreffende Information über die AIDS-Erkrankung eines prominenten Unternehmers veröffentlicht hätte. (more…)

7. September 2009

Hoeren spricht in der ZEIT Klartext

DIE ZEIT bringt heute ein Interview mit Internetrechtpapst Prof. Hoeren mit dem provozierenden Titel „Jura ist nicht dazu da, antiquierte Geschäftsmodelle zu schützen“. Mir gefällt – natürlich – am besten:

„(…) Ärgerlich ist nur die grundsätzliche Ignoranz mancher Landgerichte in Internetfragen und die daraus resultierende Extremjudikatur. Es ist kein Wunder, dass clevere Anwälte die freie Wahl des Gerichtsstands bei Internetsachen ausnutzen, um etwa in Haftungsfragen extrem internetfeindliche oder netphobe Richter anzurufen. Hier bedarf es der Vorsicht, der Geduld – vieles wird in zweiter Instanz korrigiert – und der verstärkten Diskussion zwischen den Gerichten. Richter reden wenig miteinander, organisieren sich nicht und werden dann von klugen Anwälten über den Tisch gezogen. Das wird sich im Zeitalter des Internet ändern müssen. (…)“

Hoeren wäre für die Piraten die ideale (Achtung: Wortspiel!) Gallionsfigur. Soweit ich weiß, ist er aus prinzipiellen Gründen in keiner Partei, da sich so etwas für Professoren nicht gehöre.

Zur Verblasenheit der etablierten politischen Parteien in Sachen Internet-Wahlkampf äußert sich das Hamburger Abendblatt: „De Parteien verstehen die Internetgemeinde nicht“

Eine Partei tut das allerdings umso mehr, die allerdings in der heutigen TAZ mal wieder für ihre Profillosigkeit bzgl. der Offline-Welt kritisiert wird. Eine Aachener Zeitung, wo es ja wie hier in Münster nun einen Piraten im Stadtrat gibt, stellt hierzu folgende (von mir nicht überprüfte) Behauptung auf (Unterstreichung von mir):

Asylrecht uninteressant, bitte kein Verbot von Rüstungsexporten

Richtig heftig ist die Position der Piraten zum Asylrecht und zu Rüstungsexporten. Während zum 1992 weitgehend abgeschafften Asylrecht keine Position eingenommen wird, obwohl ein voll wiederhergestelltes Asylrecht eigentlich ein urdemokratisches Anliegen sein sollte, lehnt die Piratenpartei ein Verbot von Rüstungsexporten explizit ab. Zur Erinnerung: Deutschland ist unter der Schröder- und Merkelregierung zum drittgrößten Rüstungsexporteur weltweit geworden, es wird heute mehr als doppelt so viel Kriegsgerät in alle Welt exportiert, wie vor zehn Jahren.

Sollte die Meldung stimmen, dann nimmt die Piratenpartei also doch zu allgemeinpolitischen Fragen Stellung – möglicherweise die falsche.

PR-Pingback für die Piratenpartei

Inzwischen hat die Piratenpartei mit nunmehr ca. 7.500 Mitgliedern die anderen Kleinparteien hinter sich gelassen und sieht sich als siebtstärkste politische Kraft. Nach dem knapp 1%-Wahlerfolg bei den Europawahlen machte sich nun jemand die Mühe mit dem obigen Video, das sich satirisch mit der neuen Bewegung auseinandersetzt. Das mit über fünf Minuten bemerkenswert lange Video ist professionell gemacht, verfügt über einen pointierten Text und exzellentes Timing. Wie auch immer, es ist so manchen Videos der Piraten in Sachen Esprit haushoch überlegen.

In der PR-Branche – jedenfalls im Polit- und Show-Geschäft – werden Parodien grundsätzlich als etwas Positives bewertet. Denn wenn sie funktionieren, kann daraus geschlossen werden, dass der Parodierte einen Wiedererkennungswert hat und als wichtig bewertet wird. Noch professioneller ist die Einstellung hinsichtlich des Spiels mit Negativ-PR. Ein ziemlich prominenter Mandant von mir lebt seit über 35 Jahren von schlechter Presse und vertritt die Auffassung,

„There is NO such thing as bad publicity (unless you are John Edwards and you’re running for president).“

Es gibt also keine schlechte PR, sondern nur PR. Der Mann muss es wissen. ;)

Beim genauen Betrachten des ziemlich aufwändigen Anti-Piraten-Spots stellt allerdings die Frage nach dem offenbar ziemlich treibenden Motiv für die zweifellos nicht unintelligenten Macher. Würde der politische Gegner die Piratenpartei PR-technisch aufwerten wollen (so wie es die FDP neulich unfreiwillig geschafft hat)? Kaum, denn Totschweigen heißt die Devise.

Unter uns: Ich wäre nicht sonderlich überrascht, wenn der Anti-Piratenspot ein taktischer false flag attack eines Piraten wäre, der einen PR-trächtigen Disput inszeniert. ;)

5. September 2009

Wie bitte? „Blogger nicht besonders gefährdet“

Bis eben hatte ich noch nie etwas von „Textberater.com“, dem „Magazin für nachhaltige Kommunikation“ gehört. Da wird unter der Überschrift „Blogger sind rechtlich nicht besonders gefährdet“ ein Rechtsanwalt zum aktuellen Jako-Fall interviewt, jener Meisterleistung in Sachen PR-Selbstmord.

Der Kollege äußert da wörtlich:

(…) „Bei privat tätigen Bloggern wird man seltener unmittelbar mit einer Abmahnung rechtlich Erfolg haben, da sich hier nicht so einfach irgendwelche Anspruchsgrundlagen konstruieren lassen. Der Geltendmachung von irgendwelchen Ansprüchen gegen Blogbetreiber steht immer noch insbesondere die Presse- und vor allem Meinungsfreiheit gegenüber.“ (…)

Öhm … Die Blogger-Fälle, mit denen ich so zu tun habe, werden durch die Bank weg mit Verletzung von Persönlichkeitsrechten, gerne auch von Unternehmenspersönlichkeitsrechten begründet. Und glauben Sie mir, das ist eine verdammt lästige Anspruchsgrundlage. Okay, steht nirgendwo im Gesetz drin, und auch die juristische Literatur gibt zu letzterem nicht viel her. In der Rechtsrealität gibt es das aber.

Der Kollege gibt noch mehr zum Besten:

(…) „Es kommt mit Sicherheit immer auf den konkreten Einzelfall an. Wenn jemand sich einfach nur kritisch über eine bestimmte Marke im Internet äußert, so wird man hiergegen nicht mit besonderem Erfolg vorgehen können.“ (…)

Wenn dieser Einzelfall am Landgericht Hamburg geltend gemacht wird, dann wird er zum Regelfall. Da sind schon etliche Leute gestrandet, die dachten, dass sie ihre Meinungsfreiheit, Pressefreiheit usw. in Anspruch nehmen dürften. Unternehmenskritik gleicht einem Stepptanz auf Tretminen. Ich sage nur: Stolpe-Entscheidung.

Zur Vertiefung hier drei meiner Artikel zum Hamburger Landrecht:

Piratenpartei: Medienrecht einziger Inhalt einer politischen Partei?

Immer wieder höre ich in Gesprächen Kritik an der Piratenpartei (deren Mitglied ich bislang nicht bin, aber deren Ansätze ich teile). Und ein Großteil dieser Kritik ist schlicht und ergreifend berechtigt.

Im Parteiprogramm und im Wahlprogramm fehlen zu vielen wichtigen politischen Aspekten außerhalb von Bürgerrechten und Medienpolitik jegliche Aussagen, was kürzlich das Schaltzentrale-Blog thematisierte.

Zwar hatte ich dort schon kommentiert, dass Parteiprogramme irrelevant sind, weil sie in den Koalitionsverhandlungen nachverhandelt werden und an Regierungen beteiligte Parteien ohnehin von den Lobbyisten vereinnahmt werden. Dann ist auch konsequent, gleich auf die Verhandlungsmasse zu verzichten und die nicht verhandlungsfähigen Positionen aufzuzeigen.

Aber andererseits: Ich möchte schon wissen, wo jemand, der sich um meine Stimme bewirbt, denn politisch so steht. Ich werde meine Stimme jedenfalls keiner Partei geben, die sich an Kriegen beteiligt. Das halte ich für entschieden wichtiger als die Freiheit gelangweilter Nerds, Paintball zu spielen. Und auch ohne Aussagen zur Energiepolitik wird es nicht ganz gehen, denn angesichts der jüngsten Erfahrungen mir der Endlagerproblematik sollte sich allgemein rumgesprochen haben, dass die Atomenergie keine Zukunft haben darf.

Das furiose Versagen der etablierten Parteien beim Thema Internet alleine kann kaum ausreichen, um Wählerstimmen zu generieren.

4. September 2009

Gysi ./. ZDF

Gregor Gysi hat am Landgericht Hamburg (324 O 164/09) erneut obsiegt: Richter Buske verbot dem ZDF, den Eindruck zu erwecken, Gysi habe mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. Passiert dem ZDF nicht zum ersten mal.

Gegen die vorausgegangene einstweilige Verfügung läuft noch eine Berufung am hOLG Hamburg. Dort wird man sich auch mit einer Berufung gegen die heute entschiedene Hauptsacheklage befassen, die das ZDF angekündigt hat.

Mit diesem Verdacht gegen Gysi ist das so eine Sache. Ob Gysi IM gewesen ist oder nicht, ist eine Frage, die eher Historiker und Sachverständige beurteilen sollten. Gerichte entscheiden nicht selten nach Beweislast, und die liegt bei Tatsachenbehauptungen beim Äußernden, vorliegend also beim ZDF. Was Richter Buske für einen Beweis hält, darüber gibt es geteilte Meinungen.

Wenn es klappt, werde ich demnächst jemanden interviewen, der seit Lektüre der eigenen Stasi-Akte diese Schlussfolgerung zu Gysi anstellt. Aber wie werde ich darüber berichten können, ohne den Verdacht als solchen auszusprechen, ohne mich nach jedem Satz meines Gesprächspartners hiervon zu distanzieren?

Hier vorsichtshalber Gysis Statement.

Update:

Wie u.a. die Netzzeitung berichtet, scheiterte Gysi mit einem weitergehenden Antrag, dem ZDF auch die weitere Verwendung von Birthlers Interview-Äußerung zu verbieten, auf der der umstrittene Beitrag im wesentlichen fußte.

Hier vermisste Buske das von ihm sonst sehr schnell angenommene „Zu-Eigen-Machen“ fremder Äußerungen, wie er es bei unkommentierten Interviews oder User Generated Content annimmt.

Quo vadis? Bombardierung nach Benzindiebstahl

Langsam frage ich mich, wohin die Rechtskultur dieses Landes hinsteuert.

Heute wird gemeldet, die Bundeswehr (Verteidigungsarmee?) habe in Afghanistan zwei entführte Tanklaster bombardiert. Dabei habe es über 50 Tote gegeben, darunter Kinder, die Benzin abzapfen wollten.

Wir haben einen Innenminister, der die Bundeswehr im Inneren einsetzen will, und dem auch schon so etwas in Richtung „shoot to kill“-order im Verdachtsfall entwichen ist – also etwas, das „unsere Jungs“ gerade in Afghanistan an Eierdieben praktizieren. Wo bleibt der Aufschrei?

Solange man Energie dafür aufwendet, Killerspiele am PC zu verbieten, dafür aber echte Menschenleben für nichts und wieder nichts auslöscht (die entführten Tanklaster wurden ja nicht geborgen, sondern sogar zerstört), dann läuft irgendwas gewaltig schief bei unseren Spitzenpolitikern. Nur mal so zur Erinnerung:

Artikel 1 Grundgesetz

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Da stellt sich die Frage, ob die geplanten Internetsperren nur ein populistischer Wahlkampfgag sind, oder ob wir uns wieder in eine gleichgeschaltete Gesellschaft von Propaganda-Konumenten rückentwickeln.

Piratenpartei: Warum eigentlich keine Gegendarstellung?

Es wurde neulich berichtet, dass bei einer Wahlkampfveranstaltung unserer geschätzten Frau Bundesfamilienministerin die Piraten gestört hätten.

Die Veranstaltung im Saal eines Ausflugslokals an der Elbe war nach Presseberichten von Anhängern der Piratenpartei gut besucht. Sie störten den Meldungen zufolge mehrfach.

Es handelte sich um die Veranstaltung, in der ein Idiot einen Farbbeutel zu werfen versuchte, der aber schon vorzeitig losging und einen Unbeteiligten verletzte.

Wie man in einem Leser-Kommentar ersehen kann, haben die Piraten nicht IM Saal gestört, waren nach meinen Informationen nicht einmal drinnen anwesend, sondern haben nur draußen friedlich ihre Flyer verteilt.

Trotz dieser Kommentare hat der Focus seine Meldung nicht korrigiert. Eigentlich wäre jetzt langsam mal eine Gegendarstellung fällig. Zudem wird der ebenfalls gegendarstellungsfähige Eindruck erweckt, die Piraten hätten etwas mit dem Farbbeutelmenschen zu tun.

Proletenhaftes Pöbeln, wie man es von den Nachwuchsorganisationen der großen Volksparteien beim politischen Gegner kennt, ist mir von Piraten bisher noch nicht zu Ohren gekommen. Zwar haben die Piraten einen wenig ansprechenden Wahlkampfsong, aber der wurde ja von Aktivisten der Leyen-Partei eindrucksvoll um Klassen unterboten. Im Vergleich zum Farbbeutel des verhinderten Werfers dürfte der JU-Song locker als Körperverletzung zu qualifizieren sein.

3. September 2009

Boykott-Aufruf

Wie hier kommentiert, scheiterte ein Pharmazie-Unternehmen auf juristisch niedrigem Niveau mit einer gewünschten einstweiligen Verfügung gegen einen Verein Contergan-Geschädigter, die zum Boykott aufgerufen hatten.

Nun verlautbart das Unternehmen, man werde keine Hauptsacheklage erheben, sondern hoffe auf ein Einsehen der Gegner, welche ihren Boykottaufruf offenbar bislang nicht mehr wiederholt haben. In der Sache mag es löblich sein, wenn man sich nunmehr mit Respekt begegnet und die Angelegenheit jenseits der Gerichte regelt. Andererseits könnte die Zurückhaltung auch damit zu tun haben, dass ideologisch motivierte Boykott-Aufrufe – also solche, die keinen geschäftlichen Hintergrund haben – vielfach für zulässig gehalten werden. Außerdem dürfte man wohl auch die abträgliche PR-Wirkung wie den Streisand-Effekt registriert haben.