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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


14. Februar 2010

Sieg für die Meinungsfreihet! Call In-TV-Shows unterliegen Kritikern

„Anrufen und Gewinnen“ versprachen Call in-Show-Produzenten.

Sie riefen gegen Kritiker das Landgericht München I an – und verloren! Weiter bei Telepolis.

10. Februar 2010

BGH: Klage Kai Diekmann ./. NDR wegen Bericht über Einflussnahme auf Hamburg-Wahl abgewiesen

Der von mir viel gerühmte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Berufung des bislang unterlegenen Kai Diekmann gegen einen Bericht, der ihn der Einflussnahme auf die Hamburg-Wahl zieh, nicht zur Entscheidung angenommen. Details erklärt Stefan Niggemeier im (heute mal wieder lesenswerten) BILDblog.

Internetarchive: Auch SPIEGEL online muss nicht flöhen

Zwei als Mörder von Walter Sedlmyer verurteilte Serienkläger in Sachen Presserecht müssen es hinnehmen, dass auch SPIEGEL online Artikel mit deren Klarnamen und sogar deren Bilder im Archiv weiterhin veröffentlichen darf.

Damit stellte der BGH erneut klar, dass er mit den seltsamen Rechtsauffassung des Land nichts anfangen kann. SPIEGEL online jubelt. Die hatten allerdings eine beachtliche Kriegskasse, um dieses für die Meinungsfreiheit wichtige Urteil durchzusetzen. Kleine Blogger können sich das nur im Ausnahmefall leisten. Genau die wurden aber ebenfalls von den beiden Kläger und ihrem umtriebigen Anwalt angegangen.

9. Februar 2010

Zwei Sekunden zuviel

Wie nicht anders zu erwarten ging beim entsorgten Vater auch die Berufung in die Wicken.

7. Februar 2010

Reichssicherheitshauptamt 2.0 gestoppt?

Der Innenminister hat die Vorschläge seines Schnüffel-affinen Vorgängers offenbar gestoppt und will nun doch keine Bundesabhörzentrale errichten. Erstaunlich.

Fall Brender: Normenkontrollklage wahrscheinlich

Die Grünen und die Linkspartei prüfen derzeit die Aussichten einer Normenkontrollklage. Namhafte Rechtsgelehrte halten den Koch-Coup für verfassungswidrig. Man müsste allerdings noch 12 Abgeordnete der anderen Parteien mit Rückgrat finden, um das Quorum zu erfüllen. Da Bundestagsabgeordnete jedoch nicht ihrem Gewissen, sondern ihrer Partei oder Lobby verpflichtet sind, darf man skeptisch sein. Wie die Linken bewiesen haben, dürfte das ungleich größere Problem sein, alle stimmberechtigten zur Abstimmung zu treiben, wo man im Fall Nescovic nur mit der Hälfte der stimmberechtigten auflief und die Sache komplett verbockte.

Ganz allgemein ist der ZDF-Staatsvertrag nachbesserungsbedürftig. Scharfsinnig wird darauf hingewiesen, dass im Rundfunkrat der Bund der Vertriebenen vertreten ist, nicht aber jemand die Organisationen der Migranten.

Ist eh‘ egal, denn diese Fuzzis haben ihre Pöstchen meistens ebenfalls aus dem Dunstkreis der Parteien zugeschustert bekommen.

6. Februar 2010

Gespenstergeschichten

Ein seltsamer Philosoph, der esoterischen Praktiken anhängt wie der „Energiefeldtherapie“, macht einige seltsame Dinge in einer Therapiegemeinschaft für ehemalige Drogenabhängige. Ein paar Leute kritisieren seine nicht durchgehend der Schulwissenschaft entsprechenden „Therapien“ und bekommen darauf hin nicht nur Druck von Anwälten, sondern auch von einem gewissen Landgericht im norddeutschen Raum eine Salve von einstweiligen Verfügungen ab.

Die sensationellste einstweilige Verfügung betraf einen kurzen Text, der Tatsachen mitteilt, die allesamt wahr und unbestritten sind. Der Mann berichtete nämlich im Internet

  1. zutreffend über eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen eine andere Kritikerin sowie
  2. die Tatsache, dass ihm Zeugenaussagen vorliegen, welche die verbotene Behauptung stützen.

Der Mann hat weder behauptet, die Zeugen seien besonders glaubwürdig, noch hat er behauptet, der promovierte Philosoph und das ehrwürdige Landgericht Hamburg seien besonders unglaubwürdig. Er hat das Urteil seinen Lesern überlassen, hat keine Details genannt. Trotzdem sollen allein diese Äußerungen ausreichend sein, um den „Eindruck zu erwecken“, dass die Version des Philosophen bezweifelt werde. Zu dem Fall ein andermal mehr.

Generell zum „Eindruck“ ist interessant, dass die Hamburger wahre Tatsachenmitteilungen verbieten, die zur eigenen Meinungsbildung beitragen sollen. Wie das mit der Meinungsfreiheit zu vereinbaren sein könnte, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Sie? Offenbar haben die Ohrfeigen aus Hamburg noch nicht laut genug geknallt.

Was das Erwecken eines Eindrucks betrifft, so hat auch ein hier bereits thematisierter Bayer Kummer mit den Norddeutschen wegen eines „Eindrucks“.

Zum oben genannten „wissenden Feld“, das auch Wissen der Toten konserviert, passt mein heutiger Beitrag auf Telepolis über den Streit um die schöne Geisterbeschwörerin Margery, der Mitte der 20er Jahre die Presse beschäftigte.

5. Februar 2010

Euroweb geht mit Kritikern ins Gericht

Die ins Gerede gekommene sympathische IT-Firma Euroweb ist sehr sensibel, wenn man über ihre Geschäftspraktiken berichtet. Hier ein Bericht über eine aktuelle einstweilige Verfügung.

Update:

Euroweb goes BGH!

4. Februar 2010

Presserecht: Zitieren aus Akten im laufenden Strafverfahren möglicherweise bald gesetzlich erlaubt – in Polen

In Polen gibt es gerade eine gewisse Empörung wegen Anklagen gegen Journalisten, die aus Interne laufender Strafverfahren berichtet haben. Jetzt soll daher ein Gesetz kommen, dass solcherlei nur noch dann unter Strafe stellt, wenn es denn auf das Verfahren „negative Einwirkungen“ zeitigt.

Hierzulande gibt es ein ähnliches Problem, nämlich den – weitgehend unbekannten – § 353d Nr. 3 StGB. Ist eigentlich kein großes Ding, weil die nur inhaltliche, nicht wörtliche Wiedergabe zulässig ist.

Außerdem wollen die Polen Knast für Üble Nachrede sogar abschaffen. Strafrecht ist hierzulande für Journalisten seit der SPIEGEL-Affäre eigentlich kein großes Thema mehr. Die praktischen Probleme liegen im Zivilrecht.

2. Februar 2010

Eigen-Prozessberichterstattung in Blog abgemahnt

Der Volksmusik-Moderator der ARD, der einem Blogger die Berichterstattung über dessen Familienmitglied im Bezug auf seine Person untersagen ließ, will nun auch die (indirekte) Eigenberichterstattung des Antragsgegners über den Rechtsstreit aus dem Netz haben. Hierfür war er sich nicht für einen Ordnungsmittelantrag zu schade, den man in Hamburg martialisch als „Bestrafungsantrag“ zu bezeichnen pflegt. Der Anwalt des Bardenmoderators macht geltend, die Eigenberichterstattung verstoße gegen den Unterlassungstenor.

Inwieweit man über eigene Rechtsstreite trotz Unterlassungsverfügung berichten darf, wird unterschiedlich gesehen. Spezielle Vorschriften gibt es hierfür nicht, auch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Zusätzliche Rechtsunsicherheit löst die Kerntheorie aus, die einen Auslegungsspielraum für den Richter eröffnet, ob ein Verstoß gegen die Unterlassungsverfügungen auch bei lediglich ähnlichen Äußerungen vorliegt.

Ein bekannter Forscher in Sachen Presserecht hat in den letzten Jahren eine Versuchsreihe am Landgericht Berlin durchgeführt. Unter Assistenz von einschlägig bekannten Berliner Pressekanzleien, die dem Experimentalrechtswissenschaftler in bemerkenswerter Treue zuarbeiteten, konnte so Rechtssicherheit bei Verfahren in Berlin erzielt werden. Vorliegend haben wir es mit Hamburg zu tun. Während auch Kern-Theorie-Auslegung beim Landgericht der finger locker am Abzug liegt, kann es beim Oberlandesgericht schon wieder etwas ziviler werden.

Die eigentlich relevante Frage aber muss lauten: Hat es ein bekannter Moderator wirklich nötig, einem am Boden liegenden nachzutreten und „Bestrafungsanträge“ zu stellen? Wo doch dank des von ihm ausgelösten Streisand-Effekts jeder die Erstmitteilung zur Genüge kennt?