Der von mir viel gerühmte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat die Berufung des bislang unterlegenen Kai Diekmann gegen einen Bericht, der ihn der Einflussnahme auf die Hamburg-Wahl zieh, nicht zur Entscheidung angenommen. Details erklärt Stefan Niggemeier im (heute mal wieder lesenswerten) BILDblog.