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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Presserecht: Zitieren aus Akten im laufenden Strafverfahren möglicherweise bald gesetzlich erlaubt – in Polen

In Polen gibt es gerade eine gewisse Empörung wegen Anklagen gegen Journalisten, die aus Interne laufender Strafverfahren berichtet haben. Jetzt soll daher ein Gesetz kommen, dass solcherlei nur noch dann unter Strafe stellt, wenn es denn auf das Verfahren „negative Einwirkungen“ zeitigt.

Hierzulande gibt es ein ähnliches Problem, nämlich den – weitgehend unbekannten – § 353d Nr. 3 StGB. Ist eigentlich kein großes Ding, weil die nur inhaltliche, nicht wörtliche Wiedergabe zulässig ist.

Außerdem wollen die Polen Knast für Üble Nachrede sogar abschaffen. Strafrecht ist hierzulande für Journalisten seit der SPIEGEL-Affäre eigentlich kein großes Thema mehr. Die praktischen Probleme liegen im Zivilrecht.

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Autor:
admin
Datum:
4. Februar 2010 um 00:06
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Pressefreiheit,Strafrecht,Zensur
Tags:
 
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