Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Eigen-Prozessberichterstattung in Blog abgemahnt

Der Volksmusik-Moderator der ARD, der einem Blogger die Berichterstattung über dessen Familienmitglied im Bezug auf seine Person untersagen ließ, will nun auch die (indirekte) Eigenberichterstattung des Antragsgegners über den Rechtsstreit aus dem Netz haben. Hierfür war er sich nicht für einen Ordnungsmittelantrag zu schade, den man in Hamburg martialisch als „Bestrafungsantrag“ zu bezeichnen pflegt. Der Anwalt des Bardenmoderators macht geltend, die Eigenberichterstattung verstoße gegen den Unterlassungstenor.

Inwieweit man über eigene Rechtsstreite trotz Unterlassungsverfügung berichten darf, wird unterschiedlich gesehen. Spezielle Vorschriften gibt es hierfür nicht, auch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Zusätzliche Rechtsunsicherheit löst die Kerntheorie aus, die einen Auslegungsspielraum für den Richter eröffnet, ob ein Verstoß gegen die Unterlassungsverfügungen auch bei lediglich ähnlichen Äußerungen vorliegt.

Ein bekannter Forscher in Sachen Presserecht hat in den letzten Jahren eine Versuchsreihe am Landgericht Berlin durchgeführt. Unter Assistenz von einschlägig bekannten Berliner Pressekanzleien, die dem Experimentalrechtswissenschaftler in bemerkenswerter Treue zuarbeiteten, konnte so Rechtssicherheit bei Verfahren in Berlin erzielt werden. Vorliegend haben wir es mit Hamburg zu tun. Während auch Kern-Theorie-Auslegung beim Landgericht der finger locker am Abzug liegt, kann es beim Oberlandesgericht schon wieder etwas ziviler werden.

Die eigentlich relevante Frage aber muss lauten: Hat es ein bekannter Moderator wirklich nötig, einem am Boden liegenden nachzutreten und „Bestrafungsanträge“ zu stellen? Wo doch dank des von ihm ausgelösten Streisand-Effekts jeder die Erstmitteilung zur Genüge kennt?

« Scientology-kritisches TV-Movie angekündigt – Presserecht: Zitieren aus Akten im laufenden Strafverfahren möglicherweise bald gesetzlich erlaubt – in Polen »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.