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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


25. März 2013

Prägnantes Video zum Leistungsschutzrecht

Siehe auch Heldenstadt.de.

 

23. März 2013

Vorsicht beim Spiegeln von SPIEGEL

„Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE “ lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.

Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).

Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.

Und jetzt „schenkt“ uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter „erhebliche Textpassagen“ verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das „Wesentliche“ vom „Erheblichen“?

Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.

Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.

Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahme „erheblicher Textanteile“ für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.

20. März 2013

Herr Kern machte Fotos

27. Februar 2013

Der Klett-Cotta-Verlag ist der Coolste von allen!

Heute wurde bekannt, dass die (offenbar an Journalisten versandte) unredigierte Vorabversion des Buches einer Mandantin geleakt wurde, das in zwei Wochen auf der Leipziger Buchmesse präsentiert werden sollte. Nun hatte die Mandantin mit dem Verlag aber den Deal, dass eigenmächtige Privatkopien nicht verfolgt werden. Vorliegend handelte es sich allerdings nicht einmal um das Erscheinen eines Endprodukts, sondern nur um eine Vorstufe, sodass neben dem Urheberrecht sogar in das Urheberpersönlichkeitsrecht eingegriffen wurde, über das Erscheinen zu befinden, § 12 UrhG.

Verlag und Autorin entschieden sich, gelassen zu bleiben. Das Buch wird sich auch so verkaufen. Qualität setzt sich durch. Vielleicht wird der Leak sogar den Effekt eines PR-Gags entfalten und unterm Strich sogar von Vorteil sein. So dürfte das Buch von ungeahnter Seite Rezensionen erhalten. Erste Presse-Resonanz hat der Vorfall schon erzeugt. Verlag und Autorin wurde damit Gelegenheit gegeben, zu demonstrieren, ob sie es ernst meinen. Ich würde mal sagen: Feuerprobe bestanden!

Respekt, Klett-Cotta! ;-)

24. Februar 2013

Wolfgang Gründinger: „Meine kleine Volkspartei“


Etliche Buch-Autoren haben sich am Phänomen „Piratenpartei“ versucht, so nun auch Wolfgang Gründinger, der immerhin mit einem eigenen Wikipedia-Artikel geehrt wird. Gründinger war ursprünglich SPD-Mitglied, bekam jedoch Zweifel an seiner Partei und ging zu den Piraten. In Berlin erlebte er in der ersten Reihe deren rasanten Aufstieg, lernte etliche Piraten persönlich kennen und mischte selbst etwa beim Dialog mit den Urhebern mit. Trotz aller Faszination für die Piraten kehrte Gründinger schließlich wieder zur SPD zurück, nahm jedoch piratiges Einfordern von echter Partizipation mit in die Baracke.

Ich habe die 216 Seiten von „Meine kleine Volkspartei“ innerhalb von 24 Stunden fast in einem Rutsch gelesen. Gründinger gelingt es wie meines Wissens keinem anderen Autor zuvor, die Piraten, ihre Anliegen und Protagonisten sachlich, kompetent und unterhaltsam darzustellen, was angesichts unzähliger journalistischer Fehlleistungen, pseudoakademischer Kaffeesatzleserei und publizistischer Hybris einfach nur wohltut. Schon allein deshalb sollte jeder, der die Piraten wirklich verstehen will, dieses Buch unbedingt gelesen haben. Aber auch und gerade Piraten empfehle ich das Taschenbuch (oder einen Download …), denn Gründinger spart nicht mit fundierter und leider sehr berechtigter Kritik an Strukturen und konkreten Aktionen.

Korinthen-K***** könnten dem Werk ein paar Ungenauigkeiten aus Gründinger fernen Landesverbänden ankreiden. So haben sich nicht drei, sondern nur zwei NRW-Abgeordnete an einer Aktion gegen den Justizminister beteiligt, den sie keineswegs „verklagten“, sondern strafrechtlich anzeigten. Auch ist mir nicht bekannt, dass der LV Niedersachsen schon seine Kandidaten für den Bundestag aufgestellt hätte. Doch wenn man von diesen unwesentlichen Schnitzern auf der Ziellinie absieht, dann kann ich jeden einzelnen Satz, jede Wertung und jede Kritik 100%ig unterschreiben. Stellenweise hätte ich sogar härter geurteilt.

Anders als Gründinger komme ich aber nicht zu dem Schluss, Sozi zu bleiben bzw. werden zu wollen. Die SPD hat insbesondere netzpolitisch unentschuldbar versagt. Ich hoffe auf die Chancen der Piraten, vor allem aber auf ihren pädagogischen Einfluss auf das Parteiensystem und die politische Medienlandschaft. Unabhängig von Wahlausgängen haben wir die Republik schon heute verändert.

„Meine kleine Volkspartei“, Eichborn Verlag, 13,40 € – oder langfristig wohl irgendwo in einer Filesharing-Tauschbörse … ;-P

24. Januar 2013

Cold War Leaks

Der Heise-Verlag hatte bereits vor Monaten angekündigt, dass von mir bald ein ePUB über militärische und geheimdienstliche Begebenheiten des Kalten Kriegs mit dem Namen „Cold War Leaks“ erscheinen wird. Aufgrund von Arbeitsüberlastung musste ich das Lektorat immer wieder schieben, aber im Februar werde ich es definitiv angehen.

Bevor irgendwelche Piraten falsche Schlüsse ziehen, möchte ich folgendes festhalten:

  • Das E-Pub wird, soweit es direkt bei Heise erworben wird, kein DRM haben.
  • Fast alle Texte sind im Prinzip schon bei TELEPOLIS online, sie werden überarbeitet. Da niemand gerne im Internet lange Texte liest, etwa meine Biographie über Lemnitzer, denken wir, dass insoweit ein ePUB einen Mehrwert macht. Kostet keine 10,- €.
  • Der Heise-Verlag verschwendet keine Zeit mit Abmahnungen oder sonstigen Gängelungen. Kein Verlag hat besser als Heise begriffen, was das Internet ist. Das Herz Internets schlägt bei Heise. ;)

Space Invaders


Neulich berichtete der Kollege Thomas Stadler über die GEMA-inspirierte Einstellung der BR-Space Night. Als ich das Thema bei Telepolis aufgriff, ließ die Empörung nicht lange auf sich warten. Sowohl in Stadlers Blog als auch bei Telepolis schnellten die Zugriffszahlen nach oben.

In der Zwischenzeit tat das Netz, was das Netz halt so macht: Es facebookte, wikite und blogte. Als gestern eine Fortsetzung der Space Night verkündet und ein Interesse an der möglichen Nutzung von Creative Commons-Musik kommuniziert wurde, machte ich kurz nach Mitternacht eine kurze News bei Telepolis, deren Zugriffszahlen heute – wie ein Raumfahrer sagen würde – abgingen wie eine Rakete. Auch die konventionellen Medien zogen nach. Wer hätte gedacht, dass das öffentliche Interesse an der Space Night ein derartiges Politikum sein würde? ;)

Anyway, das Netz hat gezeigt, dass es ein politischer Raum ist und dass es ein Herz hat. Und das hängt an der Space Night!

Wer definitiv kein Herz hat, sind die Langweiler von der GEMA. Die haben nämlich heute eine strunzdumme Pressemitteilung rausgehauen:

(…) Über die aktuellen Diskussionen zur Nutzung GEMA-freien Musikrepertoires erklärt Herr Kilian Steiner, Direktor Sendung und Online bei der GEMA: „Die ARD hat sich in unseren laufenden Vertragsverhandlungen entsprechend des öffentlich-rechtlichen stets zum Wert der Musik bekannt und uns versichert, dass sie weiterhin grundsätzlich auf das hochqualitative Musikrepertoire der durch die GEMA vertretenen Komponisten, Textdichter und deren Musikverlage zurückgreifen wird.“ (…)

Erich Honecker hätte das nicht schöner sagen können.

13. Januar 2013

GEMA ist digitaler Vandalismus

Aktuell kloppen sich mal wieder GEMA und Youtube, diesmal am Bundespatentgericht.

Letztes Jahr korrespondierte ich wegen eines Artikels mit dem Video-Künstler Cristóbal Vila, der seine Studien kostenfrei ins Internet stellt und bei Verwendung durch kommerzielle Anbieter wie TV-Sender von diesen vergütet wird. Vila war erstaunt, dass sein großartiges Werk „Nature by Numbers“ im deutschen Youtube wegen der Musikverwendung nicht zu sehen war, denn der Komponist Wim Mertens war mit der Verwendung sehr glücklich und hatte seine ausdrückliche Einwilligung erteilt; es kam sogar zu einer gemeinsamen Arbeit.

In Deutschland müssen GEMA-Mitglieder aufgrund des einheitlichen Vertrags ihre Kompetenzen zur Einwilligung an diese abgeben. Die GEMA wiederum ist dann zwar Interessenten gegenüber grundsätzlich kontrahierungspflichtig, will aber stets Geld sehen. Ein weiteres Problem ist, dass die GEMA selbst zahlungswilligen Konsumenten, die ihre Videos mit GEMA-pflichtiger Musik unterlegen wollen, keine Möglichkeit hierzu. Auch aus anderen Gründen bin ich schon lange zu dem Schluss gekommen, dass die GEMA nicht reformierbar ist.

4. Januar 2013

Lieber NDR …

… wir sind ja grundsätzlich Freunde. Euer Sender wird von der Allgemeinheit finanziert, damit er unabhängig berichtet, was insbesondere ja gerade bei der politischen Berichterstattung wichtig ist. Das Klima der Meinungsvielfalt ermöglichte Anfang der 80er die Gründung einer neuen politischen Bewegung, und auch der unerwartete Erfolg der Piraten war ein Ergebnis eurer Arbeit, weil ihr fair geblieben seid.

Lieber NDR, was ist eigentlich gerade bei euch los? Bereits seit einigen Wochen ärgern sich vereinzelt Piraten, dass sie im Rundfunk kaum berücksichtigt werden. Kann man so oder so sehen. Nun aber hast du, lieber NDR, einen Beitrag „Wahlkampf im Internet“ gemacht, in dem ausgerechnet die „Internetpartei“ nicht vorkam. Auch bei den Sonntagsgesprächen mit Spitzenkandidaten scheint ihr die Piraten zu schneiden.

Lieber NDR, wir haben Wahlkampf. Gerade in dieser Zeit ist es euer Job, ausgewogen und fair zu berichten. Verschweigen ist jedoch die effizienteste Form von Zensur. Die Piraten habe eine realistische Chance auf einen Einzug in den Landtag und haben sich 2012 im politischen Spektrum etabliert. Ich finde das Unterschlagen der Piraten langsam nicht mehr witzig.

(Zur Klarstellung: Von den Forderungen vereinzelter GRÜNER in dem Video distanziere ich mich ganz entschieden.)

1. Januar 2013

„Für das Internet wäre eine starke Piratenpartei wichtig gewesen.“

Auf dem Chaos Communication Congress des CCC in Hamburg hielten die Netzaktivisten Kirsten Fiedler (EDRI) und Markus Beckedahl (Digitale Gesellschaft) einen bemerkenswerten Vortrag über die insbesondere durch das EU-Recht zusammenlobbyierte Gesetzgebung wie ACTA & Co. Dabei beleuchteten sie vor allem die von der Urheberrechtsindustrie geforderte und gemauschelte Privatisierung von Rechtsdurchsetzung im IT-Bereich. Unbedingt ansehen!

Gleiches gilt für den Vortrag der Datenschutzaktivistin Katharina Nocun über den eigenartigen Gesetzgebungsprozess zum fadenscheinigen Meldegesetz.

Während Katharina Nocun bei der Niedersachsen-Wahl für die Piraten antritt, stehen weder Kirsten Fiedler noch Markus Beckedahl für die Piraten als Kandidaten etwa für die Bundestagswahl zur Verfügung, ebenso wenig wie etliche andere kompetente Leute aus den Reihen des Chaos Computer Clubs. Was ich angesichts der Dichte an Knallköpfen bei den Piraten bestens verstehen kann. Sascha Lobo bringt die Kritik an den Piraten in seiner aktuellen Kolumne bei SPON auf den Punkt:

„Für das Internet wäre einen starke Piratenpartei wichtig gewesen.“

Wie wir es hin bekommen könnten, die Piraten für die diesjährige Bundestagswahl fit zu machen und bei den Wählern Kompetenz wenigstens für unsere Kernthemen zu signalisieren, weiß ich leider auch nicht. Aber ich versuche wenigstens, meinen Beitrag zu leisten, und bewerbe mich bei den Piraten NRW nunmehr für einen Listenplatz.