Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


GEMA ist digitaler Vandalismus

Aktuell kloppen sich mal wieder GEMA und Youtube, diesmal am Bundespatentgericht.

Letztes Jahr korrespondierte ich wegen eines Artikels mit dem Video-Künstler Cristóbal Vila, der seine Studien kostenfrei ins Internet stellt und bei Verwendung durch kommerzielle Anbieter wie TV-Sender von diesen vergütet wird. Vila war erstaunt, dass sein großartiges Werk „Nature by Numbers“ im deutschen Youtube wegen der Musikverwendung nicht zu sehen war, denn der Komponist Wim Mertens war mit der Verwendung sehr glücklich und hatte seine ausdrückliche Einwilligung erteilt; es kam sogar zu einer gemeinsamen Arbeit.

In Deutschland müssen GEMA-Mitglieder aufgrund des einheitlichen Vertrags ihre Kompetenzen zur Einwilligung an diese abgeben. Die GEMA wiederum ist dann zwar Interessenten gegenüber grundsätzlich kontrahierungspflichtig, will aber stets Geld sehen. Ein weiteres Problem ist, dass die GEMA selbst zahlungswilligen Konsumenten, die ihre Videos mit GEMA-pflichtiger Musik unterlegen wollen, keine Möglichkeit hierzu. Auch aus anderen Gründen bin ich schon lange zu dem Schluss gekommen, dass die GEMA nicht reformierbar ist.

« Dürfen Piraten Anwälte sein? – Beschwerde gegen Bundesregierung wegen mangelnder Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten »

Autor:
admin
Datum:
13. Januar 2013 um 11:50
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Musikrecht,Politik,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.