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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


6. März 2015

In geheimer Mission

Letzten Samstag hatte ich in Berlin etwas Zeit totzuschlagen, und so setzte ich mich vor die Spionverwahranstalt, die seit fast einem Jahrzehnt in Berlin gebaut wird. Immerhin handelt es sich um das teuerste Bauprojekt des Bundes aller Zeiten, da will man als Steuerzahler auch ein bisschen genießen.

Das machte alles einen sehr friedlichen Eindruck, niemand lupfte seinen Schlapphut. Zwischendurch kam ein schwarzer Pudel an, der an meinen Schuhen herumschnüffelte. Das erinnerte natürlich an den Buchtitel „Schnüffler ohne Nase“, das erste große Enthüllungsbuch über den BND. Das hatte damals die Inlands-Observation des Fachautors Erich Schmidt-Eenboom ausgelöst.

Bei meinem Besuch bin ich zwangsläufig in das Visier der Überwachungskameras geraten, so dass ich nun Teil eines Staatsgeheimnisses bin. Seit diese Woche gemeldet wurde, dass Unbekannte am Dienstag in das perfekt bewachten Gebäude eingedrungen sind, um die Wasserhähne zu demontieren, werden die Videos wohl etwas genauer ausgewertet werden. Ich auch gespannt, wann hier jemand mal auftaucht und unter einem Vorwand meine Wasserhähne sehen möchte … ;)

Der Wasserschaden wird in die Millionen gehen. Der Etat fehlt dann natürlich für die Öffentlichkeitsarbeit des BND. Die hatten 1967 mal verdeckt einen Spielfilm Mister Dynamit. Morgen küsst euch der Tod über einen BND-Agenten protegiert, der der CIA unter die Arme griff. Hauptdarsteller Lex Barker benötigte damals einen Anwalt, um an seine Gage zu kommen. Der Film war so peinlich, dass er kollektiv in Vergessenheit geriet. Selten hatte der BND derart effizient etwas vertuscht …

 

4. März 2015

Lagebericht Innere Sicherheit ist nunmehr gesichert!

 

 

Letzten Samstag habe ich mir die derzeit in Berlin gastierende Ausstellung des Hauses der Geschichte zur RAF angesehen. Unter den Exponaten war auch ein Faxausdruck aus den 1970ern mit dem damals geheimen täglichen „Lagebericht Innere Sicherheit“. Bis heute existiert eine Rundmail der Sicherheitsbehörden über aktuelle Infos rund um Terrorismus und Organisierte Kriminalität, deren Inhalt und Empfängerkreis der Geheimhaltung unterliegen.

Bislang gab es offenbar keine oder etwas laxe Richtlinien, was da so verbreitet werden darf. Das habe ich inzwischen geändert. Ja, ich. ;)

Die Rundmail konnte nämlich bislang dazu missbraucht werden, um behördeninterne Informationen an die Presse zu lancieren und die Quelle zu anonymisieren. Denn investigative Magazine haben nun einmal einen guten Freund bei der Polizei oder im Geheimdienst, der ihnen eine Kopie durchsticht, und bei dem geheimen wie vermutlich dreistelligen Empfängerkreis kann man Leaks kaum rückverfolgen.

Nachdem der Lagebericht im Oktober 2012 dazu missbraucht wurde, um halbgare Behördeninterna über einen Piraten an den SPIEGEL zu spiegeln, haben wir den Bundesdatenschutzbeauftragten in Marsch gesetzt. Nach zwei Jahren hat er – inzwischen eine sie – den Verantwortlichen auf die Finger geklopft. Infolgedessen wurden nunmehr die redaktionellen Richtlinien für den Lagebericht Innere Sicherheit verschärft.

Auf presserechtlichen Terz gegen den SPIEGEL hatten wir übrigens bewusst verzichtet, denn mein Mandant, ein Pirat der ersten Stunde, achtet die Pressefreiheit fundamental. Die ganze Geschichte meines terroristischen Mandanten habe ich auf Telepolis erzählt. In einer Gastrolle: Kollege Udo Vetter. ;)

26. Februar 2015

Wo bleibt der BND-Whistleblower?

 

Diese im Dezember auf arte gelaufene Doku berichtet eindrucksvoll über US-Bürger, die in ihrer Eigenschaft als CIA-, NSA- und State Department-Mitarbeiter Rückgrat bewiesen und nicht mitlaufen wollten, als sie erkannten, dass die gegen „feindliche“ Länder und Terroristen entwickelten Instrumente heimlich gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden.

Heute nun tun sich im NSA-Ausschuss des Bundestags weitere Abgründe auf, siehe Liveblog von netzpolitik.org. Unsere Politiker und Geheimdienste nehmen nahezu hemmungslos Zugriff auf unsere Telekommunikation, etwa von der BND-Anlage in Schöningen aus, deren Bewandtnis in den Snowden-Dokumenten nur als „das Geheimnis“ bezeichnet wird.

Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Es wird Zeit, dass auch mal in der Geheimdienst-Community die Selbstachtung aufbringt und an die Öffentlichkeit geht. Es reicht langsam.

24. Februar 2015

Der Hacker, der sich selber hackte

 

In „House of Cards“ versucht ein investigativer Reporter, einen Politiker durch Einsatz eines USB-Sticks auszuspionieren. Diesen will er in einem Rechenzentrum heimlich anbringen, stellt sich dabei jedoch so dilletantisch an, dass er sich dabei erwischen lässt, zumal seine Aktion verraten war, bevor sie begann. Täuschung in real life ist halt nicht jedermanns Sache …

Nun hat sich ein ähnlicher Fall in der Taz-Redaktion ereignet. So versuchte ein Taz-Mitarbeiter, einen USB-Keylogger verschwinden zu lassen. Die Taz schreibt in eigener Sache:

Am späten Vormittag versucht sich die Praktikantin am betroffenen Rechner einzuloggen. Wieder ein Problem. Allerdings ist der Rechner nicht komplett stillgelegt, wie es die EDV geplant hatte. Also macht sich ein Mitarbeiter daran, der Praktikantin einen anderen Rechner hinzustellen und einzurichten.

Während er daran arbeitet, beobachten mehrere Mitarbeiter, wie ein taz-Angestellter seine Zeitung über die Rückseite des betroffenen Rechners hält und den Keylogger entnimmt. Er habe nur einen USB-Stick herausgezogen, sagt der Erwischte laut Augen- und Ohrenzeugen. Der EDV-Mitarbeiter nimmt ihm den Stick ab. Gemeinsam gehen sie in die EDV. Es ist zwölf Uhr. Der Kollege äußert sich nicht weiter, geht auf die Toilette, dann an seinen Arbeitsplatz. Auch gegenüber dem herbeigerufenen Abteilungsleiter und einem Mitglied der Geschäftsführung sagt er nichts zu den Vorwürfen. Der Kollege verlässt die taz.

Es wäre vermutlich schwierig gewesen, einen USB-Stick einem Täter zuzuordnen. Im Fachjorgon nennen Strafrechtler so etwa „ungeschicktes Nachtatverhalten“.

Zur Rechtslage habe ich gestern bei Telepolis geschrieben: „Befugtes Spionieren“.

23. Februar 2015

Bürger4

Die vom Bayrischen und Norddeutschen Rundfunk co-produzierte Doku Ciizenfour hat den Oscar gewonnen. Der Film musste in Deutschland geschnitten werden, weil in den USA die erforderliche Pressefreiheit nicht gewährleistet war. Damit ist über den Zustand des Mutterlandes der Bürgerrechte, das in der gesamten Welt die Demokratie herbeibomben will, eigentlich alles gesagt. Snowden war bereit, lieber sein Land zu verlassen als überwacht zu leben.

10. Februar 2015

Frankreich macht die Grenzen dicht

 

2009 wurden vom Bundestag die Netzsperren beschlossen. Auf einmal fehlten Wahlstimmen.

2010 haben die Länder das Kindernet beschlossen. Auf einmal fehlten Wahlstimmen.

Beide Gesetze sind heute in der Tonne.

Frankreich hat nun nach dem Reichstagsbrand Charlie Hebdo-Anschlag ein ähnlich abgeschottetes Internet wie Russland. Wir haben unser Netz noch, auch wenn wir es mit NSA & Co. teilen müssen. Weil wir Rückgrat gezeigt und ein kompromissloses Signal nach Berlin geschickt hatten.

8. Februar 2015

Geheimdienstskandal der Woche

Im Snowden-Sommer 2013 hatte ich für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses plädiert. Für die Leitung hatte ich (natürlich) die nun einmal überwachungskritischen Piraten empfohlen, die man zu diesem Zweck hätte in den Bundestag wählen müssen.

Zum Glück haben die Alt-Parteien fähige und untadelige Politiker, die den Job frei von Interessenkonlikten machen. Zur Liste der bedauerlichen Einzelfälle an NSAUA-Mitgliedern, die möglicherweise doch etwas zu verbergen haben, gesellt sich nunmehr der stramme Transatlantiker Roderich Kiesewetter, dem der BND einen Streich gespielt hat.

Gefestigten Transatlantikern möchte ich gerne diesen aktuellen Beitrag zu soldatischen Geheimdiensttugenden der amerikanischen Freunde empfehlen.

5. Februar 2015

Kleines Foltern unter Freunden

Der Deutsche Bundestag hatte Ende letzten Jahres den Antrag abgelehnt, die USA aufzufordern, den Bericht über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständigund ungeschwärzt übermitteln. Die Koalition der Christdemokraten und der Sozialdemokraten vermochte mit dem folgenden Antrag der Fraktion der Grünen offenbar nichts anzufangen:
I.
Der Deutsche Bundestag verurteilt Folter. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden (vgl. Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)).
II.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die vom Geheimdienstausschuss des Senats der Vereinten Staaten von Amerika durchgeführte Aufklärung der Foltervorwürfe gegen die CIA.
III.
Der Deutsche Bundestag ersucht die zuständigen Stellen in den USA, ihm den Bericht des Geheimdienstausschusses des Senats über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständig und ungeschwärzt zu übermitteln.
IV.
Der Deutsche Bundestag versichert, dass er etwaige Maßgaben der Vereinigten Staaten zur Geheimhaltung beachten wird und den Bericht – wenn von den USA gewünscht – nur in seiner Geheimschutzstelle zugänglich machen wird.
V.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, das unter III. genannte Ersuchen sowie die unter IV. genannte Versicherung den Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
Regierungssprecher Seibert referierte in der gestrigen Pressekonferenz, der US-Präsident hätte das jetzt verboten, und damit gut. Im Dezember hatte das deutsche Folteropfer dem letzten in Berlin ernst zu nehmenden Journalisten Tilo Jung ein
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target="_blank">bemerkenswertes Interview gegeben. Die damals zuständige Bundesregierung hatte Kurnaz trotz Kenntnis in seinem Folterlager auf Guantánamo sitzen lassen und stattdessen bei Verhören mit dem US-Geheimdienst kooperiert.

4. Februar 2015

John Kiriakou ist draußen

 

Da die USA schon niemanden einsperren, der Gefangene foltert, hatten sie stattdedessen John Kiriakou eingesperrt, dessen Leaks den Folterskandal öffentlich machten. Obamas Wahlversprechen, sich für Whistleblower einzusetzen, hat er eher eigenwillig eingehalten.

Heute wurde Kiriakou entlassen. Für die Medien scheint das kein Thema zu sein.

Die Antwort auf Terror sollte besser eine Frage sein

 

Bundesjustizminister Maas zeigt dem Wahlvolk, was für ein harter Hund er ist und bringt uns die 240.(?) Verschärfung der Sicherheitsgesetze dieser Republik. Wir sind inzwischen wieder sehr nahe beim Verdachtsstrafrecht. Sofern Terroristen uns die Freiheit nehmen wollten, scheinen sie zu gewinnen.

Eine nüchterne Bilanz allerdings besagt, dass der bushig-obamige „War on Terror“ absolut kontraproduktiv war. Statt den provozierten Terror zu vervielfachen, wäre es die politisch ungleich größere Leistung, bei der Ursache anzusetzen.

Dass derartige Gesetze kommen, ist auch ein gutes Stück weit Medienversagen. Die tatsächliche Bedrohung durch Terror steht in keinem Verhältnis zur medialen Darstellung. Deutlich dringender wären Gesetze gegen Lobbyismus und Politikerkorruption. DAS wäre mal ein Sicherheitsgesetz …