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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Lagebericht Innere Sicherheit ist nunmehr gesichert!

 

 

Letzten Samstag habe ich mir die derzeit in Berlin gastierende Ausstellung des Hauses der Geschichte zur RAF angesehen. Unter den Exponaten war auch ein Faxausdruck aus den 1970ern mit dem damals geheimen täglichen „Lagebericht Innere Sicherheit“. Bis heute existiert eine Rundmail der Sicherheitsbehörden über aktuelle Infos rund um Terrorismus und Organisierte Kriminalität, deren Inhalt und Empfängerkreis der Geheimhaltung unterliegen.

Bislang gab es offenbar keine oder etwas laxe Richtlinien, was da so verbreitet werden darf. Das habe ich inzwischen geändert. Ja, ich. ;)

Die Rundmail konnte nämlich bislang dazu missbraucht werden, um behördeninterne Informationen an die Presse zu lancieren und die Quelle zu anonymisieren. Denn investigative Magazine haben nun einmal einen guten Freund bei der Polizei oder im Geheimdienst, der ihnen eine Kopie durchsticht, und bei dem geheimen wie vermutlich dreistelligen Empfängerkreis kann man Leaks kaum rückverfolgen.

Nachdem der Lagebericht im Oktober 2012 dazu missbraucht wurde, um halbgare Behördeninterna über einen Piraten an den SPIEGEL zu spiegeln, haben wir den Bundesdatenschutzbeauftragten in Marsch gesetzt. Nach zwei Jahren hat er – inzwischen eine sie – den Verantwortlichen auf die Finger geklopft. Infolgedessen wurden nunmehr die redaktionellen Richtlinien für den Lagebericht Innere Sicherheit verschärft.

Auf presserechtlichen Terz gegen den SPIEGEL hatten wir übrigens bewusst verzichtet, denn mein Mandant, ein Pirat der ersten Stunde, achtet die Pressefreiheit fundamental. Die ganze Geschichte meines terroristischen Mandanten habe ich auf Telepolis erzählt. In einer Gastrolle: Kollege Udo Vetter. ;)

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