Während in Schweden die Piratenpartei ihre Ziele klar verfehlt hat, schiebt man uns in der EU ACTA unter. Jede Wette, dass so gut wie kein Wähler weiß, was man uns da untergejubelt hat. Und nahezu jede Wette, dass man unseren verehrten Volksvertretern genug Sand in die Augen gestreut hat. Aber aus dem Internet kommt ja nach Meinung der Parlamentarier ohnehin nur das Böse. Die Medien spielen treudoof die Marschmusik, allen voran das HAHNEbüchene ZDF.
Wenn man sich den Neusprech ansieht, mit welchem die NRW-Grünen ihr Bekenntnis zu den CDU-Plänen als Notwendigkeit verkaufen wollen, dann ist eines jedenfalls klar: Wer das Internet in der gegenwärtigen Form für erhaltenswert hält, hat keine politische Alternative zur Piratenpartei, mögen die auch noch so chaotisch sein. In drei Jahren sind wieder Bundestagswahlen …
Wenn man das ZDF verstehen will, muss man sich mit dessen Geschichte beschäftigen. Anfang des Jahres schrieb ich auf Telepolis:
ZDF und CDU
Dass diese parteipolitische Einflussnahme Kochs ausgerechnet das ZDF betraf, ist historisch delikat, war die Gründung des ZDF doch das Ergebnis von Bestrebungen der CDU, den als unbotmäßig erkannten Sendern der ARD durch das ursprünglich geplante Adenauer-Fernsehen eine willfährige, von der Industrie bezahlte Konkurrenz entgegenzusetzen. Kanzler Adenauer hatte zuvor bereits den damaligen NWDR, der ihm zu kritisch erschien, in den NDR und den WDR aufspalten lassen. Während ihm die Protestanten im Norden suspekt waren, hatte sich der Bonner Stratege vom WDR im katholischen Rheinland Loyalität erhofft – und war vom „Rotfunk“ bitter enttäuscht worden. Der im Kaiserreich sozialisierte Adenauer hatte sich mit der Unabhängigkeit der Presse nie arrangieren können, was er unter anderem während der SPIEGEL-Affäre eindrucksvoll bewiesen hatte.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht damals das private Projekt „Deutschland-Fernsehen GmbH“ verboten hatte, gestand man schließlich ab 1963 mit dem ZDF eine bundesweite öffentlich-rechtliche Alternative zu den ARD-Sendern zu. Als Zugeständnis an die Kulturhoheit der Länder gestand man ihnen die Sitze im Verwaltungsrat zu, die Koch zur Schwärzung des ZDF missbrauchte.
Die Parteipolitiker waren bereits damals einflussreich genug, um ihre Kandidaten zu platzieren: Als erster Intendant des ZDF wurde der stockkonservative Karl Holzamer berufen, wie Adenauer Mitglied im katholischen Ritterorden zum Heiligen Grab zu Jerusalem. Der langjährige ZDF-Intendant Dieter Stolte verbannte aus seinem Sender politisches Kabarett, welches der Regierung Kohl nicht gefällig gewesen wäre, und bekommt heute Geld vom Axel Springer-Verlag sowie von der CDU-nahen DVAG. In die Redaktion „Geschichte“ berief Stolte einen Historiker, der seinen Professorentitel an einer obskuren konservativen Hochschule unter Leitung des Nazi-Scharfrichters Filbinger erworben hatte. 20 Jahre später ermöglichte Adenauers „Enkel“ Helmut Kohl seinem Freund Leo Kirch dann doch noch das Privatfernsehen. Adenauers Propaganda-Kalkül ging 40 Jahre später auf: 2003 wählten die ZDF-Zuschauer in einer von Guido Knopp moderierten Show ZDF-Gründer Konrad Adenauer zum „Größten Deutschen“.
Das bedeutet nicht, dass die ARD die Intelligenz gepachtet hätte. NDR-Veteran Ullrich Wickert etwa brachte dieses Jahr das Kunststück fertig, seinen Roman (urheberrechtlich geschütztes Werk) mit einer beweglichen Sache zu vergleichen, wobei er den rechtlich unsinnigen Begriff „geistiges Eigentum“ auch noch wörtlich nahm.
Das hatten sich die Medienrechtler so vorgestellt: Nachdem Schälike die Mediengerichte in Hamburg und Berlin überwacht, hielten sich namhafte Kanzleien für clever, die Zensurbegehren ihrer Mandantschaft lieber in Köln zu verhandeln.
Der Schuss geht jedoch zumindest an den Tagen nach hinten los, wenn Schälike selbst in Köln vor den Kadi gebeten wird, denn wenn Schälike schon mal eine Pressekammer aufsucht, harrt er dort grundsätzlich den ganzen Prozesstag aus – und bloggt und twittert, was eigentlich depubliziert werden sollte.
Ein grandioses Eigentor schoss gestern der Promianwalt Dr.S.-Zögling Rechtsanwalt H., der Dr. S. in der Fehde Dr. S. ./. Schälike vertrat. Weil Dr. H. auch andere Fälle in Köln verhandelte, terminierten die Kölner ebendiese Fälle ebenfalls gestern, damit Kollege H. nicht jedesmal neu kommen muss. Da also auch zwei Schälike-Fälle dabei waren, hatte Kollege H. sich den Anwaltsschreck quasi frei Haus bestellt, die Reisekosten und die Entschädigung für den Zeitverlust übernommen und musste ertragen, dass dieser auch über seine anderen Prozesse berichtete – die H. überwiegend verlor.
So richtig demütigend muss es aber gewesen sein, dass Schälike seine Fälle gewann – und zwar ausgerechnet auch den Prozess, in dem es darum ging, ob Schälike Prozesse auflisten darf, die Dr. S. gegen Schälike häufig verloren hatte! :-P Bei dieser Gelegenheit sei auf Schälikes Twitter-Service hingewiesen! ;-)
Auch die Kanzlei des prominentesten deutschen Presserechtlers hatte ihren Vertreter extra von Hamburg nach Köln gesandt, wo man über Schälike Anwesenheit wohl alles andere als glücklich war.
Dieser Tage wäre Heinz Bello 90 Jahre alt geworden, hätte der Medizinstudent sich folgende Meinungsäußerung verkniffen:
„Die Laternenpfähle Münsters reichen nicht aus, die Nazis und die Kommißköpfe daran aufzuhängen“
Der Hobbygeiger Bello hatte privat seinen Unmut geäußert, weil er wegen eines Fehlers scheinbar einen Tag vor einer Prüfung abkommandiert worden war und wegen dieses Irrtums seinen geliebten Musikabend abgesagt hatte. Trotz Auszeichnung für seine Verdienste gegen Russland und Verletzungen reichte 1944 diese Äußerung aus, um ihn in Berlin vor das Heeresgericht stellen zu lassen, dass ihn hinrichten ließ. Neben den furchtbaren Juristen verdankte Bello sein Schicksal auch einem Denunzianten.
Die wohl unglaublichste Farce unserer Überwachungsexperten der letzten Jahre war wohl das Theater um die „MG“.
Ein junger Mann erfährt durch eine Panne bei seinem Mobilfunkbetreiber, dass er von Verfassungsschutz und BKA abgehört wird. In einer Zeitung, der Polizisten die Abhörprotokolle verkauft haben, liest er ein Gespräch seiner Freundin im Wortlaut. Die Schlagzeile, seine Verhaftung als angeblicher Gründer der terroristischen Vereinigung „Militante Gruppe“ stehe unmittelbar bevor, lässt ihn wochenlang bei jedem Geräusch hochschrecken.
Die Geschichte ging weiter. Es bedurfte erst eines Machtworts des Bundesverfassungsgerichts, bis diese absurde Episode ihr Ende fand.
Heute um 19.15 Uhr bringt der Deutschlandfunk ein Feature über diese Tragikkommödie.
„In Deutschland wird 30-mal mehr abgehört als in den USA.“
Gegen die heutige technisierte Überwachung in unserem Rechtsstaat war die StaSi in Sachen Abhören ein Kindergarten, jedenfalls in der Größenordnung. Aber es scheint uns irgendwie nicht zu stören. Ist ja wegen der Terroristen, und so.
Vor ein paar Jahren lernte ich eine unglaublich charmante Frau kennen, die wie die wie die meisten anderen Partygäste auch den Eindruck erweckte, sie wäre eine Führungskraft des Bundeskriminalamts. Erst später wurde mir klar, dass das eine Coverstory war, denn ihren tatsächlichen Dienstherren durfte sie mir gar nicht offenbaren – die Dame arbeitete beim Bundesnachrichtendienst.
An diese Begegnung musste ich denken, als ich neulich zu meinem aktuellen Telepolis-Beitrag über „Honigfalle“ recherchierte. Vielleicht gibt es über den BND ja noch Unbekanntes in diesem Bereich zu erzählen …
Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.
Bei Spin SPON kann man das lesen
Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.
Haben die Richter das wirklich „als erwiesen“ angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.
Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …
Vor ein paar Wochen sahen wir gemeinsam in der Hamburger Pressekammer die seltsame Widerspruchsverhandlung zum Fall des Herrn Ballack, der nicht über sein Karriereende lesen möchte. Die absurden Vorstellungen der Hamburger Kollegen inspirierten mich zu dieser heute erschienenen Glosse auf Telepolis.
Entgegen der Meldungen der letzten Tage, welche den Internetsperrern in die Hände spielte, scheint es sich wohl um ein Sommerloch-Thema gehandelt zu haben.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat wegen „Fehlinterpretationen“ einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach die Bemühungen der Netzanbieter zum Löschen kinderpornographischer Seiten häufig im Sande verliefen und die Branche einschlägige Erfahrungen vertuscht habe.