Dass Polizisten nicht ohne weiteres im Ausland operieren dürfen, sollte jedem Tatort-Fan bekannt sein. Nun kommt heraus, dass im Wendland französische Spezialeinheiten beteiligt waren. Das wurde erst abgestritten bzw. zu einem „Beobachtungseinsatz“ marginalisiert. Doch der Putz bröckelt bereits. Zählen wir also die Tage, wann sich die Verfassungsfeinde durchsetzen und endlich das Militär im Inneren einsetzen.
Vielleicht ist das aber auch gerade schon geschehen. AFP meldet:
Außerdem will Ströbele Hinweise darauf haben, dass auch polnische und kroatische Polizisten sowie Bundeswehrangehörige an dem Einsatz beteiligt gewesen seien.
Wir lernen: Noch immer halten es Regierungspolitiker für eine gute Strategie, einfach kackendreist die Öffentlichkeit zu belügen. Und leider könnten sie Recht behalten. Denn wenn die Wähler auch nur ein Minimum an Aufmerksamkeit und Intelligenz aufbrächten, hätten wir in der Regierung anständige Leute, und nicht solche Opportunisten.
Lawblogger Udo Vetter weist auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg hin, das einer Empfehlung des Branchenverbandes BITKOM und der GEMA die Höhe für Lizenzschäden bzgl. Liedern von durchaus bekannten Künstlern auf 15,- Euro taxiert. Den astronomischen Begehrlichkeiten der Abmahnindustrie wurde mithin ein deutlicher Dämpfer verpasst.
Die angeblich hoch zu bemessenden Lizenschäden werden damit begründet, weil beim Filesharing der Downloader seinerseits das betreffende Stück zum Abruf bereitstellt, also für eine kurze Dauer ein kleiner Piratensender ist. Das Recht zum Senden und verteilen hat der Downloader erst recht nicht, und dafür soll er bluten. Aber nicht mit den Fantastillionen, welche die Musikindustrie regelmäßig von Abmahnopfern verlangt, sondern für Titel von 2006 gerade einmal für 15,- Euro.
Ich persönlich habe so meine Zweifel, ob den Künstlern aus der zweiten Reihe, die anscheinend am Abmahnen mehr verdienen als beim konventionellen Absatz, überhaupt ein Schaden entsteht. Viele der abgemahnten Titel kann man in brauchbarer Qualität auch auf Youtube anhören, was niemanden zu stören scheint – denn das ist ja Werbung! Das ist Filesharing aber auch, wie neulich Netzpolitik.org lässig schrieb.
Zu unterscheiden sind die Lizenzkosten jedoch von solchen für die Nachforschung und die Anwaltskosten. Die Nachforschungskosten sind häufig nicht nachvollziehbar dargestellt. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, der angesichts der nun geschrumpelten „Lizenzkosten“ insoweit geringer anzusetzen ist.
Belohnt und bestätigt werden nun diejenigen, die cool blieben und sich nicht durch böse Anwaltsschreiben haben einschüchtern lassen. Während ich mit Hamburger Richtern in der Presse- und „Internet“-Kammer so meine Probleme habe, möchte ich auf die Kollegen im Urheberbereich nichts kommen lassen. ;-) Gut gemacht, Jungs!
In der Blogosphäre wird derzeit Alpha-Blogger Stefan Niggemeier kritisiert, weil er seinen Verdacht über die Identität eines anonyme Blogkommentatoren, der offenbar mit einer Vielzahl an Pseudonymen kommentierte, ohne Not öffentlich gemacht hat. Dies hat den Betroffenen, der kein Unbekannter ist, offensichtlich in gewisse Probleme gebracht.
Das Recht auf Anonymität wird in IT-Kreisen sehr hoch gehängt, gerade in Zeiten von Schnüffelbegehrlichkeiten des Staates. Wer sich anonym und damit außerhalb sozialer Kontrolle wähnt, überwindet schnell die Hemmschwellen und äußert Dinge, mit denen er öffentlich nicht identifiziert werden möchte. Umso verständlicher, dass sich umgekehrt niemand einem penetranten Heckenschützen ausgesetzt sehen möchte, und sich ab einem gewissen Leidensdruck ein starkes Bedürfnis zum Outing des Trolls entwickelt.
Ich selbst muss zugeben, dass es mich auch juckt, etwa die mir inzwischen zahlreich bekannten Klarnamen gewisser Wikipedia-Autoren zu veröffentlichen. Besonderen Genuss hätte ich daran, etwa die Identitäten der Mobbing-Brüder vom Wikipedia-Stammtisch Hamburg zu posten. An dieser Stelle herzlichste Grüße an jenen Hamburger Rechtsanwalt und Politiker, der sich als scheinbar neutraler Wikipedia-Admin zugunsten seiner Stammtischbrüder positionierte.
Doch was könnte ich mir von diesem Naming Names kaufen? Nichts. Der Schaden allerdings, den Kodex der Internetgemeinde zu verletzen und mich mit dem Pack der Kolporteure auf eine Stufe zu stellen, wäre handfest. Insbesondere als Blogbetreiber hat man gewisse Gastgeberverpflichtungen, zu denen auch ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten gehört. Niggemeiers Kommentatoren werden es sich künftig zweimal überlegen, ob sie ihm insoweit wieder ihr Vertrauen schenken möchten.
Den Fehlgriff des ansonsten von mir hochgeschätzten Stefan Niggemeier kommentierte bereits der Kollege Stadler, und nun in gewisser Härte der Spiegelfechter.
Gute Nachrichten vom Conent-Mafia-Kartell: Bislang wurden Menschen bereits während ihrer Sozialisation von Kindesbeinen an süchtig nach bestimmter Musik gemacht, um die Abhängigkeit von der konditionierten Nachfrage in bare Münze zu verwandeln, was nicht selten zu „Beschaffungskriminalität“ (Filesharing) führt.
Nun aber leistet ausgerechnet die GEMA einen wichtigen Beitrag, um dem Teufelskreis bereits im Kindergarten den Nährboden zu entziehen: Künftig nämlich sollen Kindergärten, die fotokopierte Noten usw. nutzen, von Kindergartencops ins Visier genommen werden, um „Schutzgeld“ zu kassieren. Bald werden daher sparsame Erzieherinnen Noten selbst per Hand abschreiben müssen, oder aber clever den Kindern Liedfolgen beibringen, die unter CC stehen. Dann kann die Contentmfia ihre Töne behalten und meinetwegen damit ein Klagelied anstimmen. Sicherlich findet jemand auch eine zeitgemäßere Notation als die Idee mit den Linien und den Punkten, zumal Papier als Informationsträger ja ohnehin anachronistisch ist.
Wenn ich mir Hans-Peter Uhl so anhöre, dann drängt sich mir der Gedanken auf, dass man gewissen weltfremden DDR-Betonköpfen offenbar ziemliches Unrecht getan hat. Nicht zu fassen, der Mann …
Richter-Schreck und Anwalts-Nemesis Rolf Schälike hatte es sich vor ein paar Jahren mit einem Berliner Promi-Anwalt verscherzt, der wegen der Berichterstattung insbesondere über von diesem verlorene Prozesse alles andere als erbaut war. Also startete der Berliner Anwalt eine Serie von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen usw., die den renitenten Blogger von seiner Mission abbringen sollten. Was der schlaue Anwalt offenbar nicht wusste, war die Tatsache, dass Schälike seinerzeit Bergsteiger war und die erste Nordpol-Expedition der DDR vorbereitet hatte: Dünne Luft ist für den Mann Alltag, Aufgeben keine Option.
Es entwickelte -sich ein jahrelanger, mit harten Bandagen ausgetragener Kleinkrieg s wissenschaftliches Experiment, der auch über Vasallen geführt wurde. So hatte sich ein beim Promi-Anwalt beschäftigter Anwalt selbstständig gemacht und war ebenfalls in die Schusslinie des Pressebloggers geraten. Also beauftragten sich die beiden Berliner Anwälte jeweils gegenseitig, was für den Gegner gewisse Kosteneffekte hatte. Von seinen Gefechten mit Presse-Anwälten zählt Schälike inzwischen 63 als gewonnen.
Dieser andere Berliner Anwalt hatte das Unglück, dass er bei Berichterstattung über seine Arbeiten stets Karikaturen von Schweinchen auf der Homepage sah, was er auf sich bezog und offenbar für eine Sauerei hielt. Der kultverdächtige Schweinchen-Prozess wurde letzten Freitag vom Berliner Kammergericht in einer aufschlussreichen Verhandlung beendet.
Die beißende Ironie an der ganzen Sache ist, dass es den Anwälten um die Vermeidung peinlicher Prozessberichterstattung auf der Website ging. Doch das genaue Gegenteil haben sie erreicht!
Weil jemandem in Stuttgart langsam gedämmert sein muss, dass erblindete Rentner und arrogante Politiker keine sonderlich zielführende PR für verbuddelte Bahnhöfe sind, scheinen die jetzt Spin Doctors engagiert zu haben, um die Kritiker in Misskredit zu bringen. Was man früher „schwarze PR“ nannte, schimpft sich heute „Astroturfing“.
Solche Desinformationskampagnen hatte auch das Ministerium für Staatssicherheit unternommen, in dem die „Abteilung X“ gefälschte Dokumente u.a. an Zeitungen im Westen lancierte usw. Dies kann man heute gut nachhalten, denn zwei letztes Jahr verstorbene Offiziere der Abteilung X, die ihrem Dienstherren zunehmend kritisch gegenüberstanden, hatten 1993 in ihrem Buch „Auftrag Irreführung“ über ihre Desinformations-Operationen berichtet. Während man früher kunstvoll fälschen musste, erledigt man so etwas heute per Internet. Ein Problem ist jedoch nach wie vor das gleiche: Man fällt mit solchen Nummern leicht auf, oft genug geht der Schuss nach hinten los.
Die Psychologin Julia van Weiler von der (CDU-nahen!) Initiative Innocence in Danger sprach vor dem EU-Parlament über einen bislang selten thematisierten Aspekt über die Entstehung von Kinderpornographie. Dabei weist sie darauf hin, dass die Täter Videos auch zu dem Zweck machen, um ihre Opfer damit später einzuschüchtern, da sie scheinbar eine „Einwilligung beweisen“ können. So bitter für die Betroffenen die Vorstellung sein mag, dass diese für sie harten Momente in die Öffentlichkeit gelangen, so wenig stelle jedoch das Entfernen der Bilder aus dem Video eine wirkliche Lösung dar, weil diese erneut ins Internet eingespeist werden könnten.
Das eigentliche Problem sei, dass nach Aktenlage jeden Tag im Durchschnitt 32 Kinder missbraucht würde, die Dunkelziffer erheblich höher liege. Dem sei durch Aufmerksamkeit und Misstrauen der Eltern gegenüber dem häufig aus dem sozialen Nahfeld stammenden Tätern zu begegnen.
Verglichen mit den plumpen Wahlkampfauftritten der ehemaligen Familienministerin, die ihre greise Wählerschaft mit dem Hochhalten entsprechender Horrorbildern psychologisch unter Druck setzte und dabei die Kinder für Belange der Content-Industrie ein weiteres Mal missbrauchte, kann man solche sachlichen Beiträge wie den von Frau van Weiler nicht genug empfehlen. Wirklich sinnvolle Maßnahmen gegen Kinderschänder, etwa Informationsprogramme und Anlaufstellen für Eltern und Kinder usw., sind allerdings kein Wahlkampfthema.
Wer sich mit dem Thema auch nur ein bisschen beschäftigt hat, dürfte vom kürzlich vorgestellten Ergebnis der EU-geförderten Studie der „European Financial Coalition“ wenig überrascht sein: einen „Massenmarkt“ für Kinderpornographie im Internet gibt es so, wie es uns die CDU-Politiker und deren rückgratlosen Kollegen von Rot-Grün einreden wollen, offenbar nicht.
Was es gibt, ist die Content-Industrie. Wie verlogen die Internetsperrkampagne ist, wird hier deutlich:
Nicht nur, dass Sanitäter und Journalisten nicht auf das Gelände gelassen wurden, die haben offenbar sogar Quarzhandschuhe eingesetzt. Schade, dass die Polizisten noch nicht nummeriert sind. Filesharer finden ist einfacherer. Neu ist allerdings, dass die Demonstranten nun zurückfilmen können und vor allem in Echtzeit twittern können.
Durch meine Arbeit als Krimiautor habe ich gute Kontakte zu Polizisten. Aus diesem Umfeld habe ich Hinweise erhalten, dass es im Innenministerium Überlegungen geben soll, Provokateure einzuschleusen, die Gewalttaten begehen, die man den Demonstranten in die Schuhe schieben kann. Möglicherweise eine Gewalttat an Bereitschaftspolizisten.
Das Foto des älteren Demonstranten, dessen rechtes Auge gestern heraushing, war heute in den Medien offenbar nicht zu sehen, es wurde über ihn auch nicht berichtet. Wir hatten es gestern bei einer kurzfristig organisierten Mahnwache am Rathaus in Münster ausgestellt. Im dort befindlichen Friedenssaal wurde seinerzeit der Westfälische Friede ausgehandelt. Gerne geben wir insoweit Know How an die Politiker in Stuttgart weiter. UPDATE: Foto.
Ein Kollege hat mich für den Vergleich zwischen S 21 und den Leipziger Montagsdemonstrationen gerügt. Tatsächlich gibt es Unterschiede: Mir ist nicht bekannt, dass es damals Schwerverletzte gab oder Kinder und Senioren zusammengeknüppelt wurden. Bemerkenswert, denn damals ging es immerhin um den Selbsterhalt eines Staates, während hier gerade mal ein Bahnhof verbuddelt werden soll. Die StaSi hatte etliche V-Leute in die Bürgerrechtsbewegung einzuschleusen versucht. Ob sie auch Agents Provocateurs einsetzte, ist mir zumindest nicht bekannt (müsste man mal recherchieren).
Waldorf und Stadler aus der Muppets-Show schätzen gute Musik.
Ein deutscher RA Waldorf schätzt Musik dermaßen, dass er wegen Filesharing massenhaft abmahnt. Ähnlich regelmäßig bekommt er jedoch modifizierte Unterlassungserklärungen von einem deutschen RA Stadler …
Während sich die beiden Kanzleien wohl eingependelt haben, scheinen es andere immer noch nicht zu begreifen, wie Kollege Stadler heute schreibt.