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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


10. Oktober 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (9) – Deutscher Presseunrat

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7) – Journalist bekennt sich vor Gericht zur Unfähigkeit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8) – stern.de ist mit Tagesschau-Gucken überfordert

Die überflüssigste Einrichtung im Presserecht ist zweifellos der Deutsche Presserat. Bei diesem Verein handelt es sich um ein scheintotes Relikt aus den 50er-Jahren, als die Verlegerlobby den Bundestag erfolgreich von der Verabschiedung eines Bundespressegesetzes abhielt. Damals wollte Adenauer für die „innere Sauberkeit der Presse sorgen“ und die „Initiative zur Aussonderung der unlauteren Elemente ergreifen“. Diesen Versuch einer Einschränkung der Pressefreiheit wollten die Verleger überflüssig machen, indem die Branche durch Selbstkontrolle mit einer nichtstaatlichen Organisation ähnlich wie die Handwerkskammern selbst für Ordnung sorgt.

Zwar wurde das ohnehin verfassungswidrige Gesetz verhindert, nicht jedoch die späteren Landespressegesetz, die allerdings auch eher Ordnungscharakter haben. Hinsichtlich des bezweckten Ehrenschutzes ersetzte die Rechtsprechung das sabotierte Gesetz mit einer verfassungsrechtlichen Herleitung eines ungeschriebenen allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das im Ergebnis praktisch auf dasselbe hinausläuft. Während Opfer von Pressedelikten bei Gericht also Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen können, vermag der Deutsche Presserat ohnehin kaum mehr auszurichten als Flüche auszusprechen, nämlich „Hinweise“, „Missbilligungen“ und „Rügen“.

Doch selbst von seinen bescheidenen Instrumenten macht der Deutsche Presserat nur geringen Gebrauch. So spottete einst Medien-Müllmann Stefan Niggemeier, der Deutsche Presserat tue niemandem weh, außer denen, die sich an ihn wenden. Diese vornehme Zurückhaltung der selbsternannten Medienwächter dürfte wohl damit zusammenhängen, dass in deren Ausschüssen keine demokratisch gewählten oder etwa wie in Rundfunkräten pluralistisch entsandten Personen sitzen, sondern honorige Gesandte großer Verlagshäuser und Journalistengewerkschaften urteilen – die naturgemäß großes Verständnis für die Interessen der eigene Branche aufbringen.

Publizistische Sorgfaltspflicht

Während sich Medienopfer eine Eingabe zum Deutschen Presserats also sparen sollten, könnte sich der Presserat theoretisch dort ein Verdienst erwerben, wo es keine klageberechtigten Opfer gibt, aber sehr wohl einen Missstand: Bei der Bekämpfung von in den Medien lancierten Propagandalügen zur Dämonisierung von Gegnern, um die politische Akzeptanz militärischer Gewalt herbei zu manipulieren. (Also eine Verantwortlichkeit für Fake News, wie sie seit dem 01.10.2017 von Facebook & Co. erwartet wird.)

Theoretisch nämlich verpflichtet der Pressekodex des Deutschen Presserats dessen Mitglieder zur Recherche und Wahrheit. So lautet
Ziffer 2 Abs. 1 des Pressekodexes :

Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.

Ziffer 3 Abs. 1 des Pressekodexes lautet:

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.

Immer wieder fallen sorglose Laien auf diese Sonntagsreden herein, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Denn der Deutsche Presserat hat nicht ansatzweise die Absicht, als Störung von Betriebsabläufen beim Verbreiten von Lügen und Halbwahrheiten empfunden zu werden, sondern beschränkt seine Aufmerkamkeit nahezu auf Entgleisungen bei der Berichterstattung über Personen. Damit kümmert er sich also um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten – was Gerichte aber nun einmal ungleich effektiver können. Würde sich der Deutsche Presserat von heute auf morgen auflösen, würde vermutlich niemand irgendeinen Unterschied bemerken.

Probe aufs Exempel

Der Blogger Blauer Bote machte ein soziologisches Experiment und reichte eine Beschwerde gegen Stern.de ein, weil man dort die unsägliche Story über das Twitter-Mädchen im Syrienkrieg ungeprüft durchgereicht hatte.

Eine Dschihadistin mit journalistischer Ausbildung hatte 2016 ihre siebenjährige Tochter als scheinbar der englischen Sprache mächtige Twitterin inszeniert, die politische Botschaften verbreitete und das vom Westen gewünschte Narrativ bediente (Das „Twitter-Mädchen“ im Syrienkrieg). Wenn es gegen Assad geht, sind auch Dschihadisten unsere Freunde.

Stern.de hatte das für jeden ernst zu nehmenden Journalisten durchsichtige Propagandamärchen Anfang Dezember 2016 unkritisch bejubelt, der dortige Autor twitterte sogar gläubig, er bete für das Mädchen (welche Religion auch immer für Dschidistentöchter zuständig ist). Der Verlag und dessen betender Autor waren sich ihrer Ehre so sicher, dass sie den ungläubigen Blogger mit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung mit dem Streitwert 100.000,- € bedachten.

Der Blogger rief nun den Presserat an und vertrat die Ansicht, dass die Propaganda-Inszenierung offensichtlich sei, stern-online diese jedoch weder sorgfältig geprüft noch richtig gestellt hätten. Anders, als man es in einem Gerichtsprozess erwarten würde, legte man die Stellungnahme der Stern-Juristen zur Beschwerdeschrift dem Beschwerdeführer nicht zur Erwiderung vor, sondern tagte hinter verschlossenen Türen. Soweit die Stern-Stellungnahme zitiert wurde, hält man bei stern.de das streitbare Online-Magazin Bellingcat für eine ernst zu nehmende Quelle und will in einem gestellten Interview einen Beleg dafür sehen, Bana verstehe zumindest englisch. Außerdem hätten andere Medien die Story ja auch gebracht.

All our fake news are good news

Der Deutsche Presserat machte sich seine Sache erstaunlich einfach und paraphrasierte in seiner Vorsitzendenentscheidung lediglich Teile der Eingabe sowie der Einlassung des Verlags. Dabei unterschlug der Deutsche Presserat mal eben die Tatsache, dass etwa die Tagesschau bereits am 1.12.2016 starke Bedenken bei der Zuverlässigkeit der Quellenlage äußerte. Zwar kam auch die Tagesschau-Autorin an der Story nicht vorbei, kommunizierte aber sehr wohl Skepsis hinsichtlich deren Authentizität. Bei stern.de hätte man bei der Recherche (?) einfach nur Tagesschau.de frequentieren müssen.

Für seine Erwägungen benötigte der Deutsche Presserat gerade einmal drei Sätze.

Er vermochte keinen Verstoß gegen das in Ziffer 2 niedergelegte Gebot zur Sorgfalt in der journalistischen Arbeit und folgte ausdrücklich „der Einschätzung der Redaktion, dass die Berichterstattung so differenziert sei, dass daraus nicht der Eindruck entstehe, Bana habe allein getwittert. Außerdem lege sie verlässliche Quellen dar, auf die sich der Autor bei der Berichterstattung gestützt habe.“

Dass dieser Eindruck nicht entstehe, ist angesichts der Überschriften Siebenjährige twittert aus Aleppo und Sorge um Bana al-Abed. Twitter-Konto von Siebenjähriger aus Aleppo gelöscht eine spannende Interpretation.

Deutsche Presseratende

Zum ebenfalls vom Blogger eingeforderten Gebot zur Richtigstellung von Falschdarstellungen verloren die Pressewächter kein Wort. Wäre ja auch irgendwie anstrengend, wenn man Ziffer 3 des eigenen Pressekodex auf einmal ernst nehmen müsste. Offenbar betrachtet der Deutsche Presserat Filterblasen und Rudeljournalismus nicht als Problem, sondern als valides Argument für unterlassenen Journalismus.

Ist das Kunst, oder kann das weg? Die Branche wäre besser beraten, ihr Geld nicht in potemkinsche Gremien, sondern in Fact Checking und anspruchsvoller ausgebildete Journalisten zu investieren. Stattdessen lamentiert man lieber über den Liebesentzug des Publikums und stellte kritische Leser sogar buchstäblich vor Gericht.

Damit ist stern.de der Mentalität von Adenauers so schrecklichen Bundespressegesetz erstaunlich nahe.

 

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8)

1. Oktober 2017

75 Jahre Günter Wallraff

Heute wird mein prominentester Mandant 75 Jahre. Gute Beiträge hierzu gelangen dem stern und dem Tagesspiegel. Mit der „Lex Wallraff“ schrieb der Enthüllungsjournalist am Bundesverfassungsgericht Presserechtsgeschichte.

Zu den vielen Menschen, deren Leben Wallraff verändert hatte, gehöre auch ich. Jahrelang hatte er mir geraten, nach Köln zu gehen. Als ich dann 2015 im Begriff war, ausgerechnet nach Düsseldorf zu ziehen, konnte das der Kölner nicht guten Gewissens mitansehen und vermietete mir ein gerade leer werdendes Nachbarhaus in Ehrenfeld. Das Terrain ist historisch interessant, denn nebenan hatten die deutschen Geheimdienste dreimal Wallraffs Küche abgehört, auch Salman Rushdie war einst hier untergetaucht.

Und so kam es, dass sich heute mein Büro zwischen Wallraffs Tischtennis-Schuppen und seinem Steinemuseum befindet. Für mich war der Wechsel nach Köln – genauer: Ehrenfeld – in jeder Hinsicht eine der besten Entscheidungen meines Lebens, heute möchte ich nirgendwo anders mehr wohnen. An der gemeinsam Gartenmauer trifft man sich schon mal, um über das Landgericht Hamburg zu schimpfen, mit dem er drei Jahrzehnte länger Erfahrung hat als ich.

Obwohl Wallraff viele Kämpfe durchstehen musste, hat er sich stets seinen Humor und seine Schlagfertigkeit bewahrt. Und nach wie vor bleibt er nicht nur an der Tischtennisplatte am Ball. Falls ich eines Tages im gleichen Alter nur halb so gut drauf sein sollte, habe ich alles richtig macht.

2. August 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (8)

Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7) – Journalist bekennt sich vor Gericht zur Unfähigkeit

Recherche-Ass Marc Drewello (stern.de) hatte am 05.12.2016 die Propaganda-Story vom siebenjährigen Twiter-Mädchen aus Aleppo durchgereicht. Dem Landgericht Hamburg tischten er und stern.de auf, man halte diese nach wir vor für echt.

Das Oberlandesgericht Hamburg misst laut Beschlus vom 14.02.2017 den Formulierungen des Blauen Boten die Aussage bei, Drewello habe gewusst oder es wenigstens für möglich gehalten, dass die verbreiteten Nachrichten unwahr seien, was der Blogger zu beweisen habe.

Skepsis gegenüber Informationen aus Kriegsgebieten allerdings darf und muss man von einem professionellen Journalisten erwarten. Dies ist auch konkret anderen Medien gelungen, welche die banale Propaganda wiedergekäut haben. So hätte Drewello etwa am 01.12.2016 auf Tagesschau.de in deutscher Sprache nachlesen können, dass eine Geschichte nicht dadurch echt wird, dass die Harry Potter-Autorin sie retweetet:

Seit September schreibt Bana – oder wohl eher ihre Mutter Fatemah – Nachrichten aus Ost-Aleppo.

(…)

Propaganda oder der Krieg aus den Augen eines Kindes?

Der Umgang mit Geschichten wie dieser ist schwierig. Journalisten können nicht nach Aleppo. Ist es wirklich nur ein siebenjähriges Mädchen und ihre Mutter, die hier vom Krieg erzählen? Oder steckt dahinter gezielte Propaganda? Es gibt den Hinweis, dass das Material von Bana echt sein könnte: Mehrere Nachrichtenagenturen überprüften die Quellen, auch der Kurzmitteilungsdienst Twitter selbst prüfte und verfizierte Banas Profil. Das sind alles Hinweise, mehr nicht.

Will uns Mega-Journalist Herr Drewello erzählen, er wäre damit überfordert gewesen, in seine Recherche Tagesschau.de mit einzubeziehen? Wir freuen uns schon jetzt auf die Fortsetzung des Rechtsstreits.

Stern.de ist zwar offenkundig dumm, aber hat Geld.

Der Blogger aber jetzt auch.

Vor einiger Zeit habe ich den Verein Klehranlage e.V. gegründet, der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen Fonds kommen, um im Notfall Blogger zu unterstützen, denen die Meinungsfreiheit durch juristische Gängelung beschnitten werden soll.

Da der Prozess noch immer am OLG Hamburg schlummert (und Herr Dr. Klehr inzwischen das Zeitliche gesegnet hat), ist derzeit noch nicht feststellbar, in welcher Höhe Überschüsse anfallen, aber es ist mehr als genug da, um mehrere Fälle dieser Art bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu tragen.

Der Verein hat beschlossen, dem Blogger Blauer Bote alle Prozesskosten zu sponsern mit Ausnahme dem Honorar für meine Dienste, da insoweit ein Interessenkonflikt besteht. Das muss der Blogger selber stemmen. Verzichten dard ich auch nicht, da Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, die Vertretung in Gerichtsverfahren mindestens nach RVG abzurechnen.

Wer dem Blogger insoweit finanziell unter die Arme greifen will, kann sich an den Blauen Boten direkt wenden.

Lieber stern.de-Krieger, es ist uns relativ egal, was Ihr Euch vom Hamburger Rechtsweg versprecht. Wir gehen bis nach Karlsruhe oder nach Luxemburg. In Zeiten des Krieges sind das wichtigste Schlachtfeld die Medien an der Heimatfront. Notfalls machen wir halt Euren Job.

(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)

31. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (7)

Was bisher geschah:
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit
Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6) – mehrdeutige Meinungen über mehrdeutige Meinungsäußerungen

Einmal im Jahr will der Verlag Gruner+Jahr, der auch den stern in der Umlaufbahn hält, mit dem von ihm gestifteten Nannen-Preis „den Qualitätsjournalismus im deutschsprachigen Raum fördern und pflegen“. 2010 wurde der Preis in der Kategorie „Reportage“ dem Gewinner wieder aberkannt, da dieser im prämierten Beitrag mit einer Formulierung den Eindruck erweckte, Herrn Seehofer selbst in dessen Modelleisenbahnkeller aufgesucht zu haben. Tatsächlich hatte er sich auf Berichte Dritter verlassen.

Diese Entscheidung zu einem völlig belanglosen Sachverhalt wie Seehofers Hobbykeller wirkt nahezu bigott, wenn man sich den täglichen Borderline-Journalismus solcher „Qualitätsmedien“ vor Augen führt, die aus Tweets „Nachrichten“ stricken. So schreibt stern.de über Bana:

„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.

Offenbar war niemand von stern.de Zeuge vor Ort dieser angeblich von der Bana stammenden Worte. Möglicherweise glaubt man bei stern.de auch, dass Bana Twitter nicht mit den Fingern, sondern mit dem „Mund“ bedient. Unbesehen kauften die stern-Texter die inzwischen als widerlegt geltende Legende ab, die im Bürgerkrieg aufgewachsene Siebenjährige könne englisch.

Bei den bereits in den anderen Postings genannten Indizien und der auffällig propagandistischen Distribution dieses Rührstücks hätten bei professionellen politischen Journalisten alle Alarmglocken schrillen müssen. Jedem Redakteur muss bekannt sein, warum Politker sich gerne mit kleinen Kindern abbilden lassen – wie es ja dann vorliegend mit Banas edlem Retter Herrn Erdogan geschah.

Spürnase Drewello hätte sich nur einmal dieses am 14.12.2016 gepostete YouTube-Video ansehen müssen, um stutzig zu werden:

Einem für Syrien zuständigen Redakteur sollte auch bekannt sein, dass die White Helmets so wenig das Rote Kreuz sind wie Bellingcat eine zuverlässige journalistische Quelle.

Nun will uns stern.de vor Gericht auftischen, dass man am Hamburger Baumwall die auffällig selektiv ausgewählte Legende vom Twitter-Mädchen (nach wie vor!) für authentisch hält. Aufschreiben durfte dieses Märchen ein Journalist, dessen Befähigung zur Medienkritik ihn nicht davor bewahrte, um für ein auf Twitter inszeniertes Mädchen öffentlich zu beten …

Witzigerweise muss Drewello im vorliegenden Prozess weiter vortragen, dass er an die Geschichte gaubt(e). Damit also outed sich der gute Mann als für seinen Job als hoffnungslos unqualifiziert. Peinlicher kann sich ein professioneller Journalist eigentlich nicht verteidigen. Erst recht nicht in Zeiten, in denen das hochverehrte Publikum „Lügenpresse“ brüllt.

Befremdliche Prozesse dieser Art leisten sich normalerweise nur eitle Diven wie Kai Diekmann (vormals Vorsitzender von Atlantik-Brücke e.V.), Josef Joffe (transatlantisch bestens verdrahtet) oder Hemut Markwort (der teilweise unter Pseudonym schrieb, um Interessenkonflikte zu verbergen). Im Gegensatz zu solchen Mediendinosauriern befindet sich Marc Drewello gerade auf dem Zenith seiner Bekanntheit – nämlich als Akteur dieser hochnotpeinlichen Klage.

Fortsetzung folgt.

(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)

26. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (6)

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5) – Pressefreiheit und Narrenfreiheit

Passend zum heutigen 70. Jahrestag der Gründung der CIA hat der US-Präsident den „gemäßigten Rebellen“ in Syrien die CIA-Unterstützung beim Regime Change entzogen. Dass die Medien diesen seltsamen Begriff „gemäßigte Rebellen“ unkritisch transportieren, sagt eigentlich alles. Hierzulande würde man solche Leute „Terroristen“ nennen.

Eine solche „gemäßigte Rebellin“ ist jene Dschihadistin Fatemah, die ihre Tochter Bana zum Twitter-Avatar instrumentalisierte, um leichtgläubigen Journalisten Propaganda in die Augen zu träufeln. Klappte ganz gut, allerdings hat das Interesse der deutschen Medien offenbar etwas nachgelassen, seit die Dschihadistin sich zu Erdoğan in die Türkei gesellte.

Als stern.de und dessen Autor Marc Drewello im Dezember 2016 am Landgericht Hamburg heimlich den Erlass einer einstweiligen Verfügungen beantragt hatten, hatte die Pressekammer sämtliche Unterlassungsanträge bzgl. der Äußerungen abgewiesen. Die Kammer hatte diese nämlich nicht als Tatsachenbehauptungen angesehen (deren Wahrheitsgehalt vom Blogger zu beweisen gewesen wäre), sondern zur Gänze als zulässige Meinungsäußerungen (subjetive Werturteile, Einschätzungen usw.).

Die Pressekammer hatte sich bei ihrer Interpretation der Äußerungen als Meinungen auf bekannte Entscheidungen der letzten Jahre in Karlsruhe bezogen. Anders als die Sternenkrieger hatte die Kammer durchaus Zweifel an der Existenz von Bana und hielt es jedenfalls für vorstellbar, dass statt Bana in Wirklichkeit die Mutter twitterte. Anders als stern-Journalisten absolvieren Richterinnen und Richter eine anspruchsvolle Ausbildung für die Beurteilung von Sachverhalten, bevor man sie auf die Menschheit loslässt.

„[Die umstrittenen Äußerungen] wären nur dann zu untersagen, wenn Rezipienten annehmen würden, die Antragsteller gingen selbst von der fehlenden Existenz des Mädchens aus, und würden, um Propaganda zu betreiben, dennoch über sie schreiben. Dies ist indes gerade nicht der Fall, da die Äußerungen nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern der Gesmtkontext maßheblich ist. Dieser klärt indes den Leser auf, weshalb der Antragsgegner von „Lügengeschichten“ und „FakeNews“ ausgeht, (…)“

Doch genau das machten dann die freundlichen Herren vom Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts – eine Angewohnheit der Hamburger, die seit Jahrzehnten von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht mit bemerkenswert deutlichen Worten kritisiert wird.

Die hanseatischen Oberlandesrichter rissen die Äußerungen aus ihrem Kontext und wollten die Äußerungen zwingend so verstehen, dass diese die Unterstellung vorsätzlicher Lügen kommunizieren (und nicht bloß journalistische Dösbatteligkeit). Da stern.de den Bana-Quatsch aber noch immer online verbreitet, obwohl inzwischen jeder sehen kann, dass der Kaiser keine Kleider trägt, dürfte ein Vorsatz nicht fernliegend sein.

Da nunmehr zwei der prominentesten Spruchkörper des deutschen Presserechts die Äußerungen unterschiedlich interpretieren, wird man mit Fug und Recht von „mehrdeutigen Äußerungen“ sprechen dürfen. Dieser Umstand und die hiermit verbundenen Besonderheiten aber scheinen dem Pressesenat gar nicht aufgefallen zu sein.

Nachdem das Hanseatische Oberlandesgericht also teilweise die Unterlassungsverfügungen erließ, schloss sich auch das Landgericht unkritisch nunmehr der umgekehrten Beurteilung an.  Die Äußerungen enthalten für das Landgericht Hamburg die Tatsachenbehauptung,

„die Antragsteller hätten Nachrichten verbreitet, von denen sie gewusst hätten oder es jedenfalls für möglich gehalten häten, dass diese unwahr seien.“

Gegenfrage: Was sind das eigentlich für politische Journalisten, welche die Unwahrheit der ihnen aufgetischten Geschichten nicht für möglich halten?

Vielleicht solche:

Fortsetzung folgt.

24. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (5)

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4) – strukturell unqualifizierter Journalismus

Zurück zum Bana-Fake. Inzwischen habe sich viele Leute die Arbeit gemacht, diese infame Propaganda-Nummer auseinander zu nehmen, etwa diese hier:

 

Offenkundig nutzt also eine Dschihadistin ihre Tochter wie ein Bauchredner seine Puppe, um Propaganda zu lancieren. (Hierzulande würde man sie als eine „Gefährderin“ oder „Mitglied einer terroristischen Vereinigung“ einstufen.)

Die westlichen Medien haben die durchsichtige Medien-Operation dankbar wie unkritisch aufgesogen. Stern-Autor Marc Drewello ist offenkundig ein so schlichtes Gemüt, dass er sogar der inszenierten Bana Mut zusprach und für sie betete:

So weit, so peinlich. Kriegsberichterstattung vom Schreibtisch aus.

Es ist das gleiche Theater, das unsere ja sooooo zuverlässigen Medien jedes Mal mitspielen, wenn ein transatlantisch beschlossener Krieg verkauft werden soll. In Afghanistan hießen die Taliban noch „Freiheitskämpfer“, als es gegen Russland ging; Saddam Hussein war zum Kriegführen gegen den Iran ein toller Partner, in Kuwait aber dank der inszenierten Kinderkrankenschwester ein Barbar; in Jugoslawien transportierte der Spiegel dieses Horrormärchen:

Scharping:  (…) Schwangeren Frauen wurden nach ihrer Ermordung die Bäuche aufgeschlitzt und die Föten gegrillt.
SPIEGEL: Ist das verbürgt?
Scharping: Ja, leider.
SPIEGEL: Die Zeugen sind verbürgt oder die Taten?
Scharping: Ich gebe solche Erzählungen nur weiter, wenn sie von mindestens zwei oder drei Zeugen unabhängig voneinander berichtet worden sind. Betrachten Sie einmal mit Auge und Herz, was kleine Kinder in den Lagern machen. Sie können über ihre Erlebnisse nicht sprechen und malen statt dessen. Mich zerreißt es fast, wenn ich solche Bilder sehe. Ich glaube inzwischen, wenn wir jemals die Ereignisse im Kosovo genauer nachvollziehen können, wird das Erschrecken noch größer sein als jetzt.
SPIEGEL: Es gab vor gut zehn Jahren einen Streit unter deutschen Historikern, ob der Holocaust historisch singulär ist oder nicht. Jetzt wiederholt sich im Kosovo einiges wieder – übertreiben Sie mit Ihrer Wortwahl?
Scharping: Nein, denn mit der Erinnerung an den Holocaust oder an Auschwitz wird keineswegs eine Gleichsetzung vollzogen, sondern eine Mahnung ausgesprochen. (…)

Unsere Medien schaffen derzeit das Kunststück, den IS als Kopfabschneider darzustellen, während unser wirtschaftlich wertvoller Partner Saudi-Arabien das gleiche relativ unbehelligt macht. Hier nun also tischt uns der stern eine Dschihadisten-Tochter als geistreichen Friedensengel auf. Gegen diese Dreistigkeit nehmen sich die vom stern „entdeckten“ Hitler-Tagebücher gerade zu als seriöse Geschichtsschreibung aus.

Der stern hat seine lachhafte Darstellung bislang nicht korrigiert, im Gegenteil halten die Sternenkrieger vor Gericht an ihrer naiven Interpretation vom Twitter-Mädchen fest und bringen damit den Blogger in Beweisnöte, da es bei Tatsachenbehauptungen eine Beweislastumkehr gibt. Damit macht sich der stern also gemein mit einer auch von der türkischen Regierung erfolgreich genutzten Fakenews-Story. (Dieselbe türkische Regierung hält gerade etliche Journalisten, die nicht am heimischen Schreibtisch fromm beten, im Gefängnis, darunter die Ulmer Journalistin Mesale Tolu mit ihrem zweijährigen Sohn.)

Der stern hatte im Dezember beantragt, die streitgegenständlichen Äußerungen verbieten zu lassen, fast ein halbes Jahr später bekam der Blaue Bote seine Widerspruchsverhandlung. Vor dieser hatte das Gericht offensichtlich die Schriftsätze gar nicht gelesen, wohl weil das Ergebnis bereits vorher feststand. Stattdessen empfahl das Gericht, man hätte ja gleich in die Hauptsache gehen können.

Da gibt es aber ein kleines Problem: Das Gericht wird in der Hauptsache diese Rechtsfrage unter Hinweis auf die Positionierung des OLG Hamburg auch nicht anders beurteilen. Für eine Berufung in der Hauptsache darf sich das OLG nahezu beliebig Zeit lassen. Etwa auf die Berufungsverhandlung zu Klehr ./. Kompa gegen das 2012 gefällte Urteil warte ich noch heute. Und wenn dann irgendwann mal das OLG einen Fall auf dem Tisch hatte, dauert es an die sieben Jahre, bis Karlsruher Richter die Hamburger Willkürverbote kassieren. Dann aber ist der streitgegenständliche Krieg in Syrien vermutlich schon lange vorbei.

Der Irrwitz der Hamburger Unterlassungsverfügung gegen den Blauen Boten lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen:

Professionelle Journalisten dürfen unkritisch den größten Blödsinn und die infamste Kriegspropaganda verbreiten, denn eine Wahrheitspflicht ist dem deutschen Journalismus fremd. (Kommen Sie mir bitte nicht den Regeln des Presserats …)

Der Blogger hingegen ist wegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht von Sternenkrieger Marc Drewello und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht von stern.de verpflichtet, für seine Meinung (subjektive Einschätzung von Tatsachen) Beweis zu erbringen. Vorliegend also müsste der Blogger beweisen, dass stern.de und deren Sternenkrieger Marc Drewello vorsätzlich lügen, es könnte ja auch schlichte Dummheit gewesen.

Dabei interessiert es auch niemanden, dass stern.de die Propaganda nach wie vor unkommentiert fröhlich weiter verbreitet. Dummheit kann nämlich auch ein anhaltender Zustand sein.

Wie man sich von dummen politischen Publikationen trennen kann, erklärt aboalarm.de.

Fortsetzung folgt.

20. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (4)

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3) – unlauterer Wettbewerb zwischen Privatleuten?

Bevor wir im nächsten Posting zum eigentlichen Kern dieses eigenartigen Presseprozesses kommen, sollen heute kurz die Angreifer beleuchtet werden. Die beteiligten Journalisten verdienen nämlich weniger Verachtung als vielmehr unser Mitleid.

Während viele dem Berufstand der Journalisten hohes Prestige beimessen, sieht die Realität anders aus: Geld verdient man mit Schreiben nicht. Das mag sehr wenigen Stars in der Branche gelingen, in toto aber gehört Journalismus zu den prekären Berufen. Bundesweit sind ca. 9.000 Journalisten arbeitslos gemeldet, an die 25.000 schlagen sich als „freie“ durch, allein in Berlin bezeichnet sich eine fünfstellige Anzahl von Hartz 4-Empfängern als „Journalist“.

Die berüchtigten Journalisten-Rabatte sind weniger Ausdruck von Gier, vielmehr kommen insbesondere freie Journalisten oder Berufsanfänger ohne Tricks kaum über die Runden. Am besten haben es noch die festangestellten Journos in den öffentlich-rechtlichen Funkhäusern. Dort allerdings wird durchweg Qualifikation erwartet, meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Anders bei Print und Online, wo wirklich jeder rangelassen wird, der sich auf die bescheidenen Arbeitsbedingungen einlässt. Die Tätigkeit etwa eines Online-Redakteurs besteht nicht etwa in monatelangen investigativen Recherchen oder in Reisen zu fernen Ländern zur Kriegsberichterstattung. Diese Redakteure verarbeiten hauptsächlich Pressemitteilungen von Parteien, Firmen, Verbänden usw.. Oder sie reichen Meldungen von Presseagenturen durch (die ihre dortigen Kollegen von Parteien, Firmen, Verbänden usw. bekommen haben). Oder sie schreiben von ihren Kollegen in anderen Redaktionen ab (die Pressemitteilungen von Parteien, Firmen, Verbänden usw. redigiert haben).

Um über die Runden zu kommen, müssen diese Menschen Beiträge zur Maximierung von „Klicks“ erzeugen. Oder sie bauen Klickstrecken und suchen nach aktuellen Vorwänden, um diese wieder aufzuwärmen. Seit es Social Media gibt, hält man es mancherorts auch für Journalismus, aus Tweets Nachrichten zu stricken. Dass sich insbesondere Online-Journalisten damit selbst herzlich überflüssig machen, da die Leute auch direkt auf Facebook klicken und sich gegenseitig auf Interessantes aufmerksam machen können, sollte man denen vielleicht besser gar nicht verraten.

Ich verfolge das Online-Angebot von stern.de nicht, den gedruckten stern kenne ich nur aus diversen Wartezimmern. Ebenso wenig kenne ich die stern-Deuter Stephanie Beisch und Marc Drewello. Google verrät allerdings, dass man es hier offenbar mit typischen „irgendwas mit Medien“-Leuten zu tun hat. Wenn dann so eine gefällige Rührstory vorbeirollt wie die „Anne Frank von Aleppo“ (Washington Post), dann greift man halt zu. Sonst macht es ein anderer. Und der macht morgen dann den Job. Oder ein Bot.

Insbesondere können es sich prekäre Lohnschreiber nicht leisten, irgendwo anzuecken. Wer es wie die stern-Deuter auf die Payroll von Bertelsmann geschafft hat (Gruner+Jahr, RTL, 25% Spiegel), der überlegt es sich halt zweimal, was er schreibt und was eher nicht. Profis orientieren sich daran, was dem Arbeitgeber oder künftigen Arbeitgebern gefällig ist.

Stern-Herausgeber Andreas Petzold dürfte transatlantische Propaganda sicherlich gefallen, denn Kamerad Petzold hatte seine Karriere immerhin in der Presseabteilung der Bundeswehr begonnen, wo der damalige Befehlsempfänger für „Heer“ schrieb. Kleine Mädchen gehen immer. Und wenn sogar Joanne K. Rowling die Story boostet, und ja auch die ganzen anderen Medien brav apportieren, wäre es für den stern ungewöhnlich, sich nicht am Rudeljournalismus zu beteiligen.

Man darf auch von Hilfskräften nicht erwarten, dass sie mit den Prinzipien der Kriegspropaganda von Ponsonby vertraut sind. Schon gar nicht werden sie „The First Casualty“ von Phillip Knightley gelesen haben, denn seit es Google gibt, lesen Journalisten keine Bücher mehr.

Macht nichts. Kompetente Informationen bieten unabhängige Amateure wie etwa der Blogger Blauer Bote, ein privater Familienvater ohne kommerzielle Interessen, der nach 22.00 Uhr bloggt. Der hatte z.B. als erster die Story mit dem angeblich deutschen U-Boot in schwedischen Hoheitsgewässern in Deutschland gebracht, während bei den deutschen Redaktionen insoweit Totalausfall war.

Für politische Propaganda inkompetente Schreibkräfte sollten solchen Korrektiven, die für sie kostenlos die Kärrnerarbeit erledigen, in höchstem Maße dankbar sein und in Demut von ihnen lernen. Stern-Deuter Marc Drewello zieht es allerdings vor, wie einst die peinlichen Diven Markwort und Joffe sich am Landgericht Hamburg zum Gespött zu machen. Für einen Social-Media-Redakteur eine eher originelle Strategie.

Fortsetzung folgt.

18. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (3)

Was bisher geschah:

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1) – Sachverhalt

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2) – einstweilige Verfügung

Bevor wir zur journalistischen Fehlleistung von stern.de im Syrienkrieg und zu dessen unsouveräner Reaktion auf die Kritik des Bloggers Blauer Bote kommen, soll hier zunächst ein Nebenkriegsschauplatz beleuchtet werden, der Aufschluss über die Arbeitsweise der Hamburger Pressegerichte erlaubt.

Der Blaue Bote hatte in seinem Blog sein fehlerhaftes Impressum verwendet. Juristisch ist das ein Verstoß gegen Mediengesetze. Zuständig für deren Einhaltung ist grundsätzlich der Staat. Steht jemand allerdings zu jemand anderem in einem wirtschaftlichen Wettbewerbsverhältnis, kann der andere auch privatrechtlich Unterlassung verlangen und diesen Anspruch auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stützen (§ 8 UWG, § 3a UWG).

Stern.de und sein Autor beantragten am Landgericht Hamburg in ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügungen neben den Unterlassungen auch eine Verfügung, dass der Blaue Bote sein Impressum in Ordnung bringen müsse. Das Landgericht Hamburg gab diesem Antrag mal eben statt, dem Oberlandesgericht Hamburg fiel wenigstens auf, dass der stern-Autor selbst offensichtlich nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu Dritten steht, so dass der Autor den Antrag zurücknehmen musste. Stern.de bekam die Verfügung.

Allerdings lag auch zwischen der stern.de GmbH und dem rein privaten Blogger evident kein Wettbewerbsverhältnis vor. Zudem setzt § 3a UWG das Erfordernis einer Spürbarkeit der Beeinträchtigung für sonstigen Marktteilnehmer oder Mitbewerbern voraus, die vorliegend schwerlich zu erkennen ist. Jedenfalls aber nimmt der private Blogger an keinem „Markt“ teil. Zweifelhaft ist auch eine Dringlichkeit, die Voraussetzung für eine Eilentscheidung gewesen wäre.

Trotz Vorhalt in der Widerrufsbegründung blieb stern.de bei der im Hinblick auf Art. 5 GG abenteuerlichen Rechtsauffassung, der publizistische Wettbewerb reiche für ein Wettbewerbsverhältnis aus.

Spannend ist vorliegend die Tatsache, dass die Richter des Oberlandesgerichts Hamburg ihren Verzicht auf eine Anhörung im Eilrechtsschutz damit rechtfertigen, dass die Gegner ja vorher abgemahnt worden seien und da Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten („kleines rechtliches Gehör“ nennen die das). Was immer man davon halten mag, so war der Blogger vorliegend jedenfalls nur wegen den Unterlassungsforderungen abgemahnt worden, nicht aber wegen dem Impressumsverstoß.

Alles in allem also eine erstaunlich inkompetente Entscheidung, denn von derart hochgestellten Richtern hätte man Kenntnis etwa vom zuletzt am 24.02.2016 geänderten § 3a UWG erwarten dürfen. Das evident fehlende Wettbewerbsverhältnis hätte von professionellen Juristen nicht übersehen werden dürfen. Wäre das eine Klausur, wäre sie mit „nicht bestanden“ zu bewerten.

Noch erstaunlicher aber ist, dass diese Problematik dem Landgericht Hamburg in der Widerspruchsverhandlung völlig neu war. Denn ich hatte hierzu in der Widerspruchsbegründung breite und in einem aktuellen Schriftsatz kurze Ausführungen hierzu gemacht. Die Unkenntnis des Gerichts lässt nur einen Schluss zu: Das Gericht hat unsere Schriftsätze gar nicht gelesen. Man hat sich damit begnügt, dass das unfehlbare Oberlandesgericht ex Cathedra gesprochen hat. Was der Betroffene und sein Anwalt zu sagen haben, interessiert nicht.

Man muss sich das mal vorstellen: Man bekommt einen Monat lang in Abwesenheit den Prozess gemacht, ohne dass einem das Prozessgrundrecht des rechtlichen Gehörs gewährt wird. Dann erfährt man vom Ergebnis, das dann aus Prinzip verteidigt wird, und das Landgericht Hamburg liest keine weiteren Schriftsätze mehr.

Deratiges habe ich in 15 Jahren Anwaltspraxis nicht erlebt.

Bemerkenswert war noch, dass das dann von mir in der mündlichen Verhandlung verunsicherte Gericht dann den Blogger (!) befragte, ob sein Blog kommerziell sei. Denn Vortrag und Glaubhaftmachen der Voraussetzungen eines Wettbewerbsverhältnisses wäre Sache des Antragstellers gewesen.

Der stern, der bereits am Oberlandesgericht die Hälfte seiner mit 100.000,- € bewerteten Anträge zurücknehmen musste, nahm nun auf dringendes Anraten des Gerichts seinen Impressumsantrag notgedrungen zurück. Der Streitwert dieses zu Unrecht ursprünglich zuerkannten Impressumsantrags war mit 10.000,- € bewertet worden.

Fortsetzung folgt.

17. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2)

Was bisher geschah: Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1)

Autor Marc Drewello und die stern.de GmbH mahnten den Blogger Blauer Bote wegen seinen Äußerungen über die vom stern unkritisch berichtete Bana-Propaganda kostenpflichtig auf Unterlassung ab. Da sich der Blogger jedoch nicht fügte, machten die Sterndeuter einen auf Erdoğan und beantragten am 21.12.2016 beim Landgericht Hamburg den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit den Anträgen:

Der Antragsgegner hat es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

wörtlich oder sinngemäß sinngemäß die folgenden Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen:

  • Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Nachrichtenfälscher“, (+)
  • Behauptung, der Antragsteller zu 1. produziere Falschmeldungen zu Propagandazwecken, (+)
  • Bezeichnung des Antragsstellers zu 1. als „Fake News-Produzent“, (+)
  • Behauptung, der Antragsteller zu 1. verbreite eine „offenkundige Lügengeschichte“, (+)
  • Behauptung, die Antragsteller seien „privatisierte Propagandadienstleister“, (-)
  • Behauptung, die Antragsteller verbreiten Lügen und Propaganda, (-)
  • Behauptung, die Antragsteller handelten „wie bei den Nazis oder in der DDR, nur eben outgesourct“, (-)
  • [Im Verhältnis zu beiden Antragstellern] die Äußerung, die Antragsteller verbreiteten „Lügen“, zu verbreiten und(oder verbreiten zu lassen. (+)

Außerdem verlangten beide Antragsteller, dass der Antragsgegner im Impressum seine aktuelle Adresse veröffentlichen müsse, gestützt auf einen vermeintlichen Anspruch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist dafür bekannt, dass sie bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung den Gegner nicht anhört. (Die Markenkammer des Landgerichts Hamburg hingegen achtet den Anspruch auf rechtliches Gehör und führt bei Verfügungsanträgen vor Erlass eine mündliche Verhandlung durch.) So erfuhr auch vorliegend der Blaue Bote nicht davon, was nun hanseatische Pressejuristen über ihn verhandelten.

Das Landgericht Hamburg lehnte sämtliche Unterlassungsanträge ab, da es sich nach Rechtsauffassung der Pressekammer um zulässige Meinungsäußerungen handelte. Allerdings erließ die Kammer eine Verfügung wegen des Impressumsverstoßes. Den Streitwert bewertete das Landgericht insgesamt mit 56.000,- €.

Solche Eilverfügungen werden nicht vom Gericht zugestellt, vielmehr haben es die Antragsteller in der Hand, diese dem Gegner zur Kenntnis zu geben und zustellen zu lassen – oder heimlich Beschwerde einzulegen.

Die Antragsteller legten Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Etliche Mitglieder des dortigen Pressesenats hatten vor ihrer Beförderung in der Pressekammer des benachbarten Landgerichts gewirkt und deren Interpretation von Meinungs- und Pressefreiheit geprägt. Das hanseatische Verständnis von Meinungs- und Pressefreiheit erfährt beim Bundesgerichtshof sowie beim Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutliche Kritik.

Das Oberlandesgericht gab einigen der Unterlassungsanträgen statt, die ich oben mit einem (+) markiert habe. Diese seien Tatsachenbehauptungen, die der Blaue Bote letztlich nicht beweisen könne. Der Blogger bringe zum Ausdruck, dass er den Antragstellern vorsätzliche Lügen unterstellt, was er strukturell nicht beweisen könne. Die Last für Darlegung, Glaubhaftmachung und Beweis liegt bei Tatsachenbehauptung beim Äußernden, und der Blogger könne schließlich nicht in den Kopf von Herrn Drewello sehen.

Wenigstens erkannte jemand beim Oberlandesgericht die triviale Tatsache, dass dem stern-Autor keine Ansprüche aus dem UWG zustehen können, da sich dieser nicht in einem wirtschaftlichen Wettbewerbsverhältnis befindet, das könne nur stern.de. Allerdings war auch das Oberlandesgericht mit der Erkenntnis überfordert,

  • dass der Blaue Bote ebenfalls Privatmann und damit UWG unanwendbar ist,
  • dass selbst bei Anwendbarkeit eine wirtschaftliche Spürbarkeit eines solchen Impressumsverstoßes fehlt,
  • keine Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung besteht, zumal der Impressumsverstoß nicht einmal abgemahnt worden war.

Da es aber auch das Oberlandesgericht nicht für geboten hielt, mal den Blauen Boten nach seiner Meinung zu fragen, erließ es am 17.01.2017 seinen schon wegen der Anwendung von UWG evident inkompetenten Beschluss. Außerdem korrigierte das Oberlandesgericht den Streitwert auf stolze 100.000,- € rauf.

Die Hamburger Pressekammer pflegt – übrigens unverhohlen – die fragwürdige Tradition, dass sie eine einmal getroffene Verfügungsentscheidung aus Prinzip nach Möglichkeit hält, ofenbar um ihre Autorität zu wahren. Das ist schon deshalb unbefriedigend, weil regelmäßig der Antragsgegner erst nach Erlass der Verfügung von Anträgen erfährt und sich erst ab diesem Zeitpunkt rechtliches Gehör verschaffen kann – wie es die Prozessgrundrechte vorsehen.

Der Blaue Bote ließ sich nicht einschüchtern und erhob Widerspruch. In der mündlichen Verhandlung vom 14.07.2017 sah sich der stern zur Rücknahme des unqualifizierten UWG-Antrags veranlasst. Die Vorsitzende Richterin ließ allerdings hinsichtlich der Unterlassungsverfügungen keinen Zweifel daran, dass sie dem Oberlandesgericht folgen wird – obwohl sie zuvor umgekehrter Ansicht war. Die für den 17.07.2017 angekündigte Verkündung ist daher nur Formsache.

Fortsetzung folgt.

16. Juli 2017

Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (1)

Der Rechtsstreit zwischen dem Verlag des Stern und dessen Mitarbeiter Marc Drewello gegen den Blogger Blauer Bote ist auf mehreren Ebenen interessant. Um das ganze Ausmaß dieser materiellrechtlich, prozessual und politisch absurden Farce zu verstehen, bedarf es mehrerer Beiträge. Heute beschränke ich mich auf eine Kurzfassung des Sachverhalts, den ich in weiteren Postings kommentieren werde.

Ende letzten Jahres begann angeblich im syrischen Aleppo die Dschihadistin Fatemah, Propaganda in Social Media zu lancieren. Das machen Tausende andere auch, wobei man wissen sollte, dass auf Facebook & Co. seit Anbeginn auch die Geheimdienste und PR-Agenturen mitmischen, insbesondere auch der IS. Daher müsste eigentlich jede professionelle Redaktion solche „Nachrichten“ mit äußerster Vorsicht genießen.

Da die Worte aus dem Mund einer Dschihadistin, die sogar mit einem Sharia-Rechtsgelehrten verheiratet ist, im Westen nicht ganz so gut ankommen, verwandte Fetemah für ihre Propaganda den uralten Trick, den jeder PR-Experte anwendet: Die Botschaft wird nicht vom Begünstigten, sondern von einem scheinbar unabhängigen Dritten gesendet.

Fatemah legte einen Account für ihre damals siebenjährie Tochter „Bana“ an und twitterte scheinbar als diese (obwohl Twitter nur Nutzer ab 13 Jahren akzeptiert).  Später bezeichnete sie selbst sogar Bana als „Waffe“. Von Anfang an twitterte scheinbar das Mädchen politische Botschaften, bat die Welt um Frieden, kündigte seinen bevorstehenden Tod beim anstehenden Bombenhagel an, war zwischendurch auch mal tot, usw..

Schon etwas auffällig war, dass die siebenjährige Syrerin, die im Bürgerkrieg kaum eine nennenswerte Schuldbildung erfahren haben dürfte, englisch wie ein native speaker beherrschte und mit für ihr Alter ungewöhnlichen Begriffen wie „Holocaust“ hantierte. Fatemah fand offenbar nichts dabei, während eines Bürgerkriegs eifrig Fotos von Bana zu twittern und damit ihre Tochter in Lebensgefahr zu bringen.

Während Krisenreporter in Aleppo über schlechtes Internet klagten, hatte Bana solche Probleme nicht. Es verdichten sich sogar die Indizien, dass der Account in Großbrittanien angelegt wurde und von dort betrieben wird. Genau dort erfuhr Bana auch erstmals Aufmerksamkeit und wurde von Harry Potter-Autorin Joanne K. Rowling auf Twitter gehypt. Bana war so englisch, dass sie sogar „Manchester United“ anfeuerte. Später kam wenig überraschend heraus, dass Bana englisch nicht einmal versteht und Mutti selbst bei TV-Interviews souffliert und Regie führt.

Wenn man sich einmal mit JTRIG, den White Helmets und der langen Geschichte von Propaganda insbesondere zu Kriegszeiten befasst, wird man das Rührstück vom tapferen Twitter-Mädchen nicht ansatzweise ernst nehmen können. Mädchen im Krieg sehen in Wirklichkeit so aus – sind aber transatlantisch eingenordeten Redaktionen wie beim stern keine Zeile Wert. Gute Bomben, schlechte Bomben.

„Ich brauche Frieden“: Worte aus dem Mund einer Siebenjährigen.

jubelte am 04.10.2016 die stern-Redakteurin Stephanie Beisch. Beim stern ist man also entweder der Ansicht, dass man in Aleppo mit dem Mund (statt mit den Fingern) twittert, oder dass Bana diese Worte gesprochen, jedenfalls aber ersonnen hätte. Beides ist eine subjektive (und sehr unwahrscheinliche) Interpretation, also Fantasie. Nach der Lebenserfahrung zu urteilen, ist es wohl eher unwahr, dass es sich um eigene Worte einer Siebenjährigen handelt. Eines ist es jedenfalls nicht: Journalismus.

Ganz so friedlich, wie sie der stern selektiv präsentierte, waren Banas Botschaften dann wohl doch nicht, denn sie befürwortete nichts weniger als einen Dritten Weltkrieg.

Die banale Bana-Berichterstattung des mit Fake News seit den gefälschten Hitler-Tagebüchern erfahrenen stern und seines unqualifizierten Autors Marc Drewello kommentierte der private Blogger Blauer Bote. Statt in Scham zu versinken und das unfähige Personal diskret zu entlassen, hatte der zum Bertelsmann-Konzern gehörende stern nichts Besseres zu tun, als gegen den Blogger die juristische Keule auszupacken.

Was dann passierte, ist ohne Zweifel der bisher absurdeste Presseprozess des Jahres, der sogar noch die vom BGH kassierten hochnotpeinlichen Hamburger Urteile zu Markwort und Joffe in den Schatten stellt.

https://youtu.be/IUaagR1SDp8

Der Blaue Bote hat inzwischen eine ausführliche Analyse der Bana-Story vorgelegt. Das wäre eigentlich die Aufgabe eines seriösen politischen Magazins gewesen. Obwohl bereits seit spätestens Dezember die Story Bana als entlarvt gelten müsste, hält der stern trotzig an seiner Version fest.

Fortsetzung folgt.

-> Stern und Marc Drewello ./. Blauer Bote (2)