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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


8. April 2010

Zensurbehörde

Nach meiner Kritik an SPIEGEL online wegen deren seltsamer Selektion und Gewichtung von Themen etc. möchte ich auf diesen lesenswerten SPON-Beitrag über die israelische Zensurbehörde aufmerksam machen.

7. April 2010

Bundesverfassungsgericht erlaubt wörtliche Wiedergabe einer E-Mail aus der Sozialsphäre

Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Reinecke aus Köln!

Der aktuelle Anwalt des Buskeismus.de-Betreibers hatte nun für einen anderen Mandanten, der ebenfalls gelegentlich Händel mit gewissen Berliner Medienanwälten ausficht, Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde.

Anlass für den Kontakt zu den Anwälten war Werner Rügemers ungebetener Nachruf auf einen Bankier eines berühmten (heute jedoch nicht mehr so recht glänzenden) Kölner Bankhauses, der in für die Pressefreiheit bedenklicher Weise mit juristischen Angriffen bedacht wurde. Die Betroffenen hatten Gegenwehr geleistet und ihrem Unmut über die Zensurwünsche Luft verschafft. Exakt diese Luft wurde ihnen ebenfalls von den Medienanwälten streitbar gemacht, was das BVerfG so angekotzt hat, dass sie den Kollegen heute kräftig auf die Fingerchen gegeben hat.

Beim Anwalt war um Erlaubnis für den Abdruck eines Fotos von ihm ersucht worden, worauf der Kollege so antwortete:

„…wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“

Als dieser Text veröffentlicht wurde, wetterte der sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wähnende Kollege gegen seine angebliche „Anprangerung“, die das BVerfG jedoch bei Widergabe der eigenen Texte nicht erkennen konnte – im Gegensatz zu den Berliner Vorinstanzen. Die Entscheidung schließt mit der Banalität, dass …

… die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.

Warum man für diese simple Erkenntnis in Deutschland drei Jahre lang den Rechtsweg beschreiten muss, verstehe, wer will.

UPDATE: Beitrag des siegreichen Beschwerdeführers.

6. April 2010

Montag, 9.00 Uhr. Die deutschen Medien haben das Video noch immer nicht

Wir können gerade wunderschön beobachten, wie unsere politische Medienlandschaft (nicht) funktioniert. Noch immer haben SPIEGEL online und die  anderen selbsternannten Leitmedien keinen Hinweis auf das WikiLeaks-Video. Will man die Story beerdigen, oder was ist da los? Beim Tod von Michael Jackson ging es irgendwie flotter.

Politische Journalisten der Leitmedien warten bei der Bewertung solcher Themen häufig die Reaktion der ca. 20 deutschen „Edelfedern“ ab, welche die Interpretation und Lesart vorgeben, um dann ins Wolfsgeheul einzusteigen. Noch bequemer ist es, zu warten, bis die Nachrichtenagenturen die mundfertige Nachricht ausspucken, die man per drag&drop übernehmen kann. Selber denken oder wenigstens berichten ist nicht. Früher nannte man so etwas „Gleichschaltung“.

Wozu leisten wir uns eigentlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Unser auf Vielfalt angelegtes Mediensystem? Gerade machen es ausgerechnet die US-Medien vor.

Es berichten derzeit laut Google-News große Medien in Österreich und Schweiz (beides keine NATO-Länder) sowie das Handelsblatt und die Frankfurter Rundschau. Ausgerechnet die Süddeutsche bringt anscheinend lieber Frontberichterstattung.

@SZ-online: Ich gebe euch genau bis 15.00 Uhr Zeit, endlich die Story zu bringen. Ansonsten bestelle ich mein Papier-Abo ab. Ich bezahle doch nicht für Propaganda.

UPDATE: Na also, geht doch.

5. April 2010

Wo bleibt das Bagdad-Video in den Nachrichten?

Dieses Video hier wurde nach wochenlanger Ankündigung ca. 15.00 Uhr von Wikileaks.org freigegeben. Es zeigt ein an Willkür schwer zu überbietendes Kriegsverbrechen unseres hierzulande häufig stationierten NATO-Partners in Bagdad, bei dem im Jahr 2007 GIs hemmungslos irgendwelche Menschen aus einem Helikopter heraus wie im Videospiel abballern und dumme Kommentare dazu ablassen.

Wenn man sich ansieht, welcher belanglose Mumpitz heute in den elektronischen Leitmedien ventiliert wird, müsste das eigentlich eine ungleich zentralere Bedeutung erfahren. Ironischerweise „konkurriert“ die Meldung mit einem anderen Kriegsverbrechen der USA, das man vertuschen wollte.

Führt man sich mal vor Augen, welch gigantische Medienpräsenz der Sniper von 2002 bekam, der 10 bis 13 Menschen in den USA tötete, und hier im Prinzip auch nichts anderes passiert, dann ist das publizistisch schon seltsam, zumal zwei Presseleute bei dem Bagdad-Massaker getötet wurden.

Zum Sniper-Fall von 2002 gäbe es aber auch eine andere juristische Parallele: Dort gab es auch eine Zivilklage gegen den Hersteller der Waffen, da dieser nicht sichergestellt hatte, dass sie nicht Vollidioten wie der Sniper (übrigens ein Golfkriegs-Veteran) in die Hand bekommen. Vielleicht sollte man den Ansatz doch mal auf militärisch-politischer Ebene fruchtbar machen – denn strafrechtlich ist den Schützen im obigen Video nichts passiert.

Unsere Justiz hat übrigens diese Woche auch ihren Senf zu WikiLeaks gegeben: Das Bundesverfassungsgericht fand offenbar nichts dabei, dass man mit Hausdurchsuchungen zu rechnen hat, wenn man auf WikiLeaks verlinkt.

WikiLeaks-Video kommt heute!

Heute erwarten die politischen Journalisten gespannt das von WikiLeaks angekündigte Video, das einen neuen Skandal der US-Army aufdecken soll. Bis es soweit ist, kann man sich die Zeit mit dieser halbwegs aktuellen Doku von 3sat betreiben.

4. April 2010

LG Köln: Markenname in Fan-Domain zulässig

DSDS-News.de musste sich an Kölner Gerichten einfinden, um den Angriff eines großen deutschen Privatsenders auf die Domain abzuwehren. Der findet Fan-Sites zwar grundsätzlich gut, möchte aber das Geschäft mit der Marke nicht so recht mit anderen teilen. Ist die fragliche Website nun kommerziell (dann Markenrecht anwendbar) oder nicht?

Die für ihre fehlenden Rechtskenntnisse bekannte 28. Kammer des Kölschen Gerichts hatte die Domain dem Sender geben wollen, doch das Oberlandesgericht Köln hat dem Ansinnen nun eine Absage erteilt. (Via Markenblog)

UPDATE:

Kommentar im bei Dr. Bahr

3. April 2010

BJM Leutheusser-Schnarrenberger will investigativen Journalismus stärken

Nach dem Willen der Bundesjustizministerin, der offenbar insoweit im Koalitonsvertrag abgesichert ist, soll § 353b StGB geändert werden. Wie bei SPIEGEL online zu lesen ist, sollen die Rechte der Journalisten gegenüber der Staatsanwaltschaft gestärkt werden. Auch die Strafbarkeit bzgl. Geheimnisverrat soll „liberalisiert“ werden, wobei es sich offensichtlich um eine Reaktion auf die CICERO-Entscheidung des BVerfG handelt.

Ein Großteil dieser überfälligen Nachbesserungen wurde bereits durch die IT-Realität obsolet gemacht, etwa durch Projekte wie Cryptome oder WikiLeaks. Hier ein aktueller Ausschniutt aus der politischen Talk Show von Brian Lehrer diesbezüglich.

Wikileaks and Whistle-blowers from Brian Lehrer Live on Vimeo.

2. April 2010

Kirchenkritisches Plakat soll exkommuniziert werden

Die Katholische Kirche gedenkt heute dem Martyrium des Religionsgründers, anstatt sich dem der Religionsopfer zuzuwenden. Die geohrfeigte Glaubensfirma möchte nicht die andere Backe hinhalten, sondern reagiert mal wieder äußerst empfindlich, wenn es ums Geschäft geht. So möchte in Biberach ein Gottesmann gegen ein Plakat vorgehen, das unter Hinweis auf die aktuellen Skandale für Kirchenaustritte wirbt.

Nicht nur ein Anwalt soll eine einstweilige Verfügung erwirken, auch andere weltliche Verbündete hat der Geistliche gefunden: das Ordnungsamt wünscht das Plakat ebenfalls zur Hölle, das jedoch steht auf dem Gelände der Bahn.

„Das Problem ist, dass bei diesem Fall zwei Rechte aufeinander treffen: das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Schutz der Religion“, sagt Tönnis. „Es ist schwer zu sagen, welches Recht man höher gewichtet.“

„Recht auf Schutz der Religion“? Ja, tatsächlich wird in Art. 4 Abs. 2 Grundgesetz „die ungestörte Religionsausübung gewährleistet“, die ggf. mit der Meinungsfreiheit abgewogen werden müsste. Die Religionsausübung allerdings wird in dem Plakat in keiner Weise tangiert. Es enthält plausible Tatsachenbehauptungen und die Wertung, dass man das Bodenpersonal zur Religionsausübung und wohl auch sonst nicht braucht. Sollen die ruhig ihre Religion ausüben. Verächtlich machen die ihre Personal schon ganz alleine. Im Bistum Trier stehen gerade 20 heilige Männer unter Verdacht. Dass sich hier das Ordnungsamt auf die Seite der Zensoren stellt, ist schon ein starkes Stück (Mittelalter).

Selbst möchten die Kirchenfürsten nicht die andere Backe hinhalten, stattdessen halten sie gelegentlich Bäckchen, an den man eigentlich nicht herumzufingern hat.

1. April 2010

Simon Singh durfte „Bogus“ sagen

Der Wissenschaftler Simon Singh, der sich kritisch über Chiropraktiker geäußert hatte, hat seinen Fall gewonnen. Herzlichen Glückwunsch!

27. März 2010

Ciftlik ./. SPIEGEL: kein Stimmenklau?

Erstaunlicherweise verhandelt die Hamburger Pressekammer gerade einen Fall, bei dem beide Parteien sogar aus Hamburg kommen. SPIEGEL-Autor Gunther Latsch hatte nach Meinung des Vorsitzenden dein Eindruck erweckt, den Bürgerschaftsabgeordneten Bülent Ciftlik einer Beteiligung am Diebstahl der Briefwahlstimmen im Februar 2007 zu verdächtigen, was per einstweiliger Verfügung verboten wurde. Der Mann hat mit Verdächtigungen nicht zum ersten Mal Ärger.